Parlamentskorrespondenz Nr. 69 vom 26.02.2003

NATIONALRAT DEBATTIERT SIEBEN ANTRÄGE IN ERSTER LESUNG

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Wien (PK) - Noch vor Aufrufung der Dringlichen Anfrage der Sozialdemokraten nahm der Nationalrat am Nachmittag 7 Anträge in erste Lesung.

ERSTE LESUNG: GRÜNE FÜR ALLGEMEINES BEHINDERTEN-GLEICHSTELLUNGSGESETZ

Die Erste Lesung des Antrags der Grünen auf Erlassung eines Allgemeinen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (14/A) wurde von einem Gebärdendolmetscher übersetzt.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) erinnerte daran, dass die Grünen nach 1995 und 1999 nunmehr zum dritten Mal eine Initiative auf Schaffung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes im Nationalrat einbringen. Bisher seien sie mit ihrer Forderung allein geblieben, Menschen mit Behinderungen in allen Belangen Menschen ohne Behinderungen gleichzustellen, sagte sie, ein vereinbarter Vier-Parteien-Entschließungsantrag, wonach bis Jahresende eine Regierungsvorlage zu dieser Materie auszuarbeiten ist, mache sie jetzt aber zuversichtlich. Haidlmayr zeigte sich stolz über diesen Verhandlungserfolg und äußerte die Hoffnung, dass mit dem in Aussicht gestellten Gesetz Diskriminierungen von Behinderten tatsächlich aufhören werden. Konkret will sie unter anderem, dass die Gebärdensprache als Sprache anerkannt wird und Behinderte barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln haben.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) erklärte, in der Behindertenpolitik gebe es bereits seit den achtziger Jahren eine Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. So sei 1997 ein Anti-Diskriminierungs-Paragraph in der Verfassung verankert worden. Trotz der Verbesserung der Situation behinderter Menschen sei es aber noch nicht gelungen, alle Diskriminierungen von Behinderten zu eliminieren. Das geplante Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist für sie daher ein ganz wichtiger Schritt. Rauch-Kallat betonte allerdings, dass man mit Gesetzen zwar vieles erreichen könne, es müsse aber über gesetzliche Maßnahmen hinaus auch gelingen, Barrieren in den Köpfen mancher Menschen abzubauen.

Abgeordnete Mag. LAPP (S)  wies darauf hin, dass 2003 das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderung sei. Sie hält es für notwendig, die Bevölkerung nicht nur in Bezug auf den Umgang mit Behinderten zu sensibilisieren, sondern auch gesetzliche Maßnahmen zu setzen. 300.000 Menschen müssten vom Rand der Gesellschaft in die Gesellschaft kommen. Lapp schilderte einige konkrete Fälle aus der Praxis, etwa dass ein Bub mit Down-Syndrom eine Aufnahmeprüfung für den Besuch eines Kindergartens machen musste, und äußerte sich zuversichtlich, dass gegen solche Vorkommnisse das geplante Behinderten-Gleichstellungsgesetz eine Handhabe bieten werde.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) unterstrich in Richtung Abgeordneter Haidlmayr, nicht nur die Grünen, sondern alle im Parlament vertretenen Parteien hätten sich die Gleichstellung von Behinderten und die Beseitigung von Diskriminierungen "auf ihre Fahnen geheftet". So habe eine Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt ab 1998 sämtliche Gesetze im Hinblick auf mögliche diskriminierende Stellen für Behinderte durchforstet. Jede Freizeitaktivität werde für einen Rollstuhlfahrer zu einem Spießrutenlauf, gab Partik-Pable zu bedenken und zeigte sich in diesem Sinn über das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz erfreut. Es gebe nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch im Bildungs- und Berufsleben Diskriminierungen.

