Parlamentskorrespondenz Nr. 102 vom 19.02.2002

SP-FP-VP-MEHRHEIT FÜR NOVELLE ZUM ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ

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Wien (PK) - Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Umweltausschusses  standen die Verhandlungen über eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die auf Basis der diesbezüglichen Regierungsvorlage und eines umfangreichen S-F-V-Abänderungsantrages standen. Die späte Vorlage der Abänderungen sowie der Umstand, dass die Regierungsparteien zwar sie SPÖ, nicht aber die Grünen zu Verhandlungen über Abänderungen und Ergänzungen zum Regierungsentwurf eingeladen hatten, führte zu scharfer Kritik von G-Abgeordneter Eva Glawischnig. Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) zeigte Verständnis für die Verärgerung der Grünen, argumentierte mit dem Zeitdruck und betonte, dass das heutige Abgehen von der diesbezüglichen Vier-Parteienvereinbarung in der Präsidialkonferenz für ihn nicht bedeute, dass diese Vereinbarung künftig obsolet wäre.

In der inhaltlichen Debatte sprach V-Abgeordneter Kopf von "sehr ordentlichen Fortschritten" die in der Abfallwirtschaft erzielt werden, indem das Prinzip der Nachhaltigkeit, d.h. die Vermeidung und Verwertung vor der Beseitigung des Abfalls in einer EU-konformen Weise im Abfallwirtschaftsgesetz verankert werde. Abgeordneter Gerhard Fallent (F) charakterisierte die Zielsetzung der AWG-Novelle mit dem Bemühen, die hohen Standards der österreichischen Abfallwirtschaft aufrecht zu erhalten und gleichzeitig sehr unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen.

Abgeordnete Ulrika Sima (S) machte darauf aufmerksam, dass es ihrer Fraktion gelungen sei, die Verminderung der Anrainerrechte im vereinfachten Verfahren durch die Einbeziehung des Umweltanwalts auszugleichen. Dennoch zeigte sich Sima nicht hundertprozentig glücklich, einerseits wegen der Einschränkung der Anrainerrechte, andererseits, weil es nicht gelungen sei, die Verordnungen nach dem AWG der Bewilligung durch den Hauptausschuss zu unterwerfen.

Während Abgeordnete Eva Glawischnig (G) grundsätzlich kritisierte, dass das im Zielparagraphen formulierte Prinzip der Nachhaltigkeit in den konkreten Bestimmungen des Gesetzes nicht ausreichend realisiert werde, betonte Umweltminister Molterer die Absicherung des Nachhaltigkeitsprinzips im AWG in einer EU-konformen Weise und zeigte sich überzeugt, dass Österreich auch in Zukunft in der Abfallwirtschaft die Nase vorne haben wird.

DIE NEUERUNGEN IM EINZELNEN

Die umfangreiche Neufassung des Abfallwirtschaftsgesetzes soll im Sinne der Nachhaltigkeit dazu beitragen, die Abfallvermeidung und Abfallverwertung zu stärken. Gleichzeitig werden EU-Anpassungen und Verwaltungsvereinfachungen vorgenommen, ohne dadurch das Umweltschutzniveau der heimischen Abfallwirtschaft zu verringern.

Zu den wesentlichen Elementen des Entwurfs zählen eine klare Definition des Abfallbegriffs sowie die Umsetzung der EU-Richtlinien für Altfahrzeuge, Abfallverbrennung, des europäischen Abfallverzeichnisses und der Statistikverordnung sowie der Richtlinie über elektrische und elektronische Altgeräte. Das neue Gesetz enthält alle rechtlichen Grundlagen, um diesen Anforderungen von Seiten Österreichs zu entsprechen.

Klarheit und EU-Konformität schafft das neue AWG durch den neuen Abfallbegriff, der festlegt, dass innerbetrieblich wiederverwertetes Material wie Ausschussware nicht von vornherein als Abfall anzusehen ist. Metallschrott etwa wird erst durch die Entledigungsabsicht oder die Entledigungspflicht zu Abfall.

Höhere Rechtssicherheit bringt die bundesweite Vereinheitlichung abfallrechtlicher Bestimmungen, die bisher Ländersache waren. Dazu zählen Anlagengenehmigungen für nicht gefährliche Abfälle sowie Qualitätsstandards für die Sammlung und Behandlung von Abfällen.

