Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 09.07.2004

IM PLENUM: VOM ENTSCHÄDIGUNGSFONDS BIS ZUR BUCHPREISBINDUNG

Behinderten soll Lehramtszeugnis ermöglicht werden

Wien (PK) - Auf der Basis zweier Vier-Parteien-Anträge 420/A und 421/A wurde die Änderung des Entschädigung s- und Versöhnungsfonds gesetzes beraten.

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) erläuterte die in Rede stehenden Materien und wies auf den breiten Konsens hin, der in diesen Themenbereichen herrsche. Sodann bedankte sich die Rednerin bei jenen Damen und Herren, die diese Fonds verwalteten.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) dankte den Mitarbeitern ebenfalls und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu den Vorlagen.

Abgeordneter BUCHER (F) schloss an seine Vorredner an und meinte, das Land nehme seine Verantwortung wahr, was sich an diesen Entwürfen zeige. Seine Fraktion bedanke sich für die Tätigkeit der betreffenden Mitarbeiter und hoffe auf eine zügige Umsetzung dieser Vorlagen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) zeigte sich gleichfalls sehr zufrieden mit der bislang geleisteten Arbeit und mit der Zielsetzung der Vorlagen.

Abgeordnete MACHNE (V) erläuterte den historischen Hintergrund des in Rede stehenden Gesetzes und dankte der damaligen Regierung, diese Maßnahmen initiiert zu haben. Die Lösung wie die Arbeit der Mitarbeiter des Fonds seien vorbildlich, so die Rednerin. Hier sei seitens der Regierung alles getan worden, dieses Kapitel unserer Geschichte aufzuarbeiten, meinte Machne, die auch auf entsprechendes Engagement in Lienz hinwies.

Abgeordneter Mag. POSCH (S) erklärte, er könne sich seinen Vorrednern nur anschließen, denn auch er trete für die Annahme dieser Entwürfe ein, dankte den betreffenden Mitarbeitern und begrüßte eine umfassende Aufarbeitung der Geschichte. Gleichzeitig bedauerte der Redner, dass es 60 Jahre gebraucht habe, bis man hier die richtigen Schritte gesetzt habe. Daran schloss Posch grundsätzliche Gedanken zum Thema an.

Abgeordneter DONABAUER (V) meinte, man müsse aus dieser Zeit die nötigen Lehren ziehen, damit sich Derartiges niemals mehr wiederholen könne. Der gegenständliche Vierparteienantrag sei vor diesem Hintergrund ein richtiger Schritt. Sodann dankte auch Donabauer den zuständigen Mitarbeitern.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der Fonds, dies sei ein kleiner Beitrag zur Wiedergutmachung des dunkelsten Kapitels der österreichischen Geschichte. Überdies trat die Rednerin dafür ein, die weitere Aufarbeitung dieser Geschichte zu ermöglichen.

Abgeordneter Dr. LOPATKA (V) sagte, für seine Fraktion sei es selbstverständlich, diesen Vorlagen zuzustimmen und erinnerte an das Engagement der Bundesregierung in dieser Angelegenheit. Es sei Großartiges geleistet worden, und dafür sei man zu Dank verpflichtet.

Abgeordnete GRANDER (V) votierte ebenfalls für die Annahme der Entwürfe und ging gleichfalls auf die Geschichte der Fonds ein.

Die Vorlagen wurden einstimmig angenommen.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofgesetzes und der Europawahlordnung sprach Abgeordnete Dr. FEKTER (V) von einer wichtigen Optimierung der heimischen Verwaltung und erläuterte die Inhalte der in Rede stehenden Verhandlungsgegenstände. Man habe hier einen modernen Rechtszugang geschaffen, was unterstützenswert sei. Vor allem die Strukturreform sei notwendig gewesen, die Regierung habe entsprechend reagiert.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) zeigte sich gleichfalls zufrieden mit den intendierten Maßnahmen und plädierte dafür, sich auch in strittigeren Fragen um Konsens unter Einbeziehung der Opposition zu bemühen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) sprach von der Novelle als kleinem Schritt und drückte seine Hoffnung aus, dass nun noch weitere grundlegende Verbesserungen im Sinne eines direkten Zuganges zu den Höchstgerichten folgen werden.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) sah in dem Gesetz ebenfalls eine Erleichterung des Zugangs zu den Höchstgerichten und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) schloss sich in seiner Zustimmung voll inhaltlich den Äußerungen seiner Vorredner an.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) gab zu bedenken, in Hinkunft werde es notwendig sein, den Fehlbestand an Richtern bei den Höchstgerichten einer deutlichen Prüfung zu unterziehen, "damit dem Rechtsstaat nicht die Luft ausgeht".

Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

Sodann wurden verhandelt: der Vier-Parteien- Antrag 401/A betreffend Änderung des BG über die Preisbindung bei Büchern und der S- Antrag 392/A(E) bezüglich Novellierung der „Änderung der Verordnung zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-Gesellschaft zu beschaffen sind“.

Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) zeigte sich erfreut über die unbefristete Verlängerung des Gesetzes. Diese mutige politische Lösung sei von allen getragen, die das Kulturgut Buch zu schätzen wissen, sagte sie. Wolfmayr sah die Buchpreisbindung vor allem als notwendiges Mittel zur Erhaltung der Vielfalt in der Buchlandschaft Österreichs.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) begrüßte ebenfalls die Vier-Parteien-Einigung und meinte, das Gesetz habe sich bewährt und sichere den Fortbestand der kleinen Verlage und der kleinen Auflagen. Als "Haken" stufte sie allerdings die Aufnahme der Bücher in die zentrale Bundesbeschaffung ein. Muttonen sprach kritisch von einer undurchdachten Maßnahme, die die Existenz kleinerer Buchhandlungen gefährdet.

Abgeordneter NEUDECK (F) replizierte, von der Bundesbeschaffung sei in erster Linie Fachliteratur betroffen, die auch schon bisher immer bei den Großhändlern zentral eingekauft wurde.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) erwartete sich von dem Gesetz die Sicherstellung der Vielfalt auf dem Buchmarkt. Einwände erhob die Rednerin aber gegen die Einbeziehung der Bücher in das Bundesbeschaffungsgesetz. Der zentrale Einkauf widerspreche diametral den Zielen des Buchpreisbindungsgesetzes, gab sie zu bedenken.

Staatssekretär MORAK unterstützte mit Nachdruck die Buchpreisbindung und gratulierte den Abgeordneten zu ihrer Vier-Parteien-Einigung.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) qualifizierte die Buchpreisbindung als kulturpolitisch und wirtschaftspolitisch richtige Maßnahme und verwies vor allem auf die dadurch gesicherte Erhaltung der regionalen Strukturen im Buchhandel.

Abgeordneter REHEIS (S) nahm die Debatte zum Anlass, auf die auch von der PISA-Studie festgestellte schwache Infrastruktur Österreichs bei den Bibliotheken aufmerksam zu machen.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) plädierte für eine rasche einheitliche Regelung der Buchpreisbindung in der EU. Angesichts der Tendenz, Bücher zu Supermarktpreisen zu verkaufen, komme das österreichische Gesetz gerade recht, meinte sie.

Abgeordneter ZINGGL (G) bedauerte, dass es nicht möglich war, zu einer Einigung über das Bundesbeschaffungsgesetz zu kommen. Der zentrale Einkauf der Bücher werde zu großen Problemen für kleine Buchhändler führen, fürchtete er.

Abgeordneter PACK (V) bekannte sich zur Buchpreisbindung als Mittel der Existenzsicherung kleinerer Buchhandlungen und Verlage.

Abgeordnete FLECKL (S) unterstrich den kulturellen Aspekt des Buchhandels und meinte, ohne die Buchpreisbindung würde das Angebot an Neuerscheinungen deutlich zurückgehen.

Abgeordneter FREUND (V) begrüßte ebenfalls die Buchpreisbindung. Das Gesetz werde verhindern, dass große Buchhandelsketten den Preis drücken und dadurch kleine Verlage und Buchhandlungen vom Markt verdrängen, war er sich sicher.

Abgeordneter KRIST (S) sah die Buchpreisbindung als Garant für österreichische Literatur. Das Kulturgut Buch müsse geschützt werden und dürfe nicht als übliche Handelsware betrachtet und dem Markt unterworfen werden, betonte er.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) leitete den Blick auf die europäische Ebene und drängte auf eine baldige Regelung der Buchpreisbindung in der EU.