Staatssekretär Dr. WANECK begrüßte die Vier-Parteien-Einigung und sprach von einem "Festtag". Kein Mensch sei hundertprozentig "normal", konstatierte er, irgendwo habe jeder eine Behinderung, auch wenn diese nicht immer sichtbar sei.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) gab zunächst seiner Freude darüber Ausdruck, in Zukunft an Gesetzen im Interesse behinderter Menschen mitwirken zu können. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag begrüßte er die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt, wo ein umfassender Gesetzentwurf zur Behindertengleichstellung ausgearbeitet werden soll. Abgeordneter Haidlmayr dankte er für deren unermüdlichen Einsatz zur Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes und meinte, dass es nun wichtig sei, dass alle daran mitwirken. Huainigg hob aus seiner Sicht auch hervor, dass barrierefreies Bauen menschengerechtes Bauen bedeute. Ihm gehe es auch darum, berufliche Barrieren abzubauen, Blindenhunden überall den Zugang zu erlauben und die Gebärdensprache anzuerkennen, da man damit auch sehr komplizierte Begriffe ausdrücken könne.

Abgeordneter BROSZ (G) widmete sich der Integration Behinderter an den Schulen. Die gesetzliche Lage bezeichnete der Abgeordnete als durchaus befriedigend, ergänzte aber, dass es in Bezug auf die weiterführenden Schulen ab der neunten Schulstufe Änderungsbedarf gebe, und auch die Realisierung gesetzlicher Bestimmungen noch zu wünschen übrig lasse. So sei etwa die Finanzierung weiterführender Projekte immer wieder ein Problem. Auch gebe es nach wie vor räumliche Barrieren, und es sei bislang schwierig gewesen, die Gebärdensprache in der Schule durchzusetzen. Brosz präzisierte, dass es bei der Integration behinderter Kinder an den Schulen darum gehe, den Betreffenden die bestmögliche individuelle Chance zu bieten.

Präsident Ing. PRINZHORN gab nach Ende der Debatte bekannt, dass der Antrag 14/A zu einem Behinderten-Gleichstellungsgesetz dem Verfassungsausschuss zugewiesen werde.

ERSTE LESUNG: GRÜNE BEANTRAGEN GENERELLES NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) erinnerte daran, dass die Grünen schon mehrmals den Antrag auf Nachtfahrverbot für LKW ohne Ausnahme eingebracht habe und ÖVP sowie FPÖ diesen immer wieder abgelehnt hätten. Wenn man jedoch die Entwicklung der wissenschaftlichen Daten beobachte, so sei klar zu erkennen, dass die Situation heute weit dramatischer sei als vor 15 Jahren. In der gesamten Alpenregion käme die Schadstoffüberschreitung bereits nahe an jene stark belasteter europäischer Städte heran, in den österreichischen Städten selbst entgleise die Lage bereits teilweise. Ein Nachtfahrverbot für LKW ohne Ausnahme käme auch der Wirtschaft zugute, meinte Lichtenberger, da bereits heute im Falle von Firmenansiedlung diskutiert werden müsse, ob die Emissionen des neuen Betriebs noch tragbar seien.

Lichtenberger wies auch darauf hin, dass die Emissionen in der Nacht acht Mal stärker belastend seien als am Tag. In Österreich habe man "verlärmte" Täler, die zugleich auch Tourismusregion seien. Nun würden existierende Beschränkungen weiter abgeschwächt, darüber hinaus sei eine massive Verlagerung des Schwerverkehrs von der Schweiz nach Österreich zu befürchten und die Brennermaut sei bedroht. Die grüne Abgeordnete warnte, dass auch die Wegekostenrichtlinie uns nicht vor massivem Anwachsen des Verkehrs retten werde.

Abschließend kritisierte Lichtenberger die Absicht einer etwaigen künftigen VP-FP-Regierung, für die Frächter Ausnahmen im Zuge der geplanten Erhöhung von Dieselpreisen vorzusehen. "Da stellt es einem die Haare zu Berge", sagte sie. Abermals bekräftigte sie die Vorteile eines Nachtfahrverbots für LKW ohne Ausnahme, da auch die Schweiz gezeigt habe, dass es dabei zu keinen Katastrophen komme. In Österreich seien innerstaatliche Maßnahmen dringendst geboten, da uns die EU unter massiven Druck setze.

