Parlamentskorrespondenz Nr. 925 vom 09.12.2008

Staatssekretär Lopatka für Begünstigung privater Spenden ab 2009

Weitere Themen im Finanzausschuss: Pensionsvorsorge, Exporthaftungen

Wien (PK) - Nach einer allgemeinen Aussprache über die Finanz- und Wirtschaftskrise empfahl der Finanzausschuss dem bereits morgen zusammentretenden Nationalratsplenum den besonderen Anpassungsfaktor 1,034 auch für die Erhöhung der Unfallrenten sowie eine Anhebung des Haftungsrahmens bei der Exportförderung und eine Dienstrechts-Novelle 2008, in die - in Form eines umfangreichen S-V-Abänderungsantrags - auch der jüngste Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst eingearbeitet wurde. Die Novelle bringt eine neue Berufsreifeprüfung für BeamtInnen, beendet die Anrechnung einer Pflegefreistellung von mehr als drei Kalendertagen während eines Erholungsurlaubs auf das Urlaubsausmaß, die Betonung der Generalprävention im Disziplinarrecht der BeamtInnen und höhere Gehaltsansätze für Richterinnen und Richter am Asylgerichtshof. Anträge der Grünen und der FPÖ zur Begünstigung privater Spenden im Einkommensteuerrecht wurden mit S-V-Mehrheit vertagt, nachdem Staatssekretär Lopatka einen "Runden Tisch" zu diesem Thema schon in der kommenden Woche zugesagt und eine ab 1.1.2008 wirksame Regelung zugesagt hatte.

Probleme bei prämiengestützten Pensionsvorsorgen

Die erste der von Ausschussobmann Günter Stummvoll geleiteten Debatten galt dem letztlich einhellig verabschiedeten 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz (4.d.B.). Die G-Abgeordneten Werner Kogler und Peter Pilzbeantragten dazu die Streichung der Verpflichtung der Versicherungen im Einkommensteuergesetz, 40 % des Kapitals der privaten Pensionsvorsorge in Aktien zu veranlagen. Es sei nicht sinnvoll, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Aktien nur deshalb zu kaufen, um die Voraussetzung zur Ausschüttung staatlicher Prämien zu erfüllen. Pilz und Kogler sprachen in diesem Zusammenhang von einer "Notbremse" im Interesse der Versicherten. 

Ausschussobmann Günter Stummvoll (V) hielt es für sinnvoll, mit den Versicherungen die verschiedenen Vorschläge zur Änderung der genannten Bestimmung zu verhandeln, wobei er sich mit den Abgeordneten Christoph Matznetter (S) und Michael Ikrath (V) einig darin zeigte, statt starrer Modelle für die Zukunft vernünftige Alternativen mit Wahlmöglichkeiten zu überlegen.

Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) warnte gegenüber den Grünen vor einem Schnellschuss, der massiven Druck auf die Börse ausüben und "eine Spirale nach unten" in Gang setzen könnte.

Staatssekretär Reinhold Lopatka wandte sich ebenfalls gegen einen Schnellschuss und untermauerte die Notwendigkeit von Verhandlungen mit dem Hinweis darauf, dass nicht nur Versicherungen, sondern auch Banken Pensionsvorsorgeprodukte anbieten.

Gegenüber Abgeordnetem Günter Stummvoll (V), der die prämiengestützte Pensionsvorsorge, in deren Rahmen bereits mehr als eine Million Verträge abgeschlossen wurden, als ein bislang erfolgreiches Modell bezeichnete, erinnerte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) an seine Skepsis gegenüber der prämienbegünstigten Vorsorge. Deren Erfolg werde man erst im Jahr 2014 beurteilen können, wenn die ersten Pensionen zur Auszahlung gelangen werden. Angesichts der aktuellen Probleme hielt es der Abgeordnete für notwendig, sich grundsätzlich  zu überlegen, "wie es mit der zweiten und dritten Säule weitergehen soll".

Abgeordneter Josef Bucher (B) hielt die von den Grünen vorgeschlagene Streichung des 40 %-Mindestanteils von Aktien am Kapital privater Pensionsfonds nicht für empfehlenswert. - Die Initiative der Grünen blieb in der Minderheit der Antragsteller.

Haftungsrahmen für die Exportwirtschaft wird erhöht

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Jan Krainer (S) reagierten auf den steigenden Refinanzierungsbedarf der österreichischen Exportwirtschaft, indem sie gemeinsam eine Erhöhung des Haftungsrahmens bei der Abdeckung von Gläubiger- und Wechselkursrisken von 40 Mrd. Euro auf 45 Mrd. Euro beantragten. Zugleich soll der Haftungsrahmen für staatliche Garantien und Wechselbürgschaften bei Exportgeschäften von 45 Mrd. Euro auf 50 Mrd. Euro angehoben werden (37/A und 38/A). - Die Anträge wurden mit S-V-Mehrheit plenumsreif gemacht. In einer Ausschussfeststellung sprach sich eine S-V-G-Mehrheit dafür aus, die für die Refinanzierung der Auslandstöchter der österreichischen Banken im Oktober 2008 übernommenen Bundeshaftungen nach den Ausfuhrförderungsgesetz intern auch auf den Haftungsrahmen des Bankensicherungspakets anzurechnen.

