Parlamentskorrespondenz Nr. 971 vom 11.12.2003

STRENGERE UNABHÄNGIGKEITSBESTIMMUNGEN FÜR ABSCHLUSSPRÜFER

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Wien (PK) - Einstimmigkeit herrschte heute im Justizausschuss über einen Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Handelsgesetzbuches, der auf eine strengere Fassung der Bestimmungen über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers abzielt. Im Wesentlichen soll nunmehr klar gestellt werden, dass Abschlussprüfer keinen auch noch so kleinen Anteil an der von ihnen zu prüfenden Gesellschaft besitzen dürfen, darüber hinaus wird auch das Verbot der Selbstprüfung verdeutlicht.

Ein ebenfalls einstimmig angenommener Abänderungsantrag verlängert überdies jene Übergangsregelung des Handelsgesetzbuchs, mit der der Haftungshöchstbetrag für Wirtschaftsprüfer vorübergehend herabgesetzt wurde, um zwei Jahre. Diese Herabsetzung gilt somit für die Prüfung der Geschäftsjahre 2004 und 2005. Für das Wirksamwerden der Rotationsbestimmungen wiederum ist nunmehr durch den Abänderungsantrag das Geschäftsjahr 2006 vorgesehen.

Einstimmig wurde überdies auch ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien verabschiedet, der Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische Wirtschaft fordert. Das Augenmerk der Initiative richtet sich insbesondere auf Vorkehrungen gegen Insider-Handel und eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung.

ANTRÄGE DER OPPOSITION WURDEN VERTAGT

Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, der sich gegen eine rückwirkende Einhebung von Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit dem geförderten Kauf neu errichteter Wohnungen wendet. Durch eine Änderung der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes würden, wie Abgeordneter Johann Maier (S) warnte, tausenden Wohnungskäufern Nachzahlungen von bis zu 7.000 Euro drohen.

Justizminister Dieter Böhmdorfer betonte, das Problem sei dem Ministerium bekannt, die Zahlungsforderungen seien eine Härte und würden nun gestoppt. Er kündigte Gespräche mit den Ländern über eine Lösung an, unterstrich aber, es sei nicht geplant, die an sich schuldlosen Wohnungsbesitzer zur Kasse zu bitten.

Einstimmig vertagt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ betreffend Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern im Erbrecht ebenso wie ein SP-Vorstoß auf eine Reform des strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes in Übereinstimmung mit der MRK. In beiden Fällen kündigte Justizminister Dieter Böhmdorfer die Vorlage entsprechender gesetzlicher Schritte an.

Einstimmigkeit bestand schließlich auch über die Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Adoption. (Schluss)