Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 13.03.2008

Erweiterte Informationspflichten für Tschechien in Sachen Temelin

Handel muss unabhängig von Neukauf Altbatterien zurücknehmen

Wien (PK) – Unter einem verhandelt wurden im Plenum des Nationalrates das Protokoll zwischen Österreich und Tschechien betreffend nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, der G-Antrag zur Klärung des völkerrechtlichen Status des Melk-Abkommens und der B-Antrag bezüglich Völkerrechtsklage gegen Tschechien wegen Bruchs des Melker Protokolls.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) kritisierte, dass der Antrag der Regierungsparteien de facto zu einer Abwertung des Melker Protokolls beitragen wird. Außerdem sei weder ein Streitbeilegungsmechanismus enthalten noch die Regelung der Atomhaftung geklärt. Die Grünen haben sich auch aus der interparlamentarischen Temelin-Kommission zurückgezogen, weil ÖVP und SPÖ zu wenig für eine Klarstellung hinsichtlich der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Vertrags kämpfen, unterstrich Lichtenecker. Auch beim vorliegenden G-Entschließungsantrag geht es vor allem darum, dass der völkerrechtliche Status des Melk-Abkommens geklärt wird und weitere Schritte zu seiner Umsetzung eingeleitet werden.

Man müsse leider zur Kenntnis nehmen, dass Tschechien und Österreich zum Thema friedliche Nutzung der Kernenergie völlig unterschiedliche Positionen haben, räumte Abgeordneter KOPF (V) ein. Angesichts dessen sei aber das Melker Abkommen, das Wolfgang Schüssel damals erreicht habe, aber geradezu eine Sensation. Bedauerlicherweise waren die Tschechen nicht bereit, auch einen Streitbeilegungsmechanismus in den Vertrag aufzunehmen. Was die völkerrechtliche Verbindlichkeit angeht, so gab Kopf zu bedenken, dass dies noch immer nicht bedeuten würde, man könne dann irgendein Gericht ohne die Zustimmung der Tschechen anrufen. Den Auszug der Grünen aus der Temelin-Kommission könne er nicht nachvollziehen, weil diese sehr gute Arbeit leiste und weil dadurch erstmals ein Zugang zu Daten und Informationen ermöglicht wurde, die vorher nie zur Verfügung standen.

Abgeordneter HOFER (F) machte zunächst darauf aufmerksam, dass allein im letzten Jahr 120 Störfälle in Temelin verzeichnet wurden. Er war der Auffassung, dass Österreich bezüglich Temelin eine große Chance verpasst habe, nämlich als Tschechien der EU beigetreten ist. Tschechien ist nun EU-Mitglied, aber Österreich stehe trotzdem fast hilflos da und müsse alles schlucken, was von der anderen Seite vorgesetzt wird. Negativ beurteilte er den heutigen Antrag von SPÖ und ÖVP, weil damit auf alle Maßnahmen des Völkerrechts verzichtet und somit das Melker Abkommen abgewertet werde. Eine entscheidende Frage war für Hofer auch, ob der Vertrag bei der UNO registriert wurde. Wenn dies nämlich nicht der Fall sei, dann könne man sich alle Diskussionen ersparen. Schließlich ging er noch auf das Kraftwerk in Mochovce ein, wo Uraltreaktoren im Einsatz sind, die wirklich eine große Gefahr darstellen. Dazu brachte er einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein.

Abgeordnete BAYR (S) war überzeugt davon, dass das Informationsabkommen über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstelle. Es komme nicht nur zu einer Ausweitung der Informationspflichten, sondern auch zu einer Konkretisierung der Zusammenarbeit zwischen Tschechien und Österreich. Damit sei natürlich noch nicht alles abgeklärt, räumte Bayr ein. Aus diesem Grund gebe es auch die bilaterale parlamentarische Diskussion, die Raum gebe für einen nachbarschaftlichen Dialog und die dazu diene, Lösungsvorschläge zu finden und die Gesprächsbasis aufrechtzuerhalten. Nur durch eine Mitarbeit in der Kommission könne ein Beitrag dazu geleistet werden, etwa den völkerrechtlichen Statuts zu klären, meinte Bayr.

