Parlamentskorrespondenz Nr. 244 vom 09.05.2000

PRIVATISIERUNGSPAKET, BUDGETBEGLEITGESETZ, ZIVILDIENST IM BUNDESRAT

Verteidigungsminister Scheibner in der Fragestunde

Wien (PK) Das Privatisierungspaket der Regierung, das Budgetbegleitgesetz, die Änderung des Zivildienstgesetzes - das sind die großen Themen der heutigen (der 664.) Sitzung des Bundesrates . Außerdem auf der Tagesordnung: ein Übereinkommen über ein vereinfachtes Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, die Regelungen hinsichtlich der Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich, die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs über die Jahre 1997 und 1998 sowie die Sozialberichte über 1997 und 1998. Die Sitzung des Bundesrats begann mit einer Fragestunde: Verteidigungsminister Scheibner stand den Mandataren Rede und Antwort zu Themen seines Ressorts. In einer Dringlichen Anfrage (1708/J-BR/2000) an den Finanzminister begehrt die sozialdemokratische Fraktion Auskunft "betreffend neuerliche Belastungen für die Länder und negative finanzielle Auswirkungen" im Zusammenhang mit dem Privatisierungspaket.

Eingangs der Sitzung wurden Ute Barbara PÜHRINGER und Gottfried KNEIFL (beide V) als Bundesräte angelobt.

SPÖ ERHEBT EINWENDUNGEN GEGEN DIE TAGESORDNUNG

--------------------------------------------------------------------

Die Sitzung begann mit Einwendungen der SPÖ gegen die Tagesordnung. Bundesrat KONECNY (S) verlangte eine Absetzung des Privatisierungspaketes und meinte, wegen des Entfalls eines Begutachtungsverfahrens seien die Bundesländer in ihren Möglichkeiten, sich mit der Materie auseinander zu setzen, stark eingeschränkt gewesen. Insbesondere abgabenrechtliche Fragen seien nicht geklärt. So könnte die Nichtanwendung bundesgesetzlicher Abgabenvorschriften unter Umständen zu Ertragsausfällen bei den Ländern führen. Konecny verwies in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Kärntner Landeshauptmannes, der diesen Punkt monierte.

Bundesrat BIERINGER (V) sah keinerlei Anlass für die Absetzung des Paketes. Das Schreiben Haiders sei nicht als Aufforderung zu einem Einspruch des Bundesrates zu interpretieren, bemerkte er.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) wandte sich ebenfalls gegen die von der SPÖ geforderte Absetzung: Haider habe in seinem Schreiben bloss Tatsachen aufgezeigt, nicht aber einen Einspruch des Bundesrates gefordert.

Bundesrat PRÄHAUSER (S) untermauerte hingegen die Einwendungen Konecnys und rief zu einer Nachdenkpause über das Privatisierungspaket auf.

Bei der Abstimmung erhielt der SPÖ-Antrag nicht die erforderliche Mehrheit.

Auf Verlangen der FPÖ wurde die Sitzung dann zu einer Präsidiale unterbrochen.

FRAGESTUNDE MIT VERTEIDIGUNGSMINISTER SCHEIBNER

--------------------------------------------------------------------

In der heutigen Fragestunde nach Wiederaufnahme der Sitzung stand Verteidigungsminister SCHEIBNER den Bundesräten Rede und Antwort.

Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (V): Wie sieht der weitere Fahrplan betreffend Hubschrauberbeschaffung aus?

--------------------------------------------------------------------

Der Landesverteidigungsminister teilte mit, dass die Bundesregierung im vorigen Jahr nach Beiziehung des Landsverteidigungsrates die Anschaffung von neun bewaffneten Mehrzweckhubschraubern bzw. eine Option für drei weitere beschlossen hat. Der Finanzminister hat die Einleitung des Beschaffungsvorganges am 10. April genehmigt. Zwei Firmen wurden beauftragt, ein Last-best-offer zu legen. Man rechnet mit einer Entscheidung vor dem Sommer.

Die Hubschrauberfinanzierung erfordert ein Gesamtvolumen von 2,5 Mrd. S. Für heuer ist auf Grund der Budgetknappheit keine finanzielle Vorsorge getroffen, ab nächstem Jahr wird jährlich eine Tranche von 400 Mill. S vorgesehen.

Bundesrat THUMPSER (S): Welche Einsatzkriterien sind bei der anstehenden Beschaffung von Transporthubschraubern maßgebend?

--------------------------------------------------------------------

Die letzte Bundesregierung hat klare Kriterien festgelegt. Bei diesen bewaffneten Mehrzweckhubschraubern liegt die Priorität bei der Transportkapazität, aber es muss auch die aktive und passive Verteidigungsfähigkeit gegeben sein. Auf keinen Fall handelt es sich um Kampfhubschrauber, erläuterte Scheibner.

Die "Jahresringe" der Hubschrauberflotte zeigen, dass die Bell 204 in diesem Jahr ausgeschieden werden muss, während die Bell 212 noch eine gute Lebensdauer zu erwarten hat.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F): Ist es zweckmäßig, nach mehr als 10jährigem Assistenzeinsatz des Bundesheeres mit jeweils sechsmonatiger Prolongierung dieses Einsatzes, diesen rechtlichen Zustand beizubehalten?

