Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 10.12.2008

SPÖ und ÖVP loben Gehaltsabschluss für die Beamten

Jeder dritte Arbeitsplatz in Österreich durch Exporte gesichert

Wien (PK) - In der Debatte über die Dienstrechts-Novelle 2008 kommentierte Abgeordneter HERBERT (F) die Novelle mit den Worten "mehr Schein als Sein, mehr schlecht als recht". Die Gehaltserhöhung sei zu gering ausgefallen, kritisierte er, dazu würden noch Verschlechterungen im Disziplinarrecht kommen. So sei die Einführung der Generalprävention eine ideale Bestimmung, um kritische Geister mundtot zu machen, warnte Herbert. Mit scharfen Worten lehnte er auch den Flexi-Pool bei der Exekutive ab, der seiner Meinung nach dazu führen werde, dass junge Polizeibeamte zum Stopfen von Löchern herhalten müssen. In einem Entschließungsantrag forderte der Redner weiters die Deckelung der Nebengebührenwerte.

Abgeordneter PENDL (S) würdigte die Leistungen des öffentlichen Dienstes und mahnte, in den Beamtinnen und Beamten nicht immer bloß einen Kostenfaktor zu sehen. Die vorliegende Novelle sei in Summe ein gutes, faires und gerechtes Verhandlungsergebnis, sowohl hinsichtlich des Gehaltsabschlusses als auch bezüglich seiner Dienstrechtskomponenten, stand für den Redner fest. Pendl erinnerte darüber hinaus auch, dass gegen dieses Gesetz keinerlei kritische Einwände aus der Beamtenschaft vorgebracht wurden.

Abgeordneter WINDHOLZ (B) ortete hingegen tendenzielle Verschlechterungen insbesondere bei der Exekutive. Vor allem die Zuweisungsregelung sei ein "Anschlag", werde dadurch doch ein Schutzinstrumentarium des BDG außer Kraft gesetzt, zeigte er sich empört. Windholz prophezeite den beiden Regierungsparteien eine kräftige Abfuhr bei den kommenden Personalvertretungswahlen.

Abgeordneter WÖGINGER (V) äußerte seine Zufriedenheit über den Gehaltsabschluss und begrüßte es, dass es diesmal eine prozentuelle Erhöhung und keine Einmalzahlung gibt. Den Kritikern warf er vor, ein gutes Ergebnis mit Blick auf die Personalvertretungswahlen schlecht zu machen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) hätte sich eine stärkere Berücksichtigung der unteren Einkommen gewünscht, etwa durch Einmalzahlung oder einen Sockelbetrag. Angesichts der niedrigen Einstiegsgehälter von knapp über 1.000 € netto sei die lineare Erhöhung von 3,55 % nicht angemessen, um die Inflation abzugelten, gab er zu bedenken.

Staatssekretär Mag. SCHIEDER sprach von einem ausgewogenen Paket, das viele Verbesserungen und Modernisierungen enthalte, und hob unter anderem die Berufsreifeprüfung, die nunmehr vollen Uni-Zugang ermöglicht, sowie die Anrechnung des Karenzurlaubs bei Pflege auf die Pensionszeiten als positiv hervor. Vom Gehaltsabschluss wiederum erwartete sich Schieder einen "großen Brocken Geld" für die Kaufkraft.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) bewertete die Novelle als einen Schritt in Richtung mehr Modernität, Mobilität und Flexibilität. Vor allem durch die neuen Möglichkeiten der Weiterbildung habe man alle Chancen, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft, unterstrich sie. Damit würden den MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes neue Perspektiven eröffnet. Hagenhofer begrüßte auch die rückwirkende Normierung jener Karenzzeiten als Pensionsbeitragsgrundlage, die der Pflege eines behinderten Kindes dienen.  

Abgeordneter NEUBAUER (F) kritisierte die Novelle als eine Schlechterstellung für die ExekutivbeamtInnen. Die versprochenen zusätzlichen tausend Planstellen seien viel zu wenig, sagte er und forderte eine Aufstockung um 3.000 BeamtInnen. Darüber hinaus trat er dafür ein, den Pensionssicherungsbeitrag bis zur Höhe der höchsten ASVG-Pension abzuschaffen und brachte dazu einen Entschließungsantrag ein.