Abgeordneter EDER (S) bezeichnete die Transitpolitik der Regierung als "Pfusch", der zum "Super-GAU" geführt habe. Das derzeitige Desaster sei auf jahrelange Unfähigkeit der ÖVP zurückzuführen, die es verabsäumt habe, rechtzeitig Verhandlungen zu diesem Thema aufzunehmen. Anstatt Lobbying bei anderen Ländern zu betreiben, habe man mit der Kommission verhandelt und sofort auf die Obergrenzen verzichtet. Die Regierung sei auch nicht der Forderung der Kommission nachgekommen, ein Modell für die Verlängerung des Transitvertrages vorzulegen, das keine Diskriminierungen enthalte. Aus heutiger Sicht stelle das dänische Kompromissangebot einen positiven Ansatz dar, meinte Eder, dieses sei jedoch zu spät gekommen. Eder urgierte den Ausbau der Bahn und die Festlegung sensibler Zonen in ganz Österreich.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) nahm Bezug auf die Tatsache, dass dieser Antrag in der Vergangenheit schon mehrmals eingebracht worden war und bemerkte, dass die Argumente nicht besser geworden seien. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen trügen nicht wirklich dazu bei, das Problem zu lösen. Die Belastung durch den Verkehr sei zugegebenermaßen nach wie vor hoch, aber in der EU würden ständig verschärfte Regelungen durchgesetzt, die LKW schadstoff- und lärmärmer zu produzieren. Ein Nachtfahrverbot würde die Verkehrsbelastung vor allem morgens und abends verstärken und somit keineswegs zu einer geringeren Schadstoffbelastung führen. Das in den Wintermonaten verhängte Nachtfahrverbot auf bestimmten Strecken habe sich nicht bewährt, stellte Kukacka fest. PKW mit 110 km/h seien genauso laut wie LKW mit 60 km/h. Die Umsetzung des vorliegenden Antrags wäre seiner Auffassung nach verkehrspolitisch unrealistisch. Abschließend appellierte er an SPÖ und Grüne, sich einem nationalen Schulterschluss nicht zu verweigern. Sie sollten sich vor allem beim deutschen Außenminister sowie beim deutschen Umweltminister, welche sich gegen eine Verlängerung des Transitvertrags ausgesprochen haben, für die Interessen Österreichs einsetzen.

Daraufhin entgegnete Abgeordnete LICHTENBERGER (G) in einer tatsächlichen Berichtigung, dass es in erster Linie der italienische Verkehrsminister gewesen sei und noch immer sei, der eine Lösung blockiere, und nicht Bundesminister Fischer.

Abgeordneter WITTAUER (F) warf der SPÖ vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen, begrüßte aber gleichzeitig die Initiative der Grünen. Ihm zufolge wünschen sich die Freiheitlichen dann Maßnahmen, wenn sie notwendig sind. Im Interesse der Senkung der Luftschadstoffe sei es notwendig, flächendeckend sensible Zonen durchzusetzen und gesetzliche Regelungen für Sofortmaßnahmen zu beschließen. Ein generelles Nachtfahrverbot sei seiner Meinung nach kurzfristig gut, längerfristig bedürfe es aber zusätzlicher Maßnahmen. Auch die Erfahrungen in der Schweiz bezüglich des Nachtfahrverbots seien gut und die Wirtschaft habe sich angepasst. Abschließend urgierte Wittauer nochmals gezielte Lösungen und deren rasche Umsetzung.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) wies darauf hin, dass es nicht die VP-FP-Regierung gewesen sei, die den Transitvertrag mit falschen Zahlen beschlossen habe. Dieser habe daher auch nicht gleich gegriffen, und als er gegriffen habe, sei er von den Partnern in der EU gebrochen worden. Trotz der derzeitigen Diskussion in der EU geht Hakl davon aus, dass eine bessere Lösung zu erzielen sei, als der momentane Beschluss des Europäischen Parlaments aussieht. Man müsse sich aber bewusst sein, dass eine Verlängerung maximal bis 2006 gehe und wir daher eine dauernde Lösung brauchen. Die VP-Mandatarin hält Nachtfahrverbote durchaus für überlegenswert, da Nachtemissionen die drei- bis zehnfache Immissionswirkung erzeugten als jene am Tag. Sie sprach sich daher dafür aus, die bestehenden sektoralen Nachtfahrverbote zu überprüfen und eventuell auszuweiten. Ein generelles Nachtfahrverbot hält sie für nicht gerechtfertigt. Abschließend unterstrich sie die Notwendigkeit, die Arbeit für Nachfolgeregelungen des Transitvertrages so rasch wie möglich aufzunehmen und sachliche Argumente für die Errichtung sensibler Zonen in ganz Österreich zu sammeln. In die kommende Wegekostenrichtlinie setzt sie die Hoffnung, den Schwerverkehr großteils auf die Schiene zu bekommen.

