Parlamentskorrespondenz Nr. 147 vom 07.03.2007

Nächtliche Debatten über Ökostrom, Internet und Pflanzenschutzmittel

Einstimmige Entschließung für Maßnahmen gegen Internetkriminalität

Wien (PK) – Im weiteren Verlauf der 14. Nationalratssitzung wandten sich die Abgeordneten zunächst einem im Umweltausschuss auch mit den Stimmen des BZÖ angenommenen V-S-Antrag mit formalen Änderungen im Ökostromgesetz zu. Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) forderte demgegenüber eine Totalreform des Gesetzes nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes über erneuerbare Energien. Das derzeitige Gesetz reiche nicht aus, Ökostrom in Österreich zu fördern, insbesondere müsste es für erneuerbare Energieträger Planungs- und Investitionssicherheit sowie eine Abnahmegarantie geben, betonte sie. In einem Entschließungsantrag verlangte Lichtenecker zudem den Ausbau von Klimaschutzmaßnahmen in Österreich.

Abgeordneter KOPF (V) bezeichnete hingegen die heimische Ökostromförderung als Erfolgsgeschichte und zeigte kein Verständnis für die Kritik der Grünen. Mit diesem Gesetz werde man 10 % Ökostrom und ein Fördervolumen von über 4 Mrd. € erreichen, stand für den Redner fest.

Abgeordneter THEMESSL (F) kritisierte, dass durch das Ökostromgesetz das Gaskraftwerk in Simmering gefördert werden soll, und sprach von einer Anlassgesetzgebung. Das derzeitige Gesetz hielt der Redner für wenig wirkungsvoll und verlangte eine grundlegende Änderung.

Abgeordneter EDER (S) widersprach den Ausführungen seines Vorredners und erklärte, die Förderung von Fernwärme sei ökonomisch und politisch sinnvoll, es handle sich um eine ausgezeichnete Idee, gerade in Ballungsräumen, von der viele Menschen profitierten. Man sollte diesem Antrag daher die Zustimmung geben, schloss Eder.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) setzte sich mit der Wirtschaftskompetenz der ÖVP auseinander und bemängelte, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger 1997 höher gewesen sei als 2005, eine Entwicklung, die entschieden in die falsche Richtung weise. Im gegenständlichen Fall müsse man sich bewusst sein, dass Kraft-Wärme-Kopplungen mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, wohingegen den erneuerbaren Energieträgern die Zukunft gehören sollte.

Abgeordneter SCHALLE (B) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zum gegenständlichen Antrag, merkte aber an, dass eine exaktere Textierung wünschenswert wäre, müsse man sich doch auf Gesetze verlassen können. Hinsichtlich des Klimaschutzes mahnte der Redner vermehrtes Engagement seitens der Bundesregierung ein.

Wirtschaftsminister Dr. BARTENSTEIN unterstützte die Anregung einer weiteren Steigerung der F&E-Quote und kündigte an, Österreich werde auch 2010 zu den europäischen Spitzenreitern auf diesem Gebiet gehören. Der Klimaschutz habe oberste Priorität und veranlasse die Bundesregierung zu weiteren Aktivitäten auf dem Gebiet des Ökostroms, führte Bartenstein weiter aus. Österreichs Anteil am Ökostrom sei beinahe doppelt so hoch als der europäische Durchschnitt. Abschließend wies der Minister auf die Bedeutung der diesbezüglichen Novelle hin und versicherte dem Haus, dass die Bundesregierung diesem Thema auch weiterhin Priorität einräumen werde.

Abgeordneter HOFER (F) sagte, es sei sinnvoll die heimischen Ressourcen zu nutzen, wovon im übrigen auch der ländliche Raum profitieren würde, böte der Umstieg auf erneuerbare Energieträger doch enorme Chancen für den ländlichen Raum. Dieses Ökostromgesetz sei jedoch nicht das richtige Instrument, diese Ziele zu erreichen, so Hofer. Zudem müsse man mehr in Forschung und Entwicklung investieren, zu welchem Zweck der Redner einen Entschließungsantrag einbrachte, wonach Österreich aus dem Euratom-Vertrag aussteigen und die diesbezüglichen Mittel in die Forschung und Entwicklung erneuerbarer Energieträger investieren solle. Sodann brachte er einen weiteren Entschließungsantrag hinsichtlich des Klimaschutzes und der Energieautonomie ein. Ein dritter Antrag betraf die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten.

Abgeordneter SCHULTES (V)vertrat die Ansicht, man habe es in dieser Debatte mit Fragen der Wirtschaftslenkung zu tun, gehe es doch darum, einen Wirtschaftszweig zu fördern, der sich als zukunftweisend erwiesen habe. Im gegenständlichen Bereich gebe es zwar noch einige offene Fragen, mit denen man sich beschäftigen werde, doch das Gesetz selbst sei gut, man befinde sich damit auf dem richtigen Weg.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) setzte sich mit der Energieautonomie Österreichs auseinander und ging auf die diesbezüglichen Details ein. Dabei wies er auch darauf hin, dass Österreich ein Spitzenreiter im Bereich der erneuerbaren Energie sei. Schließlich gehe es auch, so Bauer weiter, um die Erhöhung der heimischen Energieeffizienz, um auch langfristig auf dem richtigen Weg zu sein.

Abgeordneter STEINDL (V) unterstrich die Argumentationslinie seiner Fraktionskollegen und unterstrich, man sei in diesem Bereich auf dem richtigen Weg.

Ähnlich argumentierten in der Folge auch die Abgeordneten MUCHITSCH, MARIZZI, Mag. TRUNK und RIEPL (alle S). Die Redner sprachen sich klar für einen Ausbau erneuerbarer Energie aus und wiesen dabei auf die soziale Komponente der Thematik hin. Auch auf die Versorgungssicherheit wurde hingewiesen. Das Gesetz wurde einhellig gut geheißen, wie auch der gegenständliche Antrag einmütig Unterstützung fand.

Bei der Abstimmung erhielt die Vorlage die erforderliche Mehrheit, die F- und G-Anträge verfielen der Ablehnung.

Nationalrat einhellig für Maßnahmen gegen die Internet-Kriminalität

Auf der Grundlage eines Fünf-Parteien-Entschließungsantrages sprach sich der Nationalrat sodann einstimmig dafür aus, verstärkt Maßnahmen gegen den Missbrauch des Internets durch Pädophile, gegen Phishing-Mails, gegen Betrügereien bei Internetauktionen und gegen das Spamming zu ergreifen.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) brachte eingangs seiner Rede ein konkretes Beispiel von Internet-Kriminalität zur Sprache und zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, sich auf einen Fünf-Parteien-Antrag zur Bekämpfung von unseriösen und rechtswidrigen Angeboten im Internet zu einigen. Ein Ministerium allein könne die Probleme nicht lösen, meinte er, vielmehr sei ein ganzes Maßnahmenpaket erforderlich. Es gehe nicht nur um strafrechtliche und zivilrechtliche Belange, sondern auch um Wettbewerbsfragen. Maier stellte eine parlamentarische Enquete zum Thema Internet-Kriminalität im Herbst in Aussicht.

Abgeordneter RÄDLER (V) gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass es zur Einrichtung eines eigenen Konsumentenschutzausschusses im Nationalrat gekommen sei. Bei der Internet-Kriminalität handle es sich um eine "Wachstumsbranche", skizzierte er, die Zahl der Vergehen sei kontinuierlich im Steigen. Im Zusammenhang mit dem morgigen Frauentag machte Rädler auf eine Studie aufmerksam, wonach Frauen die intelligenteren Internet-Nutzer seien.