Abgeordneter GLASER (V) erachtete den Gehaltsabschluss für adäquat und zeigte sich, wie bereits Abgeordnete Hagenhofer, erfreut darüber, dass bei der Pflege eines behinderten Kindes die Möglichkeit der Selbstversicherung besteht. Er plädierte aber auch dafür, ähnliche Modelle für jene zu überlegen, die Personen ab Pflegestufe 3 betreuen. Abschließend befürwortete er die Änderung des Disziplinarrechts mit der Möglichkeit der Kündigung bei schweren Vergehen.

Abgeordneter HAGEN (B) konzentrierte sich in seinem Redebeitrag auf die Lage der ExekutivbeamtInnen, die seiner Meinung nach kein faires Gehalt bekommen und durch die vorliegende Novelle massive Verschlechterungen hinnehmen müssten. ExekutivbeamtInnen müssten zahlreiche Überstunden machen, um ein Gehalt zu erzielen, von dem man auch leben könne, bemerkte er. Vor allem lehnte Hagen den Flexipool ab, da dieser seiner Meinung nach lediglich dazu diene, Leute unter dem Vorwand der Aus- und Weiterbildung zu versetzen. Außerdem erhielten die Betroffenen keine entsprechenden Reisekostenersätze dafür. Hagen sprach sich weiters für ein All-inclusive-Gehalt bei der Exekutive aus, damit im Krankheitsfall keine Nebengebühren wegfallen.

Für Abgeordneten Mag. KUZDAS (S) ist der Gehaltsabschluss, im Gegensatz zur Meinung sein Vorredners, ein ausgewogener. Kuzdas konzentrierte sich in weiterer Folge auf die Lage der PostbeamtInnen in ausgegliederten Unternehmen, für die der Gehaltsabschluss nicht gilt. Er erklärte sich anlässlich des heutigen Warnstreiks mit den PostmitarbeiterInnen solidarisch und warf der damals verantwortlichen Regierung vor, bei der Beschlussfassung des Poststrukturgesetzes auf entsprechende Regelungen für diese Gruppe der MitarbeiterInnen vergessen zu haben. Auch das derzeitige Management greife nicht auf deren Qualifikationen zurück, sondern bezahle sie in einem Personalpool fürs Nichtstun, kaufe zugleich aber Fremdarbeit zu. Kuzdas warnte auch vor der Schließung von Postämtern, denn dies führe zur Ausdünnung des ländlichen Raums. Ein Postamt sei nicht nur zur Briefabgabe und Briefverteilung da, sagte er im Hinblick auf die Postpartner, sondern hier würden zahlreiche hochqualitative Leistungen angeboten. Daher sei auf einen fairen Wettbewerb und Chancengleichheit zu achten.

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) lehnte den Gehaltsabschluss ab, da dieser in ihren Augen weder sozial ausgewogen noch fair ist. Es würden damit nicht diejenigen unterstützt, die das Geld dringend benötigen, sagte sie. Musiol wandte sich dann dem Asylgerichtshof zu und unterzog das Gesetz einer harten Kritik. Die Auswirkungen seien besorgniserregend, der Aktenrückstand steige kontinuierlich. Nachdem nun auch der Passus mit dem Hinweis auf den Verwaltungsgerichtshof gestrichen werde, bestehe für AsylwerberInnen kein Anspruch mehr auf Verfahrenshilfe, so ihr Vorwurf.

Bundesministerin HEINISCH-HOSEK kündigte an, dass sie das geplante neue Dienstrecht nicht gegen die Bediensteten verhandeln werde. Der öffentliche Dienst habe Vorbildwirkung, bemerkte die Ministerin und hob hervor, dass derzeit mehr als 1.000 Lehrlinge in mehr als 50 Berufen ausgebildet würden. Auch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung steige jährlich, und bei der Frauenförderung sei man auf dem richtigen Weg. In der vorliegenden Novelle habe man einen weiteren Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemacht, betonte Heinisch-Hosek, und das gelte auch für die Exekutive.

