Parlamentskorrespondenz Nr. 535 vom 03.07.2003

UNTERRICHTSAUSSCHUSS BESCHLIESST FREIWILLIGES 10. UND 11. SCHULJAHR

Geleistete Unterrichtstätigkeit wird als Praktikumszeit anerkannt

Wien (PK) - Die Mitglieder des Unterrichtsausschusses widmeten sich heute neben der zur Qualitätssicherung an den Schulen ins Leben gerufenen Zukunftskommission auch zwei Anträgen. Die Initiative aller vier Parlamentsparteien betraf die Anrechenbarkeit von geleisteter Unterrichtstätigkeit als Praktikum und wurde einstimmig angenommen (148/A). Der zweite Antrag war von den Grünen eingebracht worden und zielt auf die Möglichkeit ab, freiwillig ein 10. oder 11. Schuljahr absolvieren zu können, wenn vorher die Hauptschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen wurde (159/A). Auch dieser fand in Form eines Vier-Parteien-Abänderungsantrages die Zustimmung aller. Die Abänderungen betreffen dabei lediglich einige technische Details. 

Durch die Novelle zum Unterrichtspraktikumsgesetz soll sichergestellt werden, dass eine bereits geleistete zweijährigen Vollbeschäftigung an einer im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulart bzw. eine einjährige volle Unterrichtstätigkeit an einer vergleichbaren höheren Schule im Ausland als Praktikum angerechnet wird. Diese Klarstellung ist notwendig, nachdem die bislang bestehende Möglichkeit des Dienstgebers, in bestimmten Fällen von der Absolvierung des Unterrichtspraktikums Nachsicht zu erteilen, mit 1. September 2002 entfallen ist und es wenig Sinn hat, LehrerInnen mit Unterrichtspraxis noch einmal ein Praktikum absolvieren zu lassen.

Der Antrag der Grünen und nun ebenso aller vier Parteien betrifft eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes. Sie wollen SchülerInnen, die die 4. Klasse der Hauptschule oder die Polytechnische Schule nicht erfolgreich abgeschlossen haben, den Besuch der Hauptschule oder der Polytechnischen Schule in einem freiwilligen 10. bzw. 11. Schuljahr mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der Schulbehörde erster Instanz ermöglichen, wenn sie zu Beginn des betreffenden Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine entsprechende Regelung ist im Herbst 2002 ausgelaufen und wurde bislang nicht verlängert.

Abgeordneter Robert Rada (S) machte darauf aufmerksam, dass man dabei auf jene SchülerInnen vergessen habe, die eine Allgemeine Sonderschule besucht haben. Man kam daher überein, diese Frage bis zum Plenum des Nationalrates noch zu prüfen. (Fortsetzung)