Parlamentskorrespondenz Nr. 154 vom 09.03.2007

Vorlagen: Außenpolitik

Visa-Abkommen mit Ungarn

In einem Abkommen mit Ungarn werden die allgemeinen Bedingungen, unter denen sich die beiden Länder gegenseitig im Verfahren zur Erteilung von Visa vertreten können, festgelegt. Eine Durchführungsvereinbarung zwischen den Außenministern der beiden Staaten beinhaltet die betroffenen Vertretungsbehörden und die technischen Modalitäten der Durchführung des Abkommens. (31 d.B.)