Parlamentskorrespondenz Nr. 409 vom 30.06.2000

DEM BUNDESASYLSENAT VORTREFFLICHE ARBEIT BESCHEINIGT

Nationalbibliothek wird auch CD-ROMs sammeln

Wien (PK) - Die Abgeordneten des Verfassungsausschusses setzten sich erstmals mit dem Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Bundesasylsenats auseinander. Diese gerichtsförmige Behörde war 1997 eingerichtet worden und entscheidet über Berufungen gegen Bescheide des Bundesasylamtes in Asylangelegenheiten.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, sind in den beiden Berichtsjahren 1998 und 1999 beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) rund 15.500 Geschäftsfälle anhängig geworden. Etwa 1.500 betrafen dabei Verfahren, die vom vormals als Berufungsbehörde zuständigen Innenministerium an den UBAS abgetreten worden waren, rund 3.600 Fälle waren vor dem 1.1.1998 beim VwGH anhängig und sind nun - zur Entlastung des Höchstgerichtes - in die UBAS-Zuständigkeit übergegangen. 9.500 Verfahren konnten zum Abschluss gebracht werden. In ungefähr 2.400 Fällen gab dabei der UBAS Berufungen gegen erstinstanzliche Bescheide des Bundesasylamtes statt, in etwa 3.000 Fällen wurden Berufungen abgewiesen.

Der Bericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen und im Ausschuss enderledigt.

Allgemein wurde von den Abgeordneten aller Fraktionen der Arbeit des Unabhängigen Bundesasylsenats hohe Anerkennung gezollt. Der Bericht zeige, wie notwendig die Einrichtung dieser Behörde gewesen sei. Vor allem stelle der Bericht ein interessantes Arbeitsdokument dar, weil er nicht nur statistische Angaben anführe, sondern auch bewertende und perspektivische Einschätzungen wiedergebe.

Der Leiter des Unabhängigen Bundesasylsenats, Mag. PERL, beantwortete dann einzelne Fragen der Abgeordneten Mag. STOISITS (G), Dr. WITTMANN (S) und Dr. KRÜGER (F). Die Verfahren im Zusammenhang mit der Krise im Kosovo hätten einen großen Prozentsatz der gesamten Arbeit ausgemacht, so Mag. Perl. Viele Verfahren hätten deshalb so lange gedauert, weil die Situation im Kosovo völlig unübersichtlich gewesen sei. Nach einer Fact-Finding-Mission im Herbst verfüge man nun über gute Entscheidungsgrundlagen, wodurch er hoffe, die offenen Fälle bald bewältigen zu können.

Die Anzahl der stattgegebenen Asylanträge bezeichnete Mag. Perl als einen treffenden Beweis dafür, dass allein Fragen der Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ausschlaggebend seien. Es könne nicht um Quoten gehen, sondern allein um Trefferquoten in Bezug auf die tatsächlichen Voraussetzungen für den Status eines Flüchtlings.

Die mündliche Verhandlung, von der es in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 1.600 gegeben habe, habe sich zu einem zentralen Element der Verfahren entwickelt.

Zur Verfahrensdauer merkte er an, dass zwar deren Kürzung ein wichtiges Ziel sei, es dürfe aber nicht zu einem Spannungsverhältnis mit der Qualität kommen. Diese sei höchste Maxime und man nehme mit Freude zur Kenntnis, dass es auch in der ersten Instanz zu einer wesentlichen Qualitätsverbesserung gekommen sei. Man werde weiterhin bemüht sein, den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten.

Angesprochen auf den Budgetrahmen merkte Mag. Perl an, dass man diesen im Wesentlichen auch in Zukunft brauchen werde. So sei beispielsweise die personelle Ausgestaltung des Senats auf etwa 5.000 Geschäftsfälle pro Jahr ausgerichtet gewesen, diese Annahme sei jedoch um mehr als 50 % überschritten worden.

AUCH OFFLINE-PRODUKTE WERDEN SYSTEMATISCH GESAMMELT

Der Verfassungsausschuss beschloss sodann einstimmig eine Änderung des Mediengesetzes, die von allen Fraktionen als sinnvoll angesehen wird. (98 d.B.)

