Parlamentskorrespondenz Nr. 106 vom 19.02.2009

Frauen verdienen in allen Beschäftigungsgruppen weniger als Männer

Rechnungshof legt Ausschuss Einkommensbericht 2006/2007 vor

Wien (PK) – Der Rechnungshof hat alle zwei Jahre an den Nationalrat über durchschnittliche Einkommen der gesamten Bevölkerung, aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen, zu berichten. Dieser Einkommensbericht, der in Kooperation mit der Statistik Austria erstellt wird, stand auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses.

Dem Einkommensbericht über die Jahre 2006 und 2007 ist zu entnehmen, dass die Zahl der Beschäftigten um rund 1,5 % (Frauen 2,1 %, Männer 1,1 %) gestiegen ist; der Frauenanteil ist von 44 % im Jahr 1998 auf 46 % im Jahr 2007 gestiegen. Das mittlere Bruttojahreseinkommen betrug 22.815 €, das niedrigste Medianeinkommen (bei den Arbeiter/innen) 17.848 €, das höchste (bei den Beamte/innen) 43.781 €. Das höhere Medianeinkommen bei den Beamte/innen geht auf die höhere Akademiker/innenquote, die höhere Altersstruktur (um 5 Jahre höheres Durchschnittsalter, inzwischen sind es 8 Jahre), den niedrigeren Anteil an Teilzeit und auf nicht ganzjährige Beschäftigung sowie auf das höhere mittlere Einkommen in unteren und das niedrigere Einkommen in höheren Positionen zurück; ferner ist der Einkommensnachteil der Frauen gegenüber den Männern geringer.

Das Einkommen hängt vom Wirtschaftsbereich ab. Das höchste Medianeinkommen gibt es im Bereich der Energie- und Wasserversorgung (45.106 €), das niedrigste im Beherbergungs- und Gaststättenwesen (9.737 €). Frauen sind überproportional in Branchen mit niedrigen Einkommen tätig und auch innerhalb der Branchen verdienen sie weniger als Männer: zwischen 56 % (Handel) und 74 % (Beherbergungs- und Gaststättenwesen).

Teilzeitbeschäftigung trifft Frauen mehr als Männer; 89 % aller Teilzeitbeschäftigten waren Frauen, 39 % aller erwerbstätigen Frauen (4 % aller erwerbstätigen Männer) waren teilzeitbeschäftigt.

Die Ursachen für die Einkommensschere sind eine überwiegende Beschäftigung in Niedriglohnbranchen, eine überproportionale Beschäftigung in Hilfs- und Dienstleistungstätigkeiten, ein geringer Anteil an Frauen in Führungspositionen und die Teilzeitarbeit, die ein "weibliches Phänomen" darstellt.

Mehr als zwei Drittel aller weiblichen ausschließlich selbständig Erwerbstätigen sind in Branchen beschäftigt, in denen das mittlere Einkommen der Frauen weniger als 70 % von dem der Männer beträgt. Besondere Beispiele: Rechtsberater 68.696 €, Rechtsberaterin 42.664 €, Facharzt 133.763 €, Fachärztin 55.110 €.

In der Diskussion wollte G-Abgeordnete Daniela Musiol wissen, wie schwer es gewesen sei, die Unterschiede zu berechnen, und beklagte, dass im Regierungsübereinkommen Antworten auf die bestehende Einkommensschere fehlen. Abgeordnete Martina Schenk vom BZÖ interessierte sich u.a. für die Meinung des Rechnungshofs zur Frauenquote. V-Abgeordneter Gabriel Obernosterer schnitt das Problem teilzeitbeschäftigter Frauen im Tourismus an, S-Abgeordneter Kurt Gaßner sprach die nicht entlohnten Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft und V-Abgeordneter Johann Höfinger die Saisonniers an. Abgeordneter Gerald Grosz (B) wollte wissen, ob im öffentlichen Dienst Belohnungen als Gehaltsbestandteil gerechnet wurden.

RH-Präsident Josef Moser wies darauf hin, dass dem Rechnungshof die Berechtigung fehle, den Bericht um Transfereinkommen zu erweitern. Bei der Land- und Forstwirtschaft und im Tourismusbereich gehe es um tatsächliche Einkommen, teilte er mit.

