Parlamentskorrespondenz Nr. 693 vom 22.11.2000

NATIONALRAT MIT BREITER THEMENPALETTE

Bundesimmobiliengesetz, Kindschaftsrecht, Zivildienst

Wien (PK) Die Palette der Themen, die der Nationalrat im Anschluss an die Debatte zur Regierungsumbildung vorliegen hatte, reicht von einer Änderung des Bundesimmobiliengesetzes über die Verankerung der gemeinsamen Obsorge im Kindschaftsrecht bis zu Änderungen beim Zivildienst. Außerdem wird eine Reihe von Anträgen in Erster Lesung behandelt.

BUNDESIMMOBILIENGESETZ SOWIE ÄNDERUNG DES BUNDESMINISTERIENGESETZES 1986 UND DES ASFINAG-ERMÄCHTIGUNGSGESETZES 1997 * G-ANTRAG 259/A(E) BETREFFEND ENERGIEEFFIZIENZVERBESSERUNGEN BEI BUNDESGEBÄUDEN

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Abgeordnete BURES (S) sprach im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesimmobiliengesetzes von einer Husch-Pfusch-Aktion, wurde doch vor einer Stunde ein umfassender Abänderungsantrag vorgelegt. Die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten enthalte der Antrag aber nicht. Kritisch vermerkte die Rednerin, dass die BIG mit der Verwaltung von Flächen betraut werde, deren Wert nicht genau bekannt ist. Aus diesem Grunde mutmaßte Bures, dass es sich bei den Maßnahmen um Budgetkosmetik handelt und man Schulden auf die BIG abschieben möchte.

Abgeordneter TANCSITS (V) meinte, mit Ausnahme jener Bereiche, für die der Markt ein beschränkter sei, habe man das Eigentum auf die BIG übertragen, so dass man von einer ebenso zielführenden wie richtungsweisenden Lösung sprechen könne. Zur konkreten Durchführung dieser Pläne brachte der Redner einen Abänderungsantrag ein. Sodann begründete Tancsits, weshalb im BIG-Gesetz kein Sozialplan enthalten sei: diese Frage wurde anderweitig geregelt. Die Lösung sei mithin ein Meilenstein in Richtung einer modernen Verwaltung und eines modernen Managements.

Abgeordnete MOSER (G) fragte, warum 40 Prozent der Bundesimmobilien nicht nach dieser "richtungweisenden Lösung" bewirtschaftet werden. Diese Variante sei somit halbherzig, beklagte die Mandatarin. Zu bemängeln sei auch die Art, wie in dieser Materie vorgegangen worden sei, wie die Abänderungsanträge noch in letzter Minute belegten. Die Schritte einer effizienteren Gebäudeverwaltung träten vor dieser Maßnahme ebenso in den Hintergrund wie die erforderliche Maßnahmen zum Klimaschutz. Ihre Fraktion könne ob der Versäumnisse dem Gesetz nicht zustimmen.

Abgeordneter FIRLINGER (F) schloss inhaltlich an den Abgeordneten Tancsits an und meinte, mit den gegenwärtigen Maßnahmen würde der zweite Schritt eines dreistufigen Verfahrens gesetzt. Der dritte Schritt werde sodann genau in die Richtung weiterer Einführung privater Elemente gehen, doch müsste dieser Schritt entsprechend vorbereitet werden. Weiters erläuterte der Abgeordnete die konkreten Ziele des zweiten Schritts. Man sei überlegt vorgegangen und könne sich schon jetzt auf die nächste Phase freuen.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN dankte zunächst allen, die an der Umsetzung dieses Gesetzeswerkes beteiligt waren. Inhaltlich pflichtete er seinem Vorredner bei und erläuterte die finanzielle Seite dieser Konzeption. Er gehe davon aus, dass man hier ein Gesetz vorgelegt habe, das auch Eurostat ex post bestätigen werde. Generell erwartete sich der Minister durch diese Lösung eine allgemeine Effizienzsteigerung.

Abgeordneter EDER (S) zeigte Verständnis für die Hintergründe, die zu dieser Entscheidung geführt hätten. Gleichzeitig war er enttäuscht darüber, dass die Vorlage schon heute zur Debatte stehe, weil es besser gewesen wäre, man hätte zu einer gemeinsamen Lösung gefunden. Dieser Schritt erfolge zu rasch, man arbeite teilweise mit unbekannten Größen, und auch die Aufteilung der Liegenschaften werde wohl ineffizient sein. Die Struktur sei zu zersplittert, um wirklichen Erfolg garantieren zu können.

Abgeordneter ELLMAUER (V) sagte, es müssten jetzt Maßnahmen gesetzt werden, um die Staatsschuld zu reduzieren. Dazu brauche es mutige Reformen, wie die hier in Diskussion stehende. Schon den ersten Schritt habe er voll Überzeugung mitgetragen, mit Genugtuung pflichte er nun der Umsetzung der nächsten Etappe bei. Sodann ging der Redner auf die positiven Auswirkungen dieser Regelung ein.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) nannte die hier geplante Ausgliederung "möglicherweise ein Beispiel", wie man solche Schritte nicht setzen sollte. Es habe zahlreiche Bedenken gegeben, viele Probleme seien ungelöst, die Vorlage daher in Summe mangelhaft. Besonders nannte die Rednerin dabei das ungenügende Agieren zugunsten des Klimaschutzes, was Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit Österreichs in Klimaschutzbelangen habe.

Abgeordneter NEUDECK (F) nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Die bisherige Lösung sei ungenügend gewesen, die jetzige trage den heutigen Bedürfnissen Rechnung. Das Schlagwort "Österreich neu regieren und verwalten" erfahre hier neuerlich ihre Bestätigung. Schließlich regte der Redner ein eigenes Immobilienfondsgesetz an, damit auch die Bürger von diesen Entwicklungen profitieren könnten.

