Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 04.12.2001

EU-UNTERAUSSCHUSS: GENTECHNIK BEI LEBENS- UND FUTTERMITTELN

Haupt will möglichst niedrigen Grenzwert erreichen

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union stand zunächst der Themenbereich der genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel auf der Tagesordnung. Ausgehend von zwei EU-Dokumenten, die Kommissionsvorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates enthielten, diskutierten die Abgeordneten über die Position Österreichs in dieser Frage. Bundesminister Haupt machte vor allem deutlich, dass der von der Kommission vorgeschlagene Grenzwert (1 %) deutlich nach unten revidiert werden müsse. Der SPÖ-Antrag auf Stellungnahme, in dem der Bundesminister u.a. aufgefordert wird, gegen den unglaublich hohen Grenzwert von 1 % Einspruch zu erheben, wird von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt.

Der Vorschlag der Kommission enthalte eine Reihe von positiven Aspekten, räumte Abgeordnete Ulrike Sima (S), etwa die Kennzeichnungspflicht von Futtermitteln, die man seit Jahren gefordert habe. Für problematisch hielt sie jedoch, dass durch die geplante Zentralisierung im Bereich der Zulassung das Mitspracherecht der Mitgliedsländer beschränkt werden soll. Außerdem sei dafür eine neue Behörde vorgesehen, die noch nicht einmal installiert wurde. Was die Grenzwertproblematik betrifft, so solle ihrer Meinung nach möglichst ein Nullwert angestrebt werden. Falls dies nicht möglich ist, müsse man auf europäischer Ebene Verbündete suchen, um den Grenzwert möglichst niedrig zu halten.

Sima brachte sodann einen Antrag auf Stellungnahme betreffend die Verhandlungsposition Österreichs hinsichtlich der so genannten "Food und Feed"-Richtlinie ein, der u.a. eine lückenlose und umfassende Kennzeichnung von Saatgut, Futtermitteln, Lebensmitteln und Zusatzstoffen fordert. Kritisch beurteilte sie die hohe Grenzwertfestlegung für die "technisch unvermeidbare" oder "zufällige" Verschmutzung, die nach Auffassung ihrer Fraktion mit 1 % viel zu hoch angesetzt ist. Denn bei einer Tonne Saatgut würde dies 10 kg gentechnisch verändertes Getreide ergeben. Weiters bedauern die S-Mandatare, dass wiederum nicht die Zusatzstoffe, Enzyme, Geschmacksverstärker, Farbstoffe etc., die in zunehmendem Maße gentechnisch hergestellt werden, von dieser Richtlinie erfasst werden.

Es gehe nun darum, auf europäischer Ebene Mehrheiten zu finden, betonte Abgeordneter Gerhard Fallent (F), denn keine Regelung sei die schlechteste Lösung in dieser Frage. Man befinde sich zurzeit in einem Diskussionsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist und es sei daher nicht sinnvoll, den Minister in irgendeiner Form zu binden. Was den 1 %-Grenzwert anbelangt, so sei auch er der Auffassung, dass dieser nach unten revidiert werden müsse. Zudem dürfe es bei Zusammenmischungen zu keiner Erhöhung der Grenzwerte bei den einzelnen Bestandteilen kommen, unterstrich er.

Der Verordnungsentwurf umfasse sehr sensible Themenbereiche, wie jenen der Kennzeichnung, Zulassung etc. von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, meinte Abgeordneter Georg Schwarzenberger (V). Ebenso wie sein Vorredner hielt er eine Bindung des Ministers für nicht zielführend, da man erst am Beginn der Diskussion stehe. Schwarzenberger gab zudem zu bedenken, dass es beispielsweise bei den Enzymen und Zusatzstoffen sehr unterschiedliche Vorstellungen gebe. Die Biobauern sprechen sich nämlich dafür aus, gentechnisch verändertes Lab für ihre Biokäseproduktion zu verwenden, weil dies reiner sei als jenes von den Kälbermägen.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) kam auf einen sehr besorgniserregenden Artikel in der Zeitschrift "Nature" zu sprechen, der davon berichtete, dass Wissenschaftler transgene DNA in wildwachsenden Maispflanzen, die in einer abgelegenen  Bergregion heimisch sind, gefunden haben. Das Problem der Verunreinigung müsse bei der Wurzel gepackt werden, argumentierte sie, und auch die Mitspracherechte der nationalen Behörden, die ein umfassendes Know-how über die Ökosysteme in den jeweiligen Ländern haben, sollen erhalten bleiben.

Bundesminister Herbert Haupt machte zunächst darauf aufmerksam, dass die Front der Moratoriumsstaaten (Frankreich, Dänemark, Griechenland, Luxemburg, Österreich) "abbröckle", da Italien seit der Regierungsbildung teilweise geänderte Auffassungen vertrete. Eine Mehrheitsbildung sei daher problematisch, aber er setze sich dafür ein, bis 2002 zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.

Der Bericht der Zeitschrift "Nature" habe ihn gar nicht überrascht, meinte Bundesminister Herbert Haupt, wenn man bedenke, mit welcher Aggressivität die Gentechnik in der amerikanischen Landwirtschaft implementiert werde. Grundsätzlich trete er dafür ein, dass der Anteil der Gentechnik in der österreichischen Landwirtschaft möglichst gering gehalten wird und auch GVO-freie Zonen eingerichtet werden. Allerdings habe er aufgrund von Gesprächen mit Experten zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine sehr strenge österreichische Regelung im Bereich der Saatgutzucht langfristig zu einem wirtschaftliche Nachteil von 30 % führen würde. Er habe sich daher entschlossen, Grenzwerte einzuführen, um die Verunreinigungen möglichst gering zu halten, argumentierte der Ressortchef, wobei er einen Wert von 0,1 % anstrebe. Der von der Kommission vorgeschlagene Wert (1 %) sei zu hoch und müsse deutlich gesenkt werden.

In Beantwortung einer Frage der Abgeordneten Sima wies Haupt darauf hin, dass Saatgut in der Richtlinie nicht enthalten ist. Dafür soll es eine eigene Regelung geben, kündigte er an. Aufgenommen wurden jedoch die Zusatzstoffe u.ä., wobei es allerdings bei jenen Stoffen eine Lücke gebe, die nicht im Endprodukt verbleiben. Was die Einrichtung einer zentralen Zulassungsbehörde betrifft, so schließe er sich der Kritik von Sima an, da er auch zuerst sehen möchte, wie diese Institution arbeitet, bevor Agenden an sie vergeben werden. Er habe daher als einziger Vertreter der EU-Mitgliedsländer gegen die Aufgabe des nationalen Vertretungsrechtes im Lebensmittelkodex Protest eingelegt. Die Ergebnisse der Londoner WTO-Konferenz hätten ihn dann bestätigt, denn es wurde entschieden, dass sich alle Mitgliedstaaten selbst vertreten können und nicht die Kommission. (Schluss)