Abgeordnete HRADECSNI (G) unterstrich, die modernen Kommunikationsmittel ermöglichten es, schnell und unbürokratisch zu Informationen, aber auch zu Unterhaltung zu kommen. Das Internet habe aber auch negative Seiten wie die Verbreitung von Kinderpornographie. Es bedürfe zudem eines erheblichen Kostenaufwandes, um sich gegen unseriöse und kriminelle Internet-Angebote zu schützen. Hradecsni wies auf die Bedeutung von Information und Aufklärung für Internet-NutzerInnen hin.

Abgeordneter VILIMSKY (F) machte geltend, dass Globalisierung und freier Warenverkehr heute Realität seien. Für umso wichtiger erachtet er einen wirksamen Konsumentenschutz. Seiner Auffassung nach hat hier die alte Regierung "einiges im Argen gelassen". Auch gegen die immer raffinierter werdende Internet-Kriminalität müsse effizient vorgegangen werden. Gegen das neue Windows-Betriebssystem Vista brachte Vilimsky massive datenschutzrechtliche Bedenken vor.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) befasste sich mit dem Einkauf im Internet und verwies auf die Notwendigkeit, unseriösen Anbietern "das Handwerk zu legen". Besonders hob er auch das Problem von Phishing hervor und wandte sich dagegen, Verbraucher beim Online-Banking durch Haftungsausschlüsse erheblich zu benachteiligen. Zur Entschließung des Konsumentenschutzausschusses brachte Dolinschek einen Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, für die Vorlage eines Maßnahmenpakets seitens der Regierung eine Frist bis Ende 2007 zu setzen.

Abgeordnete FLECKL (S) führte aus, im Bereich des Konsumentenschutzes gebe es viel zu tun. Der Konsument hole heute die Geschäftswelt per Internet in sein Haus, schilderte sie. Das könne praktisch sein, berge aber auch viele Gefahren. Der Phantasie der Trickbetrüger seien keine Grenzen gesetzt. Auch Jugendliche, für die der Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln eine Selbstverständlichkeit sei, sind nach Meinung Fleckls stark gefährdet.

Abgeordnete STEIBL (V) räumte ein, dass das Internet vieles erleichtere. Es sei aber ständig in Bewegung und daher schwer zu kontrollieren. Besonders setzte sich Steibl mit Gewaltdarstellungen und Gewaltvideos auseinander und hob die Notwendigkeit hervor, Jugendliche zu schützen.

Konsumentenschutzminister Dr. BUCHINGER wies seine Vorrednerin darauf hin, dass für den Schutz der Jugend vor Gewaltvideos die Jugendschutzgesetze der Länder bzw. Familienministerin Kdolsky zuständig seien und das Thema nicht in seine Kompetenz als Konsumentenschutzminister falle. Generell merkte er an, die Internet-Kriminalität sei eine große Herausforderung, die eine Bündelung der Kräfte erforderlich mache. Buchinger kann sich u.a. eine Gesetzesänderung im Bereich des Wettbewerbsrechts vorstellen, um eine Gewinnabschöpfung unlauter erzielter Gewinne zu ermöglichen.

Abgeordneter KECK (S) machte darauf aufmerksam, dass sich viele vermeintlich kostenlose Angebote im Internet wie die Errechnung des Intelligenzquotienten oder die Voraussage der Lebenserwartung nachträglich als kostenpflichtig entpuppten. Man müsse etwas dagegen unternehmen, betonte er, nicht zuletzt um Kinder zu schützen. Die vorliegende Entschließung sieht er als politisches Signal.

Abgeordnete HÖLLERER (V) sprach sich dafür aus, dass sich der Konsumentenschutzausschuss mit allen möglichen Fragen des Konsumentenschutzes befasst, auch mit solchen, die nicht in die direkte Zuständigkeit des für Konsumentenschutz zuständigen Ministers fallen. Zum Thema Internet-Kriminalität merkte sie an, es sei wichtig, dass alle Zugang zu modernen Technologien wie dem Internet hätten, man müsse sich aber gleichzeitig bewusst sein, dass dort ein enormes Gefahrenpotenzial lauere.

