Vorlagen: Finanzen
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Schweden soll geändert werden, um künftig zu verhindern, dass der Vertrag zur Umgehung der schwedischen Pflicht zur Besteuerung des Wertzuwachses von Gesellschaftsbeteiligungen genutzt wird. Eine "Doppelnichtbesteuerung" war bisher möglich, wenn Beteiligungen nach einem Wohnsitzwechsel von Schweden nach Österreich veräußert wurden (27 d.B.).
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien
Änderungen im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Slowenien sehen für Lizenzgebühren künftig eine einheitliche Quellensteuer von 5 % vor. Außerdem soll im Quellenstaat Steuerfreiheit für Zinsen gelten, die von einem Vertragsstaat oder der Zentralbank gewährt werden, sowie auch für Zinsen, die für Darlehen der Österreichischen Kontrollbank gezahlt werden. Durch EU-Vorschriften sehen sich die Vertragspartner schließlich veranlasst, Vorbehalte beim Informationsaustausch zu streichen (28 d.B.). (Schluss)
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- 28 d.B. - Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- 27 d.B. - Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen