Parlamentskorrespondenz Nr. 502 vom 27.06.2001

GESETZENTWURF ZUM KINDERBETREUUNGSGELD PASSIERTE FAMILIENAUSSCHUSS

Familienbeihilfe soll ab 1. Jänner 2003 um 100 S erhöht werden

Wien (PK) - Der Gesetzentwurf zum Kinderbetreuungsgeld passierte heute mit der Zustimmung der Koalitionsparteien den Familienausschuss. Damit machte der Ausschuss den Weg für die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes ab 1. Jänner 2002 im Ausmaß von 6.000 S monatlich frei. Gegenüber der Regierungsvorlage wurden mittels eines heute eingebrachten VP-FP-Abänderungsantrages noch kleine Änderungen vorgenommen, die sich allerdings auf Details beschränkten und in erster Linie legistischen Klarstellungen dienen.

Die umstrittenen Regelungen bezüglich des Kündigungsschutzes für ArbeitnehmerInnen blieben unverändert, die Koalitionsparteien einigten sich aber auf eine Ausschussfeststellung, derzufolge der Familienausschuss davon ausgeht, dass im Hinblick auf bestehende arbeitsrechtliche Regelungen eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes nicht erforderlich sei. Nach Auffassung der Abgeordneten gilt der Motivkündigungsschutz nämlich sinngemäß auch für etwaige kurze Dienstverhinderungen wegen einer notwendigen Kinderbetreuung bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat des Kindes.

Mit VP-FP-Mehrheit nahmen die Abgeordneten darüber hinaus einen Entschließungsantrag an, der auf die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2003 um 7,3 Euro (100 S) monatlich ab dem 4. Lebensjahr des Kindes abzielt. Der Sozialminister wird von den Abgeordneten ersucht, bis Jahresende einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Gleichzeitig soll auch die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder um 7,3 Euro pro Monat angehoben werden.

Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit einem Abänderungsantrag, wonach auch für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, Restansprüche auf Kinderbetreuungsgeld bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bestehen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz erfüllt sind. Auch ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf eine geschlechtergerechte Formulierung aller Gesetzesvorlagen abzielt, blieb in der Minderheit. Außerdem wurde ein SP-Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Familienbeihilfe um 5.000 S pro Jahr und Kind sowie die jährliche Bereitstellung von 1 Mrd. S zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

Der Regierungsvorlage zum Kinderbetreuungsgeld zufolge sollen alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Jänner 2002 geboren wird, während der Betreuung ihres Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren eine finanzielle Unterstützung von 436 Euro (6.000 S) monatlich erhalten und zwar unabhängig von einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit. Voraussetzung für die dreijährige Bezugsdauer ist allerdings eine Teilung der Kinderbetreuung, ein Elternteil hat maximal Anspruch auf 30 Monate Kinderbetreuungsgeld. Um, wie es in den Erläuterungen heißt, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, wird außerdem die Zuverdienstgrenze angehoben - künftig können bis zu 14.600 Euro (rund 200.900 S) brutto pro Jahr dazuverdient werden, ohne das Kinderbetreuungsgeld zu verlieren.

Konkret haben künftig alle Eltern, die Familienbeihilfe beziehen, also auch Hausfrauen, Bauern, Studierende und Selbständige, bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wobei vom Anspruch auf Familienbeihilfe abgesehen wird, wenn gewisse Versicherungszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld sind krankenversichert, zudem werden ihnen 18 Monate des Kinderbetreuungsgeldbezugs als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet. Das Kinderbetreuungsgeld wird allerdings ab dem 21. Lebensmonat des Kindes halbiert, wenn die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen werden können.

Alleinstehende und sozial schwache Eltern erhalten zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld einen - grundsätzlich rückzahlbaren - Zuschuss von 182 Euro (2.500 S) monatlich. Darüber hinaus wird gleichzeitig mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes der Mehrkindzuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz für jedes dritte und weitere Kind von 400 S auf 36,4 Euro (500 S) angehoben.

Für Geburten vor dem 1. Jänner 2002 gibt es Übergangsbestimmungen. So werden Karenzgeldleistungen für Geburten ab Juli 2000 hinsichtlich der Höhe, Dauer und Zuverdienstgrenze an das Kinderbetreuungsgeld angepasst, gleichzeitig läuft - mit entsprechenden Übergangsfristen für Eltern, deren Kinder vor dem 1. Juli 2000 geboren wurden - die Sondernotstandshilfe aus. Bauern und Selbständige, die zum Zeitpunkt der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes Teilzeitbeihilfe beziehen, erhalten, wenn ihr Einkommen unter der jährlichen Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich liegt, ab 1. Jänner 2002 das volle Kinderbetreuungsgeld, anderenfalls wird die Teilzeitbeihilfe (im Ausmaß des halben Kinderbetreuungsgeldes) bis zu einem Jahr verlängert.

