Parlamentskorrespondenz Nr. 17 vom 14.01.2004

DEBATTE ÜBER ASYLRECHT IM INNENAUSSCHUSS

Einhellige Zustimmung zur Änderung des Europol-Übereinkommens

Wien (PK) - Grundlage für die Diskussion in der heutigen Sitzung des Innenausschusses über die heimische Asylpolitik bildete ein Misstrauensantrag der Grünen gegen Innenminister Ernst Strasser, der bei der Einbringung Mitte November damit begründet wurde, dass AsylwerberInnen trotz Bedürftigkeit - entgegen einer vom Obersten Gerichtshof festgestellten gesetzlichen Verpflichtung - weiterhin nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden. Die Grünen werteten das als "tagtäglichen Rechtsbruch". Zudem ist es den Grünen zufolge wiederholt vorgekommen, dass Asylanträge nicht angenommen wurden. Es wäre ihrer Ansicht nach Aufgabe des Innenministers, die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention in seinem Zuständigkeitsbereich zu garantieren.

Abgeordnete Terezija Stoisits (G) stellte dazu fest, die Situation habe sich mittlerweile zwar leicht entspannt, die derzeitige Betreuung von Asylwerbern sei aber immer noch unzureichend und könne nur als provisorisch bezeichnet werden. Nach wie vor würden Menschen aus der Bundesbetreuung entlassen, für traumatisierte Flüchtlinge gebe es keine Vorsorge, in den Quartieren, insbesondere in Traiskirchen, herrschten Missstände, lautete die Hauptkritik der Abgeordneten.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) qualifizierte ebenso wie Abgeordneter Josef Trinkl (V) den Antrag der Grünen als überholt. Dass die Grünen ihre Initiative trotzdem nicht zurücknehmen, nachdem sie im Ausschuss gegen Verbesserungen des Asylgesetzes gestimmt hatten, beweise einmal mehr die Doppelbödigkeit ihrer Politik, bemerkte Ellmauer. Keine der von den Grünen aufgestellten Behauptungen könne verifiziert werden. Der Minister habe vielmehr gemeinsam mit den Ländern und den NGOs dafür gesorgt, die Probleme in den Griff zu bekommen, steht für Ellmauer fest.

Abgeordneter Walter Posch (S) konzedierte Strasser rationalen Umgang mit dem Asylproblem und guten Willen, hielt die Kritik seiner Fraktion aber aufrecht. Es habe erst der Aufforderung durch die Gerichte und des äußeren Drucks seitens der NGOs bedurft, um Strasser zum Handeln zu veranlassen, gab er zu bedenken. Ein von Posch eingebrachter SP-Entschließungsantrag, der die Unterbringung für alle Flüchtlinge bis zum Inkrafttreten des neuen Asyl- und Bundesbetreuungsgesetzes am 1. Mai 2004 fordert, fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) zeigte kein Verständnis für den Misstrauensantrag und warf den Grünen vor, mit falschen Angaben zu argumentieren. Die meisten Asylwerber seien in erster Linie Wirtschaftsflüchtlinge und würden deshalb nicht unter die Genfer Konvention fallen, betonte sie. Die F-Sprecherin plädierte dafür, bereits in den Herkunftsländern die Menschen darüber zu informieren, dass Österreich nur echte Konventionsflüchtlinge aufnimmt.

Innenminister Ernst Strasser unterstrich, er sei jener Minister, der erstmals in Österreich ein ordentliches Betreuungssystem installiert und die Betreuung sämtlicher hilfsbedürftiger Fremder einschließlich der traumatisierten Flüchtlinge und der unbegleiteten Minderjährigen sichergestellt habe. Vor diesem Hintergrund sei der Misstrauensantrag der Grünen jedenfalls "interessant", fügte er pointiert an.

Bei der Abstimmung fand der Antrag keine Mehrheit.

EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN WIRD GEÄNDERT

Einhellig genehmigten die Abgeordneten im Anschluss daran ein internationales Protokoll, mit dem zum einen das Europol-Übereinkommen geändert wird und zum anderen die Bestimmungen über die Vorrechte und Immunitäten für Europol-Mitarbeiter adaptiert werden.

Durch die Änderungen will man Europol (Europäisches Polizeiamt) die Teilnahme an gemeinsamen, von EU-Mitgliedstaaten eingesetzten Ermittlungsgruppen ermöglichen. Gleichzeitig wird Europol ermächtigt, einzelne EU-Mitgliedstaaten bei entsprechenden Verdachtsfällen um die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen zu ersuchen. Bei Tätigkeiten als Teilnehmer an gemeinsamen Ermittlungsgruppen unterliegen die Europol-Bediensteten nicht der Immunität.

Innenminister Ernst Strasser stellte auf Fragen der Abgeordneten Gisela Wurm (S) und Walter Murauer (V) klar, dass durch dieses Abkommen in die Hoheitsrechte der österreichischen Exekutive nicht eingegriffen werde. Es gehe ausschließlich um unterstützende und beratende Tätigkeiten, nicht aber um die Übertragung staatlicher Befugnisse an Europol. Als konkretes Beispiel für einen Europol-Einsatz nannte Strasser die aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Briefbomben gegen EU-Politiker. (Fortsetzung)