Inhalt des Gesetzes ist, in Zukunft nicht nur Bücher und Zeitschriften, sondern auch CD-ROMs und andere so genannte "Offline-Produkte" systematisch zu sammeln. Demnach wird die für Druckwerke geltende Ablieferungs- und Anbietungspflicht an Bibliotheken auf elektronische Medienwerke, ausgenommen Schallträger und Filme, ausgedehnt. Auch von diesen muss der Medieninhaber nun eine bestimmte Anzahl an die Nationalbibliothek und an andere, durch Verordnung zu bestimmende Universitäts-, Studien- oder Landesbibliotheken abliefern. Gegenüber der Parlamentsbibliothek und der administrativen Bibliothek des Bundeskanzleramtes besteht eine Anbietungspflicht.

Die Bestimmungen des Urheberrechts bleiben von der Gesetzesänderung unberührt. Das bedeutet, dass die Grenzen freier Werknutzung bzw. der zulässige Umfang der Benutzung der betroffenen Medienwerke weiterhin allein nach dem Urheberrechtsgesetz zu beurteilen sind. Die Bibliotheken werden also zum Beispiel eine Entlehnung dieser Produkte außer Haus oder eine Fernleihe untersagen müssen bzw. durch technische Maßnahmen sicherzustellen haben, dass keine Raubkopien angefertigt werden können.

Eine Ausdehnung der Ablieferungspflicht auf sämtliche Online-Produkte ist aus einer Reihe von Gründen, wie quantitative Grenzen oder auch die große Dynamik der neuen Medien, noch nicht vorgesehen. Ein Pilotprojekt, das die theoretischen und technischen Voraussetzungen für eine spätere Regelung in diesem Bereich schaffen soll, wird jedoch in Aussicht genommen. Die Änderung des Mediengesetzes wird, wie ein bei der Abstimmung mitberücksichtiger VP-FP-Abänderungsantrag vorsieht, mit 1. September 2000 in Kraft treten.

WAHLALTER UND GRUNDRECHT AUF GESUNDHEIT KOMMT IN UNTERAUSSCHUSS

Ein Antrag der Grünen (116/A), das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, wurde einstimmig jenem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Vorberatung zugewiesen, der sich bereits mit dem so genannten "Demokratiepaket" der Koalition befasst. Ein Mensch sei mit 16 Jahren bereits strafmündig und beschränkt geschäftsfähig, bestimme selbst über seinen Bildungsweg und seine Berufswahl, habe zumeist ein eigenes Konto und auch ein eigenes Einkommen, begründen die Grünen ihre Forderung.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) begrüßte diesen Antrag vor allem im Zusammenhang mit der Herabsetzung der Volljährigkeit und der Diskussion um das Strafmündigkeitsalter. Auch Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) sprach sich für eine Herabsetzung des Wahlalters aus, meinte aber, dass man damit auf der kommunalen Ebene beginnen sollte.

Auch mit einem von den Grünen vorgelegten Bundesverfassungsgesetz über das Grundrecht auf Gesundheit (83/A) wird sich ein Unterausschuss beschäftigen. Der Antrag soll gemeinsam mit einem Antrag der SPÖ betreffend die Schaffung wirtschaftlicher und sozialer Grundrechte sowie mit dem von den Grünen verlangten Behinderten-Gleichstellungsgesetz beraten werden. Das beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig.

Die Grünen geben darin zu bedenken, dass der österreichische Grundrechtskatalog kein Grundrecht auf Gesundheit enthält, die Gesundheit des Menschen ihrer Meinung nach jedoch durch den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt nicht nur gefördert, sondern auch zunehmend bedroht und beeinträchtigt wird. Das von den Grünen vorgeschlagene Bundesverfassungsgesetz würde den Betroffenen das Recht geben, durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, ob einzelne Bescheide, Verordnungen oder Gesetze mit dem Grundrecht auf Gesundheit vereinbar sind. Zudem soll eine "Gesundheitsanwaltschaft" eingerichtet werden.

(Fortsetzung)