Außerdem soll im Rahmen der Verwaltungsreform die Verfahrenskonzentration bei der Genehmigung von Abfallanlagen komplettiert werden. Im Genehmigungsverfahren sollen auch die Bewilligungen gemäß Gaswirtschafts-, Denkmalschutz-, Bundesstraßen-, Elektrizitätswirtschafts-, Naturschutz-, Landesstraßen- und Raumordnungsrecht mit erledigt werden.

Die Abgrenzung zur Gewerbeordnung soll durch die taxative Aufzählung von Anlagen, die der Gewerbeordnung unterliegen, erleichtert und damit die Rechtsklarheit im Anlagenrecht verbessert werden. Das gilt vor allem für Anlagen, in denen Abfall stofflich verwertet wird. Außerdem sollen einheitliche Anforderungen an Anlagen formuliert werden, in denen Abfälle eingesetzt werden.

Eine Beschleunigung der Verfahren erwartet die Regierung durch die Einführung eines vereinfachten Verfahrens und einer Anzeigepflicht für bestimmte Anlagen bzw. Anlagenänderungen statt der derzeitigen Genehmigungspflicht. Der Genehmigungspflicht unterworfen bleiben Anlagenänderungen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben können. Außerdem soll die Genehmigungspflicht für bestimmte Abfallerzeuger wie Arztpraxen oder Büros entfallen. Stattdessen wird eine Betreiberpflicht zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten für Betriebe ab 20 Mitarbeitern gelten.

Als ein weiteres wichtiges Element zur Verwaltungsvereinfachung und Kostensenkung hebt die Regierung die Einführung eines elektronischen Datenmanagements hervor. Sowohl zur Dokumentation gefährlicher Abfälle mittels Begleitschein als auch zur Datenerfassung bei Deponien und Verpackungsabfällen sollen schriftliche Meldepflichten schrittweise durch elektronische Erfassungssysteme ersetzt werden. Zudem bildet der AWG-Entwurf die juristische Grundlage für ein künftiges einheitliches elektronisches Anlagenregister (984 d.B.).

ABÄNDERUNGSANTRAG UND AUSSCHUSSFESTSTELLUNGEN

Bis kurz vor der Sitzung wurde an einem Abänderungsantrag gearbeitet, den die Abgeordneten der Regierungsparteien sowie der Sozialdemokraten einbrachten. Er enthält insbesondere die für die Beschlussfassung notwendige Verfassungsbestimmung hinsichtlich der Genehmigungsverfahren, vereinfachten Verfahren und Anzeigeverfahren sowie die Parteistellung des Umweltanwaltes im vereinfachten Verfahren.

In einer Ausschussfeststellung wurden Klarstellungen hinsichtlich zahlreicher Paragraphen getroffen. Unter anderem geht es dabei um die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Datenmanagements, das in drei Schritten bis zum Jahr 2005 umgesetzt werden soll und schließlich eine elektronische Aufzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Sammler und Behandler (Ausnahme "kleine" Sammler und Behandler) bringt.

DIE DEBATTE

Abgeordneter Kopf wies auf die "sehr ordentlichen Fortschritte" hin, die die Novelle in zentralen Bereichen des Umweltschutzes bringe. Nachhaltigkeit, Vermeidung und Verwertung vor Beseitigung des Abfalls sei in einer EU-konformen Weise im Abfallwirtschaftsgesetz verankert worden. Auch habe man vermeiden können, dass innerbetrieblich alles und jedes zu Abfall werde, ohne dadurch in Konflikt mit den sehr strengen EU-Definitionen zu geraten. Die bundesweite Vereinheitlichung sei ebenso gelungen wie die Konzentration der Verfahren, die - und dabei bedankte sich der Abgeordnete ausdrücklich bei der SPÖ - eine Verfassungsbestimmung notwendig macht.

