Parlamentskorrespondenz Nr. 429 vom 07.07.2000

NATIONALRAT BESCHLIESST VERSÖHNUNGSFONDSGESETZ EINSTIMMIG

Konsensmaterien am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause

Wien (PK) - Versöhnlicher Ausklang der Tagungsperiode des Nationalrats : Die Tagesordnung wird von Konsensmaterien dominiert, die Opposition stellt keine Dringliche Anfrage, der Nationalrat geht in die Sommerpause. Mit dem Beschluss des Versöhnungsfondsgesetzes und der Verankerung des Schutzes und der Förderung der Minderheiten stehen zudem Materien an der Spitze der Tagesordnung, deren Bedeutung über Tagesaktualität und Landesgrenzen hinaus reicht.

Der vorsitzführende Präsident des Nationalrates, Dr. Heinz FISCHER, begrüßte eingangs die Regierungsbeauftragte Dr. Maria Schaumayer, die der Diskussion über das Versöhnungsfonds-Gesetz folgte.

S-V-F-G-ANTRAG 180/A BETREFFEND VERSÖHNUNGSFONDS-GESETZ

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Abgeordneter Dr. CAP (S) hob am Beginn seines Debattenbeitrages die Tatsache der Vier-Parteien-Einigung zu diesem Thema hervor und dankte in diesem Zusammenhang auch Dr. Schaumayer und Präsident Fischer für deren Engagement.

Der Abgeordnete wollte die Bedeutung des Gesetzes nicht auf den Rechtsfrieden für die österreichische Wirtschaft beschränkt wissen. Diese Initiative stoße auch auf Resonanz außerhalb des Landes und trage auch dazu bei, das oft schwierige Verhältnis zu der Zeit von 1938 bis 1945 sowie zur Rolle von Österreichern und Österreicherinnen zu verbessern. Zu lange sei in Österreich die Opfer-Täter-Debatte nicht in der Art und Weise geführt worden, wie es einer, den damaligen Ereignissen Rechnung tragenden Form entsprochen hätte. Cap sprach auch das legitime Bemühen der Regierungen nach 1945 an, die Minderbelasteten zu integrieren. In vielen Fällen sei es aber dennoch zu einer Schieflage bei den Bewertungen gekommen, kritisierte der Redner.

Der Abgeordnete ging dann auf die Zwangsarbeit ein, welche Grundlage für eine Kriegsproduktion war, die einen rassistischen und ideologisch motivierten Angriffskrieg ermöglicht hat. Es könne daher "keine Rede von einer ordentlichen Beschäftigungspolitik" sein. Die ZwangsarbeiterInnen hätten auch Werte geschaffen, von denen man nach 1945 profitiert habe. Für ihn sei es daher unverständlich, dass es aus Teilen der Wirtschaft nur eine zögerliche Resonanz gebe. Cap unterstrich abschließend die Notwendigkeit einer intensiven Bildungs- und Überzeugungsarbeit, damit so etwas nie wieder passiert.

Abgeordneter Dr. KHOL (V) bewertete das vorliegende Gesetz als einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung des Unrechts und der Verbrechen durch den Nationalsozialismus. Die heutigen Generationen könnten sich nicht vorstellen, welchem Schicksal Millionen von Menschen zwischen 1938 und 1945 ausgesetzt gewesen seien und unter welchem Zwang, unter welcher Demütigung und Unterernährung die ZwangsarbeiterInnen hätten leiden müssen.

Unrecht könne nie wieder gut gemacht werden, so der Mandatar, es könne auch keine Entschädigung dafür geben. Die Geldleistung stelle lediglich eine Linderung dar, zu der die Republik nicht rechtlich, sondern moralisch verpflichtet sei. Österreich habe es damals auf der Landkarte nicht gegeben und sei daher auch nicht verantwortlich, die Verantwortung vieler Österreicher und Österreicherinnen bleibe aber unbestritten.

Die neue Bundesregierung habe sich der Aufgabe, die Entschädigungsfrage zu lösen, bereits in ihrer ersten Arbeitssitzung angenommen und Maria Schaumayer zur Regierungsbeauftragten bestellt. Ihr gelte der besondere Dank, nachdem sie diese Aufgabe ehrenamtlich mit ihrer großen Erfahrung, Energie, Durchsetzungskraft, gepaart mit Menschlichkeit und Sachkenntnis bewältigt habe. Khol dankte auch den Vereinigten Staaten dafür, sich nach Kriegsende zum Anwalt der NS-Opfer gemacht zu haben.

