Parlamentskorrespondenz Nr. 245 vom 28.03.2001

HEFTIGE DEBATTE ÜBER VERSCHÄRFUNG DES SUCHTMITTELGESETZES

Gewährleistungsfrist bei beweglichen Gütern auf 2 Jahre ausgedehnt

Wien (PK) - Nächster Punkt auf der Tagesordnung des Nationalrat es war die

NOVELLIERUNG DES SUCHTMITTELGESETZ ES

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Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) sagte, er verstehe es nicht ganz, warum angesichts der "vernichtenden" Stellungnahmen sowohl seitens der Länder als auch von zahlreichen Experten die Suchtmittelgesetznovelle zur Abstimmung komme. So werde beispielsweise darauf verwiesen, dass die geplante Neuregelung den Grundsatz "Therapie statt Strafe" konterkariere. Jarolim hält effiziente Maßnahmen zum Zurückdrängen von Suchtmittelmissbrauch für erforderlich, seiner Meinung nach ist die vorliegende Novelle damit aber nicht in Einklang zu bringen.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) meinte dem gegenüber, die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren seien von Sozialromantik geprägt gewesen. Er selbst habe seinerzeit die Devise "helfen, heilen statt Härte" vertreten, später aber erkennen müssen, "dass die Zahl der geeigneten Adressaten relativ gering ist". Ofner verteidigte die vorgesehene Strafverschärfung für schwere Drogendelikte und machte geltend, dass auch in fünf anderen EU-Staaten für entsprechende Delikte lebenslange Haftstrafen drohten und in vier weiteren Ländern die Höchststrafe über den derzeit in Österreich geltenden 20 Jahren liege. Die neuen Strafen passen ihm zufolge aber nicht nur in das europäische Umfeld, sondern auch in die österreichische Strafrechtspflege.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zitierte Experten aus der Enquete-Kommission zum Thema Strafrecht, die es sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus praktischer Sicht für einen Irrtum halten, ein kriminalpolitisches Problem durch Erhöhung des Strafsatzes lösen zu wollen. Wider besseres Wissen geben Politiker wie Partik-Pable, Haider und Böhmdorfer einer Law-and-Order-Mentalität nach und streuen der Bevölkerung Sand in die Augen, indem sie mit symbolischen Akten wie höheren Strafdrohungen gegen Suchtgifthändler den Eindruck erwecken wollen, es werde etwas gegen Drogen unternommen. Abgeordnete Stoisits lehnte die neuen Bestimmungen im Suchtmittelgesetz entschieden ab.

Für Abgeordneten MIEDL (V) stellten Therapie und Hilfe für Betroffene wichtige Säulen der Drogenpolitik dar, deren Bedeutung klar vor repressiven Maßnahmen einzustufen seien. Die enormen Suchtgiftmengen, die in den ersten Monaten dieses Jahres aufgegriffen wurden, ließen es aber nicht für angebracht erscheinen, im Kampf gegen die Drogen nachzulassen. "Unsere Jugend hat ein Recht auf Grenzen, gerade auch im Bereich der Drogen", sagte Miedl und bekannte sich zum Ziel der Drogenabstinenz. Er erteilte der Verharmlosung von Cannabisprodukten und Marihuana durch die Grünen eine klare Absage und bezeichnete die Forderung der ehemaligen SP-Abgeordneten Pittermann nach Freigabe von Cannabis als grob fahrlässig.