Abgeordneter Gerhard Fallent (F) charakterisierte die Zielsetzung der AWG-Novelle mit dem Bemühen, die hohen Standards der österreichischen Abfallwirtschaft aufrecht zu erhalten und gleichzeitig sehr unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Österreich bleibe in der Abfallwirtschaft Vorreiter in der EU, innerbetriebliche Stoffe würden nicht automatisch zu Abfall und zugleich würden dem Missbrauch Grenzen gesetzt.

Abgeordnete Ulrika Sima (S) bekannte sich zur Einführung des elektronischen Datenmanagements und machte darauf aufmerksam, dass es ihrer Fraktion gelungen sei, die Verminderung der Anrainerrechte im vereinfachten Verfahren durch die Einbeziehung des Umweltanwalts auszugleichen. Von daher könne man fast von einem "revolutionären Ergebnis" sprechen. Dennoch zeigte sich Sima nicht hundertprozentig glücklich, einerseits wegen der Einschränkung der Anrainerrechte, andererseits, weil es nicht gelungen sei, die Verordnungen nach dem AWG hauptausschusspflichtig zu machen.

Abgeordnete Eva Glawischnig (G) kritisierte den Ausschluss der Anrainerrechte im vereinfachten Verfahren und ortete darin eine Verfassungswidrigkeit. Weiters klagte sie darüber, dass Standards nicht auf dem höchsten Niveau vereinheitlicht wurden, und gab zu bedenken, dass die Umweltanwälte aufgrund ihrer geringen technischen und personellen Möglichkeiten durch die Aufgabenstellungen des neuen Gesetzes überfordert sein könnten. Die grundsätzliche Kritik der Umweltsprecherin der Grünen richtete sich darauf, dass das im Zielparagraphen formulierte Prinzip der Nachhaltigkeit in den konkreten Bestimmungen des Gesetzes nicht ausreichend realisiert werde. Ihr Antrag, die Ausschussberatungen über die AWG-Novelle bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses im März zu vertagen, fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) zeigte sich ebenfalls "nicht in Jubelstimmung", besprach das Gesetz aber insofern positiv, als es für Rechtssicherheit zwischen Bund und Ländern sorge. In einem Antrag gemäß §27 der Geschäftsordnung, also im inhaltlichen Zusammenhang mit der AWG-Novelle, verlangte der Abgeordnete eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, durch die das Umlagern von Abfällen innerhalb einer Deponie und das Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde, zugelassen wird.

Abgeordneter Wilhelm Weinmeier (F) begrüßte das neue, moderne und EU-konforme AWG, das zwar mehr als 90 Paragraphen aufweise, aber dennoch wesentlich übersichtlicher und besser lesbar sei als das bisherige Gesetz. Der vorgesehene Abfall-Datenpool sei wichtig, auch wenn er für die Betriebe einen gewissen Mehraufwand bringen werde; für kleine Unternehmen seien daher Ausnahmen vorgesehen.

Bundesminister Wilhelm Molterer leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, dass die österreichische Abfallwirtschaft mit diesem Gesetz auf einer richtigen Schiene fahren werde. Nach zehn Jahren sei es nun an der Zeit gewesen, das AWG zu überarbeiten, wobei sein Ministerialentwurf starke Reaktionen und intensive Verhandlungen ausgelöst habe. Diese Reaktionen seien bei der Formulierung der Regierungsvorlage berücksichtig worden, sagte Molterer und bekundete darüber hinaus sein Einverständnis mit dem Abänderungsantrag und den beantragten Ausschussfeststellungen.

Der Umweltminister betonte die Absicherung des Nachhaltigkeitsprinzips im AWG (Vermeiden vor Verwerten und sinnvolles Beseitigen). Gleichzeitig wurde den EU-Vorgaben in einer Weise Rechnung getragen, dass Österreich auch in Zukunft in der Abfallwirtschaft die Nase vorne haben wird. Praktische Erfordernissen und Erfahrungen wurde ebenso Rechung getragen wie dem Ziel administrativer Vereinfachungen. Der Bundesminister unterstrich dabei die neue Bedarfskompetenz und die Einführung des elektronischen Abfallregisters, das er als eine gute Investition in die Zukunft bezeichnete. Für sinnvoll hielt er auch die Vereinfachung des Anzeigeverfahrens und die Einbeziehung des Umweltanwalts in das vereinfachte Verfahren.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des S-F-V-Abänderungsantrages - ebenso wie die Ausschussfeststellung sowie der im Rahmen der Debatte eingebrachte Drei-Parteien-Antrag zur Änderung des Altlastensanierungsgesetzes - mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP angenommen.