--------------------------------------------------------------------

Der Rechnungshof hat angemerkt, dass der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz des Bundesheeres keine Dauerleistung sein kann und sogar verfassungsrechtlich bedenklich ist. Zum Grenzeinsatz an der burgenländischen und teilweise niederösterreichischen Grenze bekannte sich der Ressortchef und bekräftige, dass dieser kein Dauerzustand werden dürfe. Eine Arbeitsgruppe wird bis Jahresmitte Vorschläge für die Neuordnung des Assistenzeinsatzes unterbreiten.

Derzeit befinden sich 2.200 Soldaten im Grenzeinsatz. Der Wunsch der Landeshauptleute von Niederösterreich und Oberösterreich nach einer Ausweitung des Assistenzeinsatzes ist Scheibner bekannt, jedoch ist mit den vorhandenen Personal- und Materialressourcen ein Gesamtgrenzeinsatz des Bundesheeres nicht möglich, strich er heraus.

Bundesrat RODEK (V): Wann soll den Frauen der Zugang zur Milizlaufbahn im Bundesheer ermöglicht werden?

--------------------------------------------------------------------

Laut Scheibner ist es wichtig zu signalisieren, dass auch Frauen auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Landesverteidigung leisten können, nicht nur - wie jetzt - in Form einer Berufslaufbahn, sondern im Rahmen der Miliztätigkeit. Um dies zu ermöglichen, werde er heuer noch eine entsprechende Regierungsvorlage dem Hohen Haus zumitteln.

Die ersten Erfahrungen mit dem Ausbildungsdienst von Frauen bezeichnete der Verteidigungsminister als gut, das Ausbildungs- und Leistungsniveau der Frauen als ausgezeichnet. Zudem wies Scheibner darauf hin, dass damit auch Anreize für die Leistungsbereitschaft der Männer gegeben werden.

Bundesrätin FUCHS (S): Sind die in Zypern und am Golan eingesetzten österreichischen UN-Kontingente in der heißen Jahreszeit mit Uniformsorten ausgestattet, die den klimatischen Gegebenheiten und dem internationalen Standard entsprechen?

--------------------------------------------------------------------

300 Stück Uniformen aus 100 % Baumwolle wurden beschafft, die erst jetzt in Mosambik Verwendung fanden. Derzeit wird geprüft, ob noch heuer ein größeres Kontingent an Spezialuniformen angeschafft werden kann; mit diesen will man die Soldaten in Zypern und am Golan versorgen.

Das Bundesheer hat in Mosambik durch das Zurverfügungstellen von gutem Trinkwasser tausendfach Leben gerettet, unterstrich Scheibner, verwies aber gleichzeitig auf größere Probleme bei der Transportkapazität, weil das österreichische Bundesheer über keine eigenen Transportflugzeuge verfügt. Aus diesem Grunde mussten auf dem freien Markt Transportkapazitäten angemietet werden.

Bundesrat DI MISSETHON (V): Wie werden Sie den Assistenzeinsatz des Bundesheeres an den österreichischen Grenzen auch weiterhin sicher stellen?

--------------------------------------------------------------------

Für die Soldaten gibt es ein Freizeitprogramm, sie dürfen auch in Ruhezeiten den Einsatzraum verlassen und werden mit Bussen in ihre Heimatregion geführt. Zudem besteht die Möglichkeit einer psychologischen Betreuung. Eine Studie des Bundesheeres hat ergeben, dass die Selbstmordrate beim Heer unter dem Durchschnitt liegt.

Bis jetzt wurden 43.000 illegale Grenzgänger aufgegriffen, gab der Ressortchef bekannt, wies aber darauf hin, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist.

Bundesrätin MÜHLWERTH (F): Wie sieht der aktuelle Stand beim Projekt Frauen im Bundesheer aus?

--------------------------------------------------------------------

109 Frauen gibt es laut Scheibner beim Bundesheer, sie befinden sich sowohl im Ausbildungsdienst als auch aktiv bei der Truppe. Demnächst wird es eine erste Kommandantin im Bundesheer, nämlich eine Hauptmann-Ärztin, geben.

Der Minister machte nochmals auf die äußerst positiven Erfahrungen mit Frauen im Bundesheer aufmerksam und unterstrich deren gute Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Am Anfang hat es Probleme mit zwei Frauen, die sich im Rahmen der Ausbildung beschwert haben, gegeben, aber keine Beschwerde an die Beschwerdekommission ist dem Ressortverantwortlichen bekannt.

Bundesrat PRÄHAUSER (S): Welche Maßnahmen werden von Ihnen getroffen, um die aufgeblähte Personalsituation im Bereich der Zentralstelle und oberen Verwaltungsebene zu Gunsten der Truppe zu reduzieren?

--------------------------------------------------------------------

Wir versuchen, meinte Herbert Scheibner, Schritt für Schritt im Verwaltungsbereich einzusparen. Eine 30-%ige Reduzierung bei den Militärkommanden wird derzeit realisiert. Bei Ämtern und Schulen wird gestrafft, die Reform der Heeressport- und Nahkampfschule wird umgesetzt und im Sanitätsbereich erfolgen Zusammenfassungen. Der Minister wies aber darauf hin, dass das Dienstrecht Schranken setzt, das Ziel, die Strukturen den Gegebenheiten anzupassen, wird aber nicht aus den Augen verloren.

Der Dienst in einer Armee kann nicht attraktiv sein, meinte der Ressortchef, hat doch der Soldat das Gelöbnis abzulegen, im Ernstfall seine Gesundheit und sein Leben für die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung einzusetzen; man versucht jedoch, den Dienst sinnvoll und einsatzorientiert zu gestalten.

Bundesrat KNEIFEL (V): Wie sehen die weiteren Planungen betreffend die Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen aus?

