Parlamentskorrespondenz Nr. 25 vom 19.01.2005

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS DEBATTIERT ÜBER EXTERNE BERATER IN MINISTERIEN

RH-Bericht empfiehlt, primär interne Ressourcen heranzuziehen

Wien (PK) - Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ministerium externe Berater heranziehen? Mit dieser Frage befasste sich heute der Rechnungshofausschuss, nachdem der Rechnungshof in seinem Bericht den Ministern generell empfohlen hatte, bei Beratungen primär auf interne Ressourcen des Ressorts zurückzugreifen. SPÖ und Grüne sahen sich dadurch in ihrer Kritik an den Beraterverträgen bestätigt, die Koalitionsparteien hingegen meinten, den Empfehlungen des Rechnungshofes sei bereits weitgehend entsprochen worden.

In der Debatte, die zunächst die Beraterverträge im Verkehrsministerium zu Gegenstand hatte, verlieh Abgeordneter Günther Kräuter (S) seiner Skepsis über die Sinnhaftigkeit der Beiziehung von externen Beratern Ausdruck und schlug vor, Beraterverträge künftig von der Finanzprokuratur prüfen zu lassen. Kritisch äußerte sich Kräuter auch in Bezug auf die Inseratenkampagne der Bundesregierung, die er als Personenwerbung qualifizierte. Er sah den Rechnungshof aufgerufen, diese Aktionen einer Kontrolle zu unterziehen.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) betonte, es sei in jedem Fall sparsamer, eigenes Personal zu verwenden, als Beratungsaufträge fremd zu vergeben.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) begründete die externen Beraterverträge im Verkehrsministerium mit der Notwendigkeit, die Lkw‑Maut rasch einzuführen. Die von Kräuter kritisierte Inseratenkampagne der Bundesregierung verteidigte Gahr mit Nachdruck und meinte, hier gehe es um Information der Bevölkerung und nicht um Personenwerbung.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) rügte Mängel bei den Beraterverträgen im Verkehrsministerium und gab unter anderem zu bedenken, dass die Unterzeichnung der Werkverträge in einem Fall erst nach der Auszahlung einzelner Teilrechnungen erfolgte.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) stützte sich auf die Empfehlungen des Rechnungshofes und riet dem Ministerium, seine im Haus vorhandenen Fachkompetenzen konzentrierter zu nutzen. Auch Neudeck reagierte auf die Kritik der SPÖ an der Inseratenkampagne der Regierung und bemerkte, diese Einschaltungen seien die Antwort auf die ständige Desinformation der Opposition.

Rechnungshofpräsident Josef Moser unterstrich, der Rechnungshof sei nicht grundsätzlich gegen die Beiziehung externer Berater, vertrete aber den Standpunkt, dass primär auf vorhandene Ressourcen in den Ressorts zurückgegriffen werden sollte. Externe Berater kann sich Moser vor allem dann vorstellen, wenn Spezialwissen gefragt ist und erwartet werden kann, dass sich Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts durch die Fremdvergabe erhöhen. In Rechtsangelegenheiten allerdings sei davon auszugehen, dass ausreichende Fachkompetenzen in den Ministerien vorhanden sind, betonte Moser.

Auf jeden Fall müssten, so der Rechnungshofpräsident weiter, bei externen Beraterverträgen Kosten‑Nutzen‑Überlegungen angestellt werden, auch sei eine lückenlose Dokumentation erforderlich.

Staatssekretär Eduard Mainoni berichtete, in seinem Tätigkeitsbereich habe er mit dem Spezialwissen seiner Mitarbeiter immer das Auslangen gefunden. Bis jetzt seien daher von ihm keine externen Aufträge vergeben worden. Er beabsichtige auch nicht, dies in Hinkunft zu tun.

Hinsichtlich der Lkw‑Maut stellte Mainoni fest, die diesbezüglichen Beratungen seien ein Beitrag zum Funktionieren des Systems gewesen. Was die Unterzeichnung von Verträgen erst nach teilweiser Auszahlung betrifft, wolle er, Mainoni, nichts beschönigen und nichts verteidigen. Dies sei nicht rechtmäßig gewesen, es habe sich aber nur um einen Einzelfall gehandelt, räumte er ein.

Mainoni teilte weiters mit, der Rechnungshofbericht sei Grundlage für interne Umstrukturierungen gewesen. So habe man innerhalb des Ministeriums eine zusätzliche Prüfungsstelle eingerichtet, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Vergaberichtlinien zu achten hat. 

