Parlamentskorrespondenz Nr. 95 vom 16.02.2005

RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS: KRITIK AN EXTERNEN BERATERN IM FINANZRESSORT

Finz antwortet: Verwaltungsreform erfolgreich, Berater notwendig

Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss befasste sich in seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz von Ausschussobmann Werner Kogler mit dem Einsatz externer Berater im Finanzressort. Dem vorliegenden Bericht des Rechnungshofes (III-77 d.B.) war zu entnehmen, dass bei der Überprüfung von sieben Berateraufträgen im Gesamtumfang von 8,6 Mill. € weitgehend ordnungsgemäße Vergabeverfahren, in Einzelfällen aber hohe Kosten, fehlende Zeitaufzeichnungen und mündlich vereinbarte Auftragserweiterungen bemängelt wurden. Externe Berater hatte das Ressort unter anderem bei der Reorganisation der Finanzverwaltung und des Beschaffungswesens sowie bei der Budgetrestrukturierung herangezogen.

Von Seiten der SPÖ-Abgeordneten sah sich Finanzstaatssekretär Alfred Finz, der den in Brüssel tätigen Minister Grasser vertrat, insbesondere mit dem Vorwurf konfrontiert, durch die zentrale Bundesbeschaffung würden kleine und mittlere Unternehmen von Ausschreibungen ausgeschlossen. Abgeordneter Haupt kritisierte zudem die Abschlankung der Finanzverwaltung, die in erster Linie der Wirtschaft nütze, aber zur Minderung von Sozialbeiträgen und Steuern führe. Haupt sah auch keinen Grund, bei der Erstellung eines Bundesbudgets – „eine Kernaufgabe des Ressorts“ – externe Berater zu beschäftigen. Staatssekretär Finz argumentierte mit den finanziellen Erfolgen der Reorganisationsmaßnahmen, bei denen man vielfach Neuland betreten habe, so etwa im internationalen Vergaberecht, wodurch der Zukauf von hochspezialisiertem Know-how erforderlich gewesen sei. Das sei auch der Grund gewesen, warum das Ressort in erster Linie auf die Qualität der Beratung und weniger auf die Kosten geachtet habe. Die diesbezügliche Kritik des Rechnungshofes hielt dessen Präsident Josef Moser aufrecht und regte eine Ausschussentschließung zum Thema Vergaberichtlinien an.       

EINE LEBHAFTE DEBATTE

Die Debatte eröffnete Abgeordneter Erwin Kaipel (S), der bei den Vergaben von Beratungsaufträgen im Finanzressort erheblichen Aufklärungsbedarf sah. Kaipel konzentrierte sich in seiner Kritik aber auf negative Auswirkungen der Reorganisation des Bundesbeschaffungswesens. Umsatzeinbußen bei kleinen Unternehmen, Schließung von Zweigniederlassungen und Personalabbau veranlassten den Abgeordneten, Finanzstaatssekretär Alfred Finz an den gesetzlichen Auftrag zu erinnern, bei der Bundesbeschaffung auf regionale Versorgungsstrukturen sowie auf kleine und mittlere Unternehmen Bedacht zu nehmen.

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) erkundigte sich nach den Einsparungen, die durch die Reorganisation der Bundesbeschaffung und durch die Konsolidierung des Budgets erzielt wurden.

Abgeordneter Herbert Haupt (F) erinnerte daran, dass auch die Einführung der Unfallrentenbesteuerung auf Vorschläge externer Berater zurückging, eine Maßnahme, die Menschen an den Rand der Armut brachte und später aufgehoben werden musste. Aus volkswirtschaftlicher Sicht stellte Haupt die angegebenen Erfolge der Bundesbeschaffungsstelle in Frage und klagte darüber, dass KMU durch die zentrale Beschaffung an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Weitere Kritikpunkte betrafen die Dokumentationsmängel, die Nichtbefassung der Finanzprokuratur und die Heranziehung externer Berater anstelle der Finanzprokuratur – Haupt sah viele aufklärungsbedürftige Vorgänge bei der Vergabe von Berateraufträgen.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz entgegnete der Kritik mit dem Hinweis auf mehr als 60 Verwaltungsreformprojekte, bei denen gute Arbeit geleistet wurde. Seit 2000 konnten habe man 15.000 Planstellen in der Bundesverwaltung eingespart. Dennoch würden wesentlich bessere Leistungen erbracht, dies sei im Finanzressort nur durch eine Organisationsreform möglich gewesen, für die externe Berater herangezogen werden mussten. Finz erinnerte an die Einrichtung von Wirtschaftsräumen in der Finanzverwaltung, die Einsparung von Finanzlandesdirektionen, an die Schaffung von Kompetenzzentren und an die Dezentralisierung.