--------------------------------------------------------------------

Der Minister unterstrich die Notwendigkeit von Luftraumüberwachungsflugzeugen und wies darauf hin, dass Ende 1998 die damalige Bundesregierung dem Landesverteidigungsrat einen Vorhabensbericht vorgelegt hat. Die Kriterien für ein solches Überwachungsflugzeug werden im Herbst vorliegen. Die Grundsatzfrage, ob gebrauchtes Gerät oder eine neue Generation angeschafft wird, ist noch nicht gefallen. Die jetzige Regierung hat sich vorgenommen, noch in dieser Legislaturperiode eine Nachbeschaffung zu ermöglichen, sind doch die Draken am Ende ihrer Einsatzfähigkeit. Sollte keine Nachbestellung erfolgen, wird zudem befürchtet, dass die Piloten und das technische Personal abwandern.

Vor Eingang in die Tagesordnung stellte Bundesrat KONECNY (S) den Antrag, bei den Vorlagen zum ÖIAG-Gesetz 2000 sowie zum Bundesgesetz über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses nicht von der 24stündigen Auflagefrist abzusehen. Dies wurde von FPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.

Für die übrigen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates waren die BundesrätInnen einstimmig dafür, von dieser Auflagefrist abzusehen.

Unter Tagesordnungspunkt eins wurde Bundesrätin Brunhilde FUCHS (S) einstimmig als Schriftführerin gewählt.

PRIVATISIERUNGSPAKET (ÖIAG-GESETZ , POSTSPARKASSENGESETZ )

--------------------------------------------------------------------

Daraufhin diskutierten die BundesrätInnen das Privatisierungspaket. Bundesrat KRAML (S) brachte zunächst einen Antrag ein, gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend das ÖIAG-Gesetz 2000 Einspruch zu erheben. Die SP-BundesrätInnen begründen ihre Ablehnung damit, dass der vorliegende Gesetzesentwurf eine pauschale Ermächtigung zur Privatisierung darstelle, die vom Ziel des Schuldenabbaus dominiert werde. Industriepolitische Ansätze fänden keine ausreichende Berücksichtigung, der Ansatz zur Sicherung einer dauerhaften Kernaktionärsrolle der ÖIAG fehle.

Bundesrat Kraml kritisierte insbesondere die Besetzung des Aufsichtsrates, bei der seiner Ansicht nach nicht das Interesse Österreichs an erster Stelle gestanden sei, sondern das Befinden eines Großindustriellen und Politikers. Die Bundesregierung beabsichtige, erfolgreiche Betriebe auf den Markt zu werfen, obwohl das nötige Kapital nicht vorhanden sei. Damit sei nicht mehr gesichert, dass die Konzernzentralen in Österreich bleiben, befürchtete der Redner. Er bezweifelte auch, dass die Aktien, die für die ArbeinehmerInnen im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung vorgesehen sind, den Arbeitslosen etwas nützen.

Bundesrat MISSETHON (V) hielt dem entgegen, dass dieses ÖIAG-Gesetz auch im Hinblick auf die schwierige budgetäre Situation, die eine 30jährige sozialistische Kanzlerschaft verursacht habe, beurteilt werden müsse. Die Mitarbeiterbeteiligung bezeichnete er als einen ganz wesentlichen Punkt, weil dadurch die ArbeitnehmerInnen bei börsenorientierten Firmen mitpartizipieren könnten. Er hoffe, dass heuer noch 40 Mrd. S aus den Erlösen rasch lukriert werden können. Der Bundesrat ging dann anhand einiger Kennziffern aus der Region Mur-Mürz-Furche auf die regionale Bedeutung der Privatisierung ein und versuchte unter anderem unter Beweis zu stellen, dass auch staatliche Beteiligungen über 25 % vor einem Abbau von Mitarbeitern nicht schützen.

Die zentrale Frage sei, so Bundesrat Dr. D'ARON (F), ob man glaube, dass Arbeitsplätze seitens einer Bundesregierung verordnet werden können oder dass sie von der Wirtschaft geschaffen werden. Er rechnete vor, dass durch die Schulden der Verstaatlichten Industrie jeder Staatsbürger mit 10 000 S belastet sei. Nun gehe es um eine professionelle Abwicklung der Privatisierung und der Verwaltung des derzeitigen Vermögens. Den Vorwurf von Bundesrat Kraml in Richtung Aufsichtsratbesetzung konterte der Mandatar mit der Feststellung, dass es dabei um anerkannte Personen gehe, die in keiner Verbindung mit einer Partei stehen.

Bundesrat DROCHTER (S) ging kurz auf die Privatisierung des Jahres 1993 ein und unterstrich, dass die damalige Politik darauf ausgerichtet gewesen sei, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu wahren und auszubauen und die Wertschöpfung zu erhalten. Die derzeitige Bundesregierung gefährde jedoch 150 000 Arbeitsplätze, inklusive der Beschäftigten in den Zulieferbetrieben, und höhle die Zukunftschancen für die Jugend aus. Die SPÖ trete durchaus für eine unternehmensbezogene Lösung ein, sie lehne aber den bedingungslosen Ausverkauf österreichischer Betriebe ab. Auch er zeigte sich überzeugt, dass die erforderlichen Mittel für den Verkauf des Gesamtpakets von 200 Mrd. S in Österreich nicht aufzubringen seien.