Abgeordnete RIENER (V) freute sich über die Verbesserungen bei der betrieblichen Mitarbeitervorsorge und nannte weitere aus ihrer Sicht positive Punkte. Insbesondere begrüßte sie es, dass in der Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in Zukunft mehr Wert auf soziale Kompetenzen gelegt wird. Riener ging auch auf die Kritik von Abgeordnetem Öllinger ein und verteidigte die prozentuelle Gehaltserhöhung. Wenn man immer nur um Sockelbeträge erhöhen würde, würden die Gehälter zu stark zusammenrücken, sagte sie.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) vermisste eine umfassende Reform des Dienstrechts. Vor allem urgierte er die Harmonisierung der Dienstrechte von Bund, Ländern und Gemeinden und forderte eine weitere Abschaffung der Pragmatisierungen. Er sprach sich darüber hinaus für eigene Dienstrechte aus, etwa für die Exekutive oder das Bundesheer. Offen sei noch immer die Frage, ob AbsolventInnen von Fachhochschulen in A oder B eingestuft werden. Scheibner plädierte weiters für eine Abflachung der Gehaltskurve, um für junge Menschen Anreize zu schaffen, in den öffentlichen Dienst zu gehen.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) hob in seiner Wortmeldung die in der Novelle verankerten Bildungsmaßnahmen hervor. Er ersuchte aber, für mehr Ausbildungsmöglichkeiten zu sorgen, damit alle die gleiche Ausbildung genießen können. Auch Gaßner erklärte sich mit den PostbeamtInnen solidarisch und sprach sich dezidiert gegen die Schließung von Postämtern aus. Es gehe nicht an, dass man den Betroffenen über die Medien ausrichtet, über 1.000 Arbeitsplätze abbauen zu wollen, so seine Kritik an den Managern.

Abgeordneter KAPELLER (V) verteidigte den Gehaltsabschluss und meinte, es sei nicht einzusehen, warum höher qualifizierte BeamtInnen weniger erhalten sollen. Gegenüber Abgeordnetem Hagen stellte Kapeller fest, die ExekutivbeamtInnen seien zufrieden, sie verfügten über eine gute Ausrüstung, und auch die Dienststellen würden renoviert. Ein All-inclusive-Gehalt lehnte er ab, räumte aber gleichzeitig ein, dass man sich für den Krankheitsfall etwas überlegen werden müsse. Auch der Flexipool fand seine Zustimmung, da dieser für junge BeamtInnen die Chance einer besseren Ausbildung biete, und diese nicht mehr gezwungen seien, in die Peripherie zu wechseln.

Bei der Abstimmung wurde die Dienstrechtsnovelle 2008 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte erhielt die Stimmen von FPÖ und BZÖ und blieb damit in der Minderheit. Ebenso abgelehnt wurde der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrags bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension. Dafür stimmten FPÖ, BZÖ und Grüne.

Nächster Punkt der Tagesordnung: 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008

Abgeordnete HAGENHOFER (S) erläuterte die Regierungsvorlage mit der Notwendigkeit, Ausgleichszulagenrichtsätze und Geldleistungen aus der Unfallversicherung an die allgemeine Pensionserhöhung von 3,4 % anzupassen, was beim Beschluss knapp vor Ende der letzten Gesetzgebungsperiode übersehen worden war. Hagenhofer appellierte an ihre KollegInnen, dieser Gesetzesreparatur zuzustimmen. 

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) schloss sich seiner Vorrednerin an und meinte, dank einer Pensionserhöhung von 3,4 % und durch die Steuerreform werde man den älteren Mitbürgern im kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung stellen - vor dem Hintergrund des Konjunkturabschwungs kommen diese Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt. Zur Diskussion über die Pensionskassen sah der Redner den Gesetzgeber dazu aufgerufen, Überlegungen anzustellen, um auch unter den veränderten Bedingungen die zweite und dritte Säule zu stärken und auszubauen, dies setze voraus, einen Vertrauensverlust der Menschen in die zweite und dritte Säule zu verhindern.

