Parlamentskorrespondenz Nr. 408 vom 05.06.2003

DOPPELBUDGET 2003 UND 2004 PLENUMSREIF

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Wien (PK) – Nach der Abstimmung über das Budgetbegleitgesetz 2003 trat der Budgetausschuss zu einer weiteren Sitzung zusammen, um sich mit dem Doppelbudget 2003 und 2004 zu befassen. Ausschussobmann Jakob Auer berichtete dem Ausschuss, dass im Unterausschuss keine Einigung über die einzelnen Budgetkapitel erzielt werden konnte.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) begrüßte grundsätzlich den Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum Kapitel Oberste Organe, in dem auf die durch den Österreich-Konvent zusätzlich entstehenden Kosten Bezug genommen wird. Er vermisste allerdings Steigerungen bei den Ansätzen der Volksanwaltschaft. Für den Fall, dass es im Zuge der Plenarberatungen noch zu diesbezüglichen Änderungen kommt, stellte Matznetter die Zustimmung der SPÖ zum Kapitel Oberste Organe in Aussicht.

Keine Mehrheit fand ein Antrag des SP-Budgetsprechers, über das Bundesfinanzgesetz nach den Abänderungen des Budgetbegleitgesetzes noch einmal in einem Unterausschuss des Budgetausschusses zu beraten.

Auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) sprach sich dafür aus, die Zahlen des geänderten Budgetbegleitgesetzes mit jenen des Bundesvoranschlags noch einmal abzustimmen. Überdies brachte Öllinger einen gemeinsamen Abänderungsantrag der Grünen und der SPÖ zum Thema Israelitische Kultusgemeinde ein. Darin fordern die beiden Oppositionsparteien Erhöhungen der Zuwendungen an die Kultusgemeinde im Bereich Inneres um 2 Mill. und im Bereich Bildung und Kultur um 700.000 €, jeweils für 2003 und 2004.

Abgeordneter Josef Cap (S) wies auf die erhöhten laufenden Kosten der jüdischen Einrichtungen im Sicherheitsbereich hin, die zu den finanziellen Schwierigkeiten der Kultusgemeinde geführt haben. Es sei nicht einzusehen, dass die Bundesregierung auf diesen Umstand bloß mit einem Kredit antwortet, kritisierte er. Wenn Österreich ein Interesse am Fortbestand jüdischer Einrichtungen hat, dann sollten die beantragten Mehrzuwendungen noch einmal überdacht werden, appellierte Cap an die Regierungsparteien.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) ließ bezüglich der Zuwendungen an die Kultusgemeinde Verhandlungsbereitschaft bis zur endgültigen Abstimmung im Plenum erkennen. Was die von der Opposition beantragten zusätzlichen Beratungen über das Budget betraf, attestierte Stummvoll dem Anliegen Matznetters "eine gewisse Berechtigung". Es werde aber im Rahmen der intensiven Plenardebatten möglich sein, die Budgetansätze allenfalls noch zu adaptieren, versicherte er.

DIE BUDGETENTWÜRFE FÜR DIE JAHRE 2003 UND 2004 

In getrennten Abstimmungen empfahlen die Ausschussmitglieder die Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2003 und 2004 dem Plenum jeweils mit der Mehrheit der Regierungsparteien zur Annahme. Abänderungsanträge der Abgeordneten Matthias Ellmauer (V) und Sigisbert Dolinschek (F) fanden die Unterstützung von ÖVP und FPÖ. Mit den Änderungen wurde in beiden Voranschlägen finanzielle Vorsorge für den Österreich-Konvent getroffen, Grundlagen für die Gewährung eines Darlehens an die Israelitische Kultusgemeinde geschaffen und der Unterstützungsfonds für behinderte Menschen mit zusätzlich 10 Mill. € dotiert. Dazu kamen Anpassungen an die Änderung des Bundesstatistikgesetzes, bei der Budgetierung des Kinderbetreuungsgeldes und die Umbuchung einer 100 Mill. €-Dividende der ÖIAG von 2003 auf 2004.

In der Minderheit der Oppositionsparteien blieben Abänderungsanträge der Abgeordneten Karl Öllinger (G) und Josef Cap (S) für zusätzliche Förderungen der Israelitischen Kultusgemeinde in der Gesamthöhe von jeweils 2,7 Mill. €.

Die finanziellen Auswirkungen der Abänderungsanträge zogen Änderungen der Schlusssummen in beiden Budgetentwürfen nach sich:

Für das Jahr 2003 sind nunmehr Ausgaben in der Höhe von 61,355 334 Mrd. € veranschlagt. Die Einnahmen lauten auf 57,414 417 Mrd. €, woraus ein Abgang von 3,940 917 Mrd. € resultiert.

Im Jahr 2004 wurden Ausgaben von 62,666 069 Mrd. € budgetiert. Die Einnahmen werden auf 59,235 933 Mrd. € geschätzt. Das Nettodefizit wurde mit 3,430 136 Mrd. € limitiert.

Einstimmig verabschiedete der Budgetausschuss schließlich auf Antrag der Abgeordneten Andreas Khol (V), Heinz Fischer (S), Herbert Scheibner (F) und Alexander Van der Bellen (G) ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (133/A) und - auf Antrag der Abgeordneten Michael Spindelegger (V), Herbert Scheibner (F), Kurt Gassner (S) und Terezija Stoisits (G) - eine Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes (147/A) mit der die Nachtragsregelung für den Gehaltsabschluss 2002 berücksichtigt wird. (Schluss)