Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 20.05.2005

VORLAGEN: BUDGET UND FINANZEN

INSTRUMENTE DER AUSFUHRFÖRDERUNG WERDEN VERLÄNGERT UND MODERNSIERT

Das Ausfuhrförderungsgesetz ermächtigt den Finanzminister, österreichische Exporteure durch die Übernahme von Exportgarantien und Wechselbürgschaftszusagen zu unterstützen. Da dieses Gesetz Ende des Jahres ausläuft, beantragen die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F) eine Verlängerung des Gesetzes um weitere fünf Jahre. Im Interesse eines modernen Risikomanagements soll die Novelle den Portfoliotausch mit anderen staatlichen Exportkreditversicherern und den Einsatz von Kapitalmarktinstrumenten ermöglichen (611/A).   

Eine Novelle des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes soll die Refinanzierung des jahrzehntelang bewährten Systems der Exportfinanzierung sicher stellen, in dem der Bund Haftungen für Kreditoperationen der Oesterreichischen Kontrollbank zur Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisiken in der Exportwirtschaft übernimmt. Die diesbezügliche Ermächtigung des Finanzministers soll bis 2011 verlängert und zugleich der Haftungsrahmen um 5 Mrd. € auf 30 Mrd. € erhöht werden. Außerdem werden textliche Klarstellungen, Adaptionen bei den Haftungstypen und andere Aktualisierungen vorgenommen. So schlagen die Antragsteller, die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Thomas Prinzhorn (F) vor, Rechtsgeschäfte oder Rechte im Zusammenhang mit Exporten, für die eine internationale Organisation haftet, als grundsätzlich refinanzierungsfähig zu behandeln (610/A). (Schluss)