Abgeordneter NEUBAUER (F) hielt es für einen selbstverständlichen Akt der Anständigkeit, Ausgleichszulagenrichtsätze und Unfallrenten im gleichen Ausmaß zu erhöhen wie die allgemeinen Pensionen. Nicht gelungen sei es, den Pensionistenpreisindex in das Dauerrecht zu übernehmen, kritisierte der Abgeordnete und erinnerte auch an weitere Forderungen seiner Fraktion zugunsten älterer MitbürgerInnen: Anreize für Unternehmen, ältere Menschen zu beschäftigen, Senkung der Lohnnebenkosten zugunsten der Beschäftigung von Frauen sowie Maßnahmen gegen die Spekulation mit Geldern von Pensionisten. In einem Entschließungsantrag forderte Neubauer die Übernahme eines abschlagsfreien Pensionsantritts für Langzeitversicherte in das Dauerrecht der Pensionsversicherung.

Abgeordnete HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zur vorliegenden notwendigen Gesetzesreparatur an und deponierte die Vorschläge ihrer Partei zum Thema Pensionen in vier Punkten: Wertsicherung, Hacklerregelung über 2013 hinaus, Maßnahmen für schlecht versorgte Frauen über 65 Jahren, die ihr Leben der Erziehung von Kindern und der Pflege Angehöriger gewidmet haben sowie Befreiung von Einmalzahlungen bei Pensionserhöhungen von der Lohnsteuer. Letzteres war Inhalt eines BZÖ-Entschließungsantrags, den Abgeordnete Haubner dem Plenum vorlegte.

Zu diesem Entschließungsantrag kündigte Abgeordneter ÖLLINGER (G) die Zustimmung seiner Fraktion an. Die notwendig gewordene Gesetzesreparatur zugunsten von Ausgleichszulagenbeziehern und Unfallrentnern hielt der Abgeordnete für "peinlich" und sah seine Auffassung bestätigt, dass Gesetzesänderungen nicht in Form von "Hüftschüssen" beschlossen, sondern in Ausschussberatungen sorgfältig vorbereitet werden sollten.

Bei der Diskussion über den Pensionistenpreisindex meinte Öllinger, ein solcher Index sei zu wenig, es müsste mindestens einen für kleine und einen anderen für große Pensionen geben, da jeder die Verteilungsproblem in der Altersversorgung kenne. Eine Übernahme der Hacklerregelung in das Dauerrecht sei nicht möglich, weil dadurch die unterschiedlichen Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern festgeschrieben würden, was aus Gleichheitsgründen weder möglich noch langfristig wünschenswert sei, hielt der Abgeordnete gegenüber der FPÖ fest.

Abgeordneter DONABAUER (V) leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, das österreichische Sozialsystem könne sich mit einer Sozialquote von 29,6 % am BIP international sehen lassen. Für die Zukunft hielt es der Abgeordnete für wichtig, die Ausgleichszulagenrichtsätze immer wieder über dem Maß der allgemeinen Pensionserhöhung anzuheben. Es gelte Entscheidungen für Menschen zu treffen, die mit den kleinsten Einkommen auskommen müssten. Für notwendig hielt Donabauer auch eine Wertanpassung der bäuerlichen Pensionen sowie eine Neuregelung für schwerstkranke Arbeitnehmer. Außerdem trat Donabauer dafür ein, die Verfahrensdauer bei der Zuerkennung des Pflegegeldes abzukürzen und einen Begutachtungspool zu schaffen, um Einstufungen nach dem Pflegegeldgesetz nach einheitlichen Kriterien zu ermöglichen.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) untermauerte das Eintreten seiner Fraktion für steuerliche Maßnahmen zugunsten der Pensionisten mit dem Argument, dies sei notwendig, um der Altersarmut entgegenzuwirken. Pensionsanpassungen und Einmalzahlungen sollten künftig ohne Steuerabzug an die Menschen ausbezahlt werden, forderte Dolinschek.

Abgeordnete HÖLLERER (V) konzentrierte sich auf die von der Bundesregierung angekündigte Neuausrichtung des fiktiven Ausgedinges, also jenes Pensionsabzugs bei bäuerlichen Pensionen, mit dem Leistungen der Übernehmergeneration angerechnet werden. Man sollte bei diesem historischen Modell bleiben, es aber an die geänderten Realitäten anpassen. Da manche Leistungen von der Übernehmergeneration nicht geleistet werden, führe das fiktive Ausgedinge zu nicht gerechtfertigten Pensionskürzungen.

