Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 28.06.2006

Vorlagen: Verfassung

Ortstafel-Konflikt: Getrennte Anträge von ÖVP und Freiheitlichen

In der Frage der Anbringung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten haben sowohl die ÖVP als auch der Freiheitliche Parlamentsklub (F-BZÖ) einen Vorschlag vorgelegt. Die ÖVP schlägt in ihrem Antrag vor, in das Volksgruppengesetz eine Verfassungsbestimmung einzufügen, die darauf hinausläuft, dass künftig in Gemeinden mit einem Volksgruppenanteil von mehr als 10 % und in Ortschaften mit einem Volksgruppenanteil von mehr als 15 % zweisprachige Ortstafeln anzubringen sind. Gleichzeitig wird für die mögliche Anbringung weiterer zweisprachiger Ortstafeln ab dem Jahr 2010 Vorsorge getroffen. Für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen schlägt die ÖVP eine Frist von bis zu 42 Monaten vor, wobei in Ortschaften mit hohem Volksgruppenanteil die Aufstellung der zweisprachigen Ortstafeln rascher zu erfolgen hätte. Neue Bestimmungen enthält der ÖVP-Antrag darüber hinaus für die Wahl der Mitglieder der Volksgruppenbeiräte. (848/A)

Der Freiheitliche Parlamentsklub (F-BZÖ) regt zur Lösung des Ortstafel-Konflikts ebenfalls die Verankerung einer Verfassungsbestimmung im Volksgruppengesetz an, lässt in seinem Antrag vorerst aber noch offen, wie hoch der Volksgruppenanteil in der jeweiligen Gemeinde bzw. Ortschaft sein muss, um zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln verpflichtet zu sein. Klubobmann Herbert Scheibner und seine FraktionskollegInnen drängen jedenfalls darauf, dass bei der Feststellung der zahlenmäßigen Größe der Volksgruppe zumindest zwei amtliche statistische Erhebungen der letzten 20 Jahre berücksichtigt werden, und schlagen eine Frist für die Aufstellung verpflichtender zweisprachiger Ortstafeln von bis zu 50 Monaten vor. Analog zum ÖVP-Antrag soll die Verpflichtung zur Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln nur für Ortschaften gelten, in der mehr als 30 Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. (849/A) (Schluss)