Parlamentskorrespondenz Nr. 489 vom 26.06.2002

VERKEHRSAUSSCHUSS EINSTIMMIG FÜR MEHRPHASENFÜHRERSCHEIN

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Wien (PK) - Auf der umfangreichen Tagesordnung des Verkehrsausschusses stand auch noch ein Vierparteien-Antrag betreffend die Einführung des Mehrphasenführerscheins. Dadurch sollen den jungen AutolenkerInnen im Rahmen eines zusätzlichen Fahrsicherheitstrainings sowie einer so genannten Perfektionsfahrt, die einige Monate nach der Führerscheinprüfung absolviert werden, die Gefahren im Straßenverkehr aufgezeigt und somit das hohe Unfallrisiko von FahranfängerInnen reduziert werden. Weiters befassten sich die Mandatare mit einer Reihe von Oppositionsanträgen, die jedoch alle vertagt wurden.

ALLE VIER PARTEIEN BEGRÜSSEN DEN MEHRPHASENFÜHRERSCHEIN

Um das hohe Unfallrisiko bei FahranfängerInnen zu reduzieren, das auf mangelnde Fahrroutine und hohe Risikobereitschaft zurückzuführen ist, soll eine zweite Ausbildungsphase eingeführt werden; dies sieht ein Initiativantrag aller vier Parlamentsparteien zur Änderung des Führerscheingesetzes vor, der einstimmig in der Fassung eines Abänderungsantrages angenommen wurde.

Ein derartiges Mehrphasenmodell wurde bereits in Finnland mit Erfolg eingeführt. Daran orientieren sich auch die neuen Bestimmungen zur Fahrausbildung. In der zweiten Ausbildungsphase sollen den TeilnehmerInnen die Gefahren beim Lenken von Kraftfahrzeugen anhand eines Fahrsicherheitstrainings im Zeitraum von drei bis neun Monaten nach Erwerb des Führerscheins gezeigt werden. Zusätzlich ist geplant, mittels einer Perfektionsfahrt jeweils zwei bis vier Monate und sechs bis zwölf Monate nach Erwerb der Lenkerberechtigung sowie mittels verkehrspsychologischer Gruppengespräche die hohe Risikobereitschaft junger LenkerInnen aufzuarbeiten. Der Gesetzgeber hofft, die Unfallzahlen dadurch zu senken, indem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu einem Zeitpunkt absolviert werden, zu dem sich der/die AnfängerIn noch in einer Phase des "Erfahrung-Sammelns" befindet.

Die zusätzliche Administration soll von den Fahrschulen übernommen werden. Um eine Erhöhung der Kosten für den Führerschein zu vermeiden, plant man, den Lehrplan in der Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung zu ändern und insbesondere die derzeit vorgeschriebene Stundenanzahl für die Theorie von 40 auf 32 herabzusetzen. Statt der bislang 20 obligatorischen praktischen Stunden soll es nur mehr 18 geben.

In einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller vier Parlamentsparteien wird u.a. der Verkehrsminister ersucht, die Fahrschulgrundausbildung hinsichtlich möglicher Verbesserungen zu durchleuchten. Außerdem soll er in Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft darauf hinwirken, dass nach Möglichkeit für die Absolventen der Mehrphasenausbildung eine Prämienreduktion bei der Kfz-Haftpflichtversicherung durch ein Bonussystem für unfallfreie Lenker gewährt wird.

Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) sprach von einem guten und wichtigen Schritt. Nicht ganz zufrieden sei sie, dass die Stunden der praktischen Ausbildung in der ersten Phase (zu Gunsten der zweiten Phase) gekürzt werden. Ihrer Ansicht nach sollte auch der Kostenfaktor nicht das oberste Dogma sein. Lichtenberger plädierte noch für den Punkteführerschein, weil damit Wiederholungstäter aus dem Verkehr gezogen werden können.

Das Gesetz sei ein Meilenstein in die richtige Richtung, meinte Abgeordneter Kurt Scheuch (F). Positiv sei für ihn, dass eine Konsenslösung gefunden werden konnte und eine wissenschaftliche Begleitung vorgesehen ist. Weiters thematisierte er - ebenso wie seine Vorrednerin - die Risikobereitschaft von jungen Männern.