Abgeordneter KAIPEL (S) mahnte gleichfalls effiziente Maßnahmen für den Klimaschutz im Bundesbereich ein. Es sei nötig, verstärkt energetische Verbesserungen im Sinne einer Effizienzsteigerung in der Energiebewirtschaftung durchzuführen. Der Bund habe hier - auch im Sinne seiner Glaubwürdigkeit - Handlungsbedarf. Seine Fraktion unterstütze daher diesbezüglich die Position der Grünen.

Abgeordneter FREUND (V) unterstützte das Vorhaben der Regierung im Sinne einer modernen und effizienten Verwaltung. Diese Regierung bekenne sich zu einem umfassenden Umweltschutz und werde sich auch des Klimaschutzes annehmen.

Abgeordneter EDLER (S) vermisste eine Gesamtlösung für die Bundesimmobilien und kritisierte Doppelgleisigkeit. Unverständlich sei es, dass wesentliche Grundstücke nach wie vor beim Verteidigungsministerium und beim Außenministerium verbleiben.

Abgeordneter SEVIGNANI (F) begrüsste hingegen die durch dieses Gesetz angegangene Beseitigung der Kompetenzzersplitterung und die Schaffung ressortübergreifenden Zuständigkeiten. Er wertete das Vorhaben als weiteren Mosaikstein der Modernisierung der österreichischen Verwaltungsstrukturen.

Abgeordneter RIEPL (S) beklagte den Zeitdruck der Maßnahme und sprach kritisch von "Hudelei". Es sei nicht klar, ob die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer bei der Ausgliederung auch ausreichend gesichert werden.

Abgeordneter LOOS (V) warf der SPÖ mangelnde Konsensbereitschaft vor. Die Nichteinbeziehung der historischen Bauten in das Gesetz sei sachlich gerechtfertigt. Es sei nicht möglich, bei Kulturgütern wie dem Parlament und der Nationalbibliothek einen Verkehrswert festzustellen.

Beider Abstimmung wurde das Bundesimmobiliengesetz in der Fassung desAbänderungsantrages mit F-V-Mehrheit angenommen. DerEntschließungsantrag der Grünen betreffendEnergieeffizienz-Verbesserung bei Bundesgebäuden wurde mit den Stimmen derRegierungsfraktionen abgelehnt.

 

KINDSCHAFTSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2001 * EURO-GENOSSENSCHAFTSBEGLEITGESETZ * V-F-ANTRAG 313/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES SIGNATURGESETZES

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Das Motto des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes umschrieb Abgeordnete Mag. PRAMMER (S) mit "Hauptsache gemeinsam, gleichgültig wie". Für sie geht es dabei nicht um das Kindeswohl, sondern um beleidigte Scheidungsväter, um Machtansprüche, um Geld. Damit werde das Rad der Zeit zurückgedreht, so die Überzeugung der Mandatarin. Die bisherige Regelung sei seinerzeit mit Experten ausgearbeitet worden und in das Familien- und Namensrecht eingebettet gewesen. Nun aber würden die Möglichkeiten jenes Elternteils untergraben, bei dem das Kind lebt, und in dem Sinne spiele bei dieser Neuregelung auch die Autorität eine Rolle. Für eine vernünftige Regelung, für eine gemeinsame weitere Erziehung brauche man kein neues Gesetz, denn Vernunft sei unabhängig von Gesetzen, meinte Prammer. Das alleinige Sorgerecht sei nunmehr erst nach langen Verhandlungen möglich. Sie kündigte daher an, diesen zentralen Punkt bei einer neuen politischen Konstellation rückgängig machen zu wollen.

Abgeordnete Mag. Dr. FEKTER (V) wies auf die eingehende Befassung des Ausschusses durch Heranziehung namhafter ExpertInnen hin. Man könne von einer epochalen Neuregelung sprechen, so Fekter. Erstmalig werde das Recht und das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt. Prammer hingegen habe nur von der Macht der Mütter und der Macht der Väter gesprochen. Die noch geltenden Bestimmungen aus dem Jahre 1978 hätten einfach den gesellschaftlichen Wandel nicht mitvollzogen, argumentierte die Rednerin. Es gäbe einen massiven Wunsch von scheidungswilligen Eltern, weiterhin gemeinsam für die Kinder zu sorgen. Der ungestörte Kontakt zu beiden Eltern sei wünschenswert, um auch den betroffenen Kindern die Beziehungsfähigkeit zu erhalten. In Konfliktfällen hätten nun die Richter mehr Möglichkeiten, etwa die Mediation. Es bleibe auch die Möglichkeit bestehen, die alleinige Obsorge zu beantragen. Fekter unterstrich in weiterer Folge, dass die Kinderrechte gestärkt würden und die Großjährigkeit von 19 auf 18 Jahre gesenkt werde. Damit könne aber auch der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden, weshalb man eine Übergangsregelung geschaffen habe, um soziale Härten zu vermeiden. Fekter bezeichnete abschließend das Gesetz gesellschaftspolitisch als einen Quantensprung und erwähnte die geplante begleitende Forschung, welche die Akzeptanz dieser Novelle untersuchen solle.

Für Abgeordnete Mag. STOISITS (G) beabsichtigt das neue Gesetz etwas, was selbstverständlich jeder wolle, die Realität sehe aber anders aus. Die Rednerin gab aus ihrer Sicht zu, dass die Obsorge beider Eltern durchaus vorstellbar sei, wenn es geeignete berufliche und familiäre Rahmenbedingungen gäbe. Da diese jedoch nicht vorhanden seien, müssten vorher geeignete Schritte gesetzt werden. Die gemeinsame Obsorge werde jedoch ohne begleitende Maßnahmen isoliert gesetzt und auf dem Rücken der Frauen und Kinder ausgetragen. Sie fürchte, dass Frauen und Mütter durch die neuen Bestimmungen noch mehr erpressbar würden als bisher. Stoisits erinnerte an den Entwurf des ehemaligen Ministers Michalek, über den man Konsens erzielen hätte können. Sie plädierte dafür, die nun vorgeschlagene Regelung der gemeinsamen Obsorge für zwei Jahre auszusetzen und die restlichen Punkte, die durchaus sinnvoll seien, zu beschließen. Da es in Deutschland eine ähnliche Regelung gäbe, wäre es ihrer Meinung nach sinnvoller, die Evaluierung der dortigen Entwicklung abzuwarten.

