Parlamentskorrespondenz Nr. 356 vom 11.05.2007

Vorlagen: Verfassung

Grüne beantragen Ausländerwahlrecht auf Gemeindeebene

Die Grünen sprechen sich in einem Antrag auf Änderung der Bundesverfassung dafür aus, auf kommunaler Ebene allen Ausländerinnen und Ausländern ein Wahlrecht einzuräumen. Ihrer Meinung nach gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass zwar EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei Gemeinderatswahlen ihre Stimme abgeben dürfen, nicht aber StaatsbürgerInnen anderer Länder, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. (203/A)

Grüne für einheitliche 4%-Klausel auch bei Landtagswahlen

Bei Nationalratswahlen brauchen kandidierende Parteien mindestens 4 % der Stimmen – oder ein Grundmandat –, um den Sprung in den Nationalrat zu schaffen. Bei Landtagswahlen ist diese Hürde, abhängig vom Bundesland, zum Teil erheblich größer. Die Grünen wollen diesen Umstand ändern und schlagen die Verankerung einer einheitlichen 4%-Klausel für Nationalrats- und Landtagswahlen in der Verfassung vor. (204/A)

Koalitionsparteien wollen passives Wahlalter auf 18 Jahre herabsetzen

Auch die Koalitionsparteien haben in Zusammenhang mit der geplanten Wahlrechtsreform einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Sie treten dafür ein, das passive Wahlalter – mit Ausnahme von Bundespräsidentenwahlen – von derzeit 19 Jahren auf 18 Jahre herabzusetzen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Jugendlichen heute bereits mit 18 Jahren ihre volle Geschäftsfähigkeit erlangen. (212/A)

BZÖ will mehr Volksanwälte und Direktwahl der Volksanwaltschaft

Das BZÖ schlägt in einem Antrag auf Änderung der Bundesverfassung umfassende Änderungen in Bezug auf die Wahl, die Kompetenzen und die Zusammensetzung der Volksanwaltschaft vor. So plädieren Klubobmann Peter Westenthaler und seine FraktionskollegInnen dafür, die Mitglieder der Volksanwaltschaft künftig direkt durch das Volk wählen zu lassen. Gleichzeitig soll die Zahl der Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen von drei auf sechs aufgestockt werden und der Volksanwaltschaft auch die Aufgabe des Behindertenanwalts und des Vorsitzenden der Bundesheer-Beschwedekommission übertragen werden.

Für KandidatInnen sieht der BZÖ-Vorschlag ein Mindestalter von 35 Jahren vor, zudem muss der/die Betreffende über besondere Kenntnisse und Erfahrungen mit der öffentlichen Verwaltung verfügen. Eine vorzeitige Absetzung eines Volksanwalts bzw. einer Volksanwältin wäre laut Gesetzesantrag per Volksabstimmung möglich. Gleich bleiben soll die sechsjährige Funktionsperiode und die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl der VolksanwältInnen.

Als Begründung für ihren Antrag führen die BZÖ-Abgeordneten an, dass der derzeitige Bestellmodus, die Zahl der VolksanwältInnen und ihre parteipolitische Abhängigkeit in den letzten Jahren massiver Kritik ausgesetzt gewesen seien. So gebe es derzeit etwa keine Möglichkeit, VolksanwältInnen bei schwerwiegenden Verfehlungen abzuberufen. Die geltende Beschränkung des Nominierungsrechts auf die drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat hält das BZÖ für anachronistisch. (221/A) (Schluss)