Es sei ein Zeichen von parlamentarischer Schwäche, wenn heute nicht gemeinsam - so wie im Dezember 2006 - ein Antrag mit einer ganz klaren Zielrichtung zum Thema Temelin eingebracht werden könne, meinte Abgeordnete HAUBNER (B). Letztlich haben sich alle Parteien im Jahr 2006 dazu verpflichtet, dass bei einer Nicht-Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen eine Völkerrechtsklage eingebracht werden soll. Derzeit werde aber nur ein Weg des Schweigens beschritten, monierte Haubner, und sie fragte sich, ob dies im Zusammenhang mit einem noch nicht abgewickelten Rüstungsauftrag gesehen werden muss. In Kenntnis der aktuellen Lage und auf Basis des Antrags aus dem Jahr 2006 habe das BZÖ eine Entschließung eingebracht, die darauf abzielt, eine Völkerrechtsklage gegen Tschechien einzuleiten.

Bundesminister DI PRÖLL wies darauf hin, dass bereits in der Vereinbarung von Brüssel festgelegt wurde, Expertengespräche zur Änderung des bilateralen Nuklearinformationsabkommen aufzunehmen. Dieser Punkt werde heute umgesetzt. Außerdem ersetze das geänderte Abkommen nicht die Vereinbarung von Brüssel, unterstrich der Ressortchef. Das Informationsabkommen enthalte wesentliche Verbesserungen, weil dadurch etwa erstmals Erläuterungen und ergänzende Informationen aktiv verlangt werden können. Zudem wurde eine eigene Rechtsgrundlage für umfangreiche Konsultationen im Einzelfall geschaffen. Für den Fall, dass die tschechische Republik in Zukunft weitere Kernkraftwerke errichten will, werden die diesbezüglichen Konsultationen auf eine völlig neue Basis gestellt, da Informationen schon im Planungsstadium auszutauschen sind, betonte Pröll. Als wichtig erachtete er die Arbeit der parlamentarischen Kommission, an der alle Fraktionen teilnehmen sollten, um ein gemeinsames Zeichen zu setzen. Hinsichtlich einer möglichen völkerrechtliche Klage gab Pröll zu bedenken, dass dafür auch die Anerkennung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs durch Tschechien notwendig ist.

Abgeordneter KAPELLER (V) berichtete über seinen Besuch im AKW Temelin, das für ihn keinen vertrauenserweckenden Eindruck vermittelte. Er appellierte an die Oppositionsparteien, einen gemeinsamen österreichischen Weg zu gehen, weil damit am meisten erreicht werden könnte. Generell setzte er sich dafür ein, mehr Mittel in die Forschung von Alternativenergien fließen zu lassen und in die Sicherheit von bestehenden AKW und Reaktoren zu investieren. Was die Kontakte mit Tschechien angeht, so existiere eine hervorragende Beziehung in fast allen Lebensbereichen, meinte Kapeller, außer in der Frage Temelin und hinsichtlich der vertriebenen Sudetendeutschen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) bedauerte, dass die gemeinsame Linie bezüglich des AKW Temelin verlassen wurde, und forderte eine konsequentere Vorgangsweise. Aufgrund der unterschiedlichen Interpretation des Melker Abkommens, was seine völkerrechtliche Verbindlichkeit betrifft, sei es dringend notwendig, einen Schiedsrichter einzusetzen. Bevor diese Frage nicht geklärt sei, habe es gar keinen Sinn, weiterzuarbeiten, urteilte Moser. Der G-Antrag solle daher als Rückenstärkung verstanden werden.

Abgeordneter SCHOPF (S) zeigte sich besorgt darüber, dass derzeit die steigenden Erdölpreise und der Klimaschutz als Argumente dafür verwendet werden, um in vielen Ländern wieder eine Atomstromoffensive einzuleiten. Es werde in vielen Staaten nicht nur über den Neubau, sondern auch über die Erweiterung von bestehenden AKW, unter anderem Temelin, diskutiert, zeigte Schopf auf. Das heute vorliegende Abkommen bringe sicherlich eine Reihe von Verbesserungen, war Schopf überzeugt, dennoch müsse konsequent weitergearbeitet werden. Seine Fraktion werde nicht aufhören, dafür einzutreten, dass das Melker Abkommen von Seiten der tschechischen Republik als völkerrechtlich verbindlich anerkannt wird.