Finanzstaatssekretär Dr. FINZ hielt in einer Stellungnahme fest, dass der Schuldenabbau eine ganz vordringliche Aufgabe des Staates sei. Er erinnerte daran, dass die Staatsverschuldung in Österreich immer noch über 60 % des BIP betrage, was das Budget sehr belaste. So würden jährlich 100 Mrd. S an Zinsendienst und 170 Mrd. S für Tilgungen aufgewendet.

Am Beispiel der Post versuchte Finz zu erläutern, wie ein Großteil der ÖIAG-Schulden entstanden ist. Er wies darauf hin, dass der Fernmeldebereich der Post jährlich Einnahmen von 17 Mrd. S erzielte, die aber zu einem erheblichen Teil für die Quersubventionierung der gelben Post aufgegangen seien. Vom Rest habe die Post einen immer größeren Teil an das Budget abführen müssen. Dadurch sei kein Geld für Investitionen übrig geblieben, was dazu geführt habe, dass die Post binnen kürzester Zeit 100 Mrd. S an Schulden angehäuft habe.

Zum Privatisierungsauftrag der ÖIAG merkte Finz an, ein Experte habe beim Hearing im Parlament die Aufnahmekapazität der Wiener Börse mit jährlich 50 Mrd. S beziffert. "Darauf bauen wir." Somit könnten bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode 200 Mrd. S aus Privatisierungen lukriert werden. Bei der Postsparkasse geht es dem Staatssekretär zufolge nicht um den Abbau von Sozialrechten, sondern um gleiche Rechte für alle Mitarbeiter des Unternehmens.

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) machte geltend, dass der von Finz angesprochene Experte auch den Börsenmarkt als derzeit ziemlich unterbewertet qualifiziert habe. Er bekräftigte, dass es der Sozialdemokratie nicht um die Frage öffentliches oder privates Eigentum per se gehe, sondern um Fragen der sozialen Verantwortung und des Wettbewerbs.

Nach Ansicht von Hoscher sind Betriebe im öffentlichen Eigentum nicht von vornherein schlechtere Gesellschaften. Die Krise der verstaatlichten Industrie in den achtziger Jahren führte er auf die enorm hohe Grundstofflastigkeit der Betriebe zurück, zudem erinnerte er daran, dass die Verstaatlichte die Privatindustrie gestützt habe. Privatisierungen müssten, unterstrich der Bundesrat, stets im Einzelfall betrachtet werden, die im ÖIAG-Gesetz enthaltene "Rasenmähermethode" werde dem aber nicht gerecht. Weiters kritisierte er, dass immer nur die Rede von Schuldentilgung sei, nicht aber von Industriepolitik.

Bundesrat Dipl.-Ing. MISSETHON (V) widersprach in einer zweiten Wortmeldung der Aussage seines Vorredners, die Eigentümerstruktur hätte keinen Einfluss auf das Management. Er gab zu bedenken, dass in der Verstaatlichten de facto nicht die Manager, sondern die Betriebsräte die Unternehmen leiteten. Zustimmung äußerte er zur Analyse, dass der Auslöser der Krise der Verstaatlichten die hohe Grundstofflastigkeit gewesen sei.

Bundesrat MARIZZI (S) warnte vor zu überhasteten Privatisierungen. Er führte als mahnendes Beispiel das Rohrwerk in Ternitz an, das auf Drängen der ÖVP und gegen den Widerstand des Betriebsrates um einen Schilling verkauft worden sei. In den beiden darauf folgenden Jahren habe der Betrieb jeweils Gewinne von 200 Mill. S erzielt und sei dann an ein spanisches Unternehmen um 700 Mill. S weiterverkauft worden.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag der SPÖ, gegen das ÖIAG-Gesetz Einspruch zu erheben, abgelehnt. Sowohl gegen das ÖIAG-Gesetz 2000 als auch gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Einbringung der Österreichischen Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft, des Postsparkassengesetzes 1969, des Bankwesengesetzes und des Bundesgesetzes über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses erhob der Bundesrat mit V-F-Mehrheit keinen Einspruch.

BUDGETBEGLEITGESETZ

--------------------------------------------------------------------

Bundesrat Mag. HOSCHER (S) erklärte, dass die Budgetkonsolidierung fortgesetzt werden müsse, sei für ihn unbestritten, er kritisierte aber den eingeschlagenen Weg. Hoscher zufolge besteht der Verdacht, dass "hinter dem Deckmäntelchen der Budgetkonsolidierung" eine bestimmte Klientel bevorzugt und andere Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden sollen: "Budgetkonsolidierung als versteckte Gesellschaftspolitik". Das Defizit senken zu wollen und gleichzeitig mehr Geld für den Heeresbereich, für das Kinderbetreuungsgeld und für die Landwirtschaft auszugeben, könne, so der Bundesrat, nicht gelingen.

Hoscher brachte einen Antrag seiner Fraktion auf Erhebung eines Einspruches gegen das Budgetbegleitgesetz ein. Das Gesetz enthalte eine Reihe von Maßnahmen, die vor allem untere und mittlere Einkommensgruppen belasten und außerdem keine ökologische Lenkungswirkung hätten, klagte er. Auch seien keine strukturellen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung enthalten. Das Ziel der sozialen Ausgewogenheit werde vollkommen verfehlt. Kritik übte Hoscher außerdem an der Streichung der Gerichtsgebührenbefreiung für gemeinnützige Bauvereinigungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken. Er fürchtet, dass dies einen Kostenanstieg im gemeinnützigen Wohnbau zur Folge haben wird.

