Parlamentskorrespondenz Nr. 292 vom 23.04.2002

WANECK: ZUWACHS BEI DEN AMBULANZBESUCHEN KONNTE GESTOPPT WERDEN

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Wien (PK) - Heute Nachmittag fand im Parlament eine Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, die zunächst mit einer Aussprache über aktuelle Fragen begann. Die Ausschussmitglieder richteten eine Reihe von Fragen an Staatssekretär Waneck, die u.a. folgende Themen betrafen: die Ambulanzgebühr, die Einführung der Chipkarte, die Familienhospiz-Karenz, die zukünftige Finanzierung des Gesundheitssystems sowie die Einrichtung von Fachhochschulen für Gesundheitsberufe.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) befasste sich in seiner Wortmeldung mit der geplanten Familienhospiz-Karenz und betonte in diesem Zusammenhang, dass ein Modell gefunden werden müsse, das das finanzielle "Überleben" ermögliche. Er frage sich, warum von der Vier-Parteien-Einigung in dieser Frage abgegangen wurde. Grünewald kam zudem auf die Einführung der Chipkarte, auf der Notfalldaten gespeichert werden können, zu sprechen. Er teile in vielen Bereichen die Bedenken der Kritiker hinsichtlich der Datensicherheit, meinte er. Es gebe zwar einige Gründe, dafür zu sein, aber viele, um sich dagegen auszusprechen.

Diese Auffassung vertrat auch Abgeordnete Anna Huber (S). Sie befürchtete einen möglichen Missbrauch der sensiblen Daten und meinte, dass die Nachteile einer solchen Karte eindeutig überwiegen.

Auch Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) meldete Bedenken hinsichtlich der Speicherung von Notfalldaten an. Eine unüberschaubare Anzahl von Personen sowie Banken und Arbeitgeber hätten dann plötzlich Zugriff auf persönliche und sensible Informationen, gab sie zu bedenken. Ihrer Ansicht nach wäre eine Standardisierung der bestehenden Notfallausweise der sinnvollere Weg gewesen. Was die Familienhospiz-Karenz betrifft, so könne sie sich diese nur bei vollem Lohnausgleich vorstellen.

Abgeordneter Johann Maier (S) machte darauf aufmerksam, dass eine Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln ergeben hat, dass 22 % der Produkte mit Steroiden verunreinigt sind. Dies stelle insbesondere für Sportler eine große Gefahr dar, da die Einnahme dieser Präparate zu einem positiven Dopingbefund führe.

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) befasste sich gleichfalls mit der Chipkarte und erkundigte sich bei Staatssekretär Waneck u.a. nach der genauen Anzahl der Gebührenvorschreibungen. Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) wiederum interessierte sich dafür, ob bereits ein Gesamtvertrag für die Gruppenpraxen ausverhandelt wurde.

Staatssekretär Reinhart Waneck kam zunächst auf die Ambulanzgebühr zu sprechen und erinnerte daran, dass in über der Hälfte der EU-Mitgliedsländer ein solcher Beitrag existiere. Seit über 10 Jahren habe es bei den Ambulanzbesuchen eine jährliche Zuwachsrate von etwa 3,6 % gegeben (im Jahr 2000 sogar 5 %), und dieser Trend konnte nun eindeutig gestoppt werden. Dies bedeute aber nicht, dass im niedergelassenen Bereich die Patienten wegbleiben, unterstrich er. Dort habe es signifikante Steigerungen gegeben, z.B. bei den Internisten und Lungenfachärzten in Wien, wo eine Zuwachsrate von über 10 % konstatiert wurde.

Sodann informierte er die Abgeordneten darüber, dass es etwas mehr als 6 Millionen Ambulanzbesuche gegeben habe, wobei bei 1,6 Millionen davon (ca. 25 %) Zahlungsvorschreibungen angefallen sind, die zu 72 % schon einbezahlt wurden. Grundsätzlich sei schon jetzt die positive Entwicklung erkennbar, ein endgültiges Ergebnis werde man erst im Oktober dieses Jahres präsentieren können. Er wehre sich vehement dagegen, wenn von einem asozialen Beitrag gesprochen wird, da sozial benachteiligte Menschen ausgenommen sind bzw. bei Vorliegen von unzumutbaren Belastungen der Beitrag zurückgefordert oder eine Befreiung beantragt werden kann. Die Beeinspruchungen hätten natürlich zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten geführt, wobei aber maximal mit 10,5 % gerechnet wird. Bis dato habe es 23.508 Einsprüche gegeben, führte Waneck weiter aus, 67 % davon allein in Oberösterreich, wo der ÖGB einen Aufruf gestartet hat. 

Waneck ging sodann auf die zahlreichen Fragen hinsichtlich der Chipkarte ein und stellte zunächst grundsätzlich fest, dass die Speicherung von Daten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhe und diese nur von dafür berechtigten Personen gelesen werden dürfen. Die Möglichkeit zur Speicherung derartiger Daten sei im ASVG bereits verankert worden, d.h. die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen. Er halte dies für eine sinnvolle Maßnahme, da derzeit z.B. bei einem Arztwechsel eine komplette Anamnese erforderlich ist. Auch auf EU-Ebene sei eine solche Karte (Medcard) in Vorbereitung, teilte Waneck mit. Nun sei der Entwurf dem Datenschutzrat zugegangen und er halte es daher nicht für zweckmäßig, alle Fragen, wie etwa die genaue technische Umsetzung, im voraus zu diskutieren.

Was die Familienhospiz-Karenz angeht, so habe man den Weg des Vier-Parteien-Antrags keineswegs verlassen, betonte Waneck. Es soll ein Fonds eingerichtet werden, der zinsenlose Darlehen vergibt, die in besonderen Fällen nicht zurückbezahlt werden müssen. Hinsichtlich der geforderten Lohnfortzahlung könne er noch keine konkrete Antwort geben, da er ab Donnerstag Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium aufnehme, informierte Waneck die Ausschussmitglieder. Auf eine Frage des Abgeordneten Grünewald bezüglich eines einheitlichen Finanzierungsmodelles teilte der Staatssekretär mit, dass er grundsätzlich den Initiativen (Salzburg und Vorarlberg) positiv gegenüberstehe. In seinem Ressort werden nun auch zwei Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit dieser Frage befassen werden. Sein erklärtes Ziel sei es auf jeden Fall, eine einheitliche und transparente Finanzierung im Gesundheitswesen zu schaffen und eine weitere Aufsplittung der Kompetenzen hintanzuhalten.

Was die von Grünewald angesprochene Einrichtung von Fachhochschulen im Gesundheitswesen betrifft, so gebe es diesbezüglich seit vielen Jahren Gespräche mit den Ländern, die allerdings immer an der Kostenfrage gescheitert sind. Er sei aber sehr bestrebt, in dieser Frage weiterzukommen, zumal in den kommenden Jahren mit einem zunehmenden Mangel an Pflegepersonal zu rechnen sei. In diesem Zusammenhang sprach er auch die Neustrukturierung der Ausbildung für die MTD-Berufe an.

Der Abgeordneten Silhavy teilte der Staatssekretär mit, dass es eine grundsätzliche Einigung zwischen dem Hauptverband und der Ärztekammer über einen Gesamtvertrag für die Gruppenpraxen gibt. Nachdem alle Probleme nun ausgeräumt wurden, müsse das ausverhandelte Papier nur mehr unterschrieben werden. Schließlich kündigte Waneck noch an, die Frage des Abgeordneten Maier, schriftlich zu beantworten.(Schluss)