Parlamentskorrespondenz Nr. 279 vom 18.04.2007

Vorlagen: Landesverteidigung

Wehrdienst wird gesetzlich auf 6 Monate gekürzt

In Umsetzung ihres Programms für den Wehrdienst legte die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für eine gesetzliche Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate vor. Der Gesetzentwurf zielt auf entsprechende Änderungen im Wehrgesetz sowie in anderen wehrrechtlichen Normen und bringt eine gesetzliche Fixierung des Grundwehrdienstes auf eine einheitliche Dauer von sechs Monaten. Dazu kommen die Abschaffung der Truppenübungen, die Ablöse der bestehenden Kaderübungen durch Milizübungen und die Neueinführung einer Milizprämie. Alle Maßnahmen den Wehrdienst betreffend sollen möglichst rasch in Kraft treten. Die Bestimmungen zur Anerkennungsprämie, Sachprämie und zur Erhöhung der Einsatzprämie gelten laut Entwurf ab 1. Jänner 2008 (65 d.B.). (Schluss)