Das Gesetz über die Buchpreisbindung wurde einstimmig verabschiedet. Der (negative) Ausschussbericht über den SP-Antrag betreffend Bundesbeschaffungs-Gesellschaft erhielt die Zustimmung der Regierungsparteien.

Unter einem gelangten hierauf zur Verhandlung: die Änderung des BG über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens, die Änderung des BG über das Unterrichtspraktikum, die Änderung des BG über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und der G- Antrag 67/A(E) betreffend Lehramtszeugnis für Behinderte.

Abgeordneter AMON (V) erläuterte die wesentlichen Punkte der Materien und trat insbesondere für die Öffnung des Lehrberufes für Menschen mit Behinderungen ein. Die Bezeichnung der Lehrer an Pflichtschulen als Diplompädagogen wiederum wertete er als wichtiges Signal und Sichtbarmachung.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) merkte kritisch an, der Reformelan im Unterrichtsbereich sei vom Prinzip der "Entschleunigung" geprägt. Er warnte, die guten Vorschläge der Zukunftskommission nicht auf dem Altar der Stabilität zu opfern, zumal Stabilität in der Schulpolitik, wie er meinte, immer Stillstand bedeute. Vielmehr müsse es darum gehen, nach wie vor bestehende Ungleichheiten bei den Bildungschancen zu beseitigen. Niederwieser appellierte überdies an Bildungsministerin Gehrer, sich bei Finanzminister Grasser für mehr Budgetmittel für die Schulen einzusetzen.

Abgeordnete ROSSMANN (F) begrüßte die Öffnung des Lehrberufs für Behinderte als historischen Schritt der Chancengleichheit. Heftig kritisierte sie in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Wiener Gebietskrankenkasse, in Zukunft keine Zuschüsse mehr für Gleitsichtbrillen zu zahlen.

Abgeordneter BROSZ (G) brachte zum Unterrichtspraktikumsgesetz einen Abänderungsantrag ein, der die Aufhebung der Altergrenze als Voraussetzung zum Besuch eines solchen Praktikums vorsieht. Brosz begründete dies damit, dass eine Altersgrenze aufgrund der pensionsrechtlichen Entwicklung nicht notwendig sei, ohnehin Ausnahmen gewährt würden und es einen Rechtsanspruch auf Anstellung ohnehin nicht gebe.

Im zweiten Teil seines Debattenbeitrages widmete er sich dem 4-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Lehramtszeugnis für behinderte Menschen. Er zeigte sich erfreut darüber, dass es nach so langer Zeit nun einen gemeinsamen Antrag gibt, meinte aber gleichzeitig, dass man den behinderten LehrerInnen auch entsprechende Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen müsse.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer nahm ihre Stellungnahme zum Anlass, auf einige vorhergehende Wortmeldungen zu replizieren. So sagte sie in Richtung Abgeordnetem Niederwieser, die Schülervertretungswahl sei für die demokratische Erziehung der SchülerInnen wichtig, sie halte es für notwendig, dass junge Menschen lernen, mit demokratischen Entscheidungen umzugehen. Schülervertretungswahlen seien aber nicht dazu da, Parteipolitik in die Schule zu tragen. Auf den Vorwurf, Mädchen hätten weniger Bildungschancen, hielt sie fest, dass die Bildungschancen nur am Bildungsergebnis gemessen werden könnten. Dazu sei zu sagen, dass bereits bei den jüngeren Altersgruppen die Frauen ein höheres Bildungsniveau aufwiesen als die Männer. Die Bildungschancen hingen vom regionalen Angebot ab, und das sei in Österreich sehr gut. Die Aufhebung der Altergrenze für das Unterrichtspraktikum lehnte Gehrer ab, da durch das Praktikum ein Rechtsanspruch bestehe. In begründeten Fällen würde ohnehin eine Ausnahme gemacht.