Heute liege ein Antrag vor, der nichts bewirken werde, kritisierte Abgeordneter NEUBAUER (F). Er frage sich etwa, was die parlamentarische Kommission überhaupt tun soll, wenn die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens von Tschechien nicht nur angezweifelt, sondern überhaupt geleugnet werde. Außerdem wurden Punkte festgeschrieben, die ohnehin schon geltendes Recht sind. Dies zeige nur die Hilflosigkeit und die Kapitulation der Antragsteller. Nach Ansicht von Neubauer gebe es vielerlei rechtliche Möglichkeiten, die jedoch bedauerlicherweise nicht genutzt werden. Er erkundigte sich sodann abermals danach, ob das Melker Abkommen bei der UNO registriert wurde. Nach 20 Jahren Kampf gegen Temelin und einem Volksbegehren, das von einer Million Menschen unterschrieben wurde, sei es absolut nicht ausreichend, einen schwachen Antrag einzubringen, der eine Lösung noch weiter verzögern wird.

Abgeordneter BUCHER (B) meinte, die Debatte habe die Defizite des Reaktors ebenso klar dargelegt wie jene des Abkommens, das Thema sorge nach wie vor für Gesprächsstoff und dementsprechend für Handlungsbedarf seitens der Politik. Der Redner brachte einen Entschließungsantrag betreffend Abfederung steuerlicher Nachteile von Sturm- und anderen Katastrophenschäden ein.

Präsidentin Dr. GLAWISCHNIG ließ den eingebrachten Antrag nicht zu, da sie keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem verhandelten Tagesordnungspunkt erkennen konnte.

Bei der Abstimmung wurde das Protokoll mehrheitlich genehmigt; die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung wurde verabschiedet. Die (negativen) Berichte des Ausschusses wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der oppositionelle Entschließungsantrag verfiel der Ablehnung.

Abgeordneter Dr. CAP (S) meldete sich zur Geschäftsordnung zu Wort und verwies auf eine Wortmeldung des Abgeordneten Klement, in welcher dieser Abtreibung mit den Getöteten des Zweiten Weltkriegs verglichen hatte. Cap wies diese Aussage auf das Schärfste zurück und kündigte an, dieses Thema in der Präsidiale anzusprechen. Dieser Ankündigung schloss sich Abgeordnete SBURNY (G) an. Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) meinte, es sei tatsächlich sinnvoll, dieses Thema in der Präsidiale zu behandeln. Abgeordneter HOFER (F) sagte, seine Fraktion bekenne sich zur Fristenlösung, sie betone aber die Notwendigkeit, wo immer möglich Abtreibungen zu verhindern.

Im Rahmen der Debatte über die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle-Batterien und F-Antrag betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle ortete Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) einen großen Nachteil in der Vorlage darin, dass künftig Bodenaushubdeponien im vereinfachten Verfahren ermöglicht würden, ohne dass die Betroffenen und die Gemeinde Parteienstellung erhielten. Hier brauche es aber eine Regelung, in der die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kämen. Negative Entwicklungen befürchtete die Rednerin auch durch die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage an der ungarischen Grenze, dies werde sich für die Region mehr als unvorteilhaft auswirken.

Abgeordneter STEINDL (V) bezeichnete die Ausführungen seiner Vorrednerin als Schreckensszenario, das nicht nachvollziehbar sei. Zum Tagesordnungspunkt selbst äußerte sich der Redner zustimmend, die neue Regelung sei zweckorientiert und sinnvoll. Vor allem die Sammelregelung für Batterien bezeichnete der Redner als besonders gut.