KONKRETE FÄLLE EXTERNER BERATUNGSLEISTUNGEN IN MINISTERIEN

Nach der allgemeinen Debatte über die Zweckmäßigkeit externer Beratungsleistungen wandten sich die Mitglieder des Rechnungshofausschusses konkreten Auftragsvergaben zu, und zwar im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sowie im ehemaligen Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) sprach zunächst Sozialminister Haupt auf die Neustrukturierung des Hauptverbandes und die dafür vergebenen Berateraufträge sowie auf die diesbezügliche Kritik des Rechnungshofes wegen nicht eingeholter Vergleichsangebote an. Bemerkenswert sei auch, dass die Arbeit begonnen wurde, noch bevor der Auftrag erteilt war. Außerdem kritisierte Gassner, dass ein Auftrag zur Beratung von Umstellungen bei der Abwicklung der Frauenförderung nicht auftragsgemäß ausgeführt, aber dennoch bezahlt wurde.

Abgeordnete Christine Lapp (S) erinnerte daran, dass die offenbar von einem Anwaltsbüro verfasste ASVG-Novelle zur Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Lapps Frage lautete, ob das beauftragte Anwaltsbüro nun mit einer Pönaleforderung rechnen müsse.

Abgeordneter Johann Ledolter (V) unterstrich demgegenüber, dass es in vielen Fällen ökonomisch vernünftig sei, Leistungen extern zuzukaufen. Das gelte auch für das Sozialressort und zwar insbesondere zu einer Zeit, als es vor dem Hintergrund der Globalisierung um Problemlösungen ging, für die das entsprechende Denken im Ressort nicht verbreitet gewesen sei. Die arbeitsteiligen Prinzipien der Wirtschaft haben auch im staatlichen Bereich ihre Berechtigung, sagte Ledolter, räumte aber ein, dass die Vorgangsweise optisch nicht optimal gewesen sei.

Abgeordneter Pusswald (S) erkundigte sich nach den Kosten für die Abberufung von Präsident Sallmutter sowie danach, ob sie vom Ressort oder vom Hauptverband getragen worden seien.

Sozialminister Herbert Haupt ging zunächst auf die Fragen ein, die sich auf die externe Beratung bei der Umstrukturierung der Frauenförderung richteten und gab zu, dass die Vergabe nicht korrekt durchgeführt wurde, der Einsatz der externen Berater aber vom Ergebnis her äußerst sinnvoll war. Es sei durch die Reform möglich geworden, mit dem selben Förderungsbetrag wesentlich mehr Förderungseinrichtungen zu unterstützen.

Bei der Umstrukturierung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sei die Einführung moderner Managementmethoden im Vordergrund gestanden. Externe Beratungsleistungen seien notwendig gewesen, weil unterschiedliche Rechtsauffassungen bestanden haben, die geklärt werden mussten. Auf die Finanzprokuratur habe er deshalb nicht zurückgegriffen, weil zwischen seinem Ressort und dem Finanzministerium unterschiedliche Auffassungen zur Umstrukturierung des Hauptverbandes herrschten. Auch wenn Teile der Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, sei die Reform insgesamt sinnvoll, sagte der Minister und wies darauf hin, dass der Hauptverband seine Arbeit im Jahr 2003 mit dem selben Verwaltungsaufwand erledigte wie im Jahr 1999. Die Kosten der Reform habe das Ressort getragen.

Die Auffassung des Sozialministers, Erfolgshaftungen seien bei Rechtsberatungsleistungen aus rechtlichen Gründen nicht möglich, wurde vom Präsidenten des Rechnungshofes Josef Moser bestätigt.

Auf Fragen der Abgeordneten Hannes Missethon (V) Christian Puswald und Günter Kräuter (beide S) gab sodann Staatssekretär Franz Morak Auskunft über externe Beratungsleistungen im ehemaligen Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport im Zusammenhang bei der Betreuung der Bürgerservice-Internetplattform „help.gv.at“. Mängel bei der Vergabe und bei der Vertragsabwicklung führte der Staatssekretär darauf zurück, dass das Internet im Jahr 2000 noch Neuland gewesen sei, das Ressort noch viel Entwicklungsarbeit leisten und oft schmerzliche Erfahrungen sammeln musste. Österreich lag bei der Nutzung des Internets im internationalen Vergleich damals noch weit hinten, nehme nunmehr aber den fünften Platz ein und sei bei der Entwicklung von Anwendungen sogar erstrangig.

Auf die im Jahr 2000 aufgetretenen Urheberrechtsprobleme habe man mit der Urheberrechtsnovelle 2003 richtig reagiert. Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Werbung und Informationspolitik habe sich die Bundesregierung an eine deutsche Richtlinie angelehnt, weil diese die Abgrenzung besonders eng ziehe. 

Dazu führte Rechnungshofpräsident Moser aus, er verstehe, dass es schwierig sei, Informationswerbung und Information zu unterscheiden. Es wäre aber zweckmäßig, den diesbezüglichen Regelungen eine gewisse Verbindlichkeit zu geben, was nicht bedeute, dass es ein Gesetz sein müsse. Man sollte die Bestimmungen aber festschreiben, damit sich jeder daran halten könne.

Schließlich vertagte der Rechnungshofausschuss die Wahrnehmungsberichte III-77 d.B. und III-86 d.B. jeweils einstimmig.

(Fortsetzung)