Parlamentskorrespondenz Nr. 135 vom 27.02.2009

Nationalrat: Erleichterte Stimmabgabe per Brief bei der EU-Wahl

Erste Lesungen beschließen die Sitzung

Wien (PK) – Zur Verhandlung gelangten hierauf ein Abkommen mit der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, ein Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten sowie ein Übereinkommen zur Gründung dieser Organisation.

Abgeordnete FRANZ (V) unterstrich die Bedeutung der astronomischen Forschung in Österreich und sah im ESO-Beitritt große Chancen für die heimische Wissenschaft.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) erwartete sich vom ESO-Beitritt eine gleichberechtigte Beteiligung österreichischer Forscher an internationalen Forschungsprojekten sowie den Zugang Österreichs zu modernster Technologie.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) schloss sich der zustimmenden Wortmeldung seiner beiden Vorrednerinnen an und unterstützte ebenfalls den Beitritt.

Abgeordneter LUGAR (B) brachte kritische Töne in die Debatte und gab zu bedenken, einer Zahlung Österreichs würde ein ungewisser Nutzen gegenüberstehen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sah im Beitritt hingegen große Möglichkeiten für die österreichische Wissenschaft.

Abgeordneter MAYER (V) zeigte sich ebenfalls erfreut über den ESO-Beitritt und rechnete mit wesentlichen Impulsen für Wirtschaft und Industrie.

Abgeordneter GARTLEHNER (S) bemerkte, mit dem ESO-Beitritt steige für die österreichische Astronomie die Sonne wieder hoch in den Himmel.

Bundesminister Dr. HAHN dankte in seiner Wortmeldung den Abgeordneten für die Unterstützung des ESO-Beitritts.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Änderung des Übereinkommens mit Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) hob als positiv hervor, dass durch dieses Abkommen der Austausch mit Studierenden aus Osteuropa und aus Nicht-EU-Staaten intensiviert werden könne.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) unterstützte das Abkommen aus dem Aspekt der Förderung der akademischen Mobilität insbesondere in Mittel- und Osteuropa und sah darin einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Integration.

Abgeordneter Dr. KARLSBÖCK (F) signalisierte seine Zustimmung, meinte jedoch, es wäre besser, die Mittel für die heimischen Universitäten einzusetzen.

Abgeordneter LUGAR (B) unterstützte das Abkommen, wies aber ebenfalls auf die prekäre finanzielle Lage der österreichischen Universitäten und Fachhochschulen hin.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) warf ein, es rentiere sich immer, in die Mobilität von Studierenden zu investieren.

Abgeordneter WÖGINGER (V) forderte in einem Entschließungsantrag eine Bedarfsanalyse bezüglich einer zusätzlichen medizinischen Universität sowie die Prüfung der Schaffung eines Standorts in Linz.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) begrüßte das Abkommen und betonte, gerade in der Bildung sei die Mobilität Speerspitze und Wegbereiter der europäischen Integration.

Abgeordnete FUHRMANN (V) hob die Bedeutung des Abkommens für den Austausch mit Mittel- und Osteuropa hervor.

Abgeordnete Mag. CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) stellte fest, Österreich leiste mit dem Abkommen seinen Beitrag zur Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Personals in Mittel- und Osteuropa.

Bundesminister Dr. HAHN versicherte den Abgeordneten, der Bedarf einer weiteren medizinischen Universität werde geprüft werden.

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) lehnte hingegen den Antrag des Abgeordneten Wöginger als Alibiaktion ab.

Bei der Abstimmung wurde das Abkommen einstimmig genehmigt, der Entschließungsantrag passierte das Plenum mehrheitlich.

Abgeordneter MAYER (S) erläuterte die Bestimmungen des Abkommens mit Vietnam über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, das die gegenseitige Anerkennung von akademischen Graden zwischen Österreich und Vietnam sicher stellt.

Das Abkommen wurde einstimmig genehmigt.

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf den V-S-Antrag 425/A betreffend Änderung der Europawahlordnung.

Abgeordneter Mag. STEFAN (F) meldete schwere Bedenken gegen die Briefwahl an, wobei er argumentierte, das allgemeine, freie und geheime Wahlrecht sei dabei nicht gewährleistet. In einem Abänderungsantrag forderte der Redner die Zulassung der Briefwahl ausschließlich für Wähler aus dem Ausland.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) begrüßte die Änderungen hingegen als Vereinfachungen, die den Zugang zur Wahl erleichtern sollen.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) äußerte sich zustimmend und forderte überdies in einem Entschließungsantrag die Beseitigung des Wahlkampfprivilegs der Dienstfreistellung für Landeslehrer und Beamte.