Abgeordneter HOFER (F) signalisierte die Unterstützung seiner Fraktion zur geplanten Regelung, sei diese doch zweckmäßig. Es brauche allerdings eine bessere Information der Konsumenten, damit diese auch entsprechend agieren könnten. Hinsichtlich der Müllverbrennungsanlage im Burgenland bemängelte der Redner die fehlende Schieneninfrastruktur, es sei dies eine Hausaufgabe, die noch zu lösen sei.

Abgeordneter STEIER (S) erinnerte daran, dass mit der Neuregelung der Batteriensammlung eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Diese neue Regelung diene der Verbesserung des Ist-Zustandes und sei daher zu befürworten, würden damit doch negative ökologische Auswirkungen minimiert und konkret etwas für die Konsumenten getan.

Abgeordneter SCHALLE (B) sagte, seitens seiner Fraktion bestünden zu dieser Vorlage keine Einwände, doch müsse die Bevölkerung vermehrt darauf hingewiesen werden, welche negative Auswirkungen es auf die Umwelt habe, wenn Batterien nicht ordnungsgemäß entsorgt würden. Man müsse eine Sammelquote von 100 Prozent anstreben, denn nur so würde die Umwelt wirklich entlastet. Schließlich votierte der Redner auch in diesem Bereich für einen gesunden Wettbewerb, zu welchem Zweck er einen entsprechenden Entschließungsantrag einbrachte.

Bundesminister DI PRÖLL erläuterte die Details der Vorlage und ging in der Folge auch auf die Pläne hinsichtlich der Müllverbrennungsanlage im Burgenland ein. Die Novelle bezeichnete er als gut und notwendig, werde sie doch zu einer guten Sammelquote beitragen. Hinsichtlich der Müllverbrennungsanlage sei die grüne Kritik daran nicht nachvollziehbar, da mit der Abwicklung der entsprechenden UVP das Land Burgenland betraut sei. Er werde jedenfalls darauf achten, dass alle Auflagen genau eingehalten werden, kündigte Pröll an.

Abgeordneter HORNEK (V) zeigte sich zufrieden mit der Vorlage, da damit die Umweltbelastung auf ein erträgliches Mindestmaß reduziert werde. Zudem erinnerte er daran, dass Österreich schon bisher auf diesem Gebiet eine europäische Spitzenposition einnehme, welche mit dieser Maßnahme weiter optimiert werde.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) regte eine Ausweitung der Pfandsysteme auch auf Batterien an und plädierte für eine intensivere Information der Öffentlichkeit, um hinsichtlich der Entsorgung von Batterien ein entsprechendes Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Er hoffe, dass dies nur der Anfang eines Weges in die richtige Richtung sei.

Zustimmung zur Vorlage signalisierte auch der Abgeordnete STAUBER (S). Man trage der entsprechenden EU-Richtlinie Rechnung und mache einen Schritt in die richtige Richtung. Vor allem die Vorgabe einer kostenlosen Rückgabemöglichkeit sei von großem Nutzen, betonte der Redner, der aber auch für einen entsprechenden Ausgleich für die Kommunen eintrat.

Abgeordneter HÖFINGER (V) sagte, Österreich sei ein Land von höchsten Standards, und so sei es nur recht und billig, auch in dieser Frage die höchsten Standards zu haben. Die Vorlage erfülle diesen Zweck, sie sei daher zu begrüßen.

Abgeordnete PFEFFER (S) forderte generell eine Reform der "Verpackungsbewirtschaftung" und gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass das "übermächtige ARA-System" auch unter massivem Beschuss der Kartellbehörde stehe. Zur vorliegenden Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes hielt sie fest, die Verpflichtung der Gemeinden, ihren Bürgern die kostenlose Abgabe von Gerätealtbatterien zu ermöglichen, bedeute nicht, dass jede Gemeinde eine eigene Sammelstelle betreiben müsse.

Abgeordneter ESSL (V) zeigte sich darüber erfreut, dass es auch in Hinkunft vereinfachte Bestimmungen in Bezug auf die Deponierung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial geben werde. Wertvoller Humus brauche keine Bürokratie, meinte er.

Die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Unterbindung der Monopolstellung des ARA-Sammelsystems blieb in der Minderheit. Mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten den (ablehnenden) Bericht des Umweltausschusses über den Antrag der FPÖ betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle.