Abgeordnete HALLER (F) unterstrich, dass Kinder beide Eltern brauchen, auch nach der Scheidung. Österreich sei derzeit das einzige Land in der EU, das eine alleinige Zuteilung der Kinder nach der Scheidung vorsieht. Eltern, so die Rednerin, müssten ihre Verpflichtung auch nach der Scheidung wahrnehmen, das Scheidungsleid für Kinder zu vermeiden. Außerdem sei es in vielen Fällen zu Entfremdungssymptomen gekommen. Daher habe Handlungsbedarf bestanden. Nach Haller sei der Entwurf Michaleks nachgebessert worden, und nur zwei Experten wären ausdrücklich gegen den neuen Entwurf gewesen. Die Einwände der Experten seien dann im Abänderungsantrag berücksichtigt worden. Die Abgeordnete warf der Opposition vor, von einem Frauenbild auszugehen, das durch Unmündigkeit gekennzeichnet ist. Dieses sei überholt und auch die Väter brächten sich nun verstärkt in die Obsorge ein.

Bundesminister BÖHMDORFER stellte an die GegnerInnen des Entwurfs die Frage, was dagegen spreche, dass die Obsorge beider Teile, wie es während einer aufrechten Ehe der Fall sei, auch nach der Scheidung als Angebot weiter bestehe. Der Minister bezog sich unter anderem auch auf die Regelung in Deutschland, mit der 60 % einverstanden seien. Nur 20 % hätten Änderungsanträge gestellt. Den Vorwurf, dass es endlose Verfahren geben werde, wies er mit dem Argument der einstweiligen Verfügung zurück. Mit allem Nachdruck betonte er, dass jeder Elternteil, der unzufrieden ist, das Gericht anrufen könne. Er hielt auch die Befürchtung für unberechtigt, dass in Zukunft mehr Druck ausgeübt werde. Das Gesetz lasse keine Lücke im System offen, so Böhmdorfer.

Abgeordnete Dr. MERTEL (S) konzedierte, dass selbstverständlich Kinder das Recht auf kontinuierlichen Kontakt hätten. Offen bleibe jedoch, was geschieht, wenn ein Elternteil das Kind vernachlässigt. Mertel wiederholte den Vorwurf der unzureichenden Beratung dieser sensiblen Materie. Auch sie hätte den alten Entwurf Michaleks vorgezogen, da er mehr Entscheidungsfreiheit gewährleistet hätte. Die nunmehrigen Bestimmungen gingen jedoch zu Lasten der Kinder und der Schwächeren nach einem Scheidungsverfahren. Viele Fragen blieben offen, die lange Verfahrensdauer belaste die Kinder, auf die Mütter werde der Druck zunehmen. Mertel brachte in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag ein, in dem der Justizminister aufgefordert wird, bis längstens 2003 eine Evaluationsstudie zur gemeinsamen Obsorge dem Nationalrat vorzulegen.

Nach Abgeordnetem Mag. Dr. TRINKL (V) handelt es sich beim Kindschaftsrechtsänderungsgesetz um ein großes Reformprojekt, mit dem man auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagiere. Die Bereitschaft der jungen Menschen, Verantwortung zu übernehmen, sei größer geworden, so der Redner. Er erhoffe sich daher auch, dass die neuen Bestimmungen die Väter dazu bringen werden, sich mehr um die Kinder zu kümmern. Man wolle nicht, dass ein Kind nach der Scheidung zwangsweise einem Elternteil zugewiesen wird. Auch er warf der Opposition vor, dass es ihr mehr um Machtansprüche und weniger um das Kindeswohl gehe. Sie hänge noch immer den Vorstellungen der 70er-Jahre an, wir befänden uns jedoch im dritten Jahrtausend.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, seine Fraktion sei gegen die gegenständliche Regelung, aber sie könne auch der bisherigen nicht beipflichten. Und dieser Umstand unterscheide sie von den anderen Klubs im Haus. Rechtliche Normen könnten nicht helfen, wenn es zwischen den Partnern nicht stimme, zeigte sich der Redner überzeugt. Hier werde versucht, Ehe auch nach der Ehe zu simulieren. Dies aber könne nicht funktionieren. Seines Erachtens wäre es nötig gewesen, diese Frage mit der erforderlichen Sorgfalt zu diskutieren.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) wies darauf hin, dass die Vorlage ausführlich debattiert worden sei und man sich dem Themas sehr sorgsam genähert habe. Es bestehe kein Zwang zu einer gemeinsamen Obsorge, unterstrich Krüger, vielmehr eröffne man mit dieser Vorlage zusätzliche Möglichkeiten. Die Bedenken der Opposition hinsichtlich einer Drucksituation könne er nicht teilen, meinte der Redner, der sodann auch auf die Lage in anderen Staaten einging, wo, vor allem in sozialdemokratisch regierten Ländern, die gemeinsame Obsorge durchaus gegeben sei. Dieser Entwurf sei ein richtiger Schritt hin zu mehr Kinderrechten und einer besseren Situation für die Eltern, weshalb er ihn begrüße.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) berichtete von den Ergebnissen der Enquete und kritisierte den Entwurf als den Interessen des Kindes nicht dienlich. Diese Vorlage stelle gegenüber dem alten Entwurf einen Rückschritt dar. Die Experten seien sich einig gewesen, dass in diesem Bereich eine sensible Vorgangsweise zu obwalten habe. Dem trage die Vorlage jedoch nicht Rechnung, bedauerte Jarolim.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) erklärte, Regierung und Opposition gingen von unterschiedlichen Grundlagen aus, und deshalb käme man auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Auch Tancsits bezog sich auf die Expertenmeinungen und sagte, der Staat sollte möglichst lange nicht eingreifen und erst dort aktiv werden, wo im Interesse der Kinder Konfliktregelung erforderlich ist. Dies sei eine Einladung, von der er hoffe, dass sie von möglichst vielen Eltern angenommen werde.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) kam auf das Thema Zwangssterilisation zu sprechen und meinte, es sei zwar ein Fortschritt, dass Minderjährige mittlerweile einem solchen Eingriff nicht mehr unterzogen werden dürften, doch ab einem Lebensalter von 18 Jahren sei eine Sterilisation auch weiterhin möglich, was schärfstens kritisiert werden müsse. In diesem Sinne brachte Haidlmayr auch einen Abänderungsantrag ein. Zusammenfassend trat Haidlmayr für ein generelles Verbot von Zwangssterilisationen ein.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) meinte, die gemeinsame Obsorge sei ein Kindesrecht, und dem trage die gegenständliche Vorlage im Interesse des Kindeswohls Rechnung. Eltern blieben auch nach der Scheidung Eltern, und das Scheidungskind habe das Recht auf beide Eltern. Der Staat sei hier verpflichtet, beide Elternteile im Interesse der Kinder in die Pflicht zu nehmen, zumal die Kinder ihre Rechte nicht selbst durchsetzen könnten.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER sagte in Erwiderung auf die Wortmeldung der Abgeordneten Haidlmayr, dass der Sachwalter nur in Fällen ernstlicher gesundheitlicher Gefährdung und unter Einholung eines gerichtlichen Beschlusses eine Zwangssterilisierung beantragen könne. Weitere Verbesserungen zugunsten der Betroffenen seien aber auf diesem Gebiet geplant.