In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordneter Dr. EINEM (S) die Behauptung zurück, die ehemalige SP-Abgeordnete Pittermann hätte sich für die Freigabe irgendwelcher Drogen ausgesprochen. Pittermann sei stets gegen jeglichen Drogenmissbrauch, sei es Nikotin, Alkohol oder Marihuana aufgetreten.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER berichtete von einer ebenso erfolgreichen wie einheitlichen Drogenpolitik seit der Ministerschaft von Dr. Ofner. Mit der heutigen Novelle werde kein neuer Weg beschritten, sondern auf neue Erscheinungen sinnvoll reagiert. Der Minister machte auf Drogenwerbung in neuen Medien wie dem Internet aufmerksam, die neue Straftatbestände notwendig machten. Böhmdorfer bezeichnete es auch als selbstverständlich, nicht süchtige Drogenbosse in der organisierten Kriminalität stärker ins Visier zu nehmen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) erinnerte daran, dass sich alle Experten in der Strafrechtsenquete einig gewesen seien, dass strafen statt helfen in der Drogenpolitik nicht weiter bringe. Die Regierung verlasse den erfolgreichen Weg der österreichischen Drogenpolitik wider die Meinung der Experten, wider die Vernunft und wider besseres Wissen. Umkehr der Beweislast, höhere Strafen - das sei ein Rückschritt im Strafrecht, aber kein Weg zu einer effizienteren Drogenpolitik. "Zurück zur Vernunft", lautete der abschließende Appell der Abgeordneten Wurm.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) sprach von einem weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität. Wir dürfen über die steigenden Zahlen bei den Drogentoten nicht hinwegsehen, es müsse gehandelt werden. Demgegenüber kritisierte Mainoni die Realitätsverweigerung und Verharmlosung des Problems bei den Grünen und verteidigte vehement die höhere Strafdrohung gegen Drogenhändler. Wenn nicht mehr erreicht werden könne, als dass die Drogenkartelle aus Österreich abziehen, wäre das immerhin schon ein Erfolg. Mainoni vertraute auf die Kompetenz der Richter, die von diesem Gesetz im notwendigen Ausmaß Gebrauch machen werden.

                                     

Abgeordneter PENDL (S) hielt Therapie, nicht Strafe für das Mittel, das in der Drogenpolitik greife. Es habe keinen Sinn, Süchtige in Gefängnisse zu stecken, wo bekanntermaßen Drogen gedealt werden und bereits drogenfreie Zonen eingerichtet werden müssen. Präventive Maßnahmen seien im Bildungsbereich zu setzen, gefragt sei Sozialpolitik, genau dort werde aber von der neuen Regierung gespart. Wer die Drogenkriminalität bekämpfen wolle, müsse an die gesellschaftlichen Wurzeln des Problems gehen. Süchtige einzusperren sei kein brauchbares Konzept, sagte Pendl.

Abgeordnete GATTERER (V) sagte, zu den Wurzeln des Problems zu gehen, heiße zwischen Süchtigen und Drogenhändlern zu unterscheiden. Drogen gehörten zu den größten Gefahren der Gesellschaft, meinte sie und sprach sich dafür aus, die Probleme von Familien mit drogenkranken Mitgliedern zum Thema des nächsten Familienberichts zu machen. Eltern und Gesellschaft befassten sich viel zu spät mit den Sorgen und Ängsten der Jugendlichen, klagte Gatterer und warnte davor, Cannabis als "weiche Droge" zu bezeichnen. Mitleid mit Großdealern hielt die Abgeordnete für unangebracht und wies darauf hin, dass Menschenhändler Frauen häufig mit Hilfe von Drogen zur Prostitution zwingen. Die liberale Drogenpolitik Hollands gilt für Gatterer als gescheitert. Holland habe die höchste Suchtquote bei den harten Drogen in Europa, sei der größte Ecstasy-Produzent Europas und habe einen Markt für weiche Drogen im Umfang von 122 Mrd. S. "Holland kann für Österreich kein Vorbild sein - wir wollen Drogenprävention und harte Strafen für Drogenbosse", schloss Gatterer.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) listete die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Drogenkriminalität auf und begrüßte die Anhebung des Strafrahmens für Großdealer. "Wir wollen Prävention und Hilfe für Süchtige", ebenso wichtig sei aber die Ausdehnung des Strafrahmens auf lebenslang in besonders harten Fällen, sagte Abgeordneter Pumberger und bekannte sich auch dazu, das Gutheißen des Drogenkonsums und die Werbung im Internet unter Strafe zu stellen. Pumberger erteilte allen Tendenzen zur Liberalisierung der Drogenpolitik eine Absage und erinnerte an die 230 Drogentoten, die im Jahr 2000 zu beklagen waren.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER stellte klar, dass das Konzept "Therapie vor Strafe" nicht verlassen werde. Die Erfahrung zeige, dass erst die Androhung der Strafe viele Süchtige dazu veranlasse, sich einer Therapie zu unterziehen. Drogenfreie Zonen in den Strafanstalten dienen dazu, Therapiewilligen die Möglichkeit zu geben, sich einer Therapie zu unterziehen. Das Prinzip der Hilfe für Süchtige gelte uneingeschränkt weiter.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) hielt strafrechtliche Maßnahmen für nicht ausreichend, um das Drogenproblem zu kontrollieren. Man dürfe die Entkriminalisierung nicht mit der Freigabe von Drogen verwechseln, denn eine drogenfreie Gesellschaft bleibe Utopie, ob einem das gefalle oder nicht. Wer glaube, Strafen könnten das Problem lösen, sollte die Verhältnisse in den USA betrachten, wo wesentlich höhere Strafausmaße gelten. Die Schweiz habe durch eine kluge Drogenpolitik die Zahl ihrer Drogentoten reduziert. 70 % der Drogentoten seien auf unbeabsichtigte Überdosierungen zurückzuführen, das habe mit dem Schwarzmarkt zu tun. Höhere Strafen werden nur bewirken, dass die Händler besser aufpassen. "Wir sollten an einer Welt arbeiten, die es nicht notwendig macht, mit Drogen aus ihr zu flüchten", lautete das Credo des Abgeordneten Grünewald.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) zeigte sich verwundert über die Haltung der SPÖ und der Abgeordneten Wurm, die sich zum Schutzpatron von Drogenkonsumenten und Drogenhändlern machten. Für ihn habe die SPÖ in dieser Frage resigniert und moralisch abgedankt. "Wir wollen eine weitgehend drogenfreie Gesellschaft", sagte Kukacka. Darum gehe es bei den neuen Bestimmungen, um eine Drogenpolitik mit klaren Zielen und einem erkennbaren Konzept. Versuche der Grünen, Experten für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, wies der Redner zurück. Die Verharmlosungspolitik der Grünen bezeichnete Kukacka als gefährlich und wies darauf hin, dass 90 % der Konsumenten harter Drogen über weiche Drogen in ihre Suchtkarriere eingestiegen sind. 

