Parlamentskorrespondenz Nr. 858 vom 13.11.2003

REFORM DER ABGABENVERWALTUNG BRINGT DEM STEUERZAHLER MEHR SERVICE

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Wien (PK) - Auch die weiteren Tagesordnungspunkte befassen sich mit Justizmaterien: die Änderung der Jurisdiktionsnorm, der Zivilprozessordnung und der Reisegebührenvorschrift 1955, das Gerichtsgebührengesetz, das BG über die Verlegung des BG Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988, das Finanzsicherheiten-Gesetz und die Änderung des BG über das internationale Privatrecht sowie das Fair Value-Bewertungsgesetz.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kritisierte die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes im Zuge der Verlegung des Bezirksgerichtes Linz/Land nach Traun und warnte, die besondere Jugendkompetenz sei für die Zukunft nicht sicher gestellt.

Abgeordneter Dr. TRINKL (V) nahm zum Finanzsicherheiten-Gesetz Stellung und erläuterte, dass es sich hierbei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle. In Österreich würden kleine und mittlere Unternehmen vorläufig nicht den neuen Vorschriften unterworfen, skizzierte er, obwohl dies durchaus einige Vorteile gehabt hätte. Es gebe aber, so Trinkl, Bedenken aus Sicht des Gläubigerschutzes, außerdem wolle man kleine und mittlere Unternehmen nicht in etwaige Abhängigkeiten bringen.

Im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Bewertungsgesetz wies Trinkl darauf hin, dass SPÖ-Finanzsprecher Christoph Matznetter von 1997 bis 1999 Steuerberater des "skandalumwitterten Vereins" Euroteam gewesen sei und sich von diesem Verein auch auf Kosten der Steuerzahler Inserate bezahlen lassen habe. Er sieht nur zwei Interpretationsmöglichkeiten des Sachverhalts: entweder verstehe Matznetter sein Handwerk als Steuerberater nicht, oder er habe sehr wohl Einblicke in die "Malversationen" gehabt und Euroteam dabei unterstützt, die Vorgänge zu verschleiern.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) stellte fest, die SPÖ werde den zur Diskussion stehenden Vorlagen grundsätzlich zustimmen. Besonders zeigte er sich darüber erfreut, dass das Finanzsicherheiten-Gesetz im Justizausschuss noch abgeändert wurde, die Vorlage in der alten Form hätte, wie er betonte, keine Zustimmung seitens der SPÖ bekommen.

Im Zusammenhang mit einer anderen Gesetzesvorlage machte Maier auf große Probleme mit Sachverständigen-Gutachten bei Gerichtsverfahren aufmerksam. Er kritisierte sowohl die Kosten vieler Gutachten als auch die Dauer deren Erstellung und meinte, es sei "unerträglich", wie lange man oftmals auf diese warten müsse. Probleme sieht er außerdem im sorglosen Umgang von Sachverständigen mit Beweismitteln.

Zum Gerichtsgebührengesetz kündigte Maier die Einbringung eines Entschließungsantrages an, der im Justizausschuss beraten werden solle. Es gehe nicht an, dass x-tausende ÖsterreicherInnen aufgrund einer geänderten Rechtsansicht plötzlich rückwirkend Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung bzw. dem Bau eines Eigenheims zahlen müssten, unterstrich er und appellierte an den Justizminister, hier eine Lösung zu finden.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) findet es unverständlich, wie leichtfertig im Verein Euroteam mit Steuergeldern umgegangen worden sei. Rechnungsprüfer dieser Firma sei niemand anderer als SPÖ-Finanzsprecher Matznetter gewesen, skizzierte sie, noch dazu habe sich dieser auf Steuerzahler-Kosten Farbinserate bezahlen lassen.

Hinsichtlich der vorliegenden Gesetzesänderungen begrüßte Partik-Pable ausdrücklich die Änderung der Jurisdiktionsnorm. Damit werde es österreichischen Richtern ermöglicht, Beweisaufnahmen wie Zeugeneinvernahmen im Ausland durchzuführen, das Gleiche gelte für ausländische Richter in Österreich. Bisher sei man auf Rechtshilfeersuchen angewiesen gewesen, schilderte Partik-Pable, was zwar mit manchen Ländern sehr gut funktioniert habe, mit anderen aber weniger. Die Gesetzesänderung wird ihrer Ansicht nach dazu beitragen, Verfahren zu beschleunigen.