Abgeordnete Mag. WURM (S) nannte den heutigen Tag einen "kohlschwarzen", da dieses Gesetz gegen die warnenden Stimmen der ExpertInnen, ohne Begutachtung und zum Leidwesen der Frauen beschlossen werde. Dieses Gesetz werde Konflikte nach der Scheidung nicht regeln, sondern vielmehr erst entfachen. Deshalb könne sie dieser Regelung nicht zustimmen, zumal die Möglichkeit einer gemeinsamen Obsorge ohnehin schon derzeit gegeben war. Die neue Fassung stelle jedenfalls eine Verschlechterung des Ist-Zustandes dar.

Abgeordnete STEIBL (V) unterstrich, dass Eltern auch nach der Scheidung Eltern blieben. Von den Kindern könne man sich nicht scheiden lassen, die Verantwortung bleibe bestehen. Die Regelung hinsichtlich der gemeinsamen Obsorge geschehe daher zum Wohl der Kinder, gehe es doch um eine bessere Zukunft für Trennungskinder.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) bemängelte, es habe zu wenig Zeit gegeben, um die gegenständlichen Probleme mit der nötigen Sorgfalt zu diskutieren, was auch der schlechten Terminplanung im Hause geschuldet sei. Der vorliegende Entwurf sei unausgereift, weshalb man ihn nicht unterstützen könne. Maier brachte schliesslich einen Entschliessungsantrag betreffend ein Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung ein.

Die Vorlagen wurden teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen, die Anträge der Opposition verfielen der Ablehnung.

ÄNDERUNG DES STRAFVOLLZUGSGESETZES , DER STRAFPROZESSORDNUNG 1975, DES FINANZSTRAFGESETZES UND DES VERWALTUNGSSTRAFGESETZES 1991 * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION * S-ANTRAG 127/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES STRAFGESETZBUCHES * G-ANTRAG 202/A BEZÜGLICH ABSCHAFFUNG DER §§ 188 UND 248 STRAFGESETZBUCH (HERABWÜRDIGUNG RELIGIÖSER LEHREN SOWIE DES STAATES UND SEINER SYMBOLE)

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Abgeordneter PENDL (S) sprach zum Strafvollzugsgesetz und meinte, eine Novelle auf diesem Gebiet sei dringend notwendig, gebe es doch in vielen Bereichen nur noch eine Art Notbetrieb. Verbesserungen des Ist-Zustandes seien also schnell gefordert. Der Regierungsentwurf stelle hier nur eine Rumpflösung dar und könne von seiner Fraktion daher nicht mitgetragen werden.

Abgeordneter MIEDL (V) bezeichnete die geplanten Reformen im Bereich des Strafvollzugs als begrüßenswert, brauche es doch eine rasche Verbesserung der gegenwärtigen Situation. Konkret sollten die sogenannten "leichten" von den "schweren" Fällen geschieden werden. Hier gebe es in Europa brauchbare Beispiele, denen man folgen sollte. Die Forderung der Grünen, die Herabwürdigung religiöser Lehren nicht mehr gesetzlich zu verfolgen, könne hingegen nicht goutiert werden, so Miedl. Die Verletzung religiöser Gefühle dürfe nicht hingenommen werden.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bedauerte, dass hinsichtlich einer Änderung des Strafvollzugsgesetzes entgegen früheren Jahren keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande gekommen sei. Sie betonte, dass es auch im Strafvollzug einen gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf Rechtsschutzinstrumentarien gebe, und meinte, niemand könne etwas gegen eine sinnvolle Kontrolle von außen haben. In diesem Sinn brachte sie einen Abänderungsantrag zur vorliegenden Gesetzesnovelle ein.

