Parlamentskorrespondenz Nr. 910 vom 04.12.2008

Vorlagen: Verfassung

Regierung will Privatfernsehgesetz und Privatradiogesetz ändern

Die Regierung spricht sich für eine Änderung des Privatfernsehgesetzes und des Privatradiogesetzes aus (19 d.B.). In Anlehnung an eine neue EU-Richtlinie sollen die Privatsendern auferlegten Beschränkungen in Bezug auf Fernsehwerbung und Teleshopping gelockert werden. So wird künftig etwa nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme ein zeitlicher Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen vorgeschrieben, die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster entfällt. Auch im Privatradiogesetz werden einzelne Adaptierungen vorgenommen. Durch den Entwurf soll, wie es in den Erläuterungen heißt, die Wettbewerbsfähigkeit privater TV-Sender gewährleistet werden.

Mediengesetz-Novelle sieht Ablieferungspflicht für Online-Medien vor

Die bestehende Anbietungs- und Ablieferungspflicht für gedruckte Publikationen an öffentliche Bibliotheken soll, in adaptierter Form, auf Online-Medien ausgedehnt werden. Das sieht eine Novelle zum Mediengesetz vor, die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde (20 d.B.).

Konkret wird die Österreichische Nationalbibliothek mit dieser Novelle ermächtigt, sowohl frei zugängliche österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug als auch selektiv bestimmte "periodische" Online-Medien zu sammeln. Diese Sammlung kann, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, ohne Mitwirkung der Anbieter geschehen, im Falle einer selektiven Sammlung sind die Medieninhaber jedoch zu informieren.

Darüber hinaus wird eine Ablieferungspflicht für solche Online-Medien normiert, die die Nationalbibliothek, etwa durch Passwortschutz, nicht selbst erfassen kann und ausdrücklich vom Medieninhaber anfordert. Diese Ablieferungspflicht ist allerdings auf Inhalte beschränkt, an denen, wie es in den Erläuterungen heißt, "bibliothekarisches Bewahrungsinteresse" besteht. Für die anderen im Mediengesetz verankerten öffentlichen Bibliotheken gilt, dass sie von der Nationalbibliothek gesammelte Medieninhalte nach Bedarf zur Verfügung gestellt bekommen müssen.

Zum Schutz der Rechte der Medieninhaber werden genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die BibliotheksbenutzerInnen getroffen. So sind etwa Sperrfristen vorgesehen, die verhindern sollen, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. Zudem ist, um eine übermäßige Kostenbelastung der Medieninhaber durch die Ablieferungspflicht zu vermeiden, eine Kostendeckelung von 250 € vorgesehen, etwaige Mehrkosten müssen von der Nationalbibliothek selbst getragen werden.

Begründet wird die Regierungsvorlage damit, dass immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt werden und dadurch zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken entsteht. Zudem bestärkt die besondere Flüchtigkeit von Online-Medien nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit ihrer Sammlung und Bewahrung. Die Österreichische Nationalbibliothek geht von ca. 1.500 Aufforderungen zur Ablieferung in einem Fünfjahreszeitraum aus.

Sowohl die Regierungsvorlage zum Privatfernsehgesetz als auch jene zum Mediengesetz wurden, letztere in leicht geänderter Form, bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht, durch die vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr beschlossen.

Grüne beantragen Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung

Die Grünen mahnen in einem Entschließungsantrag die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung ein (65/A[E]). Österreich habe bereits vor 16 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, heißt es in der Begründung, durch den abgegebenen Erfüllungsvorbehalt und die fehlende verfassungsrechtliche Verankerung seien die darin enthaltenen Kinderrechte aber nach wie vor nicht unmittelbar anwendbar.

Zu den in der Verfassung zu verankernden Kerninhalten gehören nach Meinung der Grünen unter anderem: das Recht jedes Kindes und jedes Jugendlichen auf Anerkennung als Rechtspersönlichkeit, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung, die Berücksichtigung des Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bei gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen, das Recht auf Partizipation, ein Anspruch auf Schutz und Fürsorge und das Recht auf gewaltfreie Erziehung. (Schluss)