Parlamentskorrespondenz Nr. 777 vom 23.10.2003

VOM KUNDMACHUNGSREFORMGESETZ BIS ZUM KLIMA-KONJUNKTURPAKET

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Wien (PK) - Im Rahmen der Debatte über das Kundmachungsreformgesetz 2004 erläuterte Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) die grundsätzlichen Inhalte des vorliegenden Entwurfs, bei dem es sich um einen Meilenstein im Kundmachungswesen handle. Zudem habe man es hier mit einem Gesetz zu tun, das die Materie vereinfache und Einsparungen mit sich bringe, weshalb man diesem Entwurf fraglos zustimmen könne.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) erklärte, seine Fraktion unterstütze diesen Entwurf, der viele Erleichterungen mit sich bringen werde. Der Zugang zum Recht werde erleichtert, Anregungen seiner Fraktion wurden berücksichtigt, seine Fraktion werde dieser Vorlage daher zustimmen.

Abgeordneter BUCHER (F) zeigte sich über die mit dem Kundmachungsreformgesetz verbundenen Einsparungen erfreut. Auch die Benutzerfreundlichkeit des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) ist seiner Ansicht nach sichergestellt. Ein von Bucher eingebrachter Vier-Parteien-Abänderungsantrag hat zum Inhalt, dass von jedem Bundesgesetzblatt drei Sicherungskopien und vier beglaubigte Ausdrucke zu erstellen sind. Die Sicherheitskopien sollen vom Staatsarchiv und der österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrt werden, die beglaubigten Ausdrucke gehen an das Staatsarchiv, die Nationalbibliothek und die Parlamentsbibliothek.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, sie habe sich davon überzeugen lassen, dass das vorliegende Vorhaben sinnvoll sei. Allerdings gab sie zu bedenken, dass nicht jeder Bürger in gleichem Ausmaß Zugang zur "technisierten Welt" habe. Um eine Verschlechterung des Informationszugangs für Bürger auszuschließen, brachte Stoisits daher einen Entschließungsantrag ein, dem zufolge der Bundeskanzler sicherstellen soll, dass alle rechtsuchenden Personen in Österreich während der Amtsstunden der Gemeinden via Internet Einsicht in das Bundesgesetzblatt nehmen können. Die Kosten dafür sollen den Gemeinden vom Bund ersetzt werden.

Staatssekretär MORAK (V) hielt fest, dass Kundmachungsreformgesetz könne durchaus als Meilenstein bezeichnet werden. Er verwies zum einen auf die mit dem Gesetz verbundene Eindämmung der Papierflut und zum anderen auf den seiner Auffassung nach erleichterten Zugang der Bürger zum Recht. Gleichzeitig ist ihm zufolge sichergestellt, dass auch Personen ohne Internetanschluss Zugang zu kundgemachten Rechtsvorschriften haben. Auch für außerordentliche Notfälle seien durch die Herstellung von Sicherheitskopien und beglaubigten Ausdrucken Vorkehrungen getroffen worden.  

Abgeordnete Mag. FRIESER (V) führte aus, die rechtsanwendenden und rechtsberatenden Berufe begrüßten das vorliegende Gesetz besonders. Ihrer Ansicht nach kommt es durch das Gesetz nicht nur zu Einsparungen beim Bund, sondern auch bei den Normadressaten.

Abgeordneter PENDL (S) gab zu bedenken, dass lediglich 36 % der österreichischen Haushalte Zugang zum Internet hätten. Er erachtet es daher für besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass sämtliche Bürger Zugang zu den Rechtsinformationen haben. Positiv äußerte sich Pendl zum Entschließungsantrag der Grünen.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) sieht durch das Kundmachungsreformgesetz nicht nur einen Reformfortschritt, er verwies auch auf die damit verbundenen Einsparungen. Für den Entschließungsantrag der Grünen hat er im Gegensatz zu seinem Vorredner wenig Verständnis, da dieser den angestrebten Einsparungen des Bundes entgegenstehe.

Das Kundmachungsreformgesetz 2004 wurde unter Berücksichtigung des Vier-Parteien-Abänderungsantrages einstimmig und damit mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Mehrheitlich abgelehnt wurde der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Schaffung eines erleichterten Zugangs zum Recht auch für Menschen ohne Internetanschluss.

Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf das Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle.