Auch Abgeordnete Dr. FEKTER (V) bewertete die Änderung der Jurisdiktionsnorm positiv. Sie wies darauf hin, dass die künftig mögliche Beweisaufnahme im Ausland nicht nur für EU-Staaten, sondern auch für andere Staaten gelte, allerdings nur bei Einhaltung strenger Genehmigungskriterien. So wird ihr zufolge die Möglichkeit der Beweisaufnahme in Österreich nur solchen Ländern eingeräumt, die auch österreichische Beweisaufnahmen in ihrem Land zulassen, außerdem dürfe damit kein Verstoß gegen die Grundrechte verbunden sein.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) wies die Vorwürfe gegen Abgeordneten Matznetter zurück und machte geltend, dass das von FPÖ und ÖVP angesprochene Inserat Teil einer Inseratenkampagne der Regierung zur Lehrlingsoffensive gewesen sei. Matznetters Steuerberatungskanzlei sei zu diesem Zeitpunkt die einzige gewesen, die Lehrlinge ausgebildet habe. Daraus einen strafrechtlichen Tatbestand zu konstruieren, erachtet Wittmann für "tiefste Schublade".

Im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes kritisierte Wittmann erneut die "Zerschlagung" der Jugendgerichtsbarkeit in Österreich. Österreich hatte hier seiner Meinung nach Vorbildfunktion für andere Länder, es sei schade, dass man "einen bewährten österreichischen Justizweg" verlasse. Durch die Auflösung des Jugendgerichtshofes sind die Haftbedingungen für Jugendliche laut Wittmann zudem keineswegs besser geworden. Ausdrücklich begrüßt wurde vom Abgeordneten hingegen das Fair-Value-Bewertungsgesetz, das es international tätigen Unternehmen leichter mache, außerhalb Europas Kapital zu lukrieren.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erklärte, die Koalition habe sich nach langer Diskussion entschlossen, kleine und mittlere Unternehmen, die keine professionellen Finanzdienstleister seien, aus dem Finanzsicherheiten-Gesetz auszunehmen. Gleichzeitig habe man aber den Justizminister beauftragt, die Situation zu beobachten und im Falle negativer Auswirkungen dieser Ausnahmebestimmung eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen. Ikrath gab zu bedenken, dass die anderen EU-Länder eher dazu tendierten, die entsprechenden Vorschriften ohne Ausnahmen zu gestalten, was zu Nachteilen für kleine und mittlere österreichische Unternehmen, etwa bei europaweiten Ausschreibungen, führen könnte.

Das Fair-Value-Bewertungsgesetz bringt für Ikrath eine ganz wesentliche Wettbewerbsverbesserung für alle österreichischen Unternehmen, die am internationalen Kapitalmarkt Geld aufnehmen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) stimmte mit seinem Vorredner in der positiven Bewertung des Fair-Value-Bewertungsgesetzes überein, seiner Meinung nach sollte aber in weiterer Folge auch überlegt werden, ob das im Gesetz enthaltene Transparenzgebot sinnvoller Weise nicht auch für andere Unternehmen gelten solle. Zustimmung der Grünen signalisierte er auch zum Finanzsicherheiten-Gesetz. Aus beiden Gesetzen liest Kogler heraus, dass der Staat sehr wohl gebraucht werde, gerade wenn es darum gehe, zum Wohle der Marktwirtschaft regulierend einzugreifen.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) warf der Koalition im Zusammenhang mit der Abschaffung des Jugendgerichtshofs "Husch-Pfusch-Gesetzgebung" vor und verwies darauf, dass nicht einmal ein halbes Jahr nach der entsprechenden Gesetzesänderung eine weitere Gesetzesnovelle notwendig sei. Generell kritisierte er, dass der Justizminister mit Gerichten und Richtern "wie mit Schachfiguren verfährt". Dem gegenüber stehe die SPÖ hinter den Staatsanwälten und Richtern und spreche sich dafür aus, die Justiz nicht zu schwächen, sondern zu stärken, betonte Puswald.

Bei der Abstimmung wurden sämtliche vorliegenden Gesetzesänderungen mit Ausnahme des BG über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes einstimmig verabschiedet. Dieses BG erhielt lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien.

Unter einem wurden sodann verhandelt: das Abgabenänderungsgesetz 2003, das Glücksspielgesetz, die Änderung des Zweckzuschussgesetzes 2001, BG betreffend die Veräußerung von Bundesanteilen an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und von unbeweglichem Bundesvermögen, das Devisengesetz 2004 sowie die Änderungen des Überweisungsgesetzes und des Börsengesetzes, der Beschluss des Rates über eine Änderung des Art. 10.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, die Änderung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen, die Änderung des BG, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft „Österreichische Bundesbahnen“ bei der „EUROFIMA“ aufzunehmenden Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, sowie die Abkommen mit dem Jemen und Namibia über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) übte Kritik daran, dass zahlreiche Materien aus dem Finanzbereich, die nichts miteinander zu tun haben, gemeinsam im Plenum verhandelt würden, und forderte auch eine verbessertes Management bei der Ausschussplanung ein. In seiner Rede befasste er sich vor allem mit dem Abgabenänderungsgesetz, das seiner Meinung nach die gravierendste der vorliegenden Gesetzesänderungen ist.