Auch Abgeordneter Kurt Eder (S) stand dem Antrag positiv gegenüber. Er wies zudem noch darauf hin, dass die Kosten für den Führerschein sehr stark schwanken. Außerdem solle man ein modernes Fahrschulgesetz ins Auge fassen, das etwa mehr Wettbewerb und eine verbesserte Ausbildung bringe.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) hob die ständige Beobachtung und Evaluierung dieses neuen Modells hervor. Denn es soll geprüft werden, ob es wirklich die erwarteten Erfolge bringt, meinte er. Ein wichtiges Anliegen war ihm auch die Reduktion der Versicherungsprämien für jene jungen Lenker, die unfallfrei fahren.

Er werde selbstverständlich Gespräche mit der Versicherungswirtschaft führen, zu denen er alle Verkehrssprecher gerne einlade, kündigte Bundesminister Mathias Reichhold an. Mit diesem Beschluss übernehme Österreich europaweit eine Vorreiterrolle, da es ein ähnliches Modell nur in Finnland gebe. 15.000 junge Menschen wurden bereits nach dem neuen System ausgebildet, wobei die Akzeptanz sehr hoch sei, teilte Reichhold mit. Er werde sich zudem dafür einsetzen, EU-Mittel für die Evaluierung des Modells zu lukrieren.

ZAHLREICHE ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE DER OPPOSITION VERTAGT

Abgeordnete Eva Lichtenberger (G) präsentierte in einem Antrag (549/A(E)) die Vorstellungen ihrer Fraktion hinsichtlich einer Nachfolgeregelung für das Transitabkommen mit der EU: In sensiblen Zonen sollten Zuschläge zur Grundbemautung des Lkw-Verkehrs gestattet sein, die nach dem Prinzip der Kostenwahrheit geeignet sind, den Verkehr auf ein für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt verträgliches Maß zu limitieren. Die Einnahmen daraus wollen die Grünen in den Bau verkehrsentlastender, umweltverträglicher Bahninfrastruktur investieren. Die Bundesregierung wird in der Initiative aufgefordert, die Verhandlungen mit der EU in diese Richtung zu intensivieren.

Bundesminister Mathias Reichhold ging auf Fragen der Abgeordneten Lichtenberger (G) und Reheis (S) ein und stellte fest, dass der Bundeskanzler in der Frage der EU-Transitklage nicht auf der Bremse stehe. Er habe nur einen "ganz normalen Prozess" eingefordert, nämlich, dass zunächst alle Unterlagen rechtlich geprüft werden sollen. Für sehr wichtig erachtete er auch die Alpenkonvention, die eine Grundlage sei, die uns wirklich helfe. Es gebe eine Arbeitsgruppe, die ein Finanzierungskonzept für den Brenner-Basis-Tunnel vorbereitet hat, das sich sehr auf die Alpenkonvention stütze. Von großer Bedeutung seien auch Gespräche mit den zuständigen Beamten in der EU, da man rechtzeitig seine Vorschläge einbringen müsse. Wenn eine Richtlinie schon auf dem Tisch liege, sei es zu spät, meinte er. Er sei mit den Beamten auch zum Brenner gefahren, damit sie eine bessere Vorstellung von Problemen der Bevölkerung bekommen. Optimistisch zeigte er sich, was die Wegekostenrichtlinie betrifft.

OPPOSITION FÜR AUSBAU DER BAHNSTRECKE IM GASTEINERTAL

Ein Anliegen der SPÖ ist der umweltfreundliche Ausbau der Bahnstrecke im Gasteinertal (510/A(E)). Abgeordnetem Kurt Eder geht es dabei vor allem um eine raschest mögliche Fertigstellung auf Basis des Ergebnisses des nunmehr vorliegenden Mediationsverfahrens. Auch die Grünen forderten den Verkehrsminister in einem Entschließungsantrag auf, die im Wege einer Mediation erzielte und vertraglich festgelegte Bahntrassenfestlegung durch das Gasteinertal durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und eine Übertragungsverordnung zügig umzusetzen. Dies wäre auch, so die AntragstellerInnen, ein Bekenntnis der Politik zur intensiven und qualitativ hochwertigen Einbindung der BürgerInnen bei Infrastrukturvorhaben.(473/A[E])

Bundesminister Mathias Reichhold machte darauf aufmerksam, dass dieses Projekt im Generalverkehrsplan enthalten ist. Man müsse nun zu einer verantwortungsvollen Lösung aller kommen und auch den Mut haben, mit der Bevölkerung ehrlich zu reden. Er erklärte sich bereit, sich das Problem vor Ort nochmals anzusehen und mit den Betroffenen zu sprechen.