Der Abgeordnete wollte aber auch nicht verschweigen, dass dieses Gesetz ein Akt der Klugheit ist, denn es läge im Interesse der Wirtschaft, dass nicht auf ihre Exporterlöse zurückgegriffen werden kann, um berechtigte Ansprüche zu erfüllen. Die Arbeit sei für die Bundesregierung jedoch noch nicht abgeschlossen, weshalb Botschafter Sucharipa das Mandat als Sonderbeauftragter für Restitutionsfragen erhalten habe. Man müsse über alles reden, auch über die Benes-Dekrete, schloss Khol.   

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) interpretierte die Entschädigungen als freiwilligen Akt der Versöhnung über die Grenzen und Gräben der Vergangenheit hinweg. Das menschliche Leid könne damit aber nicht abgemindert werden. Es gehe vielmehr um die demokratische Selbstverständlichkeit, Verbrechen von Menschen, die aus Österreich stammen, anzuerkennen und dafür in entsprechender Form eine Geste zu leisten, meinte Haupt. Der Redner verstand das Gesetz auch als moralischen Schlussstrich und hob überdies den Aspekt der Rechtssicherheit für die Wirtschaft hervor. Ähnliche Akte der Versöhnung und des Einbekenntnisses erwartete sich Haupt nun auch von Tschechien und Slowenien gegenüber den Heimatvertriebenen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) betonte, dieses Gesetz dürfe kein Freikauf von den Lasten der eigenen Geschichte sein. Der heutige Beschluss setze aber der bisherigen Haltung Österreichs ein Ende, die darin bestand, so lange zuzuwarten, bis niemand von den ehemaligen Zwangsarbeitern mehr am Leben ist. Das Gesetz biete damit  nach den Worten der Rednerin die Chance, unsere Haltung zu allen Opfern des Nationalsozialismus zu ändern und das Erbe der Nachgeborenen im Bezug auf die Geschichte zu erleichtern.

Die Geldleistungen könnten allerdings nur als Geste gesehen werden, die spät aber doch ein Eingeständnis der Schuld und Mitverantwortung zum Ausdruck bringt, gab Stoisits zu bedenken. Bei der Aufarbeitung des Holocaust werde es aber niemals einen Schlussstrich geben, betonte sie mit Nachdruck.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL sprach ebenfalls von einer Geste der Versöhnung und stellte klar, es könne keinen Schlussstrich im moralischen Sinn geben, es müsse aber zu Rechtssicherheit kommen. Die Geschichte der Zweiten Republik sei keine Geschichte des fortgesetzten Verdrängens. Gerade in den letzten Jahren habe man entscheidende Akte der Wiedergutmachung gesetzt, meinte Schüssel und wies auf den Nationalfonds, die Kunstrestitution und die Lösung der Frage des Nazigoldes hin. Das Problem der Arisierungen, das von der Zwangsarbeiterfrage getrennt wurde, dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden, mahnte der Kanzler.

Schüssel bezeichnete es auch als richtig, dass der Bereich der Zwangsarbeiter nicht mit dem Kapitel der Heimatvertriebenen junktimiert wurde. Doch gerade weil Österreich dieses Gesetz ohne irgendeinen Zusammenhang beschließt, habe es das Recht, auch auf andere Opfer hinzuweisen. Die Regierung werde nicht müde werden, diesbezügliche Gerechtigkeit von den Nachfolgestaaten einzufordern, versicherte Schüssel.

Zuversichtlich zeigte sich der Bundeskanzler, dass das notwendige Geld schon in wenigen Wochen oder Monaten aufgebracht werden kann. Auf jeden Fall solle das Gesetz noch heuer in Kraft treten, um mit der Auszahlung der ersten Tranche beginnen zu können.

Abgeordnete JÄGER (S) wertete das Gesetz als wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte, zumal, wie sie sagte, gerade das Schicksal der Zwangsarbeiter vergessen bzw. verdrängt wurde. Sie bedauerte aber, dass der heutige Beschluss für viele Opfer zu spät komme. Jäger appellierte an die Wirtschaft, schon bald ihren Beitrag zur Aufbringung der Mittel zu leisten.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) erkannte in dem Gesetz Vorbildwirkung auch im Bezug auf andere Opfergruppen. Er sprach in diesem Zusammenhang von den österreichischen Roma, die „keinen Anwalt Fagan haben, der sich ihrer annimmt“. Handlungsbedarf sah Ofner aber auch hinsichtlich der österreichischen Kriegsgefangenen, die nach dem Krieg als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Dieses Gesetz sei somit ein wichtiger Schritt, es dürfe aber nicht der letzte Schritt gewesen sein, sagte er.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) leitete seine Ausführungen mit dem Ausdruck der Betroffenheit über die Verbrechen des Nationalsozialismus ein und erinnerte an das zynische Amtsdeutsch, in dem die Protokolle der Wannsee-Konferenz deutlich machen, dass Zwangsarbeit von diesem Regime als Instrument vorsätzlichen Mordes eingesetzt wurde.