Abgeordnete ABLINGER (S) meinte, die Politik habe sich noch nicht in dem Ausmaß "globalisiert" wie die Märkte. Sie sieht es als Verpflichtung der Politik, gegen Internet-Kriminalität aktiv zu werden, auch wenn man das Gefühl habe, ständig "hinten nach" zu sein. Weiters sprach sich Ablinger für "VerbraucherInnenbildung" in Schulen aus.

Abgeordnete FUHRMANN (V) konstatierte, ein sehr drastischer Fall von Internet-Kriminalität sei die Kinderpornographie. Man müsse der Kinderpornographie den Kampf ansagen und sich grenzüberschreitend vernetzen, bekräftigte sie.

Abgeordneter FÜLLER (S) hielt fest, er sei glücklich, dass der Konsumentenschutzausschuss das Thema Internet-Kriminalität gleich auf die Tagesordnung seiner ersten Sitzung gestellt habe. Die Zeitungen seien voll mit Berichten über Betrügereien im Internet, sagte er. Mangelnde Transparenz vieler Homepages tragen seiner Meinung nach dazu bei, dass Menschen "in die Falle tappen".

Abgeordneter HÖFINGER (V) zeigte sich erfreut über die Fünf-Parteien-Einigung und stellte vor allem die präventiven Aspekte, wie Information und Aufklärung der Konsumenten über die Risken des Internets, in den Mittelpunkt seiner Wortmeldung.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) sah Handlungsbedarf anlässlich der Vielzahl von durch unseriöse und rechtswidrige Internetdienste geschädigten Kunden und meinte, es sei an der Zeit, den Konsumenten ein Rücktrittsrecht und bessere Rechtsdurchsetzung an die Hand zu geben und den kriminellen Machenschaften ein Ende zu bereiten.

Abgeordnete GRANDER (V) äußerte sich ebenfalls im Sinn ihrer Vorredner und hielt es für angebracht, durch Verbesserung des Konsumentenschutzes im Internet das Vertrauen in den e-commerce zu steigern.

Abgeordneter WIMMER (S) bemerkte, wenn alle Parteien an einem Strang ziehen, dann könne das Problem einer guten Lösung zugeführt werden.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Erste Lesung: S-Antrag auf Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes

Abgeordneter Mag. MAIER (S) präsentierte die Initiative, durch die sowohl der Landeshauptmann als auch der zuständige Bundesminister analog zum Lebensmittelgesetz ein Rechtsmittel gegen Bescheide der UVS erhalten soll.

Abgeordneter FREUND (V) zeigte sich gesprächsbereit, gab aber zu bedenken, es dürfe durch die Maßnahme kein unnötiger Verwaltungsaufwand entstehen.

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) sah dringenden Handlungsbedarf in Sachen Pflanzenschutzmittel und kritisierte insbesondere die Kontrollen des Pestizideinsatzes als nicht ausreichend sowie die Fristen für die Verfolgungsverjährung als zu kurz. Überdies vermisste Pirklhuber einen effizienten Pestizidreduktionsplan für Österreich.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) kritisierte, das bestehende österreichische Pflanzenschutzmittelgesetz habe lediglich zur Ankurbelung des Marktes bei Pestiziden beigetragen und dabei die hohen österreichischen Standards abgebaut.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) äußerte sich positiv zu dem Antrag, der seiner Meinung nach geeignet ist, bestehende Informationsdefizite des Landeshauptmanns und der Ressortchefs zu beheben.

Abgeordnete HRADECSNI (G) stand dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber, meinte allerdings, er greife zu kurz. Wichtig wäre es ihrer Ansicht nach vor allem, einer weiteren Liberalisierung bei den Pestiziden entgegen zu wirken.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

Eine weitere (15.) Nationalratssitzung diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)