Abgeordneter Mag. SCHENDER (F): "Es darf keine Milde für Drogenbosse geben, die tausende Menschen in die Sucht treiben, in der Sucht halten und wissentlich den Tod unzähliger Menschen in Kauf nehmen". Warum die SPÖ Milde für diese Schwerstkriminellen walten lassen wolle, sei ihm unverständlich. Es gehe nicht um die Frage "helfen oder strafen", sondern um Generalprävention sowie darum, die oberste Führungsebene der organisierten Drogenkriminalität zu treffen. Angesichts der steigenden Drogenmengen, die in Umlauf gesetzt werden, sei es notwendig, entschlossene Schritte zu setzen. Als skandalös bezeichnete Schender die Aussagen auf der Homepage der Sozialistischen Jugend, wo für die Freigabe weicher Drogen und die Entkriminalisierung des Konsums harter Drogen geworben werde. 

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) bekannte sich dazu, Aufforderungen und Anleitungen zum Drogenkonsum im Internet unter Strafe zu stellen. Es soll in Zukunft auch nicht mehr ausreichen, vor Gericht einfach sagen zu können "mein Mandant ist süchtig", sondern zur Vermeidung des Missbrauchs werde gesellschaftliche Solidarität notwendig sein, um die Sucht nachzuweisen.

Abgeordneter BROSZ (G) forderte dazu auf, über eine realistische Drogenpolitik zu sprechen und zur Kenntnis zu nehmen, dass sich in der Europäischen Union die Meinung durchgesetzt hat, dass Cannabis und harte Drogen differenziert zu behandeln seien. Von einer Freigabe des Cannabiskonsums erwarten sich Experten abnehmende Neugierde für harte Drogen. In Holland habe die Zahl der Heroinabhängigen infolge der liberalen Politik bei weichen Drogen abgenommen. Auch ÖVP-Abgeordneter Leiner sei 1993 für eine kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige eingetreten. Das Züricher Beispiel der kontrollierten Abgabe von Heroin an Süchtige zeigt, so Brosz, dass Süchtige so von der Straße weg und zurück in ein geordnetes Leben und vielfach aus der Sucht herausgeführt werden können.