Abgeordneter REHEIS (S) sprach ebenfalls von einem verkehrspolitischen Scherbenhaufen, der von der VP-FP-Regierung verursacht worden sei. Er bedauerte, dass eine Nachfolgeregelung weit und breit nicht in Sicht sei und dass die Emissionen seit 1991 um 18 % gestiegen seien. Die Stickoxide erreichten, so rechnete Reheis vor, Rekordhöhe, und dafür sei der LKW-Verkehr laut namhaften Experten Hauptverursacher. Reheis betonte, dass man entschlossene Verkehrspolitiker und verantwortungsvolle Manager brauche, und kritisierte in diesem Zusammenhang das "Politmobbing", wie er es ausdrückte, gegen Hans Lindenberger in der BEG.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) argumentierte, der vorliegende Antrag gehe ins Leere, er sei einseitig, kurzsichtig und undurchführbar. Er bedeute nämlich, dass ganze Logistikketten zerschlagen würden und ein morgendliches Verkehrschaos die Folge wäre. Er hält daher auch den ökologischen Ansatz für falsch, da beim morgendliche Stau enorme Emissionsausstöße entstünden. Was die Lärmbelastung in der Nacht betreffe, so verursache auch der Schienenverkehr eine enorme Lärmbelastung.  

Nachdem Abgeordneter Mainoni den Abgeordneten Pilz und Öllinger riet, sich nicht in dem Bereich Wirtschaft einzumischen, da sie bei Demonstrationen erfahrener seien, ersuchte Abgeordneter Mag. KOGLER (G) Präsident Prinzhorn, das Protokoll kommen zu lassen, da Mainoni grüne Abgeordnete in die Nähe von gewaltbereiten Demonstranten gestellt habe, und dies sei ein unzulässiger verbaler Übergriff.

Abgeordneter GAHR (V) erklärte, warum er gegen ein generelles Nachtfahrverbot sei. Das sektorale Nachtfahrverbot im Winter habe zu keiner wesentlichen Reduzierung der Schadstoffe geführt, im Frühverkehr gebe es Schwierigkeiten und die Firmen seien mit logistischen Problemen konfrontiert. Unter Hinweis auf das Vorbild Schweiz urgierte er den Ausbau des Schienennetzes, den Bau des Brenner-Basistunnels und die Reduzierung der Schadstoffe, vom Hausbrand angefangen. "Wir brauchen Realität und keine Panikmache", so Gahr.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) thematisierte die gesundheitlichen Mehrbelastungen durch Schadstoffe und kritisierte, dass die Regierung seit einem halben Jahr handlungsunfähig sei. Er wies darauf hin, dass die EU-Erweiterung vor allem den Osten Österreichs belasten werde, dem trage die Bundesregierung jedoch nicht ausreichend Rechnung. Eine Lösung werde es nur geben, wenn die Schiene ausgebaut und die Finanzierung dafür gesichert werde. Das Burgenland habe diesbezüglich seine Aufgaben erledigt, sagte Kaipel.

Am Ende der Debatte wies Präsident Prinzhorn den Antrag 19/A zur Änderung der Straßenverkehrsordnung dem Verkehrsausschuss zu.

ERSTE LESUNG: GRÜNE WOLLEN ÄNDERUNG DES FREMDENGESETZES

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) begründete ihren Antrag und verwies dabei besonders auf die sogenannte Integrationsvereinbarung der Regierung, die ihrer Ansicht nach zurückgenommen werden sollte. Ihr Antrag setze hingegen auf Anreiz anstatt auf Sanktion, erklärte die Rednerin, die sodann auf die entsprechenden Details der Materie einging.

Abgeordneter MIEDL (V) hielt die Argumentation der Grünen für nicht nachvollziehbar und erinnerte daran, dass die gegenwärtige Regierung als erste konkrete Schritte zur Integration gesetzt habe, was zu begrüßen sei. Der Bund habe ausländischen Mitbürgern ein Angebot unterbreitet, gegen welches niemand ernsthaft sein könne, zumal der Bund ja auch die nötige Infrastruktur bereitstelle, sodass es nicht zu viel verlangt sei, wenn die Betroffenen diese Angebote auch nutzten.