Abgeordneter HORNEK (V) skizzierte, Österreich sei im Bereich des Umweltschutzes auch um eine Zusammenarbeit auf gesamteuropäischer Ebene bemüht. Das vorliegende Schwermetallprotokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung sieht er als weiteren wichtigen Schritt zur Entlastung der Umwelt. Österreich hat Hornek zufolge alle wesentlichen Vorgaben des Protokolls bereits erfüllt.

Abgeordnete PFEFFER (S) machte darauf aufmerksam, dass Schwermetalle die Umwelt enorm belasten und die menschliche Gesundheit schädigen können. Erfreut zeigte sie sich in diesem Zusammenhang darüber, dass die Windkraft eine immer größere Bedeutung in Österreich gewinne. Beobachten muss man Pfeffer zufolge, wie die osteuropäischen Nachbarstaaten Österreichs mit der Reduktion von Schwermetallemissionen umgehen, sie sieht aber bereits erste positive Schritte in dieser Richtung.

Abgeordneter WITTAUER (F) wies darauf hin, dass das vorliegende Protokoll die Vertragsstaaten zur Reduktion von Blei-, Kadmium- und Quecksilberemissionen verpflichte. Österreich erfülle die vorgeschriebenen Werte nur bei Abfallanlagen noch nicht ganz, konstatierte er. Besondere Aufmerksamkeit gilt es laut Wittauer grenzüberschreitenden Luftverschmutzungen zu schenken.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) bedauerte die "schleppende Umsetzung" des Schwermetallprotokolls durch Österreich und verwies auf die große Zeitspanne, die zwischen der Unterzeichnung des Protokolls und der Ratifikation vergangen sei. In einigen vom Protokoll betroffenen Bereichen ortet Glawischnig noch massiven Handlungsbedarf.

Abgeordneter STEIER (S) erläuterte, Österreich habe von den bisherigen acht Protokollen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung - einem Finanzierungsprotokoll und sieben Luftreinhalteprotokollen - sechs ratifiziert. Dem Schwermetallprotokoll ist seiner Meinung nach der Kompromisscharakter anzumerken, er glaubt dennoch, dass das Protokoll die europaweite Reduktion von Schwermetallemissionen beschleunigt, vor allem auch in den mittel- und osteuropäischen Staaten.

Das internationale Abkommen wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

Der G- Entschließungsantrag betreffend Klima-Konjunkturpaket 200 Mill. € für Umweltschutz und Beschäftigung wurde sodann in Behandlung genommen.

Abgeordnete Mag. SIMA (S) ortet massiven Handlungsbedarf seitens Österreichs im Bereich des Klimaschutzes und machte geltend, dass Österreich meilenweit vom Kyoto-Ziel entfernt sei, zu dem sich das Land völkerrechtlich verpflichtet habe. Dem zuständigen Bundesminister warf sie vor, "zwanghaften Optimismus" zu verbreiten. Ihrer Meinung nach stehen viel zu wenig Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung.

Abgeordneter KOPF (V) unterstrich dem gegenüber, Österreich sei gerade beim Umweltschutz "auf Platz eins" in Europa. Was das Kyoto-Protokoll betrifft, räumte er ein, dass Österreich von seinem ambitionierten Ziel ein gutes Stück entfernt sei, er machte aber geltend, dass die Regierung bereits eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen "auf die Reise geschickt hat". Andere Länder hätten sich weit bescheidenere Ziele gesteckt, bekräftigte er.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) warf ihrem Vorredner Ignoranz und Phantasielosigkeit vor und meinte, sie verstehe nicht, warum der Wirtschaftssprecher der ÖVP in Bezug auf innovative Technologie und Erneuerungskraft derart auf der Bremse stehe. Gerade aus wirtschaftspolitischer Sicht würden dadurch viele Chancen vergeben. Laut Glawischnig hat Österreich beim Klimaschutz in den neunziger Jahren "die Klappe so weit offen gehabt und nichts erreicht". Plus 9 % statt minus 13 % CO2-Emissionen seien eine verheerende Bilanz. Glawischnig warnte zudem vor Pönalzahlungen im Ausmaß zwischen 150 Mill. € und 2 Mrd. €, sollte Österreich das Kyoto-Ziel nicht erreichen.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) hält eine Umsetzung der Klimastrategie gerade angesichts des extremen Wetters in den letzten zwei Jahren für unbedingt erforderlich. Es gelte große Anstrengungen zu unternehmen, um das Kyoto-Ziel zu erreichen, sagte sie. Achleitner zufolge stimmt es nicht, dass ÖVP und FPÖ die Augen vor dem Problem verschließen und Maßnahmen verhindern würden. Die Regierung nehme Umweltschutz wirklich ernst und stelle auch eine Reihe von Mitteln zur Verfügung.