Abgeordneter Ing. SCHEUCH (F) bezeichnete die Verharmlosung von Cannabisproduzenten als gefährlich für die Jugend. Wer das behaupte, ignoriere, dass die Kriminalität in allen Bereichen zurückgehe außer im Drogenbereich. Die SPÖ ignoriere die wachsenden Mengen an Drogen, die aufgegriffen werden, und die steigenden Zahlen der Drogentoten. "Beschützen Sie die Täter, wir werden die Jugend vor Drogendealern schützen", rief er den SP-Abgeordneten zu.

Für die Bezeichnung der G-Abgeordneten Glawischnig als "Lobbyistin der Drogendealer" verlangte Abgeordneter ÖLLINGER (G) in einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung einen Ordnungsruf für Abgeordneten Scheuch. - Präsident Dr. FASSLABEND sagte ihm zu, darüber nach Prüfung des Stenographischen Protokolls zu entscheiden. Abgeordneter Dr. KOSTELKA (S) forderte den Vorsitz führenden Präsidenten auf, alle Fraktionen gleich zu behandeln. Präsident Dr. FASSLABEND verwahrte sich gegen diesen Vorwurf und wies darauf hin, dass er aufgrund des hohen Lärmpegels darauf angewiesen sei, bestimmte Aussagen im Protokoll zu verifizieren.

Der Gesetzentwurf wurde bei der Abstimmung mehrheitlich angenommen.

ÄNDERUNG DES GEWÄHRLEISTUNGSRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZES * AKTIENOPTIONENGESETZ * ÄNDERUNG DES HANDELSGESETZBUCH ES ZUR REGELUNG DER ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN, DES 1. EURO-JUSTIZ-BEGLEITGESETZES UND DES GERICHTSGEBÜHRENGESETZES

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Abgeordneter Mag. MAIER (S) bezeichnete die Neuregelung des Gewährleistungsrechts als das wichtigste Konsumentenschutzgesetz der letzten zehn Jahre. Bedauerlich sei, dass sich die Regierung darauf beschränke, nur die Verbrauchsgüterrichtlinie der EU umzusetzen, und keine weitergehenden Maßnahmen vorsehe. Schließlich bedankte er sich bei den Beamten des Justizressorts, die eine exzellente Vorlage ausgearbeitet haben. Die Sozialdemokraten können jedoch der Vorlage nicht zustimmen, da in der Endphase den Wünschen der Lobbyisten zu sehr entgegengekommen wurde.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) hielt seinem Vorredner entgegen, dass er keinen einzigen Grund genannt habe, warum die Vorlage von den Sozialdemokraten abgelehnt werde. Unverständlich sei für ihn auch, warum die Möglichkeit zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist, die autonom verkürzt werden könne, so negativ beurteilt werde. Grundsätzliche Überlegungen stellte er zu den Publizitätsvorschriften an und meinte, dass eine sehr detaillierte Veröffentlichung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe Probleme bereiten könne.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) schloss sich den Ausführungen des Abgeordneten Maier an, wonach beim Gewährleistungsrecht eine Chance vertan wurde. Man hätte die Umsetzung der EU-Richtlinie nutzen können, um bessere Standards einzuführen, meinte Moser. Kritisch betrachtete sie, dass die Verjährungsfrist für Bauschäden geändert wurde, was etwa Mietern in Genossenschaftswohnungen Probleme verursachen könnte.

Sie habe den Eindruck, dass sich die Opposition sehr schwer tue, irgendwelche Mängel im Gesetz zu finden, nur weil sie der Vorlage nicht zustimmen wolle, erklärte Abgeordnete Dr. FEKTER (V). Es sei unrichtig, dass den Wünschen der Lobbyisten entsprochen wurde, so habe man etwa die Tourismuswirtschaft von der zweijährigen Gewährleistungsfrist nicht ausgenommen.