Abgeordnete FRANZ (V) schloss sich dem an und ergänzte aus ihrer Sicht, dass das Unterrichtspraktikumsgesetz nun mehr Chancengleichheit für Frauen bringe. Weiter begrüßte sie den Vier-Parteien-Antrag betreffend ein Lehramtszeugnis für Menschen mit Behinderung.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) widersprach Gehrer und merkte an, dass es der SPÖ um Bildungschancen gehe, und die seien nicht mit dem Ergebnis gleichzusetzen. Die Frage heiße, ob man in die gewünschten Schulen überhaupt hineinkomme und hier sei ein Stadt-Land-Gefälle zu beobachten.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) betrachtete die vorliegenden Gesetze als eine solide Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) konzentrierte sich auf den Antrag betreffend Lehramtszeugnis für Menschen mit Behinderung. Dies sei ein kleiner Schritt und ein kleines Zeichen, dass sich etwas bewege, sagte sie. Es werde noch Jahre dauern, bis behinderte Menschen unterrichten können, denn schließlich werde heute noch kein Gesetz angenommen. Für die Zukunft ersuchte sie die Bundesministerin, entsprechende Rahmenbedingungen und Assistenzleistungen für behinderte LehrerInnen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch die noch bestehenden Berufsverbotsgesetze, etwa den Ausschluss Blinder vom Richteramt. Sie, Haidlmayr, habe das Gefühl, dass die Leistungsfähigkeit Behinderter unterschätzt werde. Behinderte hätten ein Anrecht auf Chancengleichheit. Sie urgierte deshalb abermals ein Behindertengleichstellungsgesetz.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) ging auf die Wortmeldung von Abgeordneter Heinisch-Hosek ein und meinte, dass es offensichtlich am Land sehr gute Hauptschulen gebe und von dort aus die Mädchen in die Höheren Schulen wechselten. Die ÖVP sei daher darauf bedacht, die Hauptschulen am Land zu erhalten und Reformen im richtigen Maß zu setzen. Zur Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Fernunterricht stellte Brinek fest, dass es notwendig sei, eine derartige gesetzliche Grundlage zu schaffen, zumal die Präsenzphasen im Unterricht mehr und mehr zurückgingen.

Abgeordneter FAUL (S) sprach sich dezidiert gegen die Altersgrenze für das Unterrichtspraktikum aus.

Dem gegenüber hielt eine solche Abgeordnete FUHRMANN (V) für notwendig. Das vorliegende Gesetzespaket wertete sie als sehr wichtig, obwohl es nur kleine Änderungen enthalte. Sie zeigte sich bereit, mit der Opposition wieder größere bildungspolitische Themen zu diskutieren, da die ÖVP viel zu bieten habe.

Abgeordneter BROUKAL (S) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung fest, dass die SPÖ alle kleinen Schulen erhalten wolle. Sie fordere lediglich einen Zusammenschluss auf der Ebene der Direktoren unter dem Motte "weniger DirektorInnen, mehr LehrerInnen".

Abgeordneter Dr. RADA (S) kritisierte die Kürzung der Leistungen für die LehrerInnen und sprach sich gegen eine Altersgrenze beim Unterrichtspraktikum aus.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) dankte Bundesministerin Gehrer für ihre Bereitschaft, im Rahmen der Reform der Pädagogischen Akademie Behinderten ein Lehramtszeugnis zu ermöglichen. Notwendig seien aber auch bei der Umsetzung entsprechende Rahmenbedingungen, wie z.B. Teamunterricht, Laptop für Blinde und Tafeln, die man für Rollstuhlfahrer weiter herunterziehen könne. In diesem Zusammenhang brachte er einen Entschließungsantrag aller vier Parteien betreffend unterstützende Maßnahmen für behinderte LehramtsstudentInnen ein.

Bei der Abstimmung wurde das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens einstimmig verabschiedet.

Ebenfalls einhellig angenommen wurde das Unterrichtspraktikumsgesetz in der Fassung des Ausschussberichtes. Der Abänderungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Die Novellierung des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen wurde einstimmig beschlossen.

Der (negative) Ausschussbericht des G-Antrages betreffend Lehramtszeugnis für behinderte Menschen wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung fand jedoch die Unterstützung aller Fraktionen. Der Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend unterstützende Maßnahmen für Lehramtsstudenten mit Behinderung wurde einstimmig angenommen. (Forts.)