Bundesrat Ing. GRASBERGER (V) stellte fest, der Republik gehe es "finanziell drastisch schlecht". Österreich sei der Letzte unter den EU-Staaten. Der Bundesrat räumte ein, dass auch seine Partei in den letzten Jahren mitregiert habe, seiner Ansicht nach ist es aber immer die ÖVP gewesen, die auf Budgetkonsolidierung gedrängt habe, damit aber "am Verhalten des Finanzministers" gescheitert sei. Die SPÖ habe letztendlich immer wieder gebremst, um möglichst niemandem weh zu tun, meinte er.

Zu den einzelnen Budgetmaßnahmen sagte Grasberger, die Anhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer sei sicher sozialer als die von der SPÖ geplant gewesene Erhöhung der Mineralölsteuer, da sie Menschen mit PS-stärkeren Fahrzeugen stärker treffe, während die Erhöhung der Mineralölsteuer vor allem Pendler belastet hätte. Die Verteuerung der Gebühren für Reisepässe komme zwar für Familien besonders teuer, gestand Grasberger zu, gerade Familien hätten aber durch das Familiensteuerpaket nunmehr "15.000 S netto mehr im Börsl". Der Bundesrat glaubt außerdem nicht, dass die Streichung des begünstigten Postzeitungsversandes der Meinungspluralität in Österreich schade.

Bundesrat Dr. D´ARON (F) erläuterte den Inhalt der gegenständlichen Vorlage und sprach von einem wichtigen Signal. Das Gesetz diene nicht nur der Budgetkonsolidierung, es beinhalte auch eine Verwaltungsvereinfachung. Es sei ein Meisterstück, dieses Gesetz in so kurzer Zeit geschaffen zu haben, doch müsse man in diese Richtung weiter arbeiten. Die Verantwortung für die prekäre Situation, in der sich Österreich gegenüber der EU in finanzpolitischer Sicht befinde, trage die SPÖ, betonte der Redner, der auch darauf hinwies, dass nur die Wirtschaft Arbeitsplätze garantieren könne. Er sei froh, dass die Gesetze so vorlägen und man dadurch zu einer raschen Änderung der Lage komme.

Bundesrat MARIZZI (S) erinnerte daran, dass die VP im Jahr 1999 noch ganz anders über die damalige Budgetpolitik geurteilt habe. Das nun vorliegende Gesetzeswerk hingegen sei ein "Gruselpaket", dem auch Experten attestierten, es belaste die unteren Einkommensschichten weit mehr als die Reichen. Die EU-Sanktionen bezeichnete der Redner als nicht zweckmässig, weil sie der VP nützten. Damit werde lediglich von dem "Schröpfpaket" abgelenkt. Seine Fraktion lehne dieses Paket jedenfalls ab, aus dem sich ein Schreckensszenario ableiten lasse. Die Jobs würden abgebaut, die Autofahrer zur Kasse gebeten, die Nebenbahnen eingestellt, Strom und Gas würden teurer, die Mieten erhöht und die Regierung verscherble das Familiensilber. Man könne nur VP-Gewerkschafter Neugebauer zitieren: Diese Regierung habe ein Ablaufdatum.

Bundesrat Mag. NEUNER (F) erklärte, die neue Regierung habe gegensteuern müssen, hätte das Budgetdefizit sonst doch 109 Mrd. S betragen. Die Reformen müssten nun rigoros und konsequent durchgeführt werden, wie auch seitens der EU festgestellt wurde. Zu einem solchen Kurs gehöre Mut zur Wahrheit, und der Bürger erkenne das und werde es honorieren. Die Budgetkonsolidierung sei unumgänglich, und wenn es der neuen Regierung gelinge, den Schuldenberg abzubauen, dann werde es künftig möglich sein, wieder entsprechende budgetäre Spielräume zu schaffen.

Staatssekretär Dr. FINZ verwies auf die Beurteilung der österreichischen Budgetpolitik durch die EU, in der auf die Fehler in den Jahren 1997 bis 1999 hingewiesen werde. Erst durch die neue Regierung habe es auf diesem Gebiet wieder einen Schritt vorwärts gegeben, sei doch eine Senkung des Defizits um 20 Prozent gelungen. Zu diesem Kurs habe es keine Alternative gegeben, unterstrich der Staatssekretär.

Der Bundesrat erhob keinen Einspruch, ein diesbezüglicher Antrag der SPÖ-Fraktion blieb in der Minderheit.

ÄNDERUNG DES ZIVILDIENSTGESETZES

--------------------------------------------------------------------

Bundesrätin FUCHS (S) meinte, mit diesem Gesetz zeige die Regierung, wo ihre Wertigkeiten liegen, werde damit doch belegt, dass ihr die Betreuung krebskranker Kinder, die Altenpflege oder die Integration von Immigranten nichts bedeute. Die Rechte der Zivildiener würden massiv beschnitten, und gleichzeitig müsse festgehalten werden, dass die Bundesländer hier auch noch ungleich behandelt würden. Überdies habe es zu diesem Gesetzesentwurf keinerlei Begutachtungsverfahren gegeben, und daher hatten die Länder auch keine Gelegenheit, hiezu Stellung zu nehmen. Ihre Fraktion stelle daher den Antrag, gegen den gegenständlichen Entwurf Einspruch zu erheben. Jeder, der dieser Regelung zustimme, befürworte die Demontage einer für Österreich sehr wichtigen Institution, warnte die Rednerin.

Bundesratspräsidentin HASELBACH stellte dem Plenum Herrn Fred Till vor, der 1945 als erster Soldat in das damalige Konzentrationslager Mauthausen kam und die dort Gefangenen und Geschundenen mitbefreite. Till hielt eine kurze Begrüßungsrede vor dem Plenum.

