Parlamentskorrespondenz Nr. 485 vom 02.06.2009

Vorlagen: Finanzen

Zahlungsdienstleistungen werden EU-weit harmonisiert

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein Zahlungsdienstegesetz vorgelegt, mit dem die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und damit zusammenhängende Richtlinienänderungen umgesetzt werden sollen (207 d.B.). Sämtliche Zahlungsdienste sollen europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen erhalten. Die unterschiedlichen Aufsichts-, Zivilrechts- und Konsumentenschutzregime, die auf den Zahlungsdienstmärkten der 27 Mitgliedstaaten aufeinandertreffen, Kosten erhöhen und Rechtsunsicherheit auslösen, sollen harmonisiert werden. Gleiche Regelungen für gleiche Dienstleistungen und Produkte vermeiden Wettbewerbsverzerrungen, erhöhen die Rechtssicherheit und ermöglichen ein breiteres Angebot. Auch soll mit modernen Kundenschutzbestimmungen den technologischen Entwicklungen Rechnung getragen werden, heißt es in der Vorlage.

Zudem soll die Richtlinie zur Harmonisierung der Einlagensicherung in nationales Recht umgesetzt werden, um Wettbewerbsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu vermeiden. Die Beträge der Einlagensicherung werden bei den juristischen Personen auf das europarechtlich vorgesehene Niveau erhöht und die Fristen für die Auszahlung der gesicherten Einlagen verkürzt. Dies kommt insbesondere österreichischen KMU zu Gute.

   

Durch die Umsetzung der Richtlinie wird zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) entstehen, eine Erhöhung des Kostenbeitrages des Bundes ist aber nicht notwendig. Die finanziellen Belastungen des Bundes könnten aber beträchtlich sein, wenn die vom Bund zu übernehmenden Haftungen schlagend werden, liest man in den Erläuterungen. Im Hinblick auf die notwendige Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor sei dies aber geboten, wird hinzugefügt. Außerdem werde die gute Marktposition österreichischer Kreditinstitute in den EU-Nachbarstaaten zusätzlich gestärkt.

Das neue Gesetz regelt Rechte und Pflichten sämtlicher Zahlungsdienstleister, übernimmt dabei Systematik und Terminologie der Richtlinie, behält aber Strukturen bei, die sich in Österreich bewährt haben, etwa die geltende Konzessionssystematik.  Die Sanktionsnormen im Überweisungsgesetz werden integriert, das Gesetz selbst aber aufgehoben. Eine Bereinigung des Bankwesengesetzes bringt für die Institute und alle Zahlungsdienstleister sowie für die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine übersichtliche Abgrenzung der Rechtsbereiche und eine möglichst klare Rechtslage. Geringfügige Anpassungen sind im Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz und im Konsumentenschutzgesetz vorzunehmen. Der Gesetzentwurf enthält einige eng begrenzte, technische Verordnungsermächtigungen für die FMA. Durch die Einführung von EG-rechtlich harmonisierten Aufsichtsanforderungen für Zahlungsinstitute wird eine neue Kategorie von Zahlungsdienstleistern geschaffen. Diese Zahlungsinstitute können aufgrund des so genannten "EU-Passes" EU-weit tätig werden, der Zahlungsdienstleistungsmarkt für Nichtbanken wird EU-weit geöffnet. Der Tätigkeitsbereich der Zahlungsinstitute soll Überweisungen, die Ausgabe von Zahlungskarten, die Durchführung von Kartenzahlungstransaktionen - auch mit einem Kreditrahmen –, Geldtransfergeschäfte sowie Zahlungen mittels Mobiltelefon und Lastschriftverfahren umfassen.