Umweltminister DI PRÖLL wies darauf hin, dass das Thema Klimaschutz auch in der öffentlichen Meinung immer mehr in den Mittelpunkt rücke. Er räumte ein, dass Österreich bei der angestrebten Reduktion von CO2-Emissionen "die Tangente verlassen" habe, nichtsdestotrotz konnten ihm zufolge in Teilbereichen bereits erste Erfolge erzielt werden. Der größte Teil des Weges liegt seiner Ansicht nach allerdings "noch vor uns". Um das Kyoto-Ziel zu erreichen, stehen laut Pröll allein für Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2006 - zusätzlich zu den ohnehin bereits hohen Umweltförderungen – 180 Mill. € zur Verfügung.

Als eine weitere wichtige Maßnahme zur Erreichung des Kyoto-Ziels sieht Pröll die Unterstützung von Umweltprojekten im Ausland. Er hofft, dass es Österreich damit gelingen wird, 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu "kaufen". Große Sorgen machen ihm, wie er sagte, die verstärkten CO2-Emissionen durch den steigenden Verkehr, hier erwartet er sich durch die Einführung des Road Pricing für Lkw Verkehrsverlagerungen von der Straße auf die Schiene.

Abgeordneter SCHOPF (S) sprach im Namen seiner Fraktion die Unterstützung für diesen Antrag der Grünen aus. Er kritisierte, dass die Regierung in diesem Bereich untätig sei, obwohl im Jahr 2002 die klimawirksamen Emissionen um 4,5 % angestiegen sind. Auch heuer werde die Situation nicht besser sein. Schopf kritisierte daher, dass zu wenig Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Investitionen in diesem Bereich würden auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Dringenden Handlungsbedarf gebe es auch in der Verkehrspolitik, unterstrich Schopf. Deshalb sei der Zerstörungsfeldzug gegen die ÖBB gerade auch aus Umweltschutzgründen eine Katastrophe.

Auch Abgeordneter OBERHAIDINGER (S) wies darauf hin, dass die Emissionen um 10 % zugenommen haben und daher das Kyoto-Ziel noch schwerer zu erreichen sein wird. Er unterstütze den Antrag von Glawischnig voll und ganz, weil in die richtigen Bereiche, wie zum Beispiel Raumwärme und Verkehr, investiert werden müsse.

Faktum sei, dass die schwarz-blaue Regierung im Klimaschutz nichts weiter gebracht habe, meinte Abgeordnete BAYR (S). Vermehrte Investitionen in den Klimaschutz würden sich positiv auf den Arbeitsmarkt, die inländische Wertschöpfung, den Wirtschaftsstandort Österreich, die Umwelt, die Luftqualität und die Ankurbelung des öffentlichen Verkehrs auswirken, war die Rednerin überzeugt. Der Minister sollte sich ein Beispiel am Klimaschutzprogramm der Stadt Wien nehmen, wo sehr klare Erfolge zu verbuchen sind.

Der (negative) Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschließung wurde angenommen.

Bei dem S- Antrag betreffend Änderung des Kapitalmarktgesetzes geht es um die Verbesserungen der Anlegerschutzbestimmungen, erläuterte Abgeordneter Mag. MAIER (S). Wir sind der Auffassung, dass diese Regelungen nicht dem europäischen Standard entsprechen und auch dem ABGB nachhinken. "Gauner haben im Kapitalmarktbereich nichts zu suchen", deshalb müssen die Verbraucherschutzbestimmungen verstärkt und verbessert werden, war der Redner überzeugt. Die üblen Verkaufspraktiken bei privaten Vorsorgeprodukten haben in Österreich enorm zugenommen. Maier forderte daher, dass u.a. eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen eingeführt, Prospekte in deutscher Sprache aufgelegt und klare Haftungsregelungen geschaffen werden.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) sprach sich dafür aus, dass der Kurs der Regierung, den Kapitalmarkt zu fördern, weiterhin unterstützt werden soll. Er glaube daher nicht, dass man hier irgendwelche Irritationen brauche. Es werde noch im Ausschuss genügend Gelegenheit geben, über alle Argumente des Antrags ausführlich zu diskutieren. Schließlich stellte er noch fest, dass die Zukunftsvorsorge eine Erfolgsstory sei.