Seitens der Statistik Austria wurde darauf hingewiesen, dass sie keine eigenen Erhebungen durchführe, sondern auf Verwaltungsdaten zugreife. Für alle Gruppen werden die bezogenen Jahreseinkommen herangezogen. Für die Daten ist der Wohnsitz, also der Ort, den der Arbeitgeber im Jahreslohnzettel angibt, entscheidend und nicht der Arbeitsort.

Bei unselbständig Erwerbstätigen sind Provisionen und Belohnungen Teil des lohnsteuerpflichtigen Einkommens.

Der Bericht wurde mit Stimmeneinhelligkeit zur Kenntnis genommen.

Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht 2007/2008 wollte S-Abgeordneter Christian Faul wissen, wie es mit der Umsetzung der RH-Empfehlungen aussehe, auch meinte er, die Berichte der Landes-Rechnungshöfe hätten ein anderes Format und seien sehr wohl "gesteuert". Mit der Bundesbuchhaltungsagentur befasste sich G-Abgeordneter Karl Öllinger. Die Ausgliederung sei 2003 in einem Husch-Pfusch-Verfahren beschlossen worden, sagte er. Diese Ausgliederung hätte man nicht gebraucht, es ging vielmehr um die Schaffung neuer Versorgungsposten. Aufgezeigt wurde von Öllinger auch, dass niemand daran gedacht habe, auch die zwei Kontrolleure in der Buchhaltungsagentur zu kontrollieren. Auch die Konstruktion mit dem Aufsichtsrat sei "sinnlos". Die interne Revision dürfe nur eine systemische Prüfung durchführen und der Aufsichtsrat habe keinen Zugriff auf die interne Revision. Dass in der Zeit nicht mehr passiert ist, verwundert den Abgeordneten. Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) stellte die Frage, welches Einsparungspotential durch die Umsetzung der Empfehlungen erzielt wurde. B-Abgeordneter Ernest Windholz warf ein, 75 % der Empfehlungen werden umgesetzt. Seine Frage betraf die Marchfeldschlösser, die einen touristischen Anziehungspunkt für die Ostregion darstellen. Angeschnitten wurden in der weiteren Debatte u.a. die Kindergarteneinrichtungen (Abgeordnete Rosemarie Schönpass, S), die Ausgliederung der Bundesforste (Abgeordneter Kurt Gaßner, S), die Unterbringung von drogenabhängigen Häftlingen in der Justizanstalt Krems-Stein (Abgeordneter Ewald Sacher, S) und die zentrale Beschaffung des Bundes (Abgeordneter Erwin Kaipel, S).

RH-Präsident Josef Moser wies einleitend darauf hin, dass der Tätigkeitsbericht umgestaltet wurde und man ein Nachfrageverfahren entwickelt habe. Zuerst werde der Bericht veröffentlicht, im Jahr danach erfolge die Nachfrage und wiederum ein Jahr später gebe es eine Follow-up-Prüfung. Aus seiner Sicht wäre es "optimal", würde das Parlament in einem Entschließungsantrag fordern, dass ein Minister innerhalb einer bestimmen Zeit die Empfehlungen des RH umzusetzen hat.

Für die Aufsichtsräte müssten klare Unvereinbarkeitsregeln geschaffen werde, meinte Moser, damit ein "böser Anschein" vermieden werden kann.

Aus Sicht Mosers wäre es nicht effizient, bei jeder Empfehlung die Einsparungen zu berechnen.

Bei den Elternbeiträgen für den Kindergarten lasse sich nicht sagen, wie die soziale Staffelung aussehe; man wisse nur, in Wien seien sie am höchsten, in Wien sei auch die Betreuungsquote am höchsten und die Schließtage am geringsten.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungshofausschuss nahm sodann eine Reihe von Berichten des Rechnungshofs aus den Jahren 2006 bis 2009 in Verhandlung. Der Bericht in III-16 d.B. wurde gleichfalls einhellig zur Kenntnis genommen. Einstimmige Vertagungsbeschlüsse gab es zu den RH-Berichten III-17 d.B., III-18 d.B., III-19 d.B., III-20 d.B., III-21 d.B., III-24 d.B.. (Schluss)