Abgeordneter GROSZ (B) zeigte sich froh über die Beseitigung der Ungerechtigkeit gegenüber den Unfallrentnern. Für dramatisch hielt der Redner die Auswirkungen überlanger Verfahren bei der Zuerkennung des Pflegegeldes. Grosz schilderte konkrete Härtefälle, in denen Menschen ihren Pflegebescheid nicht mehr erlebten oder nur durch Zuwendungen von Familienangehörigen überleben konnten. Grosz sprach von nicht verantwortbaren Lücken im Sozialsystem.

Abgeordneter ZANGER (F) rief die Abgeordneten dazu auf, die zweite und dritte Säule im Pensionssystem aufrecht zu erhalten und wandte sich gegen die Auffassung, man solle die Altersversorgung auf die erste Säule reduzieren. "Es ist zu wenig, sich bei der Altersversorgung völlig auf den Staat zu verlassen", sagte Zanger und verlangte Gerechtigkeit für Menschen, die auf einen Teil ihres Einkommens verzichten, um für das Alter vorzusorgen.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Die beiden Entschließungsanträge von FPÖ und BZÖ blieben in der Minderheit und wurden abgelehnt.

Unter einem wurden verhandelt: V-S-Antrag 37/A betreffend Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes und V-S-Antrag 38/A auf Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes

Abgeordneter GRADAUER (F) registrierte mit Befremden, dass in der österreichischen Öffentlichkeit seit dem Ausbruch der Finanzkrise nur noch in Milliardenbeträgen diskutiert werde, und gab zu bedenken, dass eine Milliarde Euro dem Wert von 4.000 Einfamilienhäusern entsprechen. Er habe dem Bankensicherungspaket "mit einem mulmigen Gefühl im Bauch" zugestimmt, weil ihm Hintergrundinformationen über den Zustand der Banken gefehlt hätten. Nun frage er sich, ob die Banken wirklich so gut aufgestellt seien, wie sie selbst behaupten, sagte der Redner und klagte über ausbleibende Kredite für die Wirtschaft. Gradauer kritisierte auch die Bedingungen, unter denen Gelder zu den Banken fließen sowie die fehlende Rechnungshofkontrolle. Nach und nach würden nun auch die Risken bekannt, die die Ostengagements der Banken mit sich bringen, merkte Gradauer an und stellte fest: Der Anhebung des Exporthaftungsrahmens könne er nicht zustimmen, weil ihm die Informationen über die Hintergründe dieser Entscheidung fehlten und er die Gefahr sehe, dass es sich dabei um ein Bankenpaket II handle. Höhere Haftungen erhöhten das Risiko für die Steuerzahler, gab Gradauer zu bedenken und warnte die Abgeordneten davor, sich bei Entscheidungen von den Banken an der Nase führen zu lassen.

Abgeordneter KRAINER (S) wies auf die Mitverantwortung der F an der seinerzeitigen Pensionsregelung hin, in der bei der dritten Säule auch auf den Aktienmarkt rekurriert wurde. Die erste Säule des Pensionssystems sei die stabile, die anderen beiden seien durch die Finanzkrise schwerst ramponiert, weshalb hier dringender Handlungsbedarf bestehe. Das Produkt müsse geändert werden, meinte Krainer. Zum Gesetzesvorschlag selbst erläuterte der Redner die Hintergründe, ehe er die Annahme des Entwurfs empfahl.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) bedankte sich für die gute Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Materie. Ausfluss dieser Arbeit sei ein gemeinsamer Entschließungsantrag betreffend Finanzdienstleistungsberufe, so Pilz, den er in der Folge zur Verlesung brachte. Bislang habe sich die Politik ausführlich mit den Banken und ihren Managern befasst, nun nehme man sich auch jenen an, die Opfer diverser Finanzdienstleister wurden, so der Redner, der dies anhand des konkreten Beispiels AWD illustrierte. Es sei ein ganz wichtiger Tag für den Nationalrat, dass man den Menschen zeige, man nehme die Opfer ernst und biete ihnen entsprechenden Schutz, schloss Pilz, der zudem einen zweiten Entschließungsantrag betreffend Verbot pyramidenartiger Finanzinstrumente einbrachte.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) bezeichnete den Fünf-Parteien-Antrag als wichtigen Meilenstein für jene Praxis, die in der künftigen Gesetzgebungsperiode den neuen Parlamentarismus kennzeichnen solle. Wenn die Opposition eine gute Idee vorbringe, dann solle sie aufgegriffen werden. Zum Entwurf selbst äußerte sich der Redner zustimmend.