Abgeordneter PARNIGONI (S) signalisierte Unterstützung seitens seiner Fraktion zum Anliegen der Grünen, glaube seine Partei doch, dass Zwangsmassnahmen der falsche Weg seien. Vielmehr wäre es im Interesse der Integration, Anreize zu schaffen, anstatt auf Zwang zu setzen. Positive Motivation würde weit mehr erreichen, so Parnigoni.

Abgeordneter WALCH (F) verteidigte die von der Regierung initiierten Maßnahmen, die auch von den Betroffenen positiv aufgenommen worden seien. Die Regelung sei im Gegenteil für alle Beteiligten von Vorteil und daher zukunftweisend.

Abgeordneter SCHULTES (V) schloss an seinen Vorredner an und zeigte sich von den Einwendungen der Grünen nicht überzeugt. Viele Probleme resultierten aus einem Mangel an Sprachkenntnissen, dem helfe die Initiative der Bundesregierung ab, wie der Redner anhand konkreter Beispiele illustrierte.

Abgeordneter KRAINER (S) wies auf die Schwachstellen der Integrationsvereinbarung beispielhaft hin und regte vor diesem Hintergrund an, die Gesetzeslage im Sinne der Menschen zu entschärfen.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) meinte, das Ziel müsse Integration vor Neuzuzug lauten, und dem diene die von der Regierung initiierte Regelung, weshalb diese zweckdienlich und unterstützenswert sei. Von einem "Diktat" könne hier nicht gesprochen werden, weil es sich um ein Angebot handle, das auf freiwilliger Basis genutzt werden könne.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG: SP FÜR ÄNDERUNGEN VON VERFASSUNG UND NR-GOG

Abgeordnete Mag. WURM (S) erläuterte den Inhalt ihres Antrages, wonach Bürgerinitiativen auch schon von Jugendlichen ab 16 Jahren eingebracht werden können sollten. Überdies regte die Rednerin an, die Berichte der Volksanwaltschaft im Ausschuss für Bürgerinitiativen zu behandeln. Generell sollte die Volksanwaltschaft auch Sonderberichte verfassen dürfen, regte Wurm an, wie der Volksanwaltschaft generell eine bessere Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollte.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (V) signalisierte prinzipielle Zustimmung zum gegenständlichen Antrag. Die Volksanwaltschaft sei eine wichtige Institution, die auch entsprechend unterstützt werden sollte. Im Rahmen der Verwaltungsreform sei hier eine grundsätzliche Diskussion sinnhaft, so der Redner, der dafür eintrat, die Fragen in ihrer Gesamtheit im Hause zu beraten.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) sprach sich dafür aus, dass die Volksanwaltschaft Einzelberichte zu wichtigen Themen erstellen können dürfe.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) votierte für eine engere Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft und drückte Unterstützung für die Anliegen dieser Einrichtung aus. Gleichzeitig war der Redner aber der Ansicht, dass die Berichte der Volksanwaltschaft weiterhin im Verfassungsausschuss behandelt werden sollten, da dies rechtspolitisch ein wichtiges Signal sei.

Abgeordneter BROSZ (G) sagte, seine Fraktion unterstütze grundsätzlich die Anliegen dieses Antrages und zeigte sich zuversichtlich, dass zum Thema eine fruchtbare Diskussion stattfinden werde.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG: S-ANTRAG AUF ÖFFENTLICHKEIT VON AUSSCHÜSSEN

Abgeordneter Dr. CAP (S) meinte, dieser Antrag beinhalte eine Reihe von Initiativen, die das Parlament bürgernäher machen könnten, mehr Transparenz mit sich brächten und einen positiven Prozess in dieser Hinsicht einleiten könnten. Er hoffe daher, dass man diesem Antrag mehrheitlich beitreten könne.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) riet zur Vorsicht bei Änderungen der Geschäftsordnung, da die Öffentlichkeit ohnehin bei allen Materien gewährleistet sei. Es bestehe vielerorts nicht das erforderliche Interesse, weshalb man derartige Schritte nur sehr sorgsam nach eingehenden Beratungen setzen solle, zumal sich generell die Frage stelle, welche Maßnahmen einer sachlichen Arbeit zweckdienlich seien.