Abgeordneter DONABAUER (V) sah in der Briefwahl eine Notwendigkeit in einer mobilen Gesellschaft.

Abgeordneter HERBERT (F) untermauerte die Bedenken seines Fraktionskollegen Stefan und kritisierte, durch die Briefwahl werde nun dem Schummeln Tür und Tor geöffnet.

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) begrüßte die Vereinfachungen bei der Briefwahl, zeigte aber auch Verständnis für die Bedenken der FPÖ, hielt den Abänderungsantrag allerdings für nicht praktikabel.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) interpretierte die Briefwahl auch als Mittel, der niedrigen Wahlbeteiligung gegenzusteuern.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) sah in der Vereinfachung der Briefwahl ein Bürgerservice und rechnete mit einer wesentlichen Verminderung des Anteils an ungültigen Stimmen.

Bundesministerin Dr. FEKTER erwartete sich von den Änderungen ebenfalls eine Verringerung der Fehleranfälligkeit und damit der Zahl der ungültigen Stimmen.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) begrüßte die Erleichterungen aus dem Gesichtspunkt der Steigerung der Wahlbeteiligung, sprach sich aber für eine Evaluierung der Briefwahl aus.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mehrheitlich angenommen, der F-Abänderungsantrag blieb ebenso wie der B-Entschließungsantrag in der Minderheit.

Erste Lesung: F-Antrag 102/A betreffend Änderung des BG über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter

Abgeordneter HOFER (F) erklärte, unter der erhöhten Zahl an Arbeitslosen würden sich in Hinkunft natürlich auch viele Behinderte befinden, weshalb seine Fraktion eine progressive Ausgleichstaxe vorschlage. Man wolle diese Idee wohlwollend diskutieren, bat der Redner.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) verwies darauf, dass im Regierungsprogramm bereits eine Änderung dieses Gesetzes festgeschrieben sei. Man müsse über die Problematik nachdenken und zu entsprechenden Schlüssen kommen, um mehr Behinderte in Jobs zu bringen. So gelte es, auch Anreize zu schaffen.

Abgeordneter PACK (V) sagte, man werde im Ausschuss genügend Zeit finden, über dieses wichtige Thema ausführlich zu diskutieren.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) fand die Idee einer progressiven Ausgleichstaxe überlegenswert.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, es gebe viele Vorschläge zu diesem Thema, auch von seiner Fraktion. Persönlich halte er das geltende System für nicht schlecht, er sei aber diskussionsbereit.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: G-Antrag 135/A betreffend Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) erläuterte die Intention des Antrags.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) meinte, der Antrag sei diskussionswürdig, wobei er natürlich hoffe, dass die Frage der Gentechnikfreiheit schon nächste Woche auf europäischer Ebene einer befriedigenden Lösung zugeführt werde.

Abgeordneter ESSL (V) verwies darauf, dass Österreich führend im biologischen Landbau sei, zudem sei man gegen Gentechnik und wolle diese Idee auch auf europäischer Ebene durchsetzen.

Abgeordneter JANNACH (F) befürchtete eine Diskriminierung der konventionellen Landwirtschaft im Falle einer verstärkten Propagierung der biologischen Landwirtschaft.

Abgeordneter HUBER (B) verband die Thematik mit der Hoffnung, dass der österreichische Landwirt entsprechende Unterstützung durch die Politik finden möge.

Der Antrag wurde dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: G-Antrag 144/A betreffend Bundesverfassungsgesetz über die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft

Abgeordneter ÖLLINGER (G) bezeichnete den Rahmen, in dem diese wichtigen Themen behandelt würden, als unwürdig. Es sei unmöglich, derart komplexe Materien zu solcher Uhrzeit zu behandeln. Damit gebe man ein Stück Parlamentarismus auf, weshalb hier künftig besser geplant werden möge. Sodann erläuterte der Redner die Intentionen seines Antrages.

Abgeordneter HECHTL (S) erklärte, die gesetzlichen Interessenvertretungen betreuten auch die Arbeitslosen, er sei überzeugt, dass diese Betreuung sehr gut sei.

Abgeordneter SCHMUCKENSCHLAGER (V) meinte, jeder Arbeitslose sei einer zuviel, man müsse daher alles unternehmen, diese wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es werde ihnen aber wohl kaum geholfen, indem man eine zusätzliche Verwaltungsebene einziehe.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) zeigte sich der Idee gegenüber gleichfalls skeptisch. Man solle keine Parallelgesellschaft zum AMS aufbauen.