Krüger unterstrich dann die Freiwilligkeit der heutigen Geste und wies den von Abgeordneter Stoisits suggerierten Eindruck zurück, Österreich habe erst auf internationalen Druck hin begonnen, sich mit der Zwangsarbeit zu befassen. Krüger erinnerte an frühere Bemühungen um Wiedergutmachung, die im Jahr 1961 zu einer Verzichtserklärung auf jüdischer Seite geführt habe. Die Freiwilligkeit werde auch dadurch unterstrichen, dass alle drei in den USA gegen deutsche Firmen unter dem Titel "Zwangsarbeit" eingebracht Klagen abgewiesen wurden. Schließlich wies Krüger auch die Forderung der jüdischen Kultusgemeinde zurück, Restitutionsverfahren wieder aufzunehmen. Rechtsstaatlich abgeschlossene Verfahren sollen nicht aufgerollt werden. Dem stehe die Rechtskraft entgegen, sagte Abgeordneter Krüger.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) wertete den heutigen Beschluss zum Versöhnungsfonds-Gesetz zunächst als eines von vielen Beispielen für das enorme Tempo, mit dem die neue Regierung ihr Arbeitsübereinkommen umsetze. Paphazy bekannte sich zur Versöhnungsgeste gegenüber den ehemaligen Zwangsarbeitern, betonte aber, dass es keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gebe. Paphazy erläuterte das Ziel, große Unternehmen zu gewinnen, 0,2 % ihres Vorjahresumsatzes in den Fonds einzuzahlen, wobei für Branchen wie die E-Wirtschaft eine höhere Betroffenheitsquote vorgesehen sei. Es gehe darum, Rechtsfrieden mit den USA herbeizuführen. In diesem Zusammenhang kritisierte die Rednerin die Pressekonferenz des US-Anwalts Ed Fagan unter dem Titel "Verhöhnung statt Versöhnung" und erinnerte an die Weigerung von US-Unternehmen, an einer neuerlichen Entschädigungsforderung japanischstämmiger US-Bürger wegen ihrer Internierung in den Jahren 1941 bis 1945 nachzukommen. Österreich habe bereits viel geleistet und Gesten gesetzt, das könne nicht ad infinitum so weitergehen. Die kommenden Generationen sollen den vergangenen Generationen in Würde die Hände reichen können.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) meinte, dass mit dem vorliegenden Gesetz nicht alle Probleme gelöst und nicht alle offenen Fragen beantwortet werden. Aber es sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass 55 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft für verschleppte, entrechtete und ausgebeutete Menschen - für viele zu spät - eine Geste gesetzt und ein Stück Wiedergutmachung für erlittenes Leid geleistet werde. "Dies ist ein Akt der Versöhnung mit den Opfern, aber auch mit der eigenen Geschichte." Dazu kommt für Kukacka als realpolitischer Aspekt, dass österreichische Firmen im Ausland Rechtssicherheit und Schutz vor administrativen Schikanen brauchen. Kukacka würdigte die Bereitschaft von Unternehmen, die erst nach 1945 gegründet wurden, sich mit erheblichen Beiträgen am Versöhnungsfonds zu beteiligen und forderte jene Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben, auf, an der Finanzierung des Fonds teilzunehmen.

Mit Entschiedenheit wies der Abgeordnete Geschäftemacherei mit Opfern des Holocaust zurück. Zwischen zivilisierten Staaten könne dafür kein Platz sein. Kukacka zeigte sich verständnislos gegenüber US-Anwälten, die versuchten, die von Maria Schaumayer eingeleitete Versöhnung zu unterlaufen. Abschließend erinnerte Kukacka auch an das Schicksal vieler Österreicher, die vertrieben wurden und Zwangsarbeit leisten mussten. Auch wenn jede Aufrechnung mit den Opfern des Holocausts abzulehnen sei, müsse es erlaubt sein, auch diesen Opfern von Vertreibung, Zwangsarbeit und Ausbeutung unseren Respekt zu erweisen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, seine Klubkollegin Stoisits habe Recht, wenn sie von einer "Republik des Verdrängens" spreche und vermutete, dass die Vorarbeiten Deutschlands, die Probleme der Schweiz mit der Raubgold-Frage und die wachsende Gewissheit, dass Österreich in der Zwangsarbeiter-Frage Probleme bekommen könnte, für den heutigen Beschluss maßgeblich sei. Die Republik habe es sich bei der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus oft sehr einfach gemacht, klagte Öllinger und wies auf die Opfer von Zwangssterilisationen, der Kindereuthanasie und auf die Hinterbliebenen von Opfern hin, denen es bis heute schwer gemacht werde, das Schicksal ihrer Verwandten zu klären.