BZÖ: Banken sollen bei Sanierung des FLAF helfen

Das BZÖ verlangt von jenen Banken, die Geld vom Staat in Anspruch nehmen, eine Abgabe ("Familienabsicherung") an den Familienlastenausgleichsfonds in der Höhe vom zumindest 4 % des entliehenen Kapitals (636/A(E) ). Die Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds sei eine vordringliche gesellschaftspolitische Aufgabe, weil dieser Fonds der "Verteilung der Lasten" dient, die einkommensschwächere Familien ohne diesen Ausgleich nicht tragen könnten. Der FLAF gilt daher auch als ein Grundpfeiler des sozialen Friedens in Österreich, argumentieren die Antragsteller. Das Bankenrettungspaket, das notwendig wurde, weil  Banken und Finanzvermittler binnen weniger Monate Geldvermögen vernichtet haben, die nun unter schmerzlichen Opfern wie Lohnverzicht und Kurzarbeit bis hin zu Kündigungen von den österreichischen Familien wieder hergestellt werden müssen, kostet die Steuerzahler allein jährlich 235 Mio. Euro an Zinsen. Es wäre daher nur billig und recht, den Banken eine Verpflichtung aufzuerlegen, die sie daran erinnert, von wem das Geld stamme, mit dem sie ihr Weiterbestehen absichern. Darüber hinaus sollte den österreichischen Familien ein Teil ihres investierten Kapitals in Form von Direkthilfen zurückgegeben werden, heißt es im Entschließungsantrag des BZÖ.

FPÖ für Abschaffung der Mindest-Körperschaftssteuer

FPÖ-Abgeordnete fordern den Finanzminister auf, dem Nationalrat eine

Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die die Mindestkörperschaftssteuer noch im zweiten Quartal 2009 ersatzlos abgeschafft wird (639/A(E)). Die Antragsteller klagen über die "Kreditklemme", unter der die Wirtschaft trotz Bankensicherungspaket leide und verlangen den Entfall der Mindest-KöSt, die Kapitalgesellschaften zwingt, bei Verlusten eine "Gewinnsteuer" zu entrichten. Die Abschaffung dieser Steuer würde der Eigenkapitalstärkung und der Liquiditätsverbesserung dienen und nicht nur den betroffenen Betrieben helfen, den Geldfluss zu forcieren, argumentiert die FPÖ.

BZÖ: Steuerstundung für KMU in der Krise

Eine kurzfristige Steuerstundungsmöglichkeit für KMU während der Wirtschaftskrise verlangt das BZÖ in seinem Entschließungsantrag 645/A(E). Die Antragsteller weisen auf die Not kleiner und mittlerer Unternehmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der "Kreditklemme" hin und begründen damit ihr Verlangen nach einer stärkeren steuerlichen Unterstützung der Betriebe.

Sind politische Stiftungen Zwecke gemeinnützig?

Das BZÖ ersucht die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag, zu überprüfen, ob die von politischen Parteien gegründeten und als gemeinnützig eingestuften Stiftungen tatsächlich gemeinnützig seien und welche Steuerausfälle durch mögliche Falschbeurteilungen entstanden seien (646/A(E)). Die Antragsteller weisen auf die "Zukunft Steiermark Privatstiftung" der SPÖ hin und bezweifeln unter Bezugnahme auf Experten, dass auch die "Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale" auf "Landesebene sowie auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene", insbesondere im "politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Leben" "gemeinnützig" seien. In diesem Zusammenhang drängt das BZÖ in weiteren Entschließungsanträgen auf die Klarstellung, dass "die Verfolgung politischer Zwecke keine Förderung gemeinnütziger Zwecke darstellt"(648/A(E)) und auf ein Stiftungsrecht, das die Inanspruchnahme dieser Rechtsform durch politische Parteien ausschließt (647/A(E)).

Grüne wollen private Denkmalschutz-Ausgaben steuerlich begünstigen  

Die Grünen fordern eine Regierungsvorlage zum Einkommensteuergesetz, um Private Investitionen in den Denkmalschutz als Sonderausgabe geltend machen können (649/A(E)). Es sei unverständlich, dass Unternehmen Kosten für die Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude auf zehn Jahre abschreiben können, Privatpersonen entsprechende Sonderausgaben aber nicht geltend machen können, argumentieren die Antragsteller. (Schluss)