Abgeordneter SCHALLE (B) machte in der Debatte über die Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang von Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten geltend, dass aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden könne, welche Langzeitfolgen der Einsatz von Gentechnik im Landwirtschafts- und Lebensmittelbereich habe. So lange diese Frage nicht geklärt sei, dürfe es keine Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Österreich, aber auch keine gentechnisch veränderten Futtermittel geben, betonte er. Schalle begrüßte in diesem Zusammenhang die Vorreiterrolle Österreichs.

Abgeordneter DI AUER (V) wies darauf hin, dass das vorliegende Übereinkommen von Aarhus künftig auch den Anbau gentechnisch veränderter Organismen umfasse. In Österreich bestehe durch die Unterzeichnung des Übereinkommens kein legistischer Handlungsbedarf, skizzierte er, das österreichische Gentechnikgesetz und das Umweltinformationsgesetz würden bereits vorbildhafte Regelungen enthalten.

Abgeordneter FÜLLER (S) kündigte die Zustimmung der SPÖ zum vorliegenden Übereinkommen an. Er bekräftigte, dass laut österreichischem Gentechnikgesetz jede Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen einer öffentlichen Anhörung unterliege.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) unterstrich, die vorliegende Version des Aarhus-Abkommens stelle einen Fortschritt gegenüber der Stammfassung der Konvention dar. Deshalb würden die Grünen diesem auch zustimmen, erklärte sie. Im Gegensatz zu ihren Vorrednern konstatiert Lichtenecker aber "grobe Mängel" bei der Umsetzung des Abkommens in Österreich, wobei sie konkret drei Punkte auflistete.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) führte aus, es gehe darum, die Lebensbedingungen künftiger Generationen sicherzustellen. Nicht nur die Gentechnik könnte die Umwelt negativ beeinflussen, sondern auch Dinge wie die Impfung von Kerosin mit Silberjodid oder die Endlagerung von Atommüll. Generell fragte sich Klement, wie ein einzelner Bürger es schaffen solle, gegen Großkonzerne anzutreten.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) machte darauf aufmerksam, dass das vorliegende Übereinkommen biologische Sicherheit zum Ziel habe. Österreich habe zum Glück ein sehr strenges Gentechnikgesetz, meinte sie und sicherte zu, dass es unter Umweltminister Pröll keine Aufweichung des Gesetzes geben werde.

Abgeordneter MAYER (S) zeigte sich davon überzeugt, dass der freie Zugang von BürgerInnen zu Umweltinformationen und die öffentliche Beteiligung an Entscheidungsverfahren die Transparenz, Akzeptanz und Qualität von Verwaltungsentscheidungen verbesserten. Was die Gentechnik betrifft, machte er geltend, dass 80 % der österreichischen KonsumentInnen den Einsatz von Gentechnik im Lebensmittelbereich ablehnten. Für notwendig erachtet er es, Haftungslücken im Gentechnikgesetz zu schließen.

Abgeordneter SIEBER (V) meinte, er sage gerne "ja" zum vorliegenden Übereinkommen, auch wenn Österreich noch viel weitergehende Regelungen habe.

Abgeordnete LUEGER (S) begrüßte die verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft in Umweltverfahren und brachte vor, dass es gerade im Bereich der Gentechnik ein großes Interesse der Bevölkerung an der Beteiligung an Entscheidungsverfahren gebe. An Umweltminister Pröll richtete sie die Bitte, mehr Geldmittel für Risikoforschung im Gentechnikbereich zur Verfügung zu stellen.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) gab zu bedenken, dass die Haftungsfrage im Bereich der Gentechnik europaweit nicht geklärt sei. Er verwies auf einen kürzlich in "ARTE" ausgestrahlten Film, der ihm zufolge deutlich gezeigt hat, welche Methoden große Konzerne anwenden, um gegen die Interessen der Bauernschaft und der Konsumenten ihre "Profitmaximierungsstrategie" umzusetzen.