Vehement forderte Stoisits die Abschaffung des § 188 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren). Dieser sogenannte Blasphemie-Paragraph sei ein Knebelungsinstrument für Künstler und nichts anderes als ein Überbleibsel des Säkularstaates Österreich, argumentierte sie.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) glaubt, wie er ausführte, dass der österreichische Strafvollzug in seiner Mittellage zwischen Strenge und Härte auf der einen Seite und Humanität auf der anderen Seite ein ausgewogenes Dasein fristet. Er wünscht sich weder einen wesentlich lockereren Strafvollzug noch einen strengeren. Die vorliegende Novelle führt nach Ansicht Ofners zu einer deutlichen Verrechtlichung und "Verrichterung", er hat aber Zweifel an der Tauglichkeit der neuen Regelungen in der Praxis.

Hinsichtlich der von Abgeordneter Stoisits geforderten Abschaffung der § 188 und § 248 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren sowie des Staates und seiner Symbole) sieht Ofner keinen Bedarf.

Abgeordneter KÖSSL (V) erläuterte, mit der vorliegenden Novelle würden das Rechtsbeschwerdewesen aus dem Justizministerium ausgegliedert und unabhängige Vollzugskammern bei den Oberlandesgerichten eingeführt. Diese Regelung entspreche auch den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kößl wertete die neuen Bestimmungen als wichtige Weiterentwicklung des Strafvollzugs, sie würden einem modernen, fairen und humanen Strafvollzug optimal entsprechen. Ablehnend äußerte er sich zu den Anträgen der SPÖ und der Grünen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erachtet es als alles andere als schlüssig, einerseits die Forderung zu erheben, den Anwendungsbereich des Verhetzungsparagraphen auszudehnen, beispielsweise auf Vertreter von Religionsgemeinschaften, auf der anderen Seite aber dafür einzutreten, jenen Paragraphen, der die Religionsausübung schützt und vor Spott bewahrt, abzuschaffen. Krüger vermutet, dass die evangelische Superintendentin Gertraud Knoll "unter einem Glassturz" gestellt werden sollte. Zum Antrag der Grünen merkte er an, es sei zwischen der Freiheit der Kunst und der Unverletzlichkeit von religiösen Lehren abzuwägen, hier sei die Rechtsprechung aufgerufen, Maßstäbe zu setzen.

Die Änderung des Strafvollzugsgesetzes, der Strafprozessordnung, des Finanzstrafgesetzes und des Verwaltungsstrafgesetzes wurde mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit. Einstimmig genehmigten die Abgeordneten das zwischen den EU-Staaten vereinbarte Auslieferungsabkommen.

Die negativen Berichte des Justizausschusses über den SPÖ-Antrag auf Änderung des Strafgesetzbuchs und des Antrags der Grünen betreffend Abschaffung der Paragraphen 188 und 248 StGB wurde vom Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

ZIVILDIENSTGESETZ-NOVELLE 2000

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Abgeordneter PARNIGONI (S) sieht in der Neuordnung des Zivildienstes durch die Koalition massive Verschlechterungen sowohl für die Zivildiener als auch für die Trägerorganisationen und damit für die sozial Schwachen. Lediglich den § 12 des Gesetzes habe man in buchstäblich letzter Minute verändert, da es sonst in der heiklen Frage des Auslandsdienstes zu einer Orientierungslosigkeit gekommen wäre. Nach wie vor gibt es Parnigoni zufolge aber keine Angleichung zwischen der zeitlichen Belastung eines Zivildieners und eines Präsenzdieners. Auch werde die Novelle ohne Rücksicht auf den mit den Ländern vereinbarten Konsultationsmechanismus "durchgepeitscht". Im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Verpflegung von Zivildienern brachte Parnigoni einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (V) hielt fest, bei der vorliegenden Novelle handle es sich um die 19. Novellierung des Zivildienstgesetzes, es sei aber die erste, die tatsächlich Reformen bringe. Ihm zufolge haben die  SPÖ-Innenminister einen erheblichen Reformbedarf hinterlassen. 17.000 junge Männer würden zum Teil seit Jahren auf den Zivildienst warten und seien damit in ihrer Lebensplanung massiv beeinträchtigt. Puttinger zeigte sich zuversichtlich, dass mit der Novelle die Zuweisungsrückstände abgebaut werden können, und machte außerdem auf die gesicherte Finanzierung aufmerksam. Allgemein unterstrich er, dass der Zivildienst ein Wehrersatzdienst sei und auch bleibe, die ÖVP bekenne sich zur umfassenden Landesverteidigung.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) warf ihrem Vorredner "Uninformiertheit" vor und kritisierte u.a. die Verpflegungsregelungen für Zivildiener. Ihrer Ansicht nach ist es nicht zu der von Innenminister Strasser angekündigten Reform des Zivildienstes "von Kopf bis Fuß" gekommen, vielmehr habe Strasser "den Kopf vor die Tür gestellt und die Glieder amputiert". So sei die Gleichstellung von Zivildienern und Grundwehrdienern nicht gelungen. Haidlmayr forderte außerdem die finanzielle Gleichstellung aller Trägerorganisationen und brachte insgesamt drei Abänderungsanträge ein, die u.a. die unbefristete Möglichkeit zur Abgabe der Zivildiensterklärung zum Inhalt haben.

Abgeordneter JUNG (F) stellte klar, dass der Zivildienst eindeutig ein Ersatzdienst und daher dem Wehrdienst nicht gleichzustellen sei. Darüber hinaus sei der Zivildienst grundsätzlich im Inland abzuleisten, der Auslandszivildienst könne daher nur die "Ausnahme von der Ausnahme" sein. Innenminister Strasser habe, wie Jung sagte, nicht alle seine Zweifel an der vorliegenden Gesetzesnovelle ausgeräumt, er wolle dieser dennoch zustimmen. Allgemein räumte er ein, dass viele Zivildiener wertvolle und zum Teil schwere Arbeit leisten würden.