Justizminister Dr. BÖHMDORFER versprach den Dank bezüglich der hervorragenden legistischen Arbeit an die Beamten weiterzuleiten. Sodann kam er auf den Abänderungsantrag zu sprechen und wies darauf hin, dass man Gewährleistungsfristen zwischen Firmen schon immer verkürzen oder verlängern konnte. Was den Schadenersatz anbelangt, so sei es unrichtig, dass die Gewährleistungsfrist von 30 auf 10 Jahre verkürzt wurde, es gebe nur eine Beweislastumkehr. Die Neuregelung für den Autohandel sei deshalb notwendig gewesen, damit dieser Sektor nicht in den Kommissionsverkauf ausweiche, erläuterte er. Insgesamt seien die Maßnahmen sehr konsumentenfreundlich, urteilte Böhmdorfer, und die Wirtschaft habe einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Auch Abgeordnete HUBER (S) vermisste den Mut zu einer weitreichenderen Lösung und bedauerte, dass der nationale Spielraum nicht ausgenützt wurde. Insbesondere gab sie zu bedenken, dass die Verkürzung der Gewährleistungsfrist für gebrauchte bewegliche Sachen die Rechte der Konsumenten beschränke. Für problematisch hielt sie auch den Entschließungsantrag, der eine mögliche Einführung einer Rügepflicht im Tourismusbereich vorsieht. Zudem müsste man den immateriellen Schadenersatz für vergeudete Freizeit in Angriff nehmen.

Abgeordnete Dr. PAPHAZY (F) erinnerte daran, dass das Justizressort im Jahr 2000 wesentliche legistische Maßnahmen abgeschlossen habe. Die Bundesregierung verfolge den Grundsatz der konsequenten Wahrung der Rechte der Verbraucher, was auch im vorliegenden Gewährleistungsrecht zum Ausdruck komme. Neu sei, dass das Gewährleistungsrecht nicht nur für Kaufverträge, sondern auch für Werkverträge gelte und die Frist von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht wurde. Das Aktienoptionengesetz schaffe gesellschaftsrechtliche Erleichterungen bei der Einräumung und Bedienung von Aktienoptionen und bessere Kontrollrechte für die Aktionäre. Durch die Änderung des Handelsgesetzbuches sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, Daten auf elektronischem Wege dem Gericht zu übermitteln.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) kam auf das Aktienoptionengesetz zu sprechen und hob die bessere Transparenz der Börse sowie die Publizitätsvorschriften als positive Maßnahmen hervor. Negativ stand sie der Möglichkeit gegenüber, Stock Options auch dem Aufsichtsrat einzuräumen, da dadurch die kurzfristige Gewinnmaximierung in den Vordergrund gestellt werde.

Bundesminister Dr. BÖHMDORFER konnte die Einwände seiner Vorrednerin nicht teilen. Er sei der Auffassung, dass niemand sein eigenes Vermögen riskieren wolle, sondern danach getrachtet werde, den Wert des Unternehmens zu sichern. Vielmehr sei aus seiner Sicht der derzeitige Zustand zu kritisieren, weil es die Sitte gebe, dass sich Aufsichtsräte auf Kosten des Unternehmens gegen Fehler in ihrer Kontrolltätigkeit versichern lassen.

Beim Gewährleistungsrecht sei es darum gegangen, faire Bedingungen für die Vertragspartner zu schaffen, und zwar sowohl für die Unternehmer als auch für die Konsumenten, argumentierte Abgeordneter Dr. TRINKL (V). Zudem müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die Gewährleistung für alle Dienstleistungen und Verbrauchsgüterkäufe gleich angesetzt wurde.

Abgeordneter HEINZL (S) befasste sich mit der Änderung des Handelsgesetzbuches. Nunmehr sollen die Unternehmer die Möglichkeit erhalten, die dem Firmenbuch offenzulegenden Daten, insbesondere die Jahresabschlüsse, auf elektronischem Wege dem Gericht zu übermitteln. Es sei unerlässlich, ein transparentes Verfahren zu etablieren, da die Offenlegung kein Selbstzweck sei, sondern Informationen für Gläubiger oder potentielle Geschäftspartner liefere.

Im letzten Jahr wurden im Bereich der New Economy 3.700 Unternehmen gegründet, wobei viele davon als Aktiengesellschaften etabliert wurden, führte Abgeordnete Mag. HAKL (V) aus. Aktuelle Studien am Arbeitsmarkt haben jedoch ergeben, dass zwischen 13.000 und 85.000 Mitarbeiter im IT-Bereich fehlen werden. Für wichtig erachtete sie die Forcierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, weil dadurch die Angestellten längerfristig an die Firmen gebunden werden können. Mit dem Aktienoptionengesetz werden nunmehr bestehende Hindernisse bei der Einräumung und Bedienung von Aktienoptionen beseitigt, hob Hakl hervor.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) wiederholte nochmals, dass die Sozialdemokraten aufgrund des Abänderungsantrages dem Gewährleistungsrecht nicht zustimmen können. Für völlig unakzeptabel hielt der Redner die Einbeziehung der Aufsichtsräte beim Aktienoptionengesetzes, da damit seiner Auffassung nach die überprüfende Funktion dieses Gremiums in Frage gestellt werde.

