Parlamentskorrespondenz Nr. 943 vom 04.11.2009

Was bringt der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan?

Berlakovich: Keine"No-go-Areas" für Wasserkraftwerke

Wien (PK) - Im Rahmen einer aktuellen Aussprache informierte Umweltminister Nikolaus Berlakovich heute den Umweltausschuss zunächst über den Entwurf für einen "nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan", ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der 2003 in nationales Recht übernommenen EU-Wasserrahmenrichtlinie, in den nun die insgesamt 350 Anregungen eingearbeitet werden sollen, die im Rahmen eines sechsmonatigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens eingelangt sind.

Das mit Ende des Jahres befristete Umweltsenatgesetz soll, so ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses - künftig unbefristet - verlängert und ein nationales Schadstoffregister eingerichtet werden. Kernkraft löse Klimaprobleme nicht, lautet die Kernaussage einer Fünf-Parteienentschließung, die die Abgeordneten im Vorfeld der Klimakonferenz in Kopenhagen gemeinsam an das Plenum weiterleiteten. Weitere Diskussionspunkte waren Forderungen der Grünen für konkretere Klimaschutzziele der EU, FPÖ-Kritik an einem kroatisch-albanischen AKW-Projekt in Albanien, die gezielte Nutzung der Humusschicht als CO2-Senke, ein neues Arktis-Schutzabkommen und die verursachergerechte Zuordnung der Kosten von AKW-Alarmplänen (BZÖ).        

Bundesminister Nikolaus Berlakovich stellte in seinen einleitenden Ausführungen zum Entwurf für einen Gewässerbewirtschaftungsplan  klar, dass die Trinkwasserqualität und die Wasserqualität der Seen in Österreich sehr hoch seien. Strukturell sei aber nur ein Drittel der Gewässer als "sehr gut" zu qualifizieren. Bei 67 % der Fließgewässer bestehe Nachholbedarf hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit für wandernde Fische sowie bei der Naturnähe der Flussauen und bei der Schaffung von Retentionsräumen.

In der Debatte trat Abgeordnete Gabriela Moser (G) hinsichtlich des geplanten Ausbaus der Wasserkraft dafür ein, "No-go-Areas" zu definieren und diese von der Nutzung der Wasserkraft auszunehmen. Verstärktes Augenmerk wollte die Abgeordnete auf das langfristige Problem Atrazin im Grundwasser legen.

Im Unterschied dazu bekannte sich Abgeordneter Norbert Hofer (F) einmal mehr zur Nutzung erneuerbarer Energieträger und dabei insbesondere auch zu Wasserkraftwerken, hielt es aber für notwendig und möglich, eine vernünftige Balance zwischen der Wasserkraftnutzung und dem Naturschutz zu wahren.

Abgeordnete Petra Bayr (S) brachte insbesondere das Problem der Grundwasserbelastung mit Nitraten und Phosphaten zur Sprache.

Abgeordneter Erwin Hornek (V) plädierte ebenso wie seine Fraktionskollegen Konrad Steindl und Franz Hörl entschieden für die Nutzung der Wasserkraft, um den Import fossiler Energieträger zu verringern.

Dem gegenüber appellierte Abgeordnete Christiane Brunner (G) für einen sensiblen Umgang mit Naturschutzgebieten und drängte wie Moser auf die klare Abgrenzung von "No-go-Areas", die von der Nutzung der Wasserkraft frei werden sollten. Brunners Kritik lautete, der Aspekt des Klimawandels werde im Entwurf für einen Gewässerbewirtschaftungsplan zu wenig berücksichtigt.

Während Abgeordneter Robert Lugar (B) keine Möglichkeit sah, auf die Nutzung der Wasserkraft zu verzichten, meinten die G-Abgeordnete Gabriela Moser und ihr Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber, bei der Lösung der Energieprobleme sei die Steigerung der Energieeffizienz entscheidender als die wenigen Prozente, die die Wasserkraft zum Stromverbrauch noch zusätzlich beitragen könne.