Abgeordneter THEMESSL (F) pflichtete Abgeordnetem Pilz bei und äußerte sich dann kritisch über die Haftungsrahmen und die gegenwärtig geübte Praxis. Anhand der Entwicklung am Bankensektor müsse man auch hinsichtlich der Exportwirtschaft mit größter Vorsicht agieren, mahnte der Redner, der erklärte, seine Fraktion sei dagegen, Haftungsrahmen in dieser Höhe zu vergeben.

Abgeordneter HUBER (B) sagte, der Entwurf sei nötig, die heimischen Unternehmen bräuchten eine solche Regelung, seine Fraktion stimme ihm daher zu. Zudem trat der Redner für eine grundlegende Reform in diesem Bereich ein, um sich sodann mit der konkreten Situation in der Exportwirtschaft auseinanderzusetzen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) brachte einen Entschließungsantrag betreffend Moratorium für private Nehmer von Fremdwährungskrediten ein und signalisierte dann Zustimmung zur Vorlage, auch wenn die Performance des Finanzministeriums alles andere als glorreich gewesen sei. Unter dem Strich sei der Entwurf jedoch etwas sehr Nützliches, weshalb er Unterstützung verdiene, so Kogler, der zudem die aktuelle Situation im gegenständlichen Sektor analysierte. In Wahrheit habe man es hier mit einem riesengroßen Konsumentenschutzfall zu tun, wo dringend Maßnahmen erforderlich seien.

Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S) wies auf die Maßnahmen der alten Bundesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage am im Rede stehenden Sektor hin und meinte, dieser Kurs werde konsequent fortgesetzt. Mit müsse aber entsprechende Geduld aufbringen, so sei das Bankenpaket erst heute genehmigt worden, man müsse also noch warten, bis dieses Paket seine Wirkung entfalten könne. Zudem müsse man weitere Schritte setzen, um die gewollte Unterstützung auch entsprechend abzusichern.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) thematisierte die Exportwirtschaft aus der Sicht der Entwicklungsländer und zeigte sich erfreut über den gemeinsamen Antrag aller Parteien, da damit endlich ein lang diskutiertes Thema einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werde. Schließlich brachte sie einen Fünfparteien-Entschließungsantrag betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene ein und ging neuerlich auf das Staudammprojekt Ilisu ein und brachte einen Antrag betreffend Zurückziehung der österreichischen Beteiligung an diesem Projekt ein.

Abgeordneter AUER (V) setzte sich mit der Lage der Exportwirtschaft auseinander und empfahl den vorliegenden Entwurf zur Annahme. Zudem würdigte er die Initiativen der Grünen. Es sei ein Zeichen eines lebendigen Parlamentarismus, dass diese aufgegriffen und angenommen werden würden.

Abgeordnete BAYR (S) zeigte sich über die breite Zustimmung unter den Abgeordneten zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer erfreut. Österreich sei neben Belgien und Frankreich derzeit allerdings das einzige EU-Land, das sich für eine solche Steuer ausspreche, bedauerte sie. Was das Staudammprojekt Ilisu betrifft, hat sich für Bayr "ziemlich klar" gezeigt, dass die erteilten Auflagen nicht eingehalten würden. Man werde aus dem Projekt wieder aussteigen müssen, prophezeite sie, warnte gleichzeitig aber vor voreiligen Schritten. Generell verwies sie darauf, dass sich Firmen, die Ausfuhrförderungen in Anspruch nehmen, an gewisse Leitlinien halten müssten.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) wies Pauschalvorwürfe gegen die österreichischen Banken zurück. Die meisten heimischen Banken hätten nicht in Produkte investiert, die Auslöser für die globale Finanzkrise gewesen seien, betonte er. Überdies seien die Banken intensiv bestrebt, für jene "Häuslbauer", die auf Anraten von externen Beratern Fremdwährungskredite aufgenommen haben, eine Lösung zu finden. Man sollte, so Ikrath, seitens des Gesetzgebers hier nicht planwirtschaftlich eingreifen.