Als miterledigt gilt der SPÖ-Antrag zum Abfallwirtschaftsgesetz, den die Mandatare mit unzureichenden Kontrollmaßnahmen sowie mit einem hohen administrativen Aufwand beim derzeitigen System der Abfallentsorgung begründen (97/A).

VORSCHLÄGE DER GRÜNEN UND DER SPÖ BEZÜGLICH ALTHANDYS

Um den KonsumentInnen einen stärkeren Anreiz zu geben, ihre Althandys durch Rückgabe in Geschäften des Elektrofachhandels oder in Handyshops zu entsorgen, schlagen die Grünen in einem Entschließungsantrag die Einführung eines Pfandsystems vor. Eine umweltschonende Entsorgung sei deshalb notwendig, weil vor allem die Akkus zahlreiche umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Zwar seien die Handy-Verkaufsstellen verpflichtet, alte Akkus zurückzunehmen, dies werde den KonsumentInnen jedoch nur in völlig unzureichender Weise bewusst gemacht, kritisieren die Grünen. (474/A[E])

Auf vier Millionen wird die Zahl alter oder unbenützter Handys geschätzt, die in österreichischen Haushalten lagern, weisen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag hin. Da es sich wegen der Nickel/Cadmium-Komponenten um "Problemmüll" handelt, der nicht mit dem Haushaltsabfall entsorgt werden sollte, verlangt die SPÖ vom Umweltminister eine Verordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz zur umweltgerechten Entsorgung von Althandys. Die konkreten Vorschläge der Antragsteller lauten auf kostenlose Rücknahme der Altgeräte durch die Händler, Aufbau eines bundesweiten Sammelsystems und Festlegung von Verwertungsquoten für die Wertbestandteile der Althandys (511/A(E)).

Bundesminister Wilhelm Molterer wies darauf hin, dass mit der Batterien-Verordnung eine legistische Grundlage für den "problematischen Teil" der Handys, nämlich den Akku, geschaffen wurde. Zudem befinde sich auf EU-Ebene eine Elektroaltgeräte-Richtlinie in Ausarbeitung und er gehe davon aus, dass diese möglichst rasch umgesetzt werde. Schwierigkeiten ergeben sich auch dadurch, dass Netzbetreiber und Handyhersteller nicht ident sind, gab der Ressortchef zu bedenken. Sobald die EU-Richtlinie beschlossen wird, wolle man auch die Öffentlichkeit noch besser informieren. Derzeit gebe es schon bundesweite Pilotsammlungen, wo gezielte Informationsarbeit geleistet wird, berichtete ein Vertreter des Ministeriums.

Bei der Abstimmung wurden die Anträge von der Ausschussmehrheit abgelehnt.

SPÖ FÜR EINWEGABGABE UND TRENDUMKEHR IM VERPACKUNGSBEREICH

Keine Zustimmung fand sodann ein Entschließungsantrag der SPÖ betreffend die Einführung einer Einwegabgabe: Ausgehend von der Feststellung, dass der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen seit Mitte der achtziger Jahre von 80 % auf derzeit 50 % gesunken ist, kritisieren sozialdemokratische Abgeordnete die neue Getränkezielverordnung und die freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft. Während die Verdrängung der Mehrweg- durch die Einweggebinde dem Handel geringere Personalkosten und frei werdende Flächen für Verkauf und Lager bringe, tragen Gemeinden und Haushalte die Kosten infolge der Verdoppelung des Müllvolumens. Die Antragsteller fordern daher, die ursprünglichen Mehrwegquoten wieder in der Verpackungsverordnung festzuschreiben und eine Einwegabgabe einzuführen. Dadurch wollen sie zu einer Trendumkehr im Verpackungsbereich und zu einer Anhebung des Mehrweganteils kommen. Die freiwilligen Vereinbarungen mit der Wirtschaft wollen die SP-Abgeordneten durch Sanktionen (Geldstrafen) ergänzen (480/A(E)). (Schluss)