Die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Robert Lugar (B) wiesen dem gegenüber auf stark steigenden Strombedarf in Zusammenhang mit der zunehmenden Elektro-Mobilität hin.

Abgeordneter Gerhard Steier (S) verlangte eine vorsorgende und nachhaltige Sicherung der Grundwasserqualität für kommende Generationen und hielt es gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Josef Auer für notwendig, in der Landwirtschaft Schutzmaßnahmen über das ÖPUL hinaus zu setzen. Auf diese Forderung reagierte Abgeordneter Erwin Hornek (V) mit dem Hinweis auf die strengen Auflagen, die im ÖPUL gelten und von den Bauern strikt eingehalten werden.

Handlungsbedarf bei der Förderung der Renaturierung von Gewässern sah Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G).

Abgeordneter Peter Stauber (S) machte auf unzumutbare Belastung von Gemeinden bei der Erhaltung regulierter Gewässer aufmerksam und sah Probleme bei der Ausdehnung von Hochwasser-Gefahrenzonen, wenn dadurch Grundstückskäufer betroffen seien, die Baugrund in gutem Glauben erworben haben.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich sah im Gewässerbewirtschaftungsplan weder ein Instrument zur Verhinderung noch zur Ermöglichung von Wasserkraftwerken, sondern zur Verbesserung der Qualität von Gewässern. Er habe nicht die Absicht, jedes Tal zu verbauen, sei aber überzeugt, dass die Wasserkraft ein wichtiger Teil der erneuerbaren Energieträger sei. "No-go-Areas sind im Gewässerbewirtschaftungsplan nicht vorgesehen", stellte Berlakovich fest. 

Programme zur Beseitigung der Nitrat- und Phosphorbelastung des Grundwassers werden umgesetzt, sagte der Minister und machte darauf aufmerksam, dass die österreichische Landwirtschaft ihr Kyoto-Ziel mit Hilfe des ÖPUL bereits erreicht habe.

Re-Naturierungsmaßnahmen, die Schaffung von Retentionsräumen und der Ausbau von Fisch-Aufstiegshilfen - was sehr viel Geld koste, wie Berlakovich anmerkte - stellen Schwerpunkte in der Gewässerpolitik dar.

Umweltsenat soll weiterarbeiten

Der Absicht der Regierung, das bislang mit Ende 2009 befristete Gesetz über den Umweltsenat unbefristet zu verlängern, stimmte eine S-V-F-G-Mehrheit und damit die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Ausschuss zu. Der diesbezügliche Regierungsentwurf sieht auch die Einführung einer Altersgrenze für die Ernennung von Senatsmitgliedern (65 Jahre) vor (395 d.B.). - Während Sprecher von FPÖ und Grünen ihr Abgehen von der Oppositionslinie, die Regierung bei Zweidrittelmaterien nicht zu unterstützen, bis SPÖ und ÖVP ihre Praxis im Untersuchungsausschuss änderten, mit der Wichtigkeit der Arbeit des Umweltsenats erklärten, blieb Abgeordneter Robert Lugar (B) beim Nein seiner Fraktion.  

Einrichtung eines Schadstoffregisters 

Schließlich reichte der Ausschuss auch einen Regierungsentwurf zur Einrichtung eines - ab 2010 online verfügbaren - nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters im Sinne des diesbezüglichen internationalen Protokolls mit S-V-Mehrheit an das Nationalratsplenum weiter (396 d.B.). Ein von Abgeordneter Petra Bayr (S) vorgelegter S-V-Abänderungsantrag präzisierte Strafbestimmungen und weitete den Informantenschutz aus. Für die Opposition nannten die Abgeordneten Norbert Hofer (F) und Wolfgang Pirklhuber (G) mangelnde Transparenz bei der Verarbeitung gefährlicher Abfälle als Grund ihrer Ablehnung. Bundesminister Berlakovich beantwortete Detailfragen zur Erfassung von Schadstoffdaten. (Fortsetzung/Umweltausschuss)