Die Grünen stünden dem Gesetz skeptisch gegenüber, skizzierte Kogler, obwohl seiner Ansicht nach Lob für die in Aussicht gestellte Herausnahme eines umstrittenen Artikels aus dem Gesetz angebracht ist. Kritisch äußerte er sich hingegen zur Regelung der steuerlichen Begünstigung nicht entnommener Gewinne.

Die ebenfalls im Abgabenänderungsgesetz enthaltene Änderung des Tabaksteuergesetzes ist nach Auffassung Koglers berechtigt, auch wenn er glaubt, dass die Kontrolle der Bestimmungen schwierig sein wird. Unklarheit herrscht in diesem Zusammenhang seiner Meinung nach darüber, ob es nun eine Zweckbindung von Teilen der Tabaksteuer für den Gesundheitsbereich gebe oder nicht. Er sei grundsätzlich kein Freund von Zweckbindung für Steuern und Abgaben, sagte Kogler, hier würde sie aber Sinn machen.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) nahm zum neuen Devisengesetz Stellung und erklärte, es gehe um notwendige Korrekturen überholter devisenrechtlicher Bestimmungen. Erfreut äußerte er sich in diesem Zusammenhang darüber, dass es im vergangenen Jahr erstmals einen Handelsbilanzüberschuss gegeben habe und mittlerweile jeder zweite verdiente Euro im Produktionsbereich auf den Export zurückzuführen sei. Fasslabend sieht einen Grund für diese Entwicklung in den bestehenden Exporterleichterungen. Ausdrücklich unterstrichen wurde von Fasslabend die Wichtigkeit des Stabilitätspaktes auf EU-Ebene, da, wie er sagte, ohne Währungsstabilität ein gemeinsamer wirtschaftlicher Aufschwung nicht möglich sei.   

Zustimmend äußerte sich der Abgeordnete auch zur Gesetzesänderung hinsichtlich "EUROFIMA", wo es um die Ausweitung des Haftungsrahmens für die ÖBB gehe.    

Abgeordnete SBURNY (G) befasste sich in ihrer Wortmeldung mit den Investitionschutzabkommen mit Jemen bzw. mit Namibia. Die Grünen haben diesen Verträgen immer zugestimmt, weil sie sie für grundsätzlich gut halten. Allerdings sollte man diese bilateralen Abkommen einmal etwas breiter diskutieren, regte die Rednerin. Viele Studien besagen nämlich, dass von diesen Abkommen in erster Linie die industrialisierten Länder profitieren.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) wies nochmals darauf hin, dass es zu wenig Zeit gegeben hat, um alle Vorlagen des Finanzausschusses gründlich zu prüfen. Was das Abgabenänderungsgesetz betrifft, so lehne seine Fraktion die Regelungen hinsichtlich der Besteuerung nicht entnommener Gewinne aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Dies sei nämlich ein Steuergeschenk für bestimmte Unternehmen, während die Mehrzahl der KMU nicht begünstigt werde, gab Matznetter zu bedenken. Bedauerlich sei auch, dass es zu wenig Information bezüglich der Neugestaltung der regionalen Abgabenorganisation gegeben hat, denn hier wäre eine Zustimmung möglich gewesen. Grundsätzlich neu diskutieren sollte man die Änderungen im Bereich des Umsatzsteuergesetzes, weshalb er einen diesbezüglichen Abänderungsantrag einbrachte. Was die Änderungen bei der Tabaksteuer angeht, so habe er bereits im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn mache, einen neuen Binnenmarkt zu eröffnen und gleichzeitig neue bürokratische Hürden in Bezug auf die Grenzkontrolle aufzubauen.

Abgeordneter BUCHER (F) kam auf die Verwaltungsreformmaßnahmen zu sprechen, mit denen das Finanzressort sehr beispielhaft vorgehe. Mit dem Wegfall der Finanzlandesdirektionen werde eine neue Organisationsstruktur geschaffen und zugleich werden 250 Mill. € eingespart, hob der Redner hervor. Was das Steuersystem anbelangt, so wünschte er sich, dass es insgesamt einfacher wird und dass die Gesetze bürgerfreundlicher und serviceorientierter vollzogen werden. Sodann kam er noch auf die Besserstellung der nicht entnommenen Gewinne zu sprechen, die seiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenkapitalstärkung der kleinen und mittleren Unternehmen ist.