Die Änderung des Übereinkommens von Aarhus wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) kündigte die Ablehnung des Abkommens mit der Schweiz über die Nutzbarmachung des Inn durch die Grünen an und begründete dies damit, dass ihre Fraktion ein vom Abkommen umfasstes Kraftwerksprojekt im Oberinntal ablehnt. Sie verwies auf massive ökologische Bedenken und brachte überdies vor, dass der Inn bereits jetzt weitreichend verbaut sei. Durch das Kraftwerksprojekt sieht Lunacek auch das Revitalisierungskonzept für den Inn gefährdet. Allgemein bekräftigte die Abgeordnete, die Grünen lehnten Wasserkraftprojekte nicht grundsätzlich ab, jedes einzelne Projekt müsse aber genau geprüft werden.

Abgeordneter DONABAUER (V) warf den Grünen vor, "gegen alles zu sein". "Das wird nicht funktionieren", sagte er. Donabauer zufolge kann sich Österreich mit seiner Umweltpolitik "mit ganz Europa messen", überdies würden beim konkreten Kraftwerksprojekt alle Bürgerrechte berücksichtigt.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) wies auf die besondere Bedeutung von Wasserkraft vor dem Hintergrund der laufenden Klimaschutzdebatte und der notwendigen Reduktion von CO2-Emissionen in Österreich hin. Ihr zufolge ist in Bezug auf das Lunacek angesprochene Kraftwerksprojekt ein breiter Dialog mit den Gemeinden und den BürgerInnen geführt worden, auch der Hochwasserschutz wurde miteinbezogen.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) erklärte, die FPÖ werde dem vorliegenden Abkommen "selbstverständlich zustimmen". Die Freiheitlichen würden sich grundsätzlich zu allen Formen erneuerbarer Energieträger bekennen, bekräftigte er. Das Abkommen mit der Schweiz sei, so Bösch, "sehr vernünftig und notwendig", damit werde ein bestehender Mangel behoben.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass es sich beim geplanten Kraftwerk im Oberinntal um ein sinnvolles und wichtiges Projekt handelt. Man könne nicht gegen Atomkraft, gegen kalorische Kraftwerke und auch gegen Wasserkraftwerke sein, mahnte er. Natürlich müsse auch bei Wasserkraftwerken auf die Umwelt Rücksicht genommen werden, bekräftigte Scheibner, dem werde beim vorliegenden Projekt aber ohnehin Rechnung getragen.

Umweltminister DI PRÖLL stellte klar, dass es heute nicht um die Bewilligung eines speziellen Kraftwerks gehe, wie dies die Wortmeldung von Abgeordneter Lunacek vermuten lassen habe, vielmehr solle nach jahrelangen Verhandlungen mit der Schweiz ein Abkommen über die Nutzung des Inns für Energiegewinnung angenommen werden. In diesem Abkommen gehe es nicht zuletzt auch um grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung, skizzierte er. Darüber hinaus unterstrich Pröll, Österreich könne die Klimaschutzziele nur erreichen, wenn erneuerbare Energieträger forciert würden. Er warf den Grünen vor, gegen die Energiegewinnung aus Biomasse, aus Biogas, aus Wasserkraft und aus Windkraft aufzutreten.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) griff die Grünen und insbesondere Abgeordnete Lunacek scharf an. Die Grünen seien gegen die Wasserkraft, obwohl diese eine umweltfreundliche Energie darstelle. Damit verlören die Grünen die Glaubwürdigkeit in diesem Bereich. Großruck zitiert aus dem Artikel 5 des Abkommens, in dem die Wahrung öffentlicher und ökologischer Interessen verankert ist.