Der Antrag wurde dem Sozialausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: G-Antrag 150/A betreffend Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) erläuterte die Intention des Antrags. Man müsse den Verfolgten des NS-Regimes in Bezug auf ihre Staatsbürgerschaft endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen, lautete das Credo des Mandatars. Es müsse klargestellt werden, dass diese Personen ihre Staatsbürgerschaft nie verloren haben, was durch einen entsprechenden Bescheid geschehen sollte.

Abgeordnete Mag. WURM (S) schloss an ihren Vorredner an und votierte gleichfalls für eine gerechte Lösung im Interesse der Verfolgten, wobei sie ein Expertenhearing anregte.

Abgeordneter KAPELLER (V) meinte, man müsse über dieses Thema schon ein wenig differenzierter nachdenken, am besten im Ausschuss.

Abgeordneter VOCK (F) erkannte in der Textierung des Antrages Widersprüche und verwies darauf, dass es zu diesem Punkt bereits zahlreiche Novellen gegeben habe. Dieser Weg sei der richtige gewesen.

Abgeordneter LINDER (B) sprach sich für eine ausführliche Behandlung der Thematik im Ausschuss aus.

Der Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: G-Antrag 151/A betreffend Änderung des B-VG

Abgeordnete Mag. MUSIOL (G) erinnerte an die Vorgeschichte dieses Antrages und zeigte sich gespannt, wie sich die Debatte im Ausschuss gestalten werde.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) sagte, der Antrag sei grundsätzlich vernünftig, man sollte sich dem Ganzen ausführlich und eingehend im Ausschuss nähern.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) signalisierte die Ablehnung dieses Antrages durch seine Fraktion. Man wolle seitens der FPÖ kein Ausländerwahlrecht und werde derartige Initiativen daher auch nicht unterstützen.

Abgeordneter Mag. STADLER (B) zeigte sich verwundert darüber, dass die Sozialdemokratie offenbar jedermann das Wahlrecht einräumen wolle. Überdies sei die Textierung dieses Antrags teilweise merkwürdig, wie sich am Terminus "nichtösterreichische Staatsbürgerschaft" zeige, so Stadler, der sodann grundlegende Kritik an der diesbezüglichen Haltung der Grünen übte.

Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: F-Antrag 286/A betreffend Änderung des B-VG

Abgeordneter Dr. HAIMBUCHNER (F) unterstrich, die Kontrolle der Verwaltung sei der FPÖ ein großes Anliegen. Der vorliegende Antrag sehe vor, die Prüfkompetenz des Rechnungshofes auf alle Unternehmen auszuweiten, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 % beteiligt ist, erläuterte er. Auch gemeinnützige Bauvereinigungen und Haftungsübernahmen des Bundes sollten vom Rechnungshof geprüft werden können, für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern ist eine Prüfzuständigkeit von Landesrechnungshöfen vorgesehen. Der Antrag basiert Haimbuchner zufolge in weiten Teilen auf Wünschen des Rechnungshofs.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) trat dafür ein, dem Rechnungshof auch zu ermöglichen, Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern zu prüfen. Sie wandte sich jedoch gegen eine Übertragung dieser Prüfbefugnis an Landesrechnungshöfe.

Abgeordneter Mag. LETTENBICHLER (V) führte aus, er stehe dem Antrag der FPÖ mit einer gewissen Skepsis gegenüber. Gemeinden würden bereits jetzt dreifach geprüft, argumentierte er. Die ÖVP sei für eine Diskussion aber offen.

Abgeordneter GROSZ (B) sprach sich hingegen für eine umfassende Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei Gemeinden aus. Er verwies auf die schwierige finanzielle Lage zahlreicher Gemeinden in der Steiermark.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) meinte, drei Bundesländer würden hervorstechen, was verhaltensauffällige Gemeinden betrifft: die Steiermark, Niederösterreich und das Burgenland. Ihm zufolge ist beispielsweise die Gemeindeaufsicht in der Steiermark völlig überfordert. Dass die Kontrollbefugnisse des Rechnungshofes nicht ausgeweitet würden, führt Kogler auf die "Uneinsichtigkeit" der ÖVP zurück.

Dritter Nationalratspräsident Dr. GRAF wies den Antrag 286/A dem Verfassungsausschuss zu.

Erste Lesung: G-Antrag 296/A betreffend Erste Energieeffizienznovelle 2008

Abgeordnete Mag. BRUNNER (G) wies darauf hin, dass Österreich im Hinblick auf die Reduktion von CO2-Emissionen säumig sei. Sie erachtet daher ein umfassendes Klimaschutzpaket für erforderlich. Der vorliegende Antrag der Grünen zielt ihr zufolge insbesondere darauf ab, die Energieeffizienz von Betriebsanlagen zu verbessern.