Da sich die Regierung vorgenommen hat, einen schlanken Staat zu schaffen und Bürokratie abzubauen, stelle die Möglichkeit, die Steuererklärung per Internet zu machen, einen wichtigen Beitrag zu diesem Vorhaben dar, urteilte Abgeordneter AUER (V). Deshalb begrüße er auch das vorliegende Abgabenänderungsgesetz, das im Sinne einer schlanken Verwaltung wichtige Maßnahmen beinhalte. Ähnliche Reformen sollte man sich auch in allen anderen Bereichen wie z.B. bei der Sozialversicherung überlegen, wo es etwa im Falle von Mehrfachversicherungen einen hohen bürokratischen Aufwand gibt.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) ging auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Fasslabend ein und stellte fest, dass die OMV im Gegensatz zur ÖBB klare Eigentümervorgaben habe. Die Konstruktion bei den ÖBB werde seiner Meinung nach dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr führbar ist, weil es kein Weisungsrecht gibt. Dazu komme noch, dass der Gesetzgeber die Unternehmensorganisation vorgebe und sich dann die Organe nicht mehr mit dem identifieren, was vorgegeben wird. Hinsichtlich der Regelung betreffend die nicht entnommenen Gewinne merkte er kritisch an, dass sich das Parlament ständig mit Reparaturen von Gesetzen befassen muss. Wenn ein privates Unternehmen solche Methoden anwenden würde, dann wäre es schon längst in Konkurs, mutmaßte Moser. Außerdem bezweifle er auch, dass es sich dabei um eine konjunkturpolitische Maßnahme handelt. Die Mehrzahl der Unternehmen könne nämlich die Vorteile nicht lukrieren und auch die gesamten Freiberufler sowie die Kapitalgesellschaften sind von dieser Regelung nicht erfasst.

Abgeordneter WITTAUER (F) zeigte sich erfreut darüber, dass der Streit zwischen Kärnten und Tirol über die Verteilung der Gelder für den Straßenbau beigelegt werden konnte. Ein weiteres Tiroler Anliegen war die Debatte über den Flughafen Innsbruck, wo 150 Hektar für die Stadt zur Verfügung gestellt werden.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Neuregelung der nicht entnommenen Gewinne, wo es im Prinzip nur mehr darum gehe, den Eigenkapitalanstieg zu präzisieren. Er war überzeugt davon, dass es sich dabei um eine sehr wichtige Maßnahme handelt, weil damit die Eigenkapitalausstattung der Betriebe gestärkt wird. Positiv äußerte er sich auch zur Ausweitung der Möglichkeit der elektronischen Abgabenerklärung. Er würde sich allerdings wünschen, dass die Unternehmen weiterhin ein Wahlrecht haben.

Die Zukunft werde weisen, welche Auswirkungen die bevorzugte Besteuerung nicht entnommener Gewinne haben wird, führte Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) aus, er glaube jedoch nicht, dass der Bereich Tourismus sehr davon profitieren werde. Ein wichtiger Grund für die eklatante Eigenkapitalschwäche im Tourismus ist seiner Meinung nach die zu hohe Besteuerung. Da es sich dabei um einen der wichtigsten Wirtschaftsbereiche handelt, müsse man sich entsprechende Maßnahmen überlegen. Weiters schlug er vor, den ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Hotellerie von 10 % auf 5 % abzusenken.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) wies darauf hin, dass eine Neugestaltung des Devisengesetzes, das aus dem Jahre 1946 stammte, dringend notwendig war. Im Besonderen hob der V-Redner hervor, dass gleichzeitig auch das Überweisungsgesetz novelliert wurde, das den Wegfall der Gebühren für grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Zahlungen beinhaltet.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) machte darauf aufmerksam, dass Verlagerungen von Kompetenzen in die Regionen nicht automatisch zu Einsparungen führen müssen. Was die Regelungen bezüglich der nicht entnommenen Gewinne betrifft, so handle es sich dabei um ein Ansparmodell, weil die Gelder nach sieben Jahren ohne Verwendungszusage herausgenommen werden können. Dringend notwendig sei seiner Meinung nach eine Harmonisierung des Steuerrechts, weil sich der "Wettbewerb immer mehr über Steueranreizsysteme abspielt".

