Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 29.06.2000

GRÖSSERER HAFTUNGSRAHMEN FÜR AUSFUHRFÖRDERUNG BESCHLOSSEN

Unklarheiten bei Pensionskassensystem für Beamte

Wien (PK) - Die ersten beiden Punkte der Tagesordnung des Finanzausschusses betrafen zwei Anträge der Regierungsfraktionen zur Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes und des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes. Es geht um die Umstellung der Schilling- auf Eurobeträge, die Erhöhung des bereits zu 91 % ausgenützten Haftungsrahmens von 420 Mrd. S (30,52 Mrd. Euro) um 61,921 Mrd. S (4,5 Mrd. Euro) und um Verwaltungsvereinfachungen. Haftungen bis zu 100.000 Euro soll der Finanzminister auch ohne Begutachtung durch den Beirat erledigen können. Abgeordneter BÖHACKER (F) wies auf die außerordentliche Bedeutung der beiden Gesetzesmaterien hin.

Die beiden Anträge wurden gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich angenommen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) begründete die ablehnende Haltung der Grünen mit der Tatsache, dass die Unterlagen, die über die Ausfuhrförderung jeweils dem Hauptausschuss vorgelegt werden, unzureichend sind. Dieses parlamentarische Gremium könne daher seine "quasi Aufsichtsratskontrolle" nicht wahrnehmen. Van der Bellen plädierte daher dafür, den Paragraph 6 und die entsprechende Praxis zu ändern, um die Transparenz zu erhöhen.

Diesen Vorschlag griff Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) auf und versprach, mit seiner Fraktion über eventuelle Änderungen in diesem Bereich Rücksprache zu halten.

Auch Abgeordneter EDER (S) teilte diese Kritik und betonte, dass seine Fraktion die zukünftige Berichterstattung im Hauptausschuss genau beobachten werde. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieser beiden Gesetze im Hinblick auf die Exportförderung und die Beschäftigungspolitik würden die SozialdemokratInnen aber die Novellierungen mittragen.

ÄNDERUNG DES STEUERABKOMMENS MIT KANADA

Anschließend diskutierten die Mitglieder des Finanzausschusses das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada. Durch eine Revision des Steuerabkommens mit Kanada wird die Quellensteuer auf Schachteldividenden bei Kontrolle von mindestens 10 % der Stimmrechte durch die ausschüttende Gesellschaft von bisher 15 % auf 5 % reduziert. Die Besteuerung von Portfoliodividenden bleibt unverändert bei 15 %. Die kanadische Zusatzsteuer auf Erträge von Betriebsstätten wird von 15 % auf 5 %, die Quellensteuer auf Zinsen von 15 % auf 10 % gesenkt. Die Zinsen von Pensionskassen und sonstigen Vorsorgeeinrichtungen für Arbeitnehmer sowie die Zinsen bei Warenkreditgeschäften und Ausrüstungsdarlehen werden von der Quellensteuer befreit. Lizenzgebühren dürfen nur noch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Neu geregelt wird unter anderem auch die Gewinnbesteuerung bei der Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften. Die zwischenstaatliche Auskunftspflicht umfasst alle Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens notwendig sind, auch solche im Zusammenhang mit einem Finanzstrafverfahren. Unter bestimmten Bedingungen sieht das Abkommen ausdrücklich auch eine Vollstreckungsamtshilfe vor.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mehrheitlich von S-F-V angenommen.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) behielt sich eine eventuelle Zustimmung für das Plenum vor, nachdem ihm eine schriftliche Unterlage darüber zugesagt worden war, weshalb die KEST in Österreich 25 Prozent betrage, für Betroffene des gegenständlichen Abkommens aber von 15 auf 10 Prozent gesenkt werde.

VORKEHRUNG GEGEN STEUEROPTIMIERENDE SCHENKUNGEN BEI KAPITALANLAGEN

In weiterer Folge beschlossen die Abgeordneten eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung eines von den Regierungsfraktionen eingebrachten Abänderungsantrages einstimmig.

Der zugrunde liegende F-V-Antrag auf Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht eine Einschränkung der Kapitalertragsteuererstattung vor, um zu vermeiden, dass Kapitalanlagen unter Ausnutzung der Schenkungsteuerbefreiung zum Zweck einer optimalen Kapitalertragsteuererstattung durch Schenkung "aufgeteilt" werden. Der Abänderungsantrag stellt klar, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag pro (Ehe)Partnerschaft nur einer Person zukommen darf. Wie Abgeordneter BÖHACKER (F) erläuterte, werde damit ein zu erwartendes VwGH-Erkenntnis vorweg genommen.

EIN WEITERES GESETZ FÜR DEN EURO 

Das Eurogesetz, das die rechtlichen Grundlagen für die materielle Einführung der Euro-Währung am 1.1.2002 schafft, gab es punkto der Frist für den kostenlosen Umtausch von Schillingen bei den Banken eine heftige Debatte. Nachdem von Staatssekretär FINZ zugesagt worden war, den geäußerten Sorgen bezüglich einer zu kurzen Frist nach Überprüfung einzelner Fragen eventuell Rechnung zu tragen, wurde die Regierungsvorlage mit F-V-G-Mehrheit beschlossen. Die SP-Fraktion behielt sich eine Zustimmung im Plenum vor.

