Parlamentskorrespondenz Nr. 621 vom 06.09.2002

2001 KEINE RASTERFAHNDUNG, NUR 1 GROSSER SPÄH- UND LAUSCHANGRIFF

----

Wien (PK) - Im vergangenen Jahr gab es - wie in den Jahren davor - in Österreich keine Rasterfahndung. Einmal eingesetzt wurde hingegen das Instrument des so genannten "großen Späh- und Lauschangriffs", in drei Fällen des "kleinen Späh- und Lauschangriffs". 81 Mal gelangte eine "Videofalle" zum Einsatz. Das geht aus dem Bericht des Justizministeriums über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen hervor, der jetzt dem Nationalrat zugeleitet wurde (III-167 d.B.).

Der große Späh- und Lauschangriff stand im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September und erfolgte nach einer entsprechenden Information durch die amerikanische Bundespolizei. Die Maßnahme wurde am 28. November 2001 wieder beendet. Infolge des Umfangs der Ermittlung kann, wie es in dem Bericht heißt, "eine abschließende Auswertung der Ergebnisse derzeit noch nicht vorgenommen werden", doch dürfte sich ein Tatverdacht in Richtung krimineller Organisation nicht erhärten lassen; hingegen habe sich der Verdacht auf gewerbsmäßigen Sozialhilfebetrug ergeben.

Die optischen und/oder akustischen Überwachungsmaßnahmen richteten sich gegen 152 verdächtige Personen. Die vermuteten Delikte betrafen fremdes Vermögen (71 Fälle), Handlungen gegen Leib und Leben (3 Fälle) und eine kriminelle Organisation bzw. Missbrauch der Amtsgewalt (je 2 Fälle).

In seiner rechtspolitischen Bewertung kommt das Justizministerium - wie schon in den Vorjahren - zu dem Ergebnis, dass die Behörden mit den erweiterten Befugnissen "maßhaltend und verhältnismäßig umgegangen sind". Aus der geringen Zahl der Anwendungsfälle dürfe nicht der Schluss gezogen werden, dass die neuen Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich wären, zumal damit die Präventivwirkung des Gesetzes (das 2002 ins Dauerrecht übernommen wurde) übersehen werde. (Schluss)