Parlamentskorrespondenz Nr. 92 vom 15.02.2005

ANGEBLICHE ABHÖRAFFÄRE BESCHÄFTIGT JUSTIZAUSSCHUSS

Ausschusssitzung nach heftiger Kontroverse kurz unterbrochen

Wien (PK) - Die angebliche Abhöraffäre im Zusammenhang mit dem Bau des Klagenfurter Stadions hat heute im Justizausschuss des Nationalrats im Rahmen einer aktuellen Aussprache mit Justizministerin Karin Miklautsch zu einer heftigen Auseinandersetzung geführt. In deren Folge hat die Vorsitzende des Ausschusses, die VP-Abgeordnete Maria Theresia Fekter, die Ausschusssitzung unterbrochen. Nach einer kurzen Beratung mit den Fraktionsführern im Ausschuss wurde die Sitzung dann fortgesetzt.

Abgeordneter Johann Maier (S) ortete im Zusammenhang mit der angeblichen Abhöraffäre zwar Aufklärungsbedarf beim Innenministerium, gleichwohl sei auch das Justizressort betroffen. Maier verlangte daher von Justizministerin Karin Miklautsch u.a. Auskunft über Informationen betreffend die Auftragsvergabe für das geplante Klagenfurter Stadion bzw. über die Veröffentlichung der Angebote sowie über Zahl und Inhalt der in den Medien genannten Sachverhaltsdarstellungen. Sein Fraktionskollege Wittmann äußerte den Verdacht, dass tatsächlich abgehört worden sei, da aus angeblichen Protokollen zitiert wurde. Eine Abhörung ohne richterliche Anordnung aber sei ein Offizialdelikt und als solches von der Staatsanwaltschaft von sich aus zu verfolgen. Wittmann forderte diesbezüglich Aufklärung hinsichtlich durch das Justizressort bzw. die Staatsanwaltschaft gesetzte Maßnahmen.

Justizministerin Karin Miklautsch stellte dem gegenüber klar, dass sie sich durch eine Stellungnahme in einem laufenden Verfahren selbst strafbar machen würde. Sie betonte aber ihr Interesse an einer raschen und lückenlosen Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft Wien gehe jedem Offizialdelikt "selbstverständlich" nach. Auch Abgeordnete Doris Bures (S), die "formale" Auskünfte einforderte - wie viele Anzeigen und wie viele Verfahren gibt es, hat es einen richterlichen Beschluss für eine Abhörmaßnahme gegeben - wurde von Miklautsch auf die Tatsache eines laufenden Verfahrens hingewiesen.

Zu Beginn der aktuellen Aussprache informierte die Justizministerin die Mitglieder des Ausschusses über die aktuelle Situation im Strafvollzug. Sie wies zunächst auf die seit dem Jahr 2001 um ein Drittel gestiegene Zahl von Insassen in den Strafanstalten hin (von knapp 7.000 auf über 9.000), wertete den Einsatz von Angehörigen des Bundesheeres in den Anstalten als Erfolg, berichtete über den derzeit in Ausarbeitung befindlichen Masterplan für den Strafvollzug sowie über eine Initiative im Rahmen der EU in Richtung "Strafvollzug im Heimatstaat".

Abgeordneter Otto Pendl beklagte die Situation im Strafvollzug und forderte Mittel sowohl für bauliche als auch personelle Maßnahmen. Seine Fraktionskollegin Bettina Stadlbauer fragte nach Details zum Masterplan. Abgeordnete Terezija Stoisits (G) thematisierte zudem die Frage eines Amnestiegesetzes zum Jubiläumsjahr sowie den Umgang mit den von der NS-Militärjustiz verurteilten Deserteuren. Außerdem regte sie an, im Zusammenhang mit der gestiegenen und weiter steigenden Zahl von Häftlingen nicht in Richtung Ausweitung der Haftplätze, etwa in Containerbauweise, sondern "in die andere Richtung" zu denken.

Die Justizministerin wies die Abgeordneten darauf hin, dass steigende Häftlingszahlen kein ausschließlich österreichisches Phänomen seien. Unter den in Überlegung genommenen legistischen Initiativen nannte sie die gemeinnützige Arbeit. Zum Thema Strafvollzug im Heimatstaat betonte Miklautsch, dass dabei die Chancen der Resozialisierung im Vordergrund stünden. Zu einem Amnestiegesetz aus Anlass des Jubiläumsjahres gebe es innerhalb der Koalition noch keine Einigung, sagte Miklautsch, und das Befreiungsamnestiegesetz sei geltendes Recht.

AUSWEITUNG DER BEDINGTEN ENTLASSUNG: ANTRAG DER GRÜNEN VERTAGT

Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden zwei Initiativen der Grünen auf Ausweitung der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug. Abgeordnete Terezija Stoisits führte ins Treffen, dass nach einer Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe die bedingte Entlassung die Regel sein muss. Ausnahmen davon sollte es ihrer Meinung nach nur bei einer erhöhten Rückfallgefahr zu schweren Gewalttaten oder gemeingefährlichen Delikten - nicht aber aus Gründen der Generalprävention - geben. Darüber hinaus forderte Stoisits in ihrer Initiative auch für Risikogruppen eine bedingte Entlassung jedenfalls spätestens nach Verbüßung von fünf Sechstel der Strafe, um damit eine Unterstützung durch die Bewährungshilfe zu ermöglichen. Nur ausnahmsweise und aufgrund besonders schwerwiegender Gründe sollte von einer bedingten Entlassung nach fünf Sechstel der Strafe abgesehen werden können.

Der Vorschlag der Grünen hätte überdies auch verfahrungsrechtliche Konsequenzen. So sollte, wie Stoisits erläuterte, die Entscheidung über eine bedingte Entlassung nicht wie bisher dem Vollzugsgericht, sondern einer Strafvollzugskommission aus einem Staatsanwalt, einem leitenden Vollzugsbediensteten und einem Bewährungshelfer zukommen.

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) vermisste bei den Initiativen begleitende Maßnahmen zur Resozialisierung und meinte ebenso wie Abgeordneter Dieter Böhmdorfer (F), der Vorstoß der Grünen würde nach seinem Wortlaut darauf hinauslaufen, dass man Verbrecher, bei denen zu befürchten ist, dass sie zwar Gewaltverbrechen, nicht aber schwere Gewaltverbrechen begehen, entlassen müsste. Böhmdorfer bemerkte dazu, kein Richter würde sich finden, der so etwas tut, der Antrag sei eine "verbrechensfördernde Maßnahme" und führe sich von selbst ad absurdum.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) unterstützte hingegen die Initiativen der Grünen und warf der Regierung vor, sie zeige keinerlei Bereitschaft, die für die angekündigten Begleitmaßnahmen zur Resozialisierung notwendigen Mittel einzusetzen.

AUSSCHUSS VERTAGT WEITERE OPPOSITIONSANTRÄGE

Sämtliche weiteren Anträge der Oppositionsparteien wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ unter Hinweis auf noch notwendige Gespräche und Vorarbeiten vertagt. Es handelte sich dabei um einen S‑Antrag betreffend Weiterentwicklung der Kriminalsjustizstatistik, einen Antrag der Grünen auf Änderung der Zivilprozessordnung, einen Antrag der SPÖ betreffend Feststellungsverfahren beim OGH zur schnellen und kostengünstigen Klärung strittiger Rechtsfragen für Konsumenten, einen Antrag der SPÖ betreffend gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspielveranstalter sowie eine SP‑Initiative auf Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes. (Schluss)