Um eine reibungslose Währungsumstellung zu gewährleisten, werden die neuen Banknoten und Münzen ab 1.9.2001 an Banken und Handel sowie ab 15.12.2001 an Privathaushalte, vor allem an sehbehinderte Menschen, vorverteilt. Die Phase des doppelten Bargeldumlaufes wird auf einen Zeitraum von zwei Monaten beschränkt, um die Kosten für den Handel so gering wie möglich zu halten, den Konsumenten aber ausreichend Zeit zur Gewöhnung und für den Umtausch zu geben. Der unwiderruflich letzte Tag in der Geschichte des Schillings als Zahlungsmittel wird der 28.2.2002 sein. Der Umtausch von Schilling- in Euro-Banknoten ist gemäß Nationalbankgesetz bei der OeNB zeitlich und betragsmäßig unbegrenzt möglich. Für Schilling- und Groschenmünzen sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Bestimmung im Scheidemünzengesetz vor. Die Banknotenschutzbestimmungen werden auf Empfehlung der EZB verschärft. Die Verwendung der Bezeichnungen "Euro" und "Cent" auf Medaillen wird generell verboten.

Stein des Anstosses für die Abgeordneten der SozialdemokratInnen ist die ihres Erachtens unpräzise Regelung, dass bis 28.02.2002 das Umtauschen bei den Banken kostenlos erfolgen solle. Sie führten das Versprechen der Regierung ins Treffen, dass den ÖsterreicherInnen kein finanzieller Schaden entstehen werde und ursprünglich eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen war. Der kostenlose Umtausch sei dann nur mehr bei der Nationalbank möglich und die gebe es nur in Wien bzw. in Zweigstellen in den Landeshauptstädten. Es seien aber viele Fälle denkbar, in denen auch nach zwei Monaten Schillingbeträge umgetauscht werden müssen. Auch Abgeordneter GAUGG (F) schloss sich dieser Argumentation an und schlug vor, den Umtausch bis zu einem gewissen Betrag kostenlos abzuwickeln. Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) wiederum meinte, dies wäre eine Überreglementierung und man könne die Regelung ruhig den Banken überlassen, die sich diesem Wettbewerbsmittel auch stellen würden.

Staatssekretär FINZ wies darauf hin, dass die doppelte Führung einer Währung keine angenehme Situation sei und daher dieser Zeitraum möglichst kurz gehalten werden sollte. Er merkte bei der in Aussicht gestellten Klärung im Interesse der KonsumentInnen an, dass es dabei nur um die Verlängerung der Frist für eine kostenlose Umwechslung, nicht aber für die längere Doppelführung von zwei Währungen gehen könne.

UNKLARHEITEN BEI PENSIONSKASSE FÜR BEAMTE BLEIBEN BESTEHEN

Die Novellierung zum Pensionskassengesetz warf nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN (G), ob für die Bediensteten des Öffentlichen Dienstes die Wahlfreiheit für die Kassen gesichert sei, einige offene Fragen auf, die im Ausschuss nicht geklärt werden konnten. Dennoch wurde der Gesetzentwurf in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrages von den Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen.

Das Pensionskassengesetz gibt dem Bund und den Gebietskörperschaften die Möglichkeit, für Vertragsbedienstete Pensionskassen einzurichten. Ein von der Regierung kürzlich vorgelegter Entwurf zur Änderung des Gesetzes schafft die rechtlichen Grundlagen, um auch öffentlich-rechtliche Dienstnehmer, also Beamte, in Pensionskassenmodelle einzubeziehen. Durch den Abänderungsantrag wird der zulässige Veranlagungskatalog um die sogenannten Indexzertifikate erweitert, die im erlaubten Höchstausmaß auch genau definiert werden.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) räumte ein, dass es sich bei dieser Materie nur um kleine Änderungen handle. Er kündigte aber an, dass es in den nächsten zwei Jahren zu einer grösseren Reform kommen werde, um das Pensionssystem nachhaltig abzusichern.

Auf die Feststellung des Abgeordneten Dr. VAN DER BELLEN (G), er hoffe nicht, dass damit eine Bundespensionskasse gegründet werde, die durch ihre Monopolstellung keinen Wettbewerb zulasse, und die Antwort von Staatssekretär FINZ, dass es diese Pensionskasse für Vertragsbedienstete bereits gebe und diese nun auch für BeamtInnen geöffnet werde, zeigten sich auch die Abgeordneten der anderen Fraktionen verunsichert.

In der anschließenden engagiert geführten Diskussion, in der sich Abgeordnete aller Fraktionen grundsätzlich für die Wahlfreiheit aussprachen, kristallisierte sich heraus, dass es nur die Wahlmöglichkeit für den Dienstgeber gibt, entweder eine betriebliche oder eine überbetriebliche Pensionskasse einzurichten. Die Bediensteten hätten damit keine Wahlfreiheit. Der Bund als Arbeitgeber habe sich für die betriebliche Pensionskasse entschlossen. Auf die von Abgeordnetem Mag. FIRLINGER (F) geäußerte Zusage, man werde sich um Klarheit bemühen und im Plenum entsprechende Abänderungsanträge dahingehend einbringen, dass eine Betriebsvereinbarung kollektive Wirkung haben, bei Nichtvorhandensein einer solchen die Wahlfreiheit für eine überbetriebliche Pensionskasse gelten solle, entgegnete Staatssekretär FINZ, dass die Personalvertretung im Öffentlichen Bereich kein Kollektivvertragsrecht habe und daher auch keine Vereinbarung über Pensionskassen treffen könne.

Finz wies auch darauf hin, dass es noch zusätzlicher dienstrechtlicher Regelungen bedürfe. Die Vermutung des Abgeordneten EDER (S), wonach der Bund die Haftung für Pensionskassen übernimmt, beantwortete der Staatssekretär mit dem Hinweis, dass es sich dabei nur um eine indirekte Haftung handeln könne. Grundsätzlich meinte er, dass das gesamte Pensionskassensystem noch in den Kinderschuhen stecke. (Schluss)