Parlamentskorrespondenz Nr. 906 vom 26.11.2007

Vorlagen: Umwelt

Umsetzung der Batterien-Richtlinie - Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hat die Bundesregierung einen Entwurf für eine "Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle Batterien" (327 d. B.) vorgelegt. Die Novelle schreibt den Herstellern von Batterien und Akkumulatoren vor, sich zu registrieren und an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeug-Altbatterien und Altakkumulatoren teilzunehmen. Gemeinden oder Gemeindeverbände müssen ihren Bürgern die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten anbieten. Die Sammelstellen sind aber nicht zur Übernahme von Batterien verpflichtet, die über den Handel gesammelt wurden. Fahrzeugaltbatterien werden in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden zurückgenommen, wobei jeweils die Gemeinde zu bestimmen haben wird, welcher Hersteller die Altakkumulatoren abholt.

Sammel- und Verwertungssysteme müssen einen Vertrag mit der Koordinierungsstelle über die Entsorgung von Gerätealtbatterien abschließen und einen Logistikplan erstellen. Hersteller oder deren Sammel- und Verwertungssysteme tragen die Kosten des Transports ab Sammelstelle und jene der Behandlung.

Jeder Vertreiber einer Batterie oder eines Elektrogerätes, das eine

Batterie enthält, muss unabhängig von einem Neukauf und unabhängig von der chemischen Zusammensetzung Altbatterien der entsprechenden Sammel- und Behandlungskategorie zurücknehmen, dies gilt auch für den Versandhandel und für Vertreiber von Fahrzeugbatterien.

Der Umweltminister wird die Errichtung von Sammel- und Verwertungssystemen für Batterien genehmigen und deren ordnungsgemäßen Betrieb kontrollieren. (Schluss)