In diesem Zusammenhang appellierte Öllinger an die Abgeordneten, Rechtssicherheit auch für die im Opferfürsorgegesetz nicht berücksichtigten Zwangssterilisierten, für NS-Opfer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Verfolgte aufgrund ihrer Einstufung als Asoziale zu schaffen. Um zu erläutern, wie willkürlich der Begriff "asozial" im NS-Regime verwendet wurde, wies Öllinger darauf hin, dass selbst unpolitische Witze über NS-Funktionäre dazu führen konnten, als "Asozialer" verfolgt zu werden.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) wertete die einstimmige Verabschiedung des Versöhnungsfonds-Gesetzes als positiv, sprach aber die Befürchtung aus, dass es schwierig sein werde, den großen Betrag von 6 Mrd. S aufzubringen, wobei er meinte, Sammelklagen könnten die Aufbringung des Geldes in Frage stellen.

In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte der Redner aber die skeptische Frage, wer hier mit wem versöhnt werden solle, ob Versöhnung mit den Opfern oder mit der eigenen Vergangenheit gemeint sei. "Moral statt Reflexion macht keinen Sinn", sagte Posch, die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrechtssystem müsse fortgesetzt werden. Und mit Berufung auf Bundespräsident Klestil forderte der Abgeordnete, das Wissen über die NS-Verbrechen an künftige Generationen als Mahnung weiterzugeben.

In der Folge warf Posch Dipl.-Ing. Prinzhorn vor, in einer Kritik an der österreichischen Zwei-Klassen-Gesellschaft das Wort "asozial" gebraucht zu haben und erinnerte daran, dass dieses Wort in der NS-Zeit für "Feinde der Volksgemeinschaft" verwendet wurde. Es gebe keine braunen Horden auf unseren Straßen, Österreich sei ökonomisch sowie politisch stabil und es herrsche sozialer Frieden. Man sollte aber darüber nachzudenken, wohin eine solche Wortwahl unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen führen könne, sagte Posch. In diesem Zusammenhang warf er auch dem Kärntner Landeshauptmann den Ausdruck "parasitäre Elemente" und Vizekanzlerin Riess-Passer die Behauptung vor, Gewerkschafter dächten darüber nach, "wie man den Staat schädigen kann". Vom Bundeskanzler verlangte Posch, darüber nachzudenken, mit wem er sich eingelassen habe und bezeichnete die Volksbefragung als "ein frivoles Spiel". - "Wer hören will, kann hören, wer sehen will, kann sehen, wer verstehen will, kann verstehen - wer nicht verstehen will, dem ist ohnehin nicht zu helfen", schloss Mag. Posch.

Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL bekannte sich in einer kurzen Replik dazu, innenpolitische Diskussionen zu führen, forderte Abgeordneten Mag. Posch (S) aber auf, nicht alles mit allem zu vermischen. "Wahren Sie die Würde dieser Debatte". 

Abgeordneter Dr. PILZ (G) wandte sich nachdrücklich gegen die Tendenz, einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit setzen zu wollen. Diese Auseinandersetzung sei fortzuführen, sagte Pilz. Einen Schlussstrich sollten die Freiheitlichen ziehen, und zwar hinter unklaren und zweideutigen Aussagen, sowie unter die Unfähigkeit, adäquat mit ihrer eigenen Geschichte und Teilen ihrer eigenen Bewegung umzugehen. Die Opfer des NS-Regimes erwarteten sich alles andere, als einen Schlussstrich unter die Bewältigung der NS-Vergangenheit. Zu erwarten sei aber ein Schlussstrich unter das Spiel mit Ressentiments, mit fremden- und minderheitenfeindlichen Äusserungen. "Solange dieser Schlussstrich nicht gezogen wird, werden wir von der Opposition uns erlauben, gehörig zu vermischen, was zusammengehört", sagte Pilz.

Bei der Abstimmung wurde das Versöhnungsfonds-Gesetz in verfassungskonformer Weise einstimmig angenommen.

(Schluss)