Abgeordnete GESSL-RANFTL (S) unterstrich, die Regierung bekenne sich zu einer ökologischen und ökonomischen Umwelt- und Klimapolitik. Unter anderem sprach sie sich für eine Forcierung der thermischen Gebäudesanierung aus. Gessl-Ranftl hält es jedoch auch für erforderlich, bei der Klimaschutzpolitik soziale Aspekte zu berücksichtigen.

Abgeordneter HORNEK (V) verwies auf die im Regierungsprogramm festgeschriebene energiepolitische Gesamtstrategie. Im Zentrum der Überlegungen sollen seiner Darstellung nach Energiesparmaßnahmen und eine Verbesserung der Energieeffizienz stehen. Der Antrag der Grünen würde Hornek zufolge lediglich zu mehr "sinnloser Bürokratie" bei Anlagengenehmigungen führen.

Abgeordneter Mag. WIDMANN (B) hielt fest, Klimaschutzmaßnahmen seien wichtig, man müsse sie aber mit der Wirtschaft und nicht gegen die Wirtschaft umsetzen. Genehmigungsverfahren für Anlagen würden bei einer Beschlussfassung des Antrags der Grünen verteuert und verkompliziert, fürchtet er. Widmann spricht sich dem gegenüber für eine bessere Beratung von Unternehmen aus.

Abgeordneter HÖRL (V) führte aus, die angestrebte Verbesserung der Energieeffizienz dürfe nicht zu mehr Bürokratie führen.

Dritter Nationalratspräsident Dr. GRAF wies den Antrag 296/A dem Umweltausschuss zu.

Erste Lesung: G-Antrag 297/A betreffend Änderung des B-VG.

Abgeordnete Mag. BRUNNER (G) sprach sich namens ihrer Fraktion dafür aus, dem Bund mehr Kompetenzen im Bereich der Umwelt- und Energiepolitik zu übertragen. Er soll bei Bedarf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasen, festlegen können. Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Bundesverfassung vorgelegt.

Abgeordnete BAYR (S) erklärte dazu, die Übertragung einer Bedarfskompetenz an den Bund im Bereich des Klimaschutzes sei nicht wirklich umstritten. Ihrer Meinung nach soll die dafür notwendige Verfassungsänderung jedoch in ein umfassendes Klimaschutzgesetz integriert werden.

Abgeordnete HÖLLERER (V) erinnerte daran, dass Ex-Umweltminister Josef Pröll bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein Bundesklimaschutzgesetz in Begutachtung geschickt habe. Ihrer Ansicht nach ist es notwendig, die Agenden für den Klimaschutz zu bündeln.

Abgeordneter Mag. WIDMANN (B) konstatierte, das Ziel der Grünen sei grundsätzlich richtig. Mit dem vorliegenden Antrag würde durch juristische Unschärfe aber Konfusion in die Bundesverfassung gebracht.

Dritter Nationalratspräsident Dr. GRAF wies den Antrag 297/A dem Umweltausschuss zu.

Erste Lesung: B-Antrag 300/A betreffend Nachhilfeunterrichtsgesetz

Abgeordnete HAUBNER (B) wies darauf hin, dass viele Schüler Nachhilfe benötigen würden. Die Eltern müssten dafür meist tief in die Tasche greifen, skizzierte sie. Das BZÖ hat Haubner zufolge daher beantragt, dass Lehrer in den letzten drei Wochen der Hauptferien allen Schülern, die eine Nachprüfung haben und im abgelaufenen Schuljahr nicht vom betroffenen Lehrer unterrichtet wurden, für Nachhilfe zur Verfügung stehen müssen.

Abgeordneter MAYER (S) wertete den Antrag als zwar gut gemeint, aber realitätsfremd. Ihm zufolge ist es vielmehr vordringlich, den Unterricht so zu gestalten, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler ein Schuljahr positiv abschließen.

Abgeordnete FRANZ (V) hielt Abgeordneter Haubner entgegen, das BZÖ demotiviere mit seinem Antrag Lehrerinnen und Lehrer. Es stimme einfach nicht, dass Lehrer 30 Urlaubstage mehr als andere Berufsgruppen hätten, unterstrich sie.

Abgeordneter Dr. WALSER (G) sprach im Zusammenhang mit dem BZÖ-Antrag von "Unsinn" und einer "Schnapsidee".

Dritter Nationalratspräsident Dr. GRAF wies den Antrag 300/A dem Unterrichtsauschuss zu. (Schluss)