Bei der getrennten Abstimmung wurde das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz mehrheitlich angenommen. Mehrheitliche Zustimmung fand auch das Aktienoptionengesetz. Die Änderungen des Handelsgesetzbuches, des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes und des Gerichtsgebührengesetzes wurden einstimmig verabschiedet.

PASSGESETZ-NOVELLE 2001 * VERTRAG MIT DER SCHWEIZ UND LIECHTENSTEIN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT DER SICHERHEITS- UND ZOLLBEHÖRDEN

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Abgeordneter PARNIGONI (S) meldete Bedenken zur Passgesetz-Novelle 2001 an. Er bemängelte insbesondere, dass die Zusammenführung von Daten um ein Stück erleichtert werde und zu kriminellem Missbrauch verlocke. Dem der Novelle zugrunde liegenden Ziel, Verwaltungsvereinfachungen unter größtmöglicher Datensicherheit zu garantieren, werde nicht entsprochen, argumentierte er. Bedauerlich sei auch, dass der - nunmehr teurere - Reisepass nicht einmal fälschungssicher sei.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) erläuterte die Hauptinhalte des Passgesetzes und nannte als Beispiele die Flexibilisierung der örtlichen Zuständigkeit sowie die Verankerung der Gemeinde als Einbringungs- und Ausfolgungsbehörde. Zudem komme es zu Verbesserungen im Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung und zu einer Erweiterung der Informationsfunktionen der Personalausweise. Durch den Vertrag mit der Schweiz und Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden werde eine verbesserte Kooperation zwischen den Staaten ermöglicht und die Sicherheit gerade an den Vorarlberger Grenzen verbessert.

Die Grünen werden der Passgesetz-Novelle nicht zustimmen, kündigte Abgeordnete Mag. STOISITS (G) an und verwies auf die Argumente des Abgeordneten Parnigoni. Sie bemängelte vor allem, dass die Gelegenheit versäumt wurde, ein Gesetz, das aus dem Jahre 1951 stammt, in allen Facetten zeitgemäß zu gestalten. Unverständlich sei auch, dass etwa Vorbestrafte nach dem Suchtmittelgesetz unter die strengen Regelungen des Passversagens fallen.

Abgeordneter FREUND (V) sprach von einer wesentlichen Erleichterung für den Bürger bei der Ausstellung und Änderung von Reisepässen. Positiv sei z.B., dass Bezirksverwaltungsbehörden durch eine Verordnung festlegen können, dass die Einbringung von Anträgen bei den Gemeinden selbst erfolgen könne. Damit werde ein klarer Akzent zu noch mehr Bürgernähe und Bürokratieabbau gesetzt, zeigte sich Freund erfreut.

Innenminister Dr. STRASSER erläuterte die Details der Passgesetz-Novelle und ging insbesondere auf die Möglichkeit ein, einen Reisepass künftig bei jeder Bezirksbehörde im Bundesgebiet zu beantragen. Außerdem werde ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der die Möglichkeit zur Speicherung wichtiger persönlicher Daten bieten werde. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins bringe die Schweiz näher an die Schengen-Reife heran und werde die Sicherheit im Bodenseeraum verbessern, zeigte sich der Minister überzeugt.

Abgeordneter GAAL (S) räumte Verwaltungsvereinfachungen bei der Ausstellung von Reisepässen durch die Novelle ein, wies aber gleichzeitig auf Risken und berechtigte Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit hin, die die SPÖ veranlassten, nicht zuzustimmen.

Abgeordneter EGGHART (F) zeigte Verständnis für Sorgen um die Datensicherheit, begrüßte aber die Vereinfachungen im Interesse der Bürger. Die Koalitionsparteien haben es sich bei der Datensicherheit nicht leicht gemacht, betonte der Redner und machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, nationale Daten vor US-amerikanischen Abhörsystemen zu schützen.

