Parlamentskorrespondenz Nr. 347 vom 14.05.2002

FINANZAUSSCHUSS: WEG FREI FÜR UNABHÄNGIGEN FINANZSENAT

----

Wien (PK) - Nachdem die Koalitionsparteien im Budgetausschuss eine  befristete Verlängerung der Flexibilisierungsklausel ermöglicht hatten, stimmte die Opposition im unmittelbar danach tagenden Finanzausschuss einem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz zu; es dient der Einrichtung des "Unabhängigen Finanzsenates" als unabhängiger Berufungsbehörde für alle zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren in Steuerangelegenheiten sowie in Zoll- und Finanzstrafsachen. Der einstimmige Beschluss erfolgte auf der Grundlage des F-V-Initiativantrages 666/A, der alle Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf berücksichtigt, die die Abgeordneten im bisherigen parlamentarischen Verfahren vorgenommen haben. Dazu zählen die Verschiebung des Inkrafttretens der Reform auf den 1. Jänner 2003, die uneingeschränkte Zulassung nichtdeutscher Amtssprachen im Rechtsmittelverfahren und die Einschränkung der Ausnahmen, in denen auf eine mündliche Verhandlung zur Klärung der Sach- und Rechtslage verzichtet werden kann.

 

In einer kurzen Debatte beantwortete Finanzstaatssekretär Alfred Finz Fragen der Abgeordneten Marianne Hagenhofer (S) und Werner Kogler (G). Finz erläuterte, dass der vorgesehene Schutz der Bediensteten bei Verwendungsänderungen gerechtfertigt sei, weil es sich beim unabhängigen Finanzsenat um eine Behörde mit sieben Standorten in ganz Österreich handle.

Die Kostenneutralität des Gesetzes ist für Finz gegeben, da die neue Behörde einerseits mit etwas weniger Bediensteten auskommen werde als bisher und beim Sachaufwand sowie bei der EDV auf Ressourcen der Finanzlandesdirektionen zurückgreifen könne.

Die Unabhängigkeit von Bediensteten, die aus einer Tätigkeit beim unabhängigen Finanzsenat in eine weisungsgebundene Tätigkeit zurückkehren, sah der Staatssekretär ebenso wenig beeinträchtigt wie beispielsweise die Unabhängigkeit eines Richters, der in eine Verwaltungsfunktion wechselt. (Schluss)