In der Bundesbeschaffung habe der zentrale Einkauf das Problem gelöst, dass dieselben Güter oft mit Preisunterschieden von bis zu 15% einkauft worden waren. Die Bundesbeschaffungs‑GmbH sei eine Erfolgsstory, die jährlich Einsparungen von 38 Mill. € ermögliche. Dieses Geld stehe nun für andere Zwecke, etwa für Soziales oder für die Regionalförderung zur Verfügung. Die gesetzlichen Grundlagen für Reorganisationsmaßnahmen seien im Ministerium geschaffen worden.    

Beratungskosten im Umfang von 3,318 Mill. € für die Reorganisation der Bundesbeschaffung stehen Einsparungen in der Höhe von 29 Mill. € im Jahr 2002 und jeweils 38 Mill. € in den Jahren 2003 und 2004 gegenüber. Die Aufgaben des Beraters lagen in der Marktanalyse, der Ermittlung des Einsparungspotentials und der Klärung organisatorischer Fragen bei der Einbindung der verschiedenen Ressorts sowie bei der Bildung von Beschaffungsgruppen. Die KMU sind als Anbieter eingebunden und haben die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden. Sie nützen diese Möglichkeiten, was an ihrem Anteil von 50% an den Beschaffungen ablesbar sei. Die geäußerte Kritik sei für ihn nicht nachvollziehbar, sagte der Finanzstaatssekretär.

Die Verwaltungsreform habe als wichtigstes Ergebnis wesentlich schlankere Strukturen und wesentlich geringere Personalkosten. 2001 konnte erstmals ein Überschuss im Budget erzielt werden und 2002 sei das Defizit sehr gering ausgefallen. 2005 zähle Österreich im Ecofin zu den Musterschülern der Stabilitätspolitik – 2000 lag es noch an letzter Stelle, sagte Alfred Finz. Die Kritik an der Beschäftigung von Beratern wies Finz mit dem Hinweis darauf zurück, dass auch frühere Regierungen bei größeren Projekten, er nannte den Verkauf der CA‑BV oder die Privatisierung der DDSG, externe Berater beschäftigt haben.

Den Vorwurf des Abgeordneten Haupt, man habe einem Beamten, der an der Auswahl der Berater mitgewirkt habe, mit einer Position in der Finanzmarktaufsicht belohnt, obwohl er nicht über die dafür erforderliche Bankerfahrung verfügte, wies der Staatssekretär zurück. Der genannte Ministerialrat sei als bestgereihter Bewerber zum Zug gekommen. - Kritik an Dokumentationsmängeln akzeptierte der Staatssekretär, die interne Revision sei aber immer eingeschaltet gewesen.

Die Frage, warum das Ressort statt der Finanzprokuratur externe Berater herangezogen habe, beantwortete Finz, indem er auf den hohen Spezialisierungsgrad heutiger Rechtsanwälte aufmerksam machte. Die Finanzprokuratur habe nicht über ausreichendes Spezialwissen im internationalen Vergabewesen verfügt.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erneuerte die Kritik des Rechnungshofes, die interne Revision sei bei Vergabeverfahren erst nachträglich eingeschaltet worden, aber nicht eingebunden gewesen. Darüber hinaus bezeichnete Präsident Moser den Kostenanteil der Beratung für das Vergabeverfahren für die Berater mit 12,5% als sehr hoch.

In einer weiteren Verhandlungsrunde ging Abgeordneter Gerhard Reheis (S) neuerlich auf die Probleme der KMU mit der zentralen Bundesbeschaffung ein, weil sie bei Ausschreibungen nicht mithalten können. Reheis beklagte die Ausdünnung des ländlichen Raums und die steigende Arbeitslosigkeit.

Abgeordneter Josef Bucher (F) sprach von einem erfolgreichen Weg bei der Reform der Finanzverwaltung, durch die Personalkosten reduziert werden konnten. Auch die Einsparungen infolge des zentralen Bundesbeschaffungswesens nannte Abgeordneter Bucher ausdrücklich einen Erfolg. Seine Frage lautete, warum Berater mit den höchsten Preisen beauftragt wurden.

Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) interessierte sich dafür, warum das Preiskriterium bei der Auswahl von Beratern so gering gewichtet wurde. Kogler fragte sich auch, ob all die teuren Berater tatsächlich notwendig waren. Schließlich wollte er wissen, wie man den Nutzen der Beratung beziffern könne, um die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vergabe von Beratungsaufträgen bewerten zu können.

Abgeordneter Erwin Kaipel (S) zeigte sich unzufrieden mit den Antworten des Staatssekretärs auf seine Fragen zum Thema zentrale Bundesbeschaffung und KMU: „Wie erfüllen Sie die gesetzliche Vorgabe, regionale Versorgungsstrukturen und kleine Betriebe aufrecht zu erhalten?“

Abgeordneter Nikolaus Prinz (V) erkundigte sich danach, ob und wie der Rechnungshof selbst externe Berater einsetze.

Abgeordneter Herbert Haupt (F) kritisierte die Bestellung eines Ministerialrates in der Finanzmarktaufsicht. Da er das Kriterium einer zweijährigen Bankpraxis nicht erfüllt habe, wäre es notwendig gewesen, die Postenausschreibung zu wiederholen, mit der andere Bewerber ausgeschaltet worden seien. - Den Einsatz externer Berater bei der Budgeterstellung verstand Abgeordneter Haupt nicht. Es sei die Kernaufgabe des Ministeriums und seiner Budgetabteilung, ein Budget mit einem Nulldefizit zu erstellen.

Schließlich problematisierte Haupt auch die „schlanke“ Verwaltung im Finanzressort, das sei zwar gut für die Wirtschaft, nicht aber für den Staat als Ganzes. In diesem Zusammenhang machte Haupt auf Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialabgaben aufmerksam.  

Finanzstaatssekretär Alfred Finz wies die Abgeordneten darauf hin, dass bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von 220 Mrd. € der Umfang der zentralen Bundesbeschaffung mit 500 Mill. € zu gering sei, um regionale Probleme auszulösen. Bei den Lebensmittelausschreibungen, die bewusst in kleine Lose gesplittet wurden, seien 74% der Aufträge an KMU gegangen. Den Vorwurf der Gesetzwidrigkeit wies Finz wiederholt zurück.

Dem Ressort sei es bei den Beratungen in erster Linie um die Qualität und weniger um den Preis gegangen, weil es sich um neue Projekte gehandelt habe. Bei der Bewertung von Beratern stehe in erster Linie die Frage im Vordergrund, ob ein Berater in der Lage sei, die gewünschten Ergebnisse zu liefern. Die Beratertätigkeiten seien abgeschlossen. Mit der Evaluierung seien nun andere Berater beauftragt, dies entspreche einer Empfehlung des Rechnungshofes.

Die KMU profitierten sehr wohl von den durch die Reorganisationsmaßnahmen eingesparten Mittel, sagte der Finanzstaatssekretär und erinnerte an die Neuordnung der Wirtschaftsförderung sowie an Spezialprogramme zugunsten von KMU.

Kritik an der Reform der Finanzverwaltung wies Finz zurück. Die Neugestaltung der Betriebsprüfung und der Einsatz elektronischer Wegweiser habe zu positiven Ergebnissen geführt.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erinnerte an die Empfehlung des Rechnungshofes, das Preiskriterium bei Ausschreibungen mit 25% zu gewichten. Im Finanzministerium lag die Gewichtung mit 10% bis 20% weit darunter. Außerdem kritisierte Präsident Moser die sehr unterschiedlichen Tagsätze bei den Beraterhonoraren, den Verzicht auf Preisverhandlungen und die Praxis von Pauschalvergütungen anstelle kostengünstigerer Einzelvergütungen.

Der Rechnungshof selbst kaufe Beraterleistungen zu, wenn dies die Erfolgsaussichten bei einem Projekt erhöhe. Die Anregung des Rechnungshofpräsidenten für einen Entschließungsantrag oder eine Ausschussfeststellung für Leitlinien, unter anderem für das Vergabewesen, stieß bei den Abgeordneten Günter Kräuter und Werner Kogler auf positive Reaktionen.

Seine eigene Organisationsreform setze der Rechnungshof bisher ohne Berater um, sagte Präsident Moser, er könne aber nicht ausschließen, dass künftig Beratungsleistungen erforderlich sein werden.

Auf weitere Detailfragen der Abgeordneten Kurt Gaßner (S) und Herbert Haupt (F) hielt Finanzstaatssekretär Finz fest, bei der Reform der Finanzverwaltung sei kein einziges Finanzamt geschlossen worden und es werde auch in Zukunft keines geschlossen. Mit Frühpensionierungen sei man im Zuge der Reform äußert restriktiv umgegangen.

Bei den Bundesbeschaffungen habe man Buchbeschaffungen aus der Liste der zentral zu beschaffenden Güter heraus genommen und die Lose zugunsten der KMU verkleinert (Forts).

Schluss