Bundesrat HAGEN (F) sagte, von 43 S Essensgeld werde kein Zivildiener verhungern. Andernfalls würden Grundwehrdiener, die auch nur 43 S bekämen, zweitklassig behandelt. Hier sei eine Gleichstellung durchgeführt worden, die in dieser Form nur zu begrüßen sei. Die Abschaffung des bisherigen Bonsystems sei im übrigen eine Verwaltungsvereinfachung, wie auch die Ersetzung des Grundlehrgangs durch fachspezifische Kurse positiv genannt werden müsse.

Bundesrätin HÖLLERER (V): Nach 30 Jahren sozialistischer Finanzpolitik gilt es nun, einen Schuldenberg von 109 Mrd. S abzubauen. Dass die Budgetsanierung zu schmerzlichen Eingriffen führen wird, ist klar. Ihre Partei wird aber den Sparkurs mittragen.

Im Bundeshaushalt waren Mittel nur für die im Dienst befindlichen Zivildiener veranschlagt. Neuaufnahmen von Zivildienern zu den Terminen Juni und Oktober wären nicht mehr möglich gewesen, was für die Zivildienstpflichtigen, Trägerorganisationen und die Menschen, die ganz besonders der Leistungen der Zivildiener bedürfen, eine unzumutbare Härte dargestellt hätte. Aus diesem Grund ist Minister Strasser zu danken, der im Einvernehmen mit dem Finanzminister ein Notbudget zur Absicherung des Systems erstellt hat.

Bundesrätin Mag. TRUNK (S) bezieht sich in ihrer tatsächlichen Berichtigung auf eine Äußerung von Bundesrat Hagen, der gemeint hatte, ein junger Zivildiener könne mit 43 S gut leben. In der Kantine habe sie dafür zwei Wurstsemmeln und einen Apfel - beides präsentierte sie den Bundesräten - kaufen können.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Wenn sich Dr. Haider im Parlament so verhalten hätte, hätte man von Aktionismus gesprochen. Das ist nicht der Stil, der dem Hohen Haus angemessen ist!

Bundesrat HAGEN (F) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung klar, er habe gesagt, der Differenzbetrag werde vom Bund dazu bezahlt. Frühstück, Mittagessen und Abendessen kann der Zivildiener für 43 S einnehmen.

Präsidentin HASELBACH wies darauf hin, dass sie "kein Freund von Aktionismus" sei, aber den Hinweis auf Waren, die gekauft wurden, können man bei "freundlicher Auslegung" als "Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes" werten.

Bundesrat FREIBERGER (S) erinnerte daran, dass auf Initiative der SPÖ Mitte der siebziger Jahre das Zivildienstgesetz beschlossen wurde. Davor gab es auch immer wieder wehrpflichtige Männer, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen abgelehnt haben. Wurden ihre Gründe von einer Kommission nicht anerkannt, sind sie als Waffendienstverweigerer kriminalisiert worden. Die Einführung des Zivildienstgesetzes brachte für junge Menschen, die den Wehrdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnten, einen echten Segen. Freiberger selbst hat seinen Zivildienst Ende der siebziger Jahre beim Roten Kreuz abgeleistet und ist aufgrund der gesetzlichen Regelung einer möglichen Kriminalisierung entgangen. Für ihn hat der Zivildienst einen festen Platz im System der sozialen Versorgung und spielt eine bedeutende Rolle bei der Aufrechterhaltung des Systems. Die SPÖ stehe auf der Seite der Zivildiener, vor allem aber auf der Seite der karitativen und sozialen Einrichtungen, die die Zivildiener benötigen.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) machte darauf aufmerksam, dass der Zivildienst ein Wehrersatzdienst und kein Alternativdienst ist, auch wenn er sich im Laufe der letzten zehn Jahre mehr und mehr zu einem Alternativdienst entwickelt hat. Seine Hochachtung gilt jenen Zivildienern, die sich nicht "die Rosinen herauspicken", sondern "schwierigste und scheußlichste Tätigkeiten" verrichten. Unverständnis zeigte er darüber, dass Zivildiener etwa als Reisebegleiter eingesetzt werden.

Bundesrat SALLER (V) befasste sich eingehend mit dem Rechnungshofbericht 1997 und seinen Empfehlungen. Hätte man die angeführten Punkte, etwa Vermeidung einer Erhöhung von Zivildienstplätzen, Neugestaltung der finanziellen Beziehungen, Straffung des Grundlehrganges, in Angriff genommen, dann wäre jetzt kein "Rettungsprogramm" notwendig.

Angesichts der an ihn herangetragenen Interventionen fragte sich der Bundesrat, ob sich so mancher nicht aus "Gewissensgründen", sondern vielmehr aus "gewissen Gründen" für den Zivildienst gemeldet hat.

Es wurde mehrheitlich beschlossen, keinen Einspruch gegen die Novelle zu erheben.

ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND VEREINFACHTES AUSLIEFERUNGSVERFAHREN

--------------------------------------------------------------------

Es wurde kein Einspruch erhoben.

BUNDESGESETZ ÜBER DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR UND DIE NIEDERLASSUNG VON EUROPÄISCHEN RECHTSANWÄLTEN IN ÖSTERREICH

--------------------------------------------------------------------

Bundesrat GSTÖTTNER (S) erinnerte an die Ausschussberatungen des Nationalrates und wies u.a. darauf hin, dass in unserem Land ein Rechtsanwalt eine längere Ausbildungszeit als in anderen europäischen Ländern hat. Die SPÖ bekennt sich zu den freien Berufen und tritt für gleiche Chancen und Möglichkeiten ein. Aus diesem Grunde sollte eine gesetzliche Regelung getroffen werden, dass Juristen mit spezieller Ausbildung dies auf Firmenpapier oder Firmenschildern kennzeichnen dürfen.