Abgeordneter KIERMAIER (S) bekannte sich dazu, das Procedere bei der Beantragung eines Passes zu vereinfachen, teilte zugleich aber auch die Auffassung seiner Fraktion, dass das Zentrale Melderegister große Gefahren für die Datensicherheit berge. Vorsicht sei angebracht in Zeiten, wo Studenten die Datenbanken staatlicher Sicherheitseinrichtungen knacken. Die Vermischung amtlicher und privater Daten bei dem geplanten neuen Personalausweis stoße ebenfalls auf Skepsis der Experten - dieser Bedenken wegen können die Sozialdemokraten nicht zustimmen.

Abgeordneter LOOS (V) bekannte sich zu den Zielen der Verwaltungsreform und zur vorliegenden Passreform, mit der man dem Bürger entgegenkomme. Das Zentrale Melderegister sei notwendig, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, überall im Bundesgebiet einen Reisepass zu beantragen. Wenn den Gemeinden Verwaltungstätigkeit übertragen wird, müssen sie dafür auch entschädigt werden, verlangte der Abgeordnete.

Abgeordneter PENDL (S) unterstützte die Verwaltungsvereinfachung, warnte aber zugleich vor Gefahren für die Datensicherheit. Dem Vertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bodenseeraum werde die SPÖ gerne zustimmen.

Abgeordneter REINDL (F) registrierte einen wichtigen Schritt in Richtung Bürgernähe und begrüßte es, dass Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses nun auch bei den Gemeindeämtern eingebracht werden können. Die von Abgeordneter Stoisits kritisierte Passversagung verteidigte der Redner als notwendig, um zu verhindern, dass Drogendealer oder Personen Reisepässe erhalten, die die innere und äußere Sicherheit Österreichs gefährden könnten.

Bei der Abstimmung wurde die Passgesetz-Novelle 2001 mehrheitlich angenommen. Der Vertrag zwischen Österreich, Schweiz und Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden wurde einstimmig genehmigt.

ZUSATZPROTOKOLL ZUM ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN BELGIEN, DÄNEMARK, DEUTSCHLAND, FINNLAND, GRIECHENLAND, IRLAND, ITALIEN, LUXEMBURG, NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, PORTUGAL, SCHWEDEN, SPANIEN, DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION IN AUSFÜHRUNG VON ARTIKEL III ABSÄTZE 1 UND 4 DES VERTRAGS ÜBER DIE NICHTVERBREITUNG VON KERNWAFFEN SAMT ANLAGEN * GEMEINSAMES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SICHERHEIT DER BEHANDLUNG ABGEBRANNTER BRENNELEMENTE UND ÜBER DIE SICHERHEIT DER BEHANDLUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE * ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DER ORGANISATION ERDÖLEXPORTIERENDER LÄNDER ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AMTSSITZABKOMMENS SAMT ANNEXEN

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Abgeordneter HEINZL (S) unterstrich die Bedeutung weltweiter Sicherheitsstandards und internationaler Information über den Transport und die Lagerung radioaktiver Substanzen. Für bestürzend hielt der Redner die Blauäugigkeit der Verkehrsministerin, die sie in einer Antwort auf eine Anfrage von SP-Abgeordneten über Atomtransporte erkennen ließ, indem sie solchen Daten nur statistischen Wert beimaß. "Diese Regierung handelt bei der Sicherheit von Atomtransporten fahrlässig", kritisierte der Abgeordnete.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) dankte seinem Vorredner, auf den Missstand bei der Datenerfassung von Atomtransporten hingewiesen zu haben. Ministerin Forstinger wird diesem Missstand aus der Zeit sozialistischer Verkehrsminister sofort abstellen. Dem Abkommen werden die Freiheitlichen zustimmen, weil Atominformationen für Österreich wichtig seien, sagte Schweitzer.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) erinnerte an die wichtige Rolle, die Österreich bei der Abfassung des Zusatzprotokolls gespielt habe, womit einmal mehr die aktive außenpolitische Rolle Österreichs bewiesen sei. Spindelegger verband sein Lob mit der Bitte an die Außenministerin, die initiative Rolle Österreichs auf europäischer und internationaler Ebene fortzusetzen.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu allen drei Vorlagen an, mahnte aber gleichzeitig die Unterbreitung von Atom-Ausstiegsangeboten an die Nachbarländer ein.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) bezeichnete das Einvernehmen über die vorliegenden Abkommen als erfreulich. Sicherheit bei der Behandlung radioaktiver Abfälle sei wichtig, und es sei auch zu begrüßen, dass in diesem Bereich künftig international verbindliche Bestimmungen und Informationsrechte gelten werden. Ausgeschlossen werde auch die missbräuchliche Verwendung zivilen nuklearen Materials für militärische Zwecke. Auch hier gilt nun eine Informationspflicht für die Vertragsstaaten und verbesserte Kontrollmöglichkeiten.