Abgeordnete Mag. WURM (S) sagte, die Regierung habe durch diesen Antrag die Gelegenheit, zu zeigen, wie weit sie für Transparenz in der parlamentarischen Arbeit eintrete. Es brauche einen modernen Parlamentarismus, und dem diene dieser Antrag.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) erklärte, die Öffentlichkeit von Ausschüssen sei stets ein Anliegen der Grünen gewesen, weshalb ihre Fraktion auch diesen Antrag unterstütze. So wäre es zweckdienlich, das bisherige Prinzip umzudrehen und gegebenenfalls Vertraulichkeit anstatt fallweise Öffentlichkeit zu beschließen.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG: SP WILL MEHR SPONTANEITÄT IN DER FRAGESTUNDE

Abgeordneter PENDL (S) erläuterte den Antrag, die Fragestunden im Nationalrat attraktiver zu gestalten. Fragestunden seien eine der seltenen Gelegenheiten, bei denen die Wähler ihre VertreterInnen an der Arbeit sehen könnten. Nach dem Vorbild des britischen Unterhauses sollte der Präsident nach Beratung in der Präsidialkonferenz entscheiden können, welche Minister zur Fragestunde erscheinen sollen, auch sollte der Abgeordnete seine Frage jeweils kurz begründen können, schlug Abgeordneter Pendl vor.

Abgeordneter BROSZ (G) stellte fest, dass die Fragestunde derzeit ein Instrument der Regierung sei und schloss sich der Auffassung an, dass eine Reform im Sinne größerer Flexibilität dringend notwendig sei. Brosz wollte aber über den Antrag der SPÖ hinaus gehen und die Fraktionen entscheiden lassen, an wen die Fragen gerichtet werden sollen, sollten die Fraktionen entscheiden können.

Präsident Dr. FISCHER (S) wies den Antrag dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

ERSTE LESUNG: SP WILL STRENGERE REGELUNGEN FÜR HAUSTÜRGESCHÄFTE

Abgeordneter Mag. MAIER (S) berichtete in seiner Wortmeldung zum Antrag von einem Konsumentenproblem der besonderen Art, nämlich dem Versuch von Firmen, neue Strom- und Telefonkunden zu gewinnen, wobei als "Argumente" gelegentlich auch Drohungen verwendet werden: "Wenn Sie nicht unterschreiben, drehen wir den Strom ab." Es bestehe Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, gefragt sind laut Maier strengere Regelungen für Haustürgeschäfte in der Gewerbeordnung.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) wollte sich der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung nicht verschließen, stellt aber die Frage, ob diese nicht besser im Konsumentenschutzgesetz statt in der Gewerbeordnung ihren Platz hätte. Man sollte auch nicht vergessen, dass es durchaus auch seriöse Händler gebe, die den Konsumenten Vorteile wie etwa niedrigere Tarife anbieten. Mitterlehner trat für eine Behandlung des Antrages im Wirtschaftsausschuss ein und stellte eine Lösung im Sinne der Konsumenten in Aussicht.

Auch Abgeordneter BUCHER (F) sah akuten Handlungsbedarf, stimmte aber seinem Vorredner zu, dass es nicht richtig wäre, die Gewerbeordnung zu ergänzen. Die Freiheitlichen sind gegen Missbräuche im Zuge der Liberalisierung, die grundsätzlich positiv verlaufe und Einsparungen von bis zu 50 Prozent bringe. Da es auch um ausländische Firmen gehe, sei es zweckmäßig den Konsumentenschutz als Instrument einzusetzen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) sprach von bisher rund  25.000 Beschwerdefällen und betonte, dass etwas im Interesse der Betroffenen getan werden müsse. Da nur die Gewerbeordnung die Möglichkeit biete, Verbote auszusprechen, sei dort der richtige  legistische Ansatz, den man im Interesse der Konsumenten erweitern sollte. Besonders ältere Menschen kommen bei Haustürgeschäften, Gewinnspielen und Werbefahrten immer wieder zum Handkuss - für Abgeordnete Moser herrscht Handlungsbedarf.

Präsident Dr. FISCHER (S) wies den Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu. (Schluss Anträge/Forts. NR)