Parlamentskorrespondenz Nr. 557 vom 23.06.2009

Vorlagen: Verkehr

Schärferes Vorgehen gegen Alkolenker

Änderungen des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung reagieren auf die nach wie vor hohe Zahl von Unfällen, die durch Alkolenker und Raser verursacht werden und bringt für höhere Alkoholisierungsgrade deutlich längere Zeiten des Führerscheinentzugs sowie eine Anhebung der Geldstrafen bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 Promille. Darüber hinaus wird ein so genanntes Verkehrscoaching als begleitende Maßnahme eingeführt. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden ab einem gewissen Ausmaß Mindeststrafen sowie einheitliche fixe Organmandatshöhen und Strafsätze für Anonymverfügungen eingeführt.

KFG-Novelle: Blaulicht für Rettungsdienste nun ex lege zulässig

Mit der 31. KFG-Novelle werden neben der Umsetzung aktueller EU-Richtlinien auch Klarstellungen zu einigen in der Vollzugspraxis aufgetretenen Problemen geschaffen. So soll für die im Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste die Führung von Blaulicht ex lege zulässig sein, wodurch die individuellen Bewilligungen durch den Landeshauptmann entfallen. Der Verkehrssicherheitsbeitrag für Wunschkennzeichen wiederum wird auf 200 Euro angehoben. Drastischere Konsequenzen sieht das Gesetz für den Fall vor, dass ein Lenker die Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle oder einer Fahrzeugverwiegung verweigert. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen schließlich soll eine Organstrafverfügung bis 70 Euro eingehoben werden können. (Schluss)