Abgeordnete TAMANDL (V) brachte zwei Abänderungsanträge ein. Darin enthalten ist u.a., dass die neue Umsatzsteuerregelungen im Abgabenänderungsgesetz entfallen, weil die Beratungen darüber noch nicht abgeschlossen sind.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) konzentrierte sich in ihrem Debattenbeitrag auf das Abgabenverwaltungsgesetz. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang, dass es noch immer nicht klar sei, welche Änderungen dadurch bewirkt werden.

Staatssekretär Dr. FINZ ging ausführlich auf alle Fragen der Abgeordneten ein. Abgeordnetem Kogler teilte er zunächst mit, dass es keine Zweckbindung der Tabaksteuer gebe, weil man damit eine unflexible Budgetverwaltung schaffen würde. Sodann ging er auf die Reform der Abgabenverwaltung ein, die u.a. eine schnellere Abwicklung von Steuererklärungen, ein besseres Service für den Lohnsteuerzahler und die KMU, die Einführung von gleichmäßigen Prüfungsintervallen für ganz Österreich sowie die Intensivierung der Korruptionsbekämpfung zum Ziel hat. Weiters unterstrich Finz, dass kein Finanzamt geschlossen werde; die 80 Finanzämter in Österreich werden nur auf 43 Wirtschaftsräume zusammengefasst. Außerdem wird eine Buchhaltungsagentur für alle öffentlichen Dienststellen eingeführt und die bisherigen Finanzlandesdirektionen verlieren daher ihre Buchhaltungen. Ein weiteres Ziel ist es auch, die Hierarchien in der Abgabenorganisation zu verflachen und von bisher drei Ebenen auf zwei Stufen zu reduzieren. Der Abgeordneten Sburny teilte er mit, dass derzeit 47 Investitionsschutzabkommen in Geltung sind. Es gebe leider noch kein multilaterales Investitionsschutzabkommen, daher müsse auf dieses alte Instrumentarium zurückgegriffen werden, erläuterte er. Was die Kontrollen in Bezug auf die Tabaksteuerregelungen betrifft, so werde keine zusätzliche Behörde eingeführt. Auch nach der Erweiterung bestehe noch immer die Schengen Grenze und bei der Passkontrolle können wie bisher stichprobenartige Untersuchungen durchgeführt werden. Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne soll vor allem die Betriebe in ihrer Eigenkapitalskraft, die in Österreich ein besonderes Problem darstellt, stärken. Damit es keine Sparform wird, wurde die Regelung z.B. nicht auf die Freiberufler ausgedehnt, erklärte der Staatssekretär.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) begrüßte die geplante Bereinigung der Kompetenzen bei der Tiroler Flughafengesellschaft. Das Engagement des Bundes habe sich gelohnt, nun sei es aber sinnvoll, sich von den entsprechenden Anteilen zu trennen.

Abgeordneter WIMMER (S) meinte, seine Fraktion werde allen Vorlagen mit Ausnahme jener zum Abgabenänderungsgesetz zustimmen, erklärte aber, das wirtschaftliche Programm der Bundesregierung werde nicht ausreichen, die nötige Belebung der heimischen Wirtschaft zu erreichen.

Abgeordnete MACHNE (V) sprach zu Verkehrsaspekten in Osttirol und rekapitulierte die diesbezüglichen Aktivitäten der Bundesregierung und der Landeshauptleute Tirols und Kärntens. Von den gesetzten Maßnahmen erwarte sie sich nachhaltige Vorteile für die Region.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) bemängelte, der Staatssekretär erwarte die Zustimmung zu einem Gesetz von der Opposition, zu dem er aber noch keine Details bekannt geben könne. Sodann äußerte er sich zu einem bilateralen Abkommen mit Namibia. Die Regierung solle diesen Staat auch auf internationaler Ebene wirkungsvoll unterstützen, damit er sich auch wirtschaftlich erholen könne.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) begrüßte die geplanten Verwaltungsvereinfachungen, regte aber an, für Betriebe, die über keine adäquate EDV-Ausstattung verfügten, alternative Möglichkeiten zu schaffen. Als positiv bewertete Hofmann auch die Schaffung eines unabhängigen Finanzsenates. Die Kompetenzbereinigung beim Tiroler Flughafen sei gleichfalls Sinn stiftend.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) legte seinen Standpunkt zur geplanten Novelle des Zweckzuschussgesetzes dar. Hier habe man eine vernünftige Regelung gefunden, was die Opposition auch zur Kenntnis nehmen möge.

Die Vorlagen wurden einstimmig gebilligt; lediglich die Novelle zum Abgabenänderungsgesetz wurde in der Fassung von Abänderungsanträgen und eines Zusatzantrags der Regierungsparteien, jene zum Zweckzuschussgesetz in der Fassung eines Abänderungsantrags der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen. (Forts.)