ArbeitnehmerInnen haben wie bisher Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes, wobei, um die volle Karenzzeit auszuschöpfen, diese nicht mehr mit dem Partner/der Partnerin geteilt werden muss. In diesen zwei Jahren (plus vier Wochen) gilt nach wie vor ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Nehmen die Eltern während der Karenz die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch, erstreckt sich der Kündigungsschutz auf den entsprechenden Zeitraum, längstens jedoch bis vier Wochen nach dem 4. Lebensjahr des Kindes.

Neu ist die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, während der Karenz - für maximal 13 Wochen - eine vorübergehende Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze zu vereinbaren (z.B. Urlaubsvertretung), ohne den Kündigungsschutz zu verlieren. Diese vorübergehende Beschäftigung kann auch bei einem anderen Arbeitgeber erfolgen, Voraussetzung dafür ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers, zu dem das karenzierte Arbeitsverhältnis besteht. Grundsätzlich ist es in Hinkunft zudem zulässig, während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu beziehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dafür - insbesondere die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt - erfüllt sind.

Im Vollausbau wird das Kinderbetreuungsgeld den Berechnungen der Regierung zufolge rund 1,25 Mrd. Euro (17,2 Mrd. S) kosten, die derzeitigen Aufwendungen für das Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe zusammen belaufen sich dem gegenüber auf 592,9 Mill. Euro (8,16 Mrd. S).

Durch die Beschlussfassung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes gilt ein VP-Entschließungsantrag zur Ausdehnung des Karenzgeldbezugs auf alle Mütter und Väter als miterledigt.

FAMILIEN-VOLKSBEGEHREN

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ist auch die Hauptforderung des vom Österreichischen Familienbund initiierten Familien-Volksbegehrens - "Karenzgeld für alle" - erfüllt. Das Volksbegehren war im September 1999 zur Unterzeichnung aufgelegen und von insgesamt 183.154 ÖsterreicherInnen unterstützt worden. Nach intensiven Beratungen im Familienausschuss und im Plenum des Nationalrats war es zur weiteren Verhandlung an den Familienausschuss zurückverwiesen worden. Weitere Forderungen der UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens sind u.a. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sekten und vor Gewalt in den Medien sowie ein voller Kostenersatz für Zahnspangen. - Die Kenntnisnahme des Berichtes erfolgte mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ.

In einem von den Koalitionsparteien initiierten und auch von ihnen beschlossenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, "das dem Familien-Volksbegehren zugrunde liegende Bestreben, die Familien durch geeignete finanzielle, infrastrukturelle und ideelle Maßnahmen weiterhin zu unterstützen, konsequent fortzusetzen und Familienpolitik auch in Zukunft als ein besonders zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung beizubehalten".

In einer Ausschussfeststellung wird festgehalten, dass nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten des Familienlastenausgleichsfonds die Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge umgesetzt werden soll. - Bundesminister Haupt versprach, diese Maßnahmen möglichst bald verwirklichen zu wollen.

Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag sozialdemokratischer Abgeordneter mit zahlreichen familienpolitischen Forderungen. Unter anderem verlangt die SPÖ eine weitere Milliarde zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit dem Recht, auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren, eine Verlängerung der Behaltefrist nach der Karenzzeit auf 26 Wochen, eine Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen und Beratung für KarenzgeldbezieherInnen, eine einheitliche Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe, eine Ausweitung der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrt und eine Mitfinanzierung des FLAF bei Zahnspangen und Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche. Die ebenfalls geforderte Erhöhung des Karenzgeldes auf 6.000 S und die Verlängerung des Karenzgeldbezuges für AlleinerzieherInnen auf zwei Jahre sind allerdings durch das Kinderbetreuungsgeldgesetz umgesetzt.

Ebenfalls keine Mehrheit fand schließlich ein weiterer Entschließungsantrag der SPÖ, der darauf abzielt, Frauen die gleichen Chancen einer "Zeit- und Ortautonomie" zu eröffnen, über die Männer verfügen. Erreicht werden sollte dies durch Maßnahmen, "welche die weitere Demokratisierung der österreichischen Gesellschaft im geschlechtsdemokratischen Sinne garantieren". Konkret hatte die SPÖ Schritte im Bereich des Arbeitsmarktes und der Kinderbetreuungseinrichtungen urgiert.

(Schluss)