Beide Anträge wurden vertagt.

G-ANTRÄGE: ENNSNAHE TRASSE, "WIENER SÜDRANDSTRASSE" UND B 310

Die Grünen forderten die Aufhebung der Verordnung bezüglich der B 146 "Ennsnahe Trasse" aus dem Jahr 1990. Diese sei mit EU-Naturschutzrichtlinien unvereinbar und somit seit dem EU-Beitritt auch rechtswidrig. Außerdem, so die Grünen, hätte sich die Trasse nach dem innerstaatlich zu vollziehenden Naturschutz- und Wasserrecht als nicht durchsetzbar erwiesen. Auch liege bereits eine Alternativplanung vor, die auf den Bestandsausbau abziele, weshalb es unverständlich sei, dass man nicht längst von der gescheiterten Trassenführung Abstand genommen habe. Ein gangbarer Weg zur Konfliktlösung wäre nach Ansicht der Grünen, eine "Umweltmediation" zu initiieren.(478/A [E])

Vertagt wurde sodann ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie aufgefordert wird, die Verordnung, mit der der Straßenverlauf der B 301 "Wiener Südrandstraße" bestimmt wird, aufzuheben, da dieses "milliardenschwere Straßenbauprojekt nur unter Inkaufnahme mehrfacher rechtlicher Fragwürdigkeiten, inhaltlicher Inkonsistenzen und zukünftiger verkehrlicher sowie raumordnungspolitischer Fehlentwicklungen verordnet worden" sei. Hier sei verdammt viel schief gelaufen, meinte Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) und verwies darauf, dass die Verordnung derzeit auch vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werde (477/A (E)).

Die Bundesregierung, insbesondere die Verkehrsministerin, wird von den Grünen in einem Entschließungsantrag aufgefordert, den Antrag auf Aufnahme der B 310 (Prag - Linz) in die Trans-Europäischen Netze (TEN) zurückzuziehen und bei der EU-Kommission die Streichung dieser Strecke aus dem Revisionsvorschlag zu den TEN zu veranlassen. Geschehe dies nicht, drohten dem Mühlviertel fatale Konsequenzen. Sechs betroffene Gemeinden an dieser Strecke hätten in Gemeinderatsbeschlüssen "Nein zu TEN" gesagt, viele tausende Unterschriften betroffener BürgerInnen lägen vor. Abgeordnete Lichtenberger (G) warnte vor den negativen Konsequenzen einer Aufnahme in die TEN. Sollte etwa die EU beschließen, dass für diese Straßen weniger Anrainerschutz gelte, dann könne Österreich nichts dagegen tun.

Es gebe einen massiven Wunsch der Bevölkerung, diese Strecke auszubauen, erklärte Abgeordneter Helmut Kukacka (V). Vor kurzem ist die Straße von der Asfinag übernommen worden und es sei auch ein vierspuriger Ausbau geplant. Auch eine damit zusammenhängende Umfahrung von Freistadt sei dringend notwendig, urteilte der V-Redner.

Bundesminister Mathias Reichhold wies darauf hin, dass auf tschechischer Seite bereits intensiv gebaut und das Verkehrsproblem noch stärker werde. Zudem könne man mit einer Mitfinanzierung von der EU in der Höhe von 20 % rechnen, teilte er mit. - Auch dieser Antrag wurde vertagt.

GRÜNER ANTRAG ZUM GENERALVERKEHRSPLAN

Vertagt wurde schließlich ein Antrag der Grünen betreffend laufende Berichterstattung über den " Generalverkehrsplan ". Während die einzelnen Länder intensiv über die Erhebungs- und Bewertungsschritte informiert werden, beschränke sich die Einbeziehung der Volksvertretung auf die unvollständige Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, kritisieren die G-Mandatare. Bei einem auf knapp 20 Jahre angesetzten Programm mit einem Volumen von derzeit geschätzten 644 Mrd. S erschiene es der Abgeordneten Lichtenberger angebracht, das Parlament in die Entscheidungsfindung intensiv und laufend einzubeziehen. (Schluss)