Parlamentskorrespondenz Nr. 622 vom 08.09.2004

REGIERUNGSVORLAGEN UND ANTRÄGE (446 und 447)

Internationaler Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen

Die Regierung hat dem Parlament einen internationalen Vertrag im Rahmen der FAO über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft zugeleitet. Ziel des Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.

Im Vertrag wird anerkannt, dass die Erhaltung, Exploration, Sammlung, Charakterisierung, Evaluierung und Dokumentation der pflanzengenetischen Ressourcen für die Erreichung der Ziele der Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit, des Aktionsplans des Welternährungsgipfels und für eine nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung entscheidend sind. Auch die Fähigkeit der Entwicklungs- und Schwellenländer zur Erfüllung dieser Aufgaben soll dringend gestärkt werden. Die Vertragsparteien vereinbaren u.a., dass der erleichterte Zugang zu diesen Ressourcen im Rahmen eines Multilateralen Systems erfolgen soll. Weiters enthält der Vertrag noch folgende Punkte: Aufteilung der finanziellen und sonstigen Vorteile der Vermarktung, internationale Netzwerke, globales Informationssystem für pflanzengenetische Ressourcen, Schiedsverfahren sowie eine Liste der Kulturpflanzen im Rahmen des Multilateralen Systems. (514 d.B.)

LANDARBEITSGESETZ 1984 WIRD ANGEPASST

Die Bestimmungen des Agrarrechts-Änderungsgesetzes 2000 wurden bisher im Landarbeitsgesetz nicht nachvollzogen. Aus diesem Grund hat die Regierung einen Entwurf vorgelegt, um die Reformen bei der Gleichstellung der Arbeitnehmergruppen, die Aliquotierung des Urlaubs, den Entfall der Postensuchtage sowie die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz auch bei den Landarbeitern umzusetzen. Auch werden die bisher im Landarbeitsgesetz normierten Haushaltstage für Dienstnehmerinnen mit eigenem Haushalt sowie das Frauennachtarbeitsverbot entfallen. Auf dem Gebiet des Dienstnehmerschutzes ist es primäres Ziel dieser Novelle, die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu senken, die landwirtschaftlichen Betriebe aber gleichzeitig von bürokratischen Hemmnissen zu entlasten und Kosten so weit wie möglich zu senken. Dazu kommt ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Dienstnehmer, die gesetzliche Verankerung der Informationspflichten beim Betriebsübergang und die Schaffung einer verfassungskonformen Haftungsregelung. (547 d.B.)

ÖSTERREICH WILL DEM ÜBEREINKOMMEN ZUR ERHALTUNG DER WANDERNDEN WILD LEBENDEN TIERARTEN BEITRETEN

Dem Nationalrat liegt ein Beschluss der Bundesregierung über einen Beitritt Österreichs zum Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten vor, zur sogenannten "Bonner Konvention". Dieses internationale Übereinkommen sieht strenge Schutzmaßnahmen für rund 85 Arten vor, "die vom Aussterben bedroht sind", darunter Wale, Fledermäuse, Schneeleopard, Meeresschildkröten, Humboldt-Pinguin, Riesenseeadler und Schneekranich. Zudem sollen international koordinierte Erhaltungs- und Managementmaßnahmen Arten unterstützen, "die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden", wie den Afrikanischen Elefanten, europäische Fledermäuse, mehrere hundert Vogelarten, den Walhai, einige Delfine und Tümmler, Seehunde und die meisten Störe. Die Vertragsstaaten sind überdies verpflichtet, Forschung und Monitoring für alle in den beiden Anhängen des Übereinkommens (I und II) genannten Arten zu betreiben. Der ab 2005 zu leistende jährliche Mitgliedsbeitrag Österreichs wird mit dem UN-Beitragsschlüssel errechnet und beträgt für das kommende Jahr 37.604 US-Dollar (609 d.B.).

GRÜNDUNG EINES EUROPÄISCHEN BÜROS FÜR FUNKANGELEGENHEITEN (ERO)

Die 1959 gegründete Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) hat im Laufe der Jahre Spezialkomitees für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Post hervorgebracht: im Fernmeldebereich etwa das European Radiocommunications Committee (ERC) und das European Committee of Telecommunications Regulary Authorities (ECTRA), die später zum Electronic Communications Committee (ECC) vereinigt wurden, um die europäische Harmonisierung sowie Verbesserungen in Technik und Administration voranzutreiben. Das Büro der ECC soll nun mit dem ehemaligen ECTRA-Büro ETO (European Telecommunications Office) zusammengelegt und so ein Europäisches Büro für Funkangelegenheiten (ERO) gegründet werden. Die diesbezügliche Urkunde hat die Bundesregierung kürzlich dem Nationalrat zugeleitet (610 d.B.).

ANTRÄGE

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SPÖ BEANTRAGT STAATSANKLAGE GEGEN FINANZMINISTER GRASSER

SPÖ-Abgeordnete mit Parteivorsitzendem Alfred Gusenbauer an der Spitze verlangen im Zusammenhang mit dem Platzen des geplanten Verkaufs von Telekom Austria-Anteilen der ÖIAG an die swisscom eine Ministeranklage gegen Finanzminister Grasser. Es sei "immenser Schaden" für den Wirtschaftsstandort Österreich, die ÖIAG, die Telekom Austria, die Wiener Börse sowie für viele Österreicher und die Republik insgesamt eingetreten. Der zwanzigprozentige Kursverfall der Telekom Austria Aktie am 19. August habe Aktionäre, private Pensionsvorsorge und Investmentfonds geschädigt. Minister Grasser habe die Verkaufsgespräche selbst initiiert und dabei jede kaufmännische Sorgfalt vermissen lassen, kritisiert die SPÖ. Er habe Markterwartungen geweckt, damit Anleger geschädigt und er habe die mangelhafte Informationspolitik nach dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen zu verantworten. Die nicht rechtzeitig aus dem Handel genommene TA-Aktie sei zum Gegenstand von Insidergeschäften geworden, wodurch gutgläubige Marktteilnehmer finanziell geschädigt wurden. Den Verlust, den die Republik Österreich als Eigentümer der Telekom Austria erlitt, beziffern die Abgeordneten mit 1,3 Mrd. €. Finanzminister Grasser habe seine rechtlichen Pflichten gröblich verletzt, er sei seines Amtes zu entheben und beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen, lautet das Fazit der SPÖ (446/A).

GRÜNE FÜR NACHHALTIGE ENERGIEPOLITIK DER WELTBANK

Eine namhafte internationale Expertengruppe hat die Weltbank aufgefordert, erneuerbare Energien zu fördern, die Unterstützung des Abbaus fossiler Energien stufenweise zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Einnahmen aus Rohstoff- und Minenprojekten primär der Entwicklung des jeweiligen Landes und seiner Bevölkerung zu gute kommen. Die Grünen verlangen nun von der Weltbank auch die Schonung sensibler Lebensräume und die Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen. Zu den konkreten Punkten ihres Entschließungsantrages zählen die Förderung der Energieeffizienz, vor allem in Entwicklungsländern, höhere Transparenz beim Umgang mit Prüfberichten, die Beachtung von Artenschutz und Arbeitsnormen sowie der Einsatz von Erträgen aus der Rohstoffgewinnung zur Entwicklung und Armutsbekämpfung. Die Bundesregierung soll, so die Grünen, dem Nationalrat jährlich über die diesbezüglichen Fortschritte der Weltbankpolitik berichten (447/A[E]). (Schluss)