Finanzstaatssekretär Dr. LOPATKA machte geltend, die beiden vorliegenden Gesetzesnovellen seien auf Grund der positiven Entwicklung der österreichischen Exportwirtschaft notwendig. Die Exporte hätten in den letzten Jahren geboomt und zuletzt das Rekordniveau von 115 Mrd. € erreicht, skizzierte er. Die Wirtschaft brauche aber Rechtssicherheit. Der Haftungsrahmen müsse, so Lopatka, ausgedehnt werden, weil die bestehende Haftungsgrenze beinahe erreicht worden sei. Die Ausweitung der Exportförderung dient ihm zufolge der österreichischen Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen im Land.

Abgeordneter KAIPEL (S) hielt fest, der Export sei ein ganz wesentlicher Motor der österreichischen Wirtschaft. Das Exportvolumen habe 2007 weit mehr als 100 Mrd. € erreicht. Jeder dritte Arbeitsplatz in Österreich sei durch Exporte gesichert. In viele Länder seien Exporte jedoch nur mit staatlicher Sicherung möglich, gab Kaipel zu bedenken. Generell sprach er sich dafür aus, Förderprojekte auf ihre Beschäftigungswirksamkeit hin zu prüfen.

Abgeordneter ZANGER (F) begrüßte den Fünf-Parteien-Antrag zum Thema "Finanzdienstleister". Gleichzeitig wandte er sich dagegen, die Banken in Bezug auf die Vergabe von Fremdwährungskrediten aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Zanger glaubt, dass nicht zuletzt der Druck seitens des Managements für Fehlberatungen in Banken verantwortlich ist.

Abgeordneter STEINDL (V) machte darauf aufmerksam, dass zuletzt bereits 50 % des BIP durch Exporte erwirtschaftet worden seien. Zusammen mit dem Tourismus würden damit zwei Drittel des österreichischen Bruttoinlandsprodukts im Ausland erwirtschaftet. Steindl zufolge ist die Exportförderung für den Staat überdies ein Geschäft, da für Haftungsübernahmen Gebühren zu zahlen seien.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bedauerte die Ablehnung der Gesetzesvorlagen durch die FPÖ. Die Exportwirtschaft sei auf das entsprechende Förderinstrument angewiesen, argumentierte er. Scharfe Kritik übte Jarolim an der Meinl Bank, der er vorhielt, "unverschämte" Dividenden ausbezahlt zu haben, während Tausende Kleinanleger um beinahe ihr gesamtes Kapital umgefallen seien.

Abgeordneter WINDHOLZ (B) sieht, was die Ausbildung und Kontrolle von Finanzdienstleistungsassistenten betrifft, akuten Handlungsbedarf. In vielen Fällen handle es sich bei den Betroffenen um Jobsuchende, die einen "Schnellsiedekurs" erhielten und dann im Verwandten- bzw. Bekanntenkreis für Finanzprodukte werben würden, konstatierte er. Windholz kündigte darüber hinaus die Zustimmung des BZÖ zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend den sofortigen Rückzug Österreichs aus dem Staudammprojekt Ilisu an.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes und die Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes jeweils mit S-V-B-G-Mehrheit verabschiedet. Die 5-Parteien-Entschließungsanträge betreffend Reformen im Wertpapieraufsichtsgesetz sowie betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer erhielten einhellige Zustimmung, ebenso die dem Ausschussbericht über das Ausfuhrförderungsgesetz beigefügte Entschließung. In der Minderheit der drei Oppositionsparteien blieben die Entschließungsanträge der Grünen betreffend Verbot pyramidenspielartiger Vertriebsstrukturen für Finanzinstrumente, betreffend Moratorium für private FremdwährungskreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanzkrise und betreffend sofortiger Rückzug Österreichs aus dem Staudammprojekt Ilisu. (Forts.)