Abgeordneter DIETACHMAYR (S) machte geltend, dass sich die Koalition über Befürchtungen der Länder und anderer Organisationen hinwegsetze. Ohne Einschaltung des Konsultationsmechanismus würden Kosten auf Länder und Gemeinden abgewälzt. In diesem Zusammenhang kritisierte er auch die finanzielle Ungleichbehandlung der Trägerorganisationen. "Überhaupt nicht einverstanden" zeigte sich Dietachmayr mit der im Gesetz verankerten Ermächtigung für den Innenminister, die Aufgaben der Zivildienstverwaltung an ein Unternehmen auszugliedern.

Abgeordneter FREUND (V) hielt fest, für die ÖVP sei der Zivildienst als Wehrersatzdienst wichtig. Jeder Zivildiener entwickle während seines Dienstes ein hohes soziales Bewusstsein, welches ihn sein ganzes Leben präge. Als vorrangiges Ziel sieht es Freund, die Zuweisungsrückstände bei den Zivildienern abzubauen. Deshalb begrüßt er auch die neugeschaffene Möglichkeit, über die zugewiesenen Zivildiener hinaus weitere Zivildiener anzufordern.

Abgeordnete PARFUSS (S) übte scharfe Kritik an FPÖ-Klubobmann Westenthaler, der im Innenausschuss Abgeordnete als charakterlose Personen beschimpft und Beamte verunglimpft habe. Sie findet es empörend, wie die FPÖ für ihre politische Taktik Beamte missbrauche. Großes Lob äußerte Parfuss für den Auslandszivildienst, sie appellierte an den Innenminister, die Finanzierung weiter sicherzustellen. Die Republik Österreich dürfe sich dieser Verantwortung nicht entledigen. 

Nationalratspräsident Dr. FISCHER erteilte Abgeordneter Parfuss für den Ausdruck "Rüpel" in Richtung Abgeordnetem Westenthaler einen Ordnungsruf.

Innenminister Dr. STRASSER führte aus, als er das Ressort übernommen habe, sei der Zivildienst organisatorisch am Boden und finanziell ausgeblutet gewesen. Es sei notwendig gewesen, nicht nur die Notbremse zu ziehen, sondern grundsätzliche Reformen zu setzen. Was die Frage des Konsultationsmechanismus betrifft, hat Salzburg Strasser zufolge seinen Antrag bereits zurückgezogen, von Tirol und Oberösterreich gebe es ähnliche Zusagen.

Als wichtige Punkte der vorliegenden Zivildienstnovelle hob Strasser u.a. den Abbau von Zuweisungsrückständen, das Erschließen neuer Tätigkeitsfelder im Bereich des Umweltschutzes und der Jugendarbeit, eine bessere Planbarkeit für Trägerorganisationen und eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung hervor. Zusätzlich sei die Dienstleistung im Ausland verstärkt verankert worden.

Die Abgeordneten EGGHART, Dr. BÖSCH, REINDL und Dr. PARTIK-PABLE (sämtlich F) unterstrichen den Standpunkt der Regierungsfraktion zum gegenständlichen Thema, dabei auf die Vorteile der in Rede stehenden Regelung unterstreichend, wobei jedoch Partik-Pable auf die unterschiedliche Vergütung hinwies, die ihres Erachtens hintanbleiben sollte.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen, die Anträge der Opposition verfielen der Ablehnung.

V-F-ANTRAG 302/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES FREMENDENGESETZES 1997

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Abgeordnete WURM (S) verwies auf die Aufhebung eines Gesetzespassus hinsichtlich der Familienzusammenführung durch den Verfassungsgerichtshof und meinte, die Lösung, die die Regierungsfraktionen auf dieses Erkenntnis gefunden haben, finde sie gleichfalls unzweckmäßig. Ihre Fraktion stelle sich eine Regelung, die den Interessen der Betroffenen entgegenkomme, vor, weshalb sie dieser Vorlage nicht zustimmen könne. Kritik übte sie auch an der geplanten Zusammenlegung der Beiräte.

Abgeordneter MIEDL (V) meinte, mit der vorliegenden Novelle reagiere die Regierung rasch auf eine Feststellung des VfGH, womit man das Problem unter humanitären Gesichtspunkten gelöst habe. Der Redner zeigte sich überzeugt davon, dass diese Regelung der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten werden. Gleichzeitig wolle man sicherstellen, dass die österreichischen Regelungen nicht missbraucht werden können. Positiv wertete der Redner auch die Zusammenlegung der Beiräte im Sinne eines ganzheitlichen Denkens auf diesem Gebiet.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zeigte sich von der politischen Entwicklung im Innenressort enttäuscht, hätten doch die Ankündigungen des Innenministers anderes verheißen. So könne sie die gegenständliche Vorlage nicht goutieren. Auch die Zusammenlegung der Beiräte sei nicht zweckdienlich, wobei sie auch die Art, wie dieses Thema behandelt worden sei, kritikwürdig finde. Besonders bedauerlich fand sie die Reduktion der NGO-Vertreter in den Gremien.

Abgeordneter MAINONI (F) vertrat die Ansicht, die Regierung setze Novellen zügig um, und das geschehe auch im gegenständlichen Fall. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung habe man bei dieser Gelegenheit auch zwei Beiräte zu einem zusammengefasst. Insofern verstehe er die Aufregung nicht. Schliesslich appellierte er an alle, die Exekutivbeamte in Ruhe arbeiten zu lassen. Dies geschehe zur Sicherheit des Landes und seiner Bürger.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (S) erinnerte angesichts der Geschwindigkeit, mit der hier vorgegangen werde, an den Spruch "speed kills" und erklärte, er könne dieser Novelle nicht zustimmen, weil sie einen falschen Weg weise.

Bundesminister Dr. STRASSER behauptete, es sei ein Wunsch des Integrationsbeirates gewesen, Asylagenden in seine Beratungen zu integrieren, weshalb man den Asylbeirat entsprechend zur Disposition gestellt habe. Dies bedeute nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, es garantiere auch Synergieeffekte.