Der Antrag des Kollegen Johann Maier, der auf eine Änderung des Kapitalmarktgesetzes abzielt, enthalte sicher einige überlegenswerte Änderungen, erklärte Abgeordneter BUCHER (F). Da uns der Schutz der Anleger am Herzen liege, sollten wir über verbesserte Rahmenbedingungen nachdenken, wobei eine Balance zwischen Emittenten und Anlegern gefunden werden soll. 

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bezeichnete die Begründung des SPÖ-Antrages als plausibel. Er könne daher nicht nachvollziehen, warum Abgeordneter Ferdinand Maier von einer Irritation spreche.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Den S- Antrag betreffend Änderung des Pensionskassengesetzes und des Versicherungssteuergesetzes, der auf eine Wahlmöglichkeit bei Betriebspensionskassen abzielt, erläuterte Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S). Derzeit gebe es die Situation, dass man zu lange in falschen Veranlagungen geblieben ist und man die Gelder der Anwartschaftsberechtigten verspekuliert habe. Es wäre daher legitim, dass die Geschädigten wenigstens eine Wahlmöglichkeit erhalten und in eine andere Anlageform wechseln können, argumentierte der Redner.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) räumte ein, dass die Pensionskassen in den letzten drei Jahren eine schwache Performance aufwiesen. Man habe es jedoch geschafft, dass die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten keinerlei Einbußen hinnehmen mussten. Es wurde ihnen auch ermöglicht, in eine neue Risikogemeinschaft zu wechseln, wodurch das Pensionskassensystem stabil gehalten werden konnte. Er verstehe daher den Antrag des Abgeordneten Matznetter nicht, weil dadurch Vermögensabflüsse aus den Pensionskassen in Kauf genommen werden.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) wies darauf hin, dass Unternehmensberatungsfirmen den österreichischen Pensionskassenmarkt für viel zu groß halten und viel zu viele Anbieter auftreten. Grundsätzlich sollte man nicht den Eindruck erwecken, dass es sichere Produkte für die zweite und dritte Säule gebe.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Der letzte Punkt der Agenda betraf den S- Antrag auf Änderung des Einkommensteuergesetzes.

S-Abgeordneter Dr. MATZNETTER wiederholte seine Forderung nach einer Senkung der Steuern für die kleinen und mittleren Einkommensbezieher, weil dadurch mehr Kaufkraft entstanden wäre und man das Wachstum angekurbelt hätte. Außerdem gehe es um die grundsätzliche Frage der Verteilungsgerechtigkeit in Österreich. Matznetter wies darauf hin, dass die Reallohnentwicklung schon seit mehreren Jahren hinter der europäischen Entwicklung nachhinke.

Dieser Antrag stelle keine geeignete Grundlage für eine große Steuerreform dar, konstatierte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Er machte darauf aufmerksam, dass die Abgabenquote im heurigen Jahr niedriger sei als jene unter den Finanzministern Edlinger und Klima. Dies bedeute, dass jetzt die Österreicher um 15 Mrd. S weniger Steuern zahlen. Außerdem enthalte der Antrag keinen einzigen Vorschlag, der den Wirtschaftsstandort Österreich absichern würde.

Abgeordneter WALCH (F) machte Matznetter darauf aufmerksam, dass er in seinem Antrag fordere, Einkommen bis 10.000 € steuerfrei zu stellen. Anscheinend habe er vergessen, dass im Juni dieses Jahres beschlossen wurde, Einkommen bis 14.500 € steuerfrei zu stellen. Das Steuermodell der Freiheitlichen hingegen, die Flat Tax, würde Vorteile für jeden Arbeitnehmer und auch für die Wirtschaft bringen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) forderte die Vertreter der Regierungsparteien auf, sich mit den Vorschlägen der Opposition auseinanderzusetzen, zumal immer gefordert werde, dass sie sich konstruktiv beteiligen solle. 

Durch die Sparmaßnahmen der Regierung sei vor allem die breite Mittelschicht getroffen worden, zeigte Abgeordnete HAGENHOFER (S) auf. Tatsache sei, dass die Menschen viel arbeiten, aber wenig in der Geldtasche bleibe; und das spüre jeder. Dies sei negativ für die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort, weil die Menschen gezwungen werden, mehr zu sparen.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Im Anschluss daran fand noch eine weitere (36.) Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss)