Parlamentskorrespondenz Nr. 545 vom 23.06.2005

SOZIALAUSSCHUSS BESCHLIESST UMSETZUNG DER ENTSENDERICHTLINIE

FPÖ unterstützt Abänderungsantrag der Sozialdemokraten

Wien (PK) - Die Mitglieder des Sozialausschusses mussten sich im Verlauf der Sitzung noch mit zahlreichen weiteren Vorlagen, wie zum Beispiel der - einstimmig angenommenen - Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes befassen. Für Überraschung hat dabei gesorgt, dass ein von der SPÖ eingebrachter Abänderungsantrag, wonach das Gesetz auch für Bund, Länder und Gemeinden gelten sollte, nicht nur von den sozialdemokratischen und Grünen Abgeordneten, sondern auch von den F-Mandataren angenommen wurde. Teils einstimmig, teils mehrheitlich angenommen wurde die Erhöhung der Kriegsgefangenenentschädigungen, das Abkommen über soziale Sicherheit mit Bulgarien fand die Zustimmung aller Fraktionen. Vertagt wurden sodann alle Anträge der Opposition. Die Sozialdemokraten forderten u.a. einen Lastenausgleich zur Lehrlingsausbildung sowie die Einführung von Kollektivverträgen für die Arbeitnehmer bei der IAF-Service-GmbH. Auch die G-Initiativen betreffend die Einführung eines passiven Wahlrechts für Ausländer in Interessenvertretungen wurden vertagt.

UMSETZUNG DER ENTSENDERICHTLINIE


Die EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) wurde generell durch Anpassungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz umgesetzt. Die derzeit noch fehlende Garantie des Naturalurlaubsanspruches und die Einbeziehung des entsandten oder überlassenen Arbeitnehmers in die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erfordert Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und Anpassungen in anderen Gesetzen.

Arbeitnehmer, die vorübergehend von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Österreich entsandt oder überlassen werden, werden in das Urlaubskassenverfahren einbezogen. Diese Arbeitgeber werden zu denselben Lohnzuschlägen wie Arbeitgeber mit Sitz in Österreich verpflichtet. In Entsendefällen soll das Urlaubsentgelts direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt, im Inland versteuert und die Sozialversicherungsbeiträge an den jeweiligen ausländischen Sozialversicherungsträger abgeführt werden. Die Entsenderichtlinie schafft einen "harten Kern" von Schutzbestimmungen für grenzüberschreitend entsandte oder überlassene Arbeitnehmer und gleicht die Wettbewerbssituation zwischen Unternehmen mit Sitz in Österreich und solchen mit Sitz im Ausland an.

Das Arbeitsüberlassungsgesetz sei derzeit bei Überlassung von Arbeitnehmern an Bund, Länder und Gemeinden nicht anzuwenden, gab Abgeordneter Dietmar Keck (S) zu bedenken. Er brachte daher einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, damit diese Lücke geschlossen wird.

Abgeordneter Walter Tancsits (V) ging auf die Eckpunkte des Regierungsentwurfs ein und hob positiv hervor, dass nun geordnete Verhältnisse für Leiharbeitskräfte geschaffen werden und damit Lohndumping vermieden wird.

Der Inhalt der Regierungsvorlage sei relativ klar, konstatierte Bundesminister Martin Bartenstein, es solle gewährleistet werden, dass die Arbeitskräfteüberlassung zu keinen Nachteilen für die Dienstnehmer führt. Hinsichtlich des SPÖ-Abänderungsantrags meldete er verfassungsrechtliche Bedenken an, weil damit in das Dienstrecht der Länder eingegriffen wird.

Bei der Abstimmung wurde sodann der Antrag der Sozialdemokraten mit S-G-F-Mehrheit angenommen; die Regierungsvorlage passierte in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages einstimmig den Ausschuss.

ERHÖHUNG DER KRIEGSGEFANGENENENTSCHÄDIGUNGEN


Die Kriegsgefangenenentschädigung soll, da keine automatische Valorisierung vorgesehen ist, angehoben werden, heißt es in einem V-F- Antrag. Durch die Aufrundung auf gerade Eurobeträge (z.B. 15 € statt 14,53 €) bzw. 50-Centbeträge (z.B. 22,50 € statt 21,80 €) wird es zu einer durchschnittlichen Erhöhung um 2,5 % kommen. In einer Änderung des Kriegsopfer- und des Heeresversorgungsgesetzes wird darauf hingewiesen, dass Witwen (Witwer) nach Schwerbeschädigten eine (einkommensunabhängige) Witwen(Witwer)rente auch dann erhalten, wenn der Tod nicht die Folge einer Dienstbeschädigung war. 

Wieder einmal werden Materien zusammengefasst, die nicht zusammenpassen, bemängelte Abgeordneter Öllinger (G). Aus diesem Grund forderte er eine getrennte Abstimmung. Hinsichtlich des Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetzes kritisierte er, dass es keine Differenzierung zwischen Tätern und Opfern gebe.

Er habe Verständnis für eine gewisse Sensibilität in dieser Frage, räumte Abgeordneter Walter Tancsits (V) seinem Vorredner gegenüber ein, aber es gehe um zwei völlig verschiedene Sachen. Einerseits soll die Kriegsgefangenentschädigung erhöht und andererseits eine Verbesserung für Kriegsopfer erreicht werden.

Er kenne die Bedenken von Öllinger, erklärte Abgeordneter Herbert Haupt (F), aber im österreichischen Rechtssystem gebe es auch das Prinzip der Rehabilitation. Zudem haben viele Menschen nach dem Krieg einen ganz anderen Lebensweg eingeschlagen und seien aufrechte Demokraten geworden.

Bundesministerin Ursula Haubner sprach von zwei sehr positiven Änderungen im Bereich der Witwen- und Hinterbliebenenversorgung sowie bei der Kriegsgefangenenentschädigung. Damit werden nun die letzten Lücken geschlossen. Die Erhöhung der Kriegsgefangenenentschädigung, von der 60.000 Menschen betroffen sind, entspreche einer Erhöhung von ca. 2,5 %.

Bei der getrennt durchgeführten Abstimmung wurde die Vorlage teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen.

ABKOMMEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT MIT BULGARIEN


Durch das - einstimmig angenommene - Abkommen mit Bulgarien wird ein weitestgehender Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen gewährleistet. Dazu tragen u.a. die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend der in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten sowie der Leistungsexport bei. In materiellrechtlicher Hinsicht orientiert sich der Vertrag an jenen Abkommen, die in den letzten Jahren mit Polen und der Slowakei abgeschlossen wurden, heißt es in der Vorlage.

Auf eine Frage des Abgeordneten Karl Dobnigg (S) machte ein Mitarbeiter des Sozialministeriums darauf aufmerksam, dass erstmals in einem derartigen Abkommen eine Mindestleistung für die Pensionsversicherung vorgesehen ist. Der Grund dafür ist, dass eine solche Regelung auch in Bulgarien vorgesehen ist; dies habe aber keine Auswirkungen auf Österreich.

SPÖ FORDERT LASTENAUSGLEICH ZUR LEHRLINGSAUSBILDUNG


Einen Lastenausgleich im Rahmen der Lehrlingsausbildung forderte Abgeordneter Dietmar Keck (S). In einem entsprechenden Antrag wird darauf hingewiesen, dass es zu wenig Ausbildungsplätze gebe und die Qualität der dualen betrieblichen Ausbildung zu wünschen übrig lasse. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird daher aufgefordert, ein Modell auszuarbeiten, wodurch in Zukunft alle Betriebe einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten sollen. Jene Betriebe sowie die überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige Lehrlingsausbildung anbieten, sollten finanziell unterstützt werden, wobei auch die Einbeziehung öffentlicher Mittel zu prüfen sei.

Abgeordnete Karl Öllinger (G) hielt den Vorschlag für diskussionswürdig, schlug jedoch vor, über einen Bildungsbeitrag nachzudenken, der u.a. auch Weiterbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen umfasst. Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) war der Meinung, dass die Lehrlingsförderungen oft ihr Ziel nicht erreichen und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe immer mehr sinke. Man sollte daher dringend neue Förderinstrumente ins Auge fassen. Abgeordneter Karl Donabauer (V) hielt den SPÖ-Vorschlag für nicht praktikabel. Man müsse auch hinterfragen, warum viele Betriebe keine Lehrlinge mehr ausbilden wollen, und grundsätzlich über Themen wie Schutzbestimmungen oder Lehrlingsentgelt diskutieren, regte er an.

Die von der SPÖ vorgeschlagene Lösung würde zu mehr Problemen führen, als sie lösen würde, meinte Bundesminister Martin Bartenstein. Es würde sich um eine "Lehrlingsstrafsteuer" handeln, was eine zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmen darstellt.

Der vom Abgeordneten Max Walch (F) eingebrachte Vertagungsantrag wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

In einem weiteren Antrag treten die Sozialdemokraten für eine Änderung des IAF-Service-GmbH-Gesetzes in der Richtung ein, dass die Arbeitsverhältnisse der ArbeitnehmerInnen der Gesellschaft in einem Kollektivvertrag im Sinne des ArbVG geregelt werden. Die Sondersituation beim IAF habe sich durch die Ausgliederung ergeben, erläuterte Abgeordneter Richard Leutner (S), und die Bediensteten stehen nun ohne Kollektivvertrag da.

Abgeordnete Barbara Riener (V) bemängelte die Wortwahl des Antrags. Außerdem wurde gerade ein Prämiensystem bei der IAF-Service-GmbH eingeführt, weshalb man sich die Entwicklung erst anschauen müsse. Ein von ihr eingebrachter Vertagungsantrag wurde mit V-F-Mehrheit angenommen.

GRÜNE ANTRÄGE ZU PASSIVEM WAHLRECHT FÜR AUSLÄNDER IN INTERESSENVERTRETUNGEN


Mit V-F-Mehrheit vertagt wurden schließlich auch zwei Anträge der Grünen, in denen das passive Wahlrecht für Ausländer in Interessenvertretungen gefordert wurde. Das passive Wahlrecht zur Arbeiterkammer und zum Betriebsrat stelle ein demokratisches Grundrecht dar, das eine unterschiedliche Behandlung von Ausländer und Ausländerinnen in keiner Weise rechtfertige, argumentieren die Grünen. Die derzeit bestehende Ungleichbehandlung stehe daher auch im Widerspruch zum Rassendiskriminierungs-BVG sowie zum EU-Recht. Demzufolge sieht der Antrag zur Novellierung des § 21  Abs.1 des Arbeiterkammergesetzes das passive Wahlrecht für all jene vor, die am Stichtag das 19. Lebensjahr vollendet haben und insgesamt mindestens zwei Jahre in Österreich in einem die Kammerzugehörigkeit begründenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis standen. Analoge Änderungen beantragen die Grünen hinsichtlich des passiven Wahlrechts zum Betriebsrat und zum Jugendvertrauensrat im Arbeitsverfassungsgesetz.

Mit dem Hinweis darauf, dass gerade Gespräche mit dem Koalitionspartner über eine Novellierung des Arbeiterkammerwahlrechts laufen, stellte Abgeordneter Max Walch (F) einen Vertagungsantrag.

Abgeordneter Richard Leutner (S) unterstützte grundsätzlich die Vorschläge der Grünen. Ablehnend äußerte er sich jedoch zur Absenkung des Wahlalters von 21 auf 19 Jahre.

Es sei klar, dass es in dieser Frage einen Handlungsbedarf gebe, räumte Bundesminister Martin Bartenstein ein. Mit dem Erlass vom 8. August 2003 wurde jedoch sichergestellt, dass die Arbeiterkammerwahlen rechtskonform durchgeführt werden. Auch er war der Auffassung, dass zunächst die Gespräche abgewartet werden sollen, zumal keine unmittelbaren Wahlen anstehen.(Fortsetzung)