Bei der Abstimmung wurde den drei Staatsverträgen jeweils einstimmig die Genehmigung erteilt.

Für den Ausdruck "Sie demaskieren sich als Lobbyistin für Drogendealer" erhielt Abgeordneter Ing. Scheuch von Präsident Dr. FASSLABEND einen Ordnungsruf.

NOVELLIERUNG DES KONSULARGEBÜHRENGESETZ ES 1992

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Die Gesetzesänderung wurde einstimmig angenommen.

S-ANTRAG BETREFFEND DIE ANERKENNUNG ANGESTAMMTER LANDRECHTE INDIGENER VÖLKER IN KANADA * G-ANTRAG BEZÜGLICH RATIFIKATION DES INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMENS ILO NR. 169 ÜBER EINGEBORENE UND IN STÄMMEN LEBENDE VÖLKER

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Abgeordnete JÄGER (S) sprach ihr Bedauern darüber aus, dass die Regierungsparteien durch ihre Ablehnung der beiden Anträge die Chance vergeben, glaubwürdig für die Rechte der indigenen Völker einzutreten. Hauptproblem für die indigenen Völker sei der Entzug ihrer Lebensgrundlagen. Sie werden schon in absehbarer Zeit wegen der Abholzung der Wälder nicht mehr unter ihren ursprünglichen Bedingungen leben können und daher keine Möglichkeit haben, ihre Lebensweise und Kultur zu erhalten. Das ist ein Problem der Menschenrechte, aber auch ein Problem des Klimaschutzes. Es bestehe daher aller Anlass, die indigenen Völker zu schützen.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) bekannte sich zu den Zielen des ILO-Abkommens zum Schutz indigener Völker, machte aber darauf aufmerksam, dass seine Umsetzung zu Widersprüchen mit dem österreichischen Volksgruppenrecht führen würde. Der SP-Antrag zu den Rechten indigener Völker in Kanada würde eine Einmischung in kanadische Angelegenheiten bedeuten, sie setze auf die hohen menschenrechtlichen Standards in Kanada, sagte die Rednerin.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) hielt es demgegenüber für möglich und angebracht, Kanada zur Anerkennung der Rechte seiner indigenen Völker aufzufordern. Auch sie bedauerte, dass das internationale Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation über indigene Völker immer noch nicht ratifiziert wurde, und sprach die Vermutung aus, dass die Beteiligung österreichischer Firmen an Staudammprojekten in den Lebensräumen indigener Völker der Grund für die Nichtratifikation darstelle. Diese Haltung der österreichischen Außenpolitik bezeichnete Lunacek als kontraproduktiv.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) erinnerte an die schlechte soziale Lage der Indianer in Kanada, ihre schlechten Einkommen, die hohe Arbeitslosigkeit und die überdurchschnittliche Selbstmordrate. Der vorliegende Antrag stelle keine Einmischung in innere Angelegenheiten dar, sondern das Bemühen, Kanada zum Gespräch mit seinen indigenen Völkern zu bewegen. Die Ablehnung dieses Antrags sei kein gutes Zeichen für die internationale Menschenrechtspolitik Österreichs.

Bei der Abstimmung wurden die (negativen) Berichte über die beiden Anträge mit Mehrheit angenommen. Die angeschlossene Ausschussentschließung fand mehrheitliche Billigung. Die beiden SP-Anträge wurden damit abgelehnt. 

Der in der Debatte über die Dringliche Anfrage eingebrachte SP-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Spitzelaffäre wurde mehrheitlich abgelehnt. (Schluss)