Abgeordneter KÖSSL (V) referierte den Inhalt der gegenständlichen Vorlage und plädierte dafür, diese anzunehmen. Die Stimme der NGOs würde auch künftig gehört, zeigte sich Kössl überzeugt.

Abgeordnete PARTIK-PABLE (F) meinte, die Befürchtungen der Opposition seien unbegründet. Österreich müsse keine Angst vor internationaler Beobachtung haben, denn so viele Rechte wie in Österreich hätten NGOs nirgends. Der Minister habe die Probleme erkannt und handle danach, so die Rednerin.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 247/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES VOLKSGRUPPENGESETZES IN ÖSTERREICH

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Abgeordnete Mag. STOISITS (G) plädierte dafür, einen Paragraphen des Volksgruppengesetzes zu reparieren, um sich eine Aufhebung des entsprechenden Passus durch den VfGH zu ersparen.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) meinte, eine Novelle des VGG sei tatsächlich überlegenswert, doch sei gegenwärtig schwer absehbar, was dies in der Umsetzung durch die Behörden bedeuten würde. Die 25-Prozent-Klausel sei jedenfalls nicht zeitgemäß, was auch der VfGH erkannt habe, weshalb hier Handlungsbedarf gegeben sei. Seine Fraktion trete dafür ein, einzelne Versäumnisse im VGG auszuräumen.

Abgeordneter Dr. ZERNATTO (V) sagte, die Regierungsfraktionen stimmten überein, dass den Bedenken des VfGH Rechnung getragen werden sollte, hiezu hätte es dieses Antrags nicht bedurft.

Der Antrag wurde dem Menschenrechtsausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG DES S-ANTRAGES 255/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES KRAFTFAHRGESETZES

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Abgeordneter REHEIS (S) wies auf die Belastungen der Anrainer von Transitrouten hin und kritisierte in diesem Zusammenhang eine Dienstanweisung des Tiroler Gendarmeriekommandos, wonach Lkw mit bis zu 45 Tonnen Gesamtgewicht weiterfahren zu lassen seien. Nach Ansicht von Reheis ist eine solche Überschreitung des geltenden 40-Tonnen-Limits aber unzulässig und er forderte daher eine entsprechende Klarstellung im Kraftfahrgesetz.

Abgeordneter WATTAUL (F) hielt fest, jeder sei gegen eine Überladung, man könne aber Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 40 Tonnen nicht doppelt bestrafen, nämlich durch eine Geldstrafe und durch eine verpflichtende Abstellung. Ihm zufolge geht daher der Antrag der SPÖ in die richtige Richtung, in der vorliegenden Form sei er aber verfassungswidrig.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) hinterfragte die Argumentation ihres Vorredners und wies darauf hin, dass alle Experten des Rechnungshofes der Ansicht seien, dass eine Überladung von Lkw zusätzliche Straßenschäden in einem enorm hohen Ausmaß verursache. Sie frage sich, warum es überhaupt Tonnagenlimits gibt, wenn eine Überschreitung nicht geahndet wird.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Prinzhorn wies den Antrag dem Verkehrsausschuss zu.

ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGS 266/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES KRAFTFAHRGESETZES 1967

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Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) machte darauf aufmerksam, dass es im Westen Österreichs enorme Probleme mit Verstößen des Schwerverkehrs gegen bestehende Gesetze gebe. Als Beispiel nannte sie die illegale Anstellung von Fahrern, die Umgehung der Ökopunktepflicht für bestimmte Fahrten oder die Überladung. Lichtenberger verlangt daher eine strengere Bestrafung von schwarzen Schafen.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) widersprach seiner Vorrednerin dahingehend, dass die von ihr aufgezeigte Problematik nicht nur den Westen, sondern ganz Österreich betreffe. Er fürchtet aber, dass die Koalition keine Gesetzesänderung beschließt, die der Lkw-Lobby "wehtun" würde. Niederwieser forderte dennoch die rasche Behandlung des Antrages im Verkehrsausschuss.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) sieht im Gegensatz zu seinen Vorrednern kein Problem. Es gebe ein klares und eindeutiges Gesetz, das nur klar und eindeutig vollzogen zu werden brauche, meinte er. Seiner Ansicht nach dramatisieren die Oppositionsvertreter außerdem das Problem, bei der letzten Messung sei auf der Brenner-Route bei lediglich 7 Prozent der Lkw eine Überladung festgestellt worden.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Prinzhorn wies den Antrag ebenfalls dem Verkehrsausschuss zu.

ERSTE LESUNG DER S-ANTRÄGE 267/A UND 268/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES SUCHTMITTELGESTZES

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Abgeordneter Mag. MAIER (S) wertete den vorliegenden Antrag als weiteres Beispiel dafür, dass die SPÖ versuche, ein Problem konstruktiv aufzuarbeiten. Dieser zielt ihm zufolge auf die Vorlage eines umfassenden Drogenberichts durch den Gesundheitsminister ab. "Wir sollen gemeinsam versuchen, zu einem gemeinsamen Bericht zu kommen", sagte er. Kritik übte Maier daran, dass die Ausgaben für Drogenprävention rückläufig seien.

Abgeordneter Dr. LEINER (V) wies seinen Vorredner darauf hin, dass der Sicherheitsbericht ohnehin auf die Drogenproblematik eingehe. Er kann sich vorstellen, hier noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Einen zusätzlichen Drogenbericht hält Leiner für überflüssig.

Abgeordnete Dr.  POVYSIL (F) erklärte, die Drogenproblematik sei nur im europäischen und im internationalen Kontext zu beurteilen und handzuhaben. Sie wies darauf hin, dass Österreich beim Drogenkonsum von der vorletzten Stelle um fünf Plätze auf die siebente Stelle hinaufgerutscht sei. Povysil zufolge hat die Regierung im Jahr 2000 das Budget zur Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch um 66 Prozent aufgestockt. Das Motto müsse "Therapie statt Strafe" lauten, dort, wo der Weg aus der Krankheit und der Abhängigkeit führe, konstatierte sie, aber volle Härte dort, wo es um den Wirtschaftsfaktor Droge und um Profit gehe.