Bundesrat Dr. BÖHM (F) befasste sich mit der Bestimmung, dass nach einer dreijährigen Berufsausbildung ein EU-Anwalt die vollen Rechte eines österreichischen Rechtsanwaltes erzielt und auf Antrag in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden kann. Dies fand nicht die unbedingte Billigung von Böhm, sind doch die Berufsvoraussetzungen in den einzelnen EU- bzw. EWR-Staaten unterschiedlich. So kennt man in Deutschland keine eigene Anwaltsprüfung und in Spanien reicht dafür der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften aus.

Der heutige Justizminister ist - gab Böhm zu bedenken - vor der Tatsache gestanden, die EU-Richtlinie zeitgerecht umsetzen zu müssen, ohne sich um Begleitmaßnahmen und entsprechende Anpassungen des innerstaatlichen Berufsrechtes der Anwälte kümmern zu können.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER: Ich bin seit 29.2.2000 Bundesminister für Justiz. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich als Rechtsanwalt tätig und habe meinen Beruf mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit ausgeübt. Mit der gleichen inneren Einstellung übe ich nun das Ministeramt aus. Ich als Bundesminister habe Interesse an Zusammenarbeit, sagte Böhmdorfer, die Türe zum Ministerium steht offen.

Kein Einspruch.

TÄTIGKEITSBERICHTE DES VERWALTUNGSGERICHTSHOFS UND DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFS ÜBER DIE JAHRE  1997 UND 1998

--------------------------------------------------------------------

Bundesrat Dr. ASPÖCK (F) führte, da die Mitarbeiter des VfGH und VwGH keine Pensionszuckerln oder Gehaltsprivilegien, wie sie sich in vielen österreichischen Institutionen eingebürgert haben, erhalten, den Arbeitseifer in beiden Gerichtshöfen auf die hervorragende Qualifikation und das Ansehen dieser zurück. Er verwies auch auf die Überlastung des VwGH, der seiner verfassungsmäßigen Aufgabe nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kann.

Im Zusammenhang mit dem VfGH sprach er die Gesetzesflut - 1946 bestand das Bundesgesetzblatt aus 474 Seiten, 1995 waren es bereits 9.518 - an und die Unklarheit der Gesetze. Als Beispiel hiefür führte er die Werkvertragsregelung und das Arbeitslosenversicherungsgesetz an, das in letzer Zeit mehrfach novelliert wurde.

Bundesratsvizepräsident WEISS (V) hielt fest, die Berichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes seien ein herausragendes Zeugnis dafür, wie in Österreich Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz gewährleistet seien. Die Überlastung des VwGH sei aber ein Problem, das gelöst werden müsse. Weiss hofft auf eine baldige Gesetzesänderung und zeigte sich hinsichtlich der notwendigen Zustimmung der SPÖ  optimistisch. Er wies darauf hin, dass sich der VP-FP-Koalitionspakt beim Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in keinem einzigen Wort vom gescheiterten Abkommen zwischen SPÖ und ÖVP unterscheide.

Zum Stichwort Gesetzesflut merkte Weiss an, das Problem sei weniger die Quantität der Gesetze, vielmehr werde die Gesetzgebung qualitativ gesehen immer mangelhafter. Gesetze seien oft nicht mehr in sich widerspruchsfrei und häufig sehr kurzlebig. Ein besonderes Anliegen ist dem Bundesratsvizepräsidenten, dass die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben, den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand vergütet bekommen. Dieses Ansinnen werde von den Ländern unterstützt, betonte er.

Bundesrat KRAML (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Bericht an und erklärte, sowohl die Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofes als auch jene des Verwaltungsgerichtshofes seien umfassend und ausreichend. Sie zeigten die Schwierigkeiten bei der täglichen Arbeit der Gerichte auf. Auch Kraml brachte den vermehrten Anfall von Beschwerden beim VwGH zur Sprache und meinte, die dadurch bedingte lange Verfahrensdauer sei sowohl für die Beschwerdeführer als auch für die Richter unbefriedigend. Eine Lösung könne nur in einer Umstrukturierung zu den Ländern liegen.

Der vorliegende Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

BERICHT ÜBER DIE SOZIALE LAGE 1997 UND 1998

--------------------------------------------------------------------

Bundesrat SCHAUFLER (V) führte aus, die Sozialberichte stellten eine wahre Fundgrube für alle dar, die an der sozialpolitischen Entwicklung der Gesellschaft Interesse hätten. So zeigten sie auf, dass es von 1997 auf 1998 einen weiteren Rückgang des Nettorealeinkommens der unselbständig Beschäftigten um einen Prozentpunkt gegeben habe, und das nachdem man zwischen 1993 und 1996 bereits ein fünfprozentiges Minus verzeichnen musste. Frauen würden nach wie vor um 28 % weniger verdienen als Männer, wobei die Differenz bei handwerklichen Tätigkeiten, bei Hilfskräften und bei Führungskräften am höchsten sei. Trotz des Nationalen Beschäftigungsplans und steigender Beschäftigung sei die Zahl der Arbeitslosen 1998 auf 7,2 % gestiegen.