In der Debatte hatten die Abgeordneten Alois Gradauer (F) und Werner Kogler (G) detaillierte Auskünfte über die Entwicklung der Exportwirtschaft und insbesondere über die Risken der österreichischen Banken bei ihren Engagements in Ost- und Südosteuropa verlangt. So wollte Werner Kogler wissen, ob die Erhöhung des Haftungsrahmens für Exportkredite eine Art "Aufstockung des Bankenpakets zur Abdeckung von Risken im Osten sei". 

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) machte die Oppositionsabgeordneten darauf aufmerksam, dass es bei der Erhöhung des Haftungsrahmens nicht um zusätzliches Risikokapital gehe, sondern um eine Versicherung für die Exportwirtschaft. Da der diesbezügliche Haftungsrahmen knapp werde, plädierte Matznetter mit Unterstützung des Abgeordneten Michael Ikrath (V) sowie von Staatssekretär Reinhold Lopatka dafür, bis zum morgigen Plenum eine Aufstockung des Haftungsrahmens um 10 statt wie bisher vorgesehen um 5 Mrd. € ins Auge zu fassen.

Angesichts der Absicht der Europäischen Union, die Eigenkapitalrichtlinien zu ändern, beschloss der Ausschuss auf Antrag des Abgeordneten Michael Ikrath (V) einhellig eine an die Bundesregierung gerichtete Entschließung mit der Forderung, auf europäischer Ebene prozyklischen Wirkungen von Aufsicht- und Rechnungslegungsbestimmungen entgegen zu wirken. Die Abgeordneten begrüßten die Einrichtung einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Finanzausschusses. Deren Ergebnisse, die für das Frühjahr 2009 erwartet werden, sollten möglichst rasch in die Basel II-Diskussion eingebracht werden, formulierte der Ausschuss.

Staatssekretär Lopatka: Begünstigung privater Spenden kommt 2009

Einen Antrag der Grünen auf Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Ausdehnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden für Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung, Universitäten, Kunsthochschulen, Denkmalschutz, Museen sowie für den Behindertensport auf Zwecke der Mildtätigkeit, des Umweltschutzes und der Entwicklungszusammenarbeit legte Abgeordneter Werner Kogler vor (20/A), einen Entschließungsantrag der FPÖ zur Begünstigung privater Spenden an Organisationen mit dem Spendegütesiegel der Kammer der Wirtschaftstreuhänder bis zu 100 Euro jährlich verlangte FPÖ-Abgeordneter Lutz Weinzinger in seinem Antrag 5/A(E). - Beide Anträge wurden auf Vorschlag des Abgeordneten Kai Jan Krainer (S) mit S-V-Mehrheit vertagt. Krainer hatte auf die vielen unterschiedlichen Vorschläge hingewiesen, die zu diesem Thema von allen Fraktionen vorliegen.

Staatssekretär Reinhold Lopatka betonte, die steuerliche Begünstigung privater Spenden sei ein großes Anliegen des neuen Finanzministers Josef Pröll, der zu diesem Thema schon in der kommenden Woche einen Runden Tisch abhalten werde und die feste Absicht habe, private Spenden ab 1.1.2009 absetzbar zu machen. Nicht beabsichtigt sei allerdings die von den Grünen beantragte Absetzbarkeit von Spenden für Organisationen der Ökobewegung.

Dienstrechts-Novelle 2008 samt Gehaltsabschluss 2009 

In der Debatte beantwortete Staatssekretär Andreas Schieder Detailfragen der Abgeordneten Ernest Windholz (BZÖ) und Christian Höbart (F). Die Oppositionssprecher registrierten zwar einige Verbesserungen im Dienstrecht, kritisierten aber Verschlechterungen im Disziplinarrecht der BeamtInnen durch die Verschärfung der Generalprävention sowie bei den Abfertigungen der Vertragslehrer.

Dem gegenüber warben die Abgeordneten Otto Pendl (S) und Fritz Neugebauer (V) mit dem Hinweis auf wesentliche sozialpolitische Fortschritte der Novelle und auf das gute Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Dienstgeber und Gewerkschaft für die Annahme der Novelle, die schließlich in der Fassung eines umfangsreichen Abänderungsantrages mit S-V-Mehrheit erfolgte (1 d.B.). (Schluss)