Abgeordneter BROSZ (G) zeigte sich verwundert darüber, dass die Koalition offenbar ein Problem damit habe, einen Drogenbericht vorzulegen, der wesentliche Aspekte berücksichtigen solle, die bisher nicht berücksichtigt worden seien. Er vermutet, dass das damit zusammenhängt, dass kein einziger Experte die Drogenpolitik der Regierung unterstütze. Nach Meinung von Brosz ist eine kontrollierte Drogenabgabe auch aus ökonomischen Gesichtspunkten sowohl für den Staat als auch für die Betroffenen von Vorteil.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) unterstrich, die Gesellschaft sei nie drogenfrei gewesen und werde auch nie drogenfrei sein. Sie forderte daher eine Versachlichung der Drogendiskussion, mit Moralisieren und Schuldzuweisungen könne nichts zum Positiven verändert werden. Heinisch-Hosek wünscht sich eine Steigerung der Ausgaben für Drogenprävention und -therapie, fürchtet aber eine Mittelkürzung durch die Regierung.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) wies die Kritik an der Drogenpolitik der Regierung zurück und bekräftigte, dass sich am Motto "Therapie statt Strafe" nichts geändert habe. Seiner Auffassung nach ist es aber notwendig, stärker gegen die Kleindealerei vorzugehen.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) qualifizierte den Antrag der SPÖ auf Vorlage eines umfassenden Drogenberichts durch die Regierung als "mehr als flüssig". Er hält es für ausreichend, den jährlichen Bericht für die EU über die Drogensituation in Österreich auch an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses zu verteilen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) forderte "ein Minimum an Objektivität" in der Drogendiskussion ein. Manche Abgeordnete hingen einem Bild einer drogenfreien Gesellschaft nach, das sich in der Realität als unrichtig erweise, kritisierte er. Grünewald sieht die Notwendigkeit, etwas gegen die "Verelendung" ganzer Gruppen von Süchtigen zu unternehmen.

Abgeordneter Ing. WEINMEIER (F) meinte, die Opposition sei nicht zu einer sachlichen und seriösen Diskussion in der Drogenfrage fähig. Die Forderung der SPÖ nach Vorlage eines umfassenden Drogenberichtes lehnte er mit dem Hinweis ab, dass es bereits einen jährlichen Bericht des ÖBIG an die EU über die Drogensituation in Österreich gebe. Zusätzliche Bürokratie sei nicht hilfreich.

Der vorsitzführende Zweite Nationalratspräsident Prinzhorn wies den Antrag dem Justizausschuss zu. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

KURZE DEBATTE ÜBER DIE ANTRÄGE DER SPÖ UND DER GRÜNEN AUF EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES IM ZUSAMMENHANG MIT DER DATENMISSBRAUCHSAFFÄRE

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) meinte, in der Spitzelaffäre würden sich nunmehr "die Wolken klären". Die Vorerhebungen seien relativ weit gediehen und die Beweislage offenbar relativ dicht. Da er aber nicht nur einen Kriminalfall, sondern auch eine tiefe politische Verflechtung ortet, sprach er sich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aus. Massive Kritik übte Jarolim an der "Hetzkampagne" der FPÖ gegen Beamte und stellte fest, FPÖ-Klubobmann Westenthaler habe manche Beamte in einer Art und Weise verunglimpft, die nicht akzeptabel sei.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) unterstrich, wenn tatsächlich, wie die Freiheitlichen behaupten, irgendetwas rund um das Innenministerium, den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, um die Mitglieder der Sonderkommission oder um den Leiter der Wirtschaftspolizei zu untersuchen sei, dann sei ein Untersuchungsausschuss das einzige richtige Forum dafür. Nur dort könnte den Vorwürfen einer politischen Lenkung adäquat nachgegangen werden. Pilz äußerte die Hoffnung, dass die Regierung in der Frage eines Untersuchungsausschusses zur Spitzelaffäre, ebenso wie seinerzeit bei den Fällen Lucona und Noricum, letztendlich doch nachgeben wird.

Abgeordneter KÖSSL (V) hielt seinem Vorredner entgegen, ein Untersuchungsausschuss zur jetzigen Zeit würde die in Gang befindlichen Erhebungen empfindlich stören und verzögern. Er machte geltend, dass Innenminister Strasser auf den Vorwurf des Datenmissbrauchs sofort reagiert und eine unabhängige Sonderkommission eingesetzt habe.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) bekräftigte, die FPÖ sei nicht gegen eine Untersuchung der Datenmissbrauchsaffäre, sondern gegen einen Untersuchungsausschuss zum jetzigen Zeitpunkt. "Jetzt ermitteln andere, nicht der Nationalrat", sagte er. Vom Innenminister erwartet sich Bösch, dass gegen alle Betroffenen ermittelt wird, unabhängig von Rang und Namen. Die Untersuchungen dürften sich nicht nur auf freiheitliche Funktionäre beschränken.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) zählte eine Reihe von Verdächtigen aus dem Umfeld der FPÖ auf und meinte, diese versuchten nun wie Ertrinkende mit Rundumschlägen die entstandene Optik von sich wegzuweisen, und zwar in einer Art, die nach Ansicht des Abgeordneten ein politischer Skandal ist. So versuche man, ermittelnde Beamte mundtot zu machen. Diese Vorgänge gehören Wittmann zufolge in einem Untersuchungsausschuss geklärt.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) beklagte einen Mangel an politischer Kultur - wörtlich sprach sie von "hemmungslosem Anpatzen" - in diesem Zusammenhang. Dieser Stil stimme sie besorgt. Sie habe Vertrauen in die ermittelnden Beamten, aber die politische Verantwortung in dieser Causa müsse gesondert untersucht werden.

Die beiden Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

(Schluss)