Abgeordneter HEINZL (S) wies ebenfalls auf den Artikel 5 des Abkommens und auf die Präambel hin und bekräftigte, dass es für das Kraftwerk eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben werde. Das Kraftwerk werde sich auch positiv auf die Arbeitsplätze und Investitionen auswirken, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) verteidigte die Position der Grünen und wies darauf hin, dass bereits 80 % der österreichischen Flüsse ausgebaut seien. Österreich verbrauche jährlich 2 bis 3 % mehr Strom, was bedeuten würde, dass man jährlich ein neues Kraftwerk Freudenau brauche. Sie kritisierte auch die TIWAG selbst, die ihrer Ansicht nach mit Freude Strom vergeude. Eine solche Politik sei mit dem Tier- und Naturschutz unvereinbar, und man sollte vielmehr in Richtung Energieeffizienz gehen.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) begrüßte hingegen das bilaterale Abkommen, das der Energienutzung beider Staaten zugute komme. Laut Fachleuten werde es keine negativen Auswirkungen auf Umwelt und Natur geben, stellte er fest. Abschließend forderte er die Bundesregierung auf, für die Abschaffung der Benes-Dekrete einzutreten und damit das Unrecht gegenüber Heimatvertriebenen zu beseitigen.

Abgeordneter KOPF (V) unterstrich, dass Österreich konsequent gegen die Nutzung der Kernenergie eintrete und erneuerbare Energie forciere. Die Produktion von 8 % erneuerbarer Energie stelle international einen außerordentlich hohen Wert dar. Er zeigte sich überrascht über die Haltung der Grünen, zumal die Wasserkraft keine Emissionen verursache und auch keine Förderungen brauche. Mit ihrer Haltung nützten die Grünen dem ökologischen Gedanken in keiner Weise, meinte er.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) vertrat die Auffassung, dass es letztendlich darauf ankomme, wie das Umfeld der Kraftwerke gestaltet ist. Sie führte in diesem Zusammenhang das Kraftwerk am Unteren Inn ins Treffen, wo sogar ein Naturschutzgebiet errichtet wurde. Das geplante gemeinsame Kraftwerk werde eine Entlastung bringen, sagte sie, denn derzeit werde in der Schweiz gestaut, was große Schwallprobleme bringe. Dies habe negative Auswirkungen auf den Fischbestand und auf die Ökologie.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) wandte sich in ihrem Redebeitrag an die Grünen und wies auf das Projekt zur Renaturierung des Inn hin. Man versuche damit, die Sünden der Vergangenheit auszubügeln und den Inn naturnah zurückzubauen. Auch sie sprach die Probleme durch die Stauung auf Schweizer Seite an, die durch den Entlastungsraum beseitigt werden könnten. Hakl ging dann näher auf die TIWAG ein und stellte fest, dass in Tirol im Vergleich zu Wien sehr effizient mit der Energie umgegangen werde. Als eine wesentliche Ursache für den derzeit steigenden Energieverbrauch nannte sie die Flachbildschirme.

Abgeordnete Dr. LICHTENECKER (G) vermisste eine Klimaschutzstrategie in Österreich. Sie verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Grünen seien prinzipiell gegen Wasserkraftwerke. Diese Behauptung sei leicht zu widerlegen, da beispielsweise in Oberösterreich mit Landesrat Anschober ein Revitalisierung der Kleinwasserkraft vorangetrieben werde, was zu einer Effizienzsteigerung um ein Drittel geführt habe. Ebenso würden zwei Projekte in Bad Goisern und Stadl-Paura genehmigt. Auch Grüne bauten Kraftwerke, nur umweltschonend und gut, sagte Lichtenecker.

Abgeordneter Mag. HAUSER (F) befürwortete die Wasserkraft, wo sie sinnvoll angewendet wird. Er wünschte sich eine Politik mit Augenmaß, die beim Kraftwerksbau die Bevölkerung einbindet. In diesem Zusammenhang übte er scharfe Kritik an der TIWAG, die in den letzten Jahren massiv versucht habe, über die Tiroler Bevölkerung "drüberzufahren". So sei zum Beispiel das Speicherkraftwerk in Matrei erst nach massivem Protest verhindert worden. Hauser wies auch darauf hin, dass der Standby-Betrieb enorm viel Energie verschlinge und man daher seitens der Energieunternehmen Informationskampagnen starten sollte. Er trat auch für eine stärkere Förderung der Fotovoltaik ein.

Bei der Abstimmung wurde das Abkommen mit der Schweiz über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet mehrheitlich genehmigt. (Forts./RH-Berichte)