Schaufler fürchtet, dass auch der Sozialbericht 1999 noch negativ ausfallen wird, eine positive Entwicklung erwartet er sich aber für das Jahr 2000 und die folgenden Jahre. Als Grund für den erhofften Trend nannte er das Familienpaket und die Steuerreform, aber auch die geplanten sozialpolitischen Maßnahmen der neuen Regierung. Arbeit schaffen und Arbeit und Einkommen sichern, seien die beste Sozialpolitik, die man machen könne, betonte der Bundesrat. Hinsichtlich der Osterweiterung verwies er auf die hohen Einkommensunterschiede zwischen Österreich und den EU-Beitrittskandidaten.

Der vorsitzführende Bundesratsvizepräsident WEISS gab bekannt, dass die SPÖ zwei weitere Dringliche Anfragen eingebracht habe. Sie richten sich zum einen an den Finanzminister und zum anderen an den Innenminister und betreffen "rätselhafte Zahlenspiele im Bundesvoranschlag".

Bundesrätin MÜHLWERTH (F) konstatierte, der Sozialbericht sei nicht nur ein äußerst interessantes Zahlenwerk, sondern gebe auch über die Tätigkeit einer Regierung Aufschluss. Leider sei in der Zeit, in der das Sozialministerium in den Händen der Sozialdemokratie gelegen ist, nicht sehr viel passiert, was soziale Gerechtigkeit betrifft, klagte sie. Mühlwerth fragt sich, warum der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen noch immer fast 30 Prozent betrage und warum immer noch eine Million Menschen knapp an oder unter der Armutsgrenze lebte.

Besondere Kritik übte Mühlwerth an der Lehrlingsoffensive der Regierung und an der daran beteiligten Firma Euroteam. "Außer Spesen ist nichts gewesen", fasste sie die entsprechenden Aktivitäten zusammen. Zuversichtlich äußerte sie sich hinsichtlich der Sozialpolitik der neuen Regierung.

Bundesrätin SCHICKER (S) unterstrich, die SPÖ sei immer für die Förderung von Familien gewesen, aber nur von Familien, die Unterstützung bräuchten. Transfers im Gießkannenprinzip seien nicht notwendig, vielmehr müsste soziale Treffsicherheit gewährleistet sein. In diesem Sinn ersuchte Schicker die Sozialministerin, beim "Karenzgeld für alle" einen Nachdenkprozess einzuleiten.

Was die von ihrer Vorrednerin angesprochenen Einkommensunterschiede von Männer und Frauen betrifft, sagte Schicker, die Löhne würden nicht von der Regierung festgelegt, hier spielten viele Faktoren eine Rolle. Als zusätzliches Problem sieht sie, dass sich die Einkommensdifferenzen in der Pension fortsetzten, was u.a. auf die kürzeren Versicherungszeiten von Frauen und Teilzeitbeschäftigungen zurückzuführen sei. Eine positive Entwicklung ortet die Bundesrätin bei den Arbeitslosenzahlen, hier haben ihr zufolge die großen Bemühungen der Bundesregierung in den letzten Jahren Früchte getragen.

Bundesrat SCHÖLS (V) skizzierte, die Jahre 1997 und 1998 seien in der Sozialpolitik durchaus erfolgreiche Jahre gewesen. Politiker in anderen Staaten wären froh, wenn sie nur die Sorgen Österreichs hätten, meinte er, "wir haben jahrelang gute Sozialpolitik betrieben". Als zusätzliche Lichtblicke nannte er die prognostizierten Beschäftigungszahlen und Wirtschaftsdaten. In Zukunft zu lösen sind laut Schöls die Einkommenssituation der Frauen, die Frage der geringfügig Beschäftigten und die Frage eines gerechten Mindestlohns. Ein eindringliches Bekenntnis legte er zur Sozialpartnerschaft ab.

Bundesrat KOLLER (F) betonte, die Sozialgesetze müssten den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dem trage die neue Regierung Rechnung. Als problematisch wertete er die sogenannte "Landflucht" als Folge des Strukturwandels im ländlichen Raum, was auch Auswirkungen auf die bäuerlichen Sozial- und Pensionsversicherungen habe. Sodann kam der Redner auf die soziale Situation im bäuerlichen Bereich zu sprechen.

Bundesrat FREIBERGER (S) meinte, im Sozialbereich habe es in den vergangenen Jahren einige positive Entwicklungen gegeben, wofür sozialdemokratische Minister verantwortlich gezeichnet hätten. Die gegenständlichen Berichte stellten dieser Politik ein positives Zeugnis aus. Nun aber drohe diese positive Politik durch jene der neuen Regierung ins Gegenteil verkehrt zu werden, übte der Redner Kritik an einzelnen von der neuen Regierung geplanten Massnahmen im Sozialbereich. Den zuständigen Beamten dankte Freiberger für ihre klare und übersichtlich gestaltete Arbeit.

Bundesministerin Dr. SICKL lobte die sachliche Debatte und meinte, es sei das Anliegen aller, sich der Schwachen der Gesellschaft anzunehmen. Es müsse durch die Politik dafür Sorge getragen werden, dass die Armen nicht noch ärmer würden. Es brauche eine Politik der Solidarität, und die Regierung bekenne sich zu ihrer sozialen Aufgabe. Dem dienten auch die Pensionsreform und die beschäftigungspolitischen Massnahmen für ältere Arbeitnehmer. Auch in familienpolitischer Hinsicht würden Schritte gesetzt.

Es wurde zu beiden Punkten seitens des Bundesrates kein Einspruch erhoben.

(Schluss)

 

Format