Parlamentskorrespondenz Nr. 991 vom 18.11.2009

EU-Debatten im Nationalrat werden neu gestaltet

Geschäftsordnungsausschuss stimmt Vier-Parteien-Antrag zu

Wien (PK) – Die EU-Debatten im Nationalrat werden neu gestaltet. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ wurde vom Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats mehrheitlich gebilligt. Er sieht vor, die speziellen Nationalratssitzungen zu aktuellen EU-Themen durch jährlich vier "Aktuelle Europastunden" und zwei umfassende Debatten in zeitlicher Nähe zu EU-Gipfeln zu ersetzen.

Der Antrag beruht auf einem im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats bereits im Sommer erzielten Konsens, der grundsätzlich auch von den Grünen gutgeheißen wurde. Allerdings kritisieren die Grünen, dass Abgeordnete zum Europäischen Parlament bei den EU-Debatten kein Rederecht erhalten, und lehnten den Antrag daher ab.

Für die Aktuellen Europastunden werden im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für Aktuelle Stunden im Nationalrat gelten. Das heißt, dass die Themenauswahl abwechselnd den einzelnen Fraktionen zusteht. Dazu sind zweimal jährlich EU-Erklärungen durch Regierungsmitglieder in Aussicht genommen, in deren Rahmen die Abgeordneten kurz vor oder nach einem Europäischen Rat über aktuelle EU-Vorhaben und die Position der österreichischen Regierung dazu informiert werden sollen. Daran anschließend ist eine Debatte mit ähnlichen Zeitlimits wie bei Dringlichen Anfragen geplant. Der Antrag sieht weiter vor, bei Verhandlungen im Hauptausschuss des Nationalrats über Vorhaben der Europäischen Union grundsätzlich Ton- und Bildaufnahmen zuzulassen und die Bestimmungen über das Rederecht von österreichischen EP-Abgeordneten im Rahmen dieser Verhandlungen zu präzisieren.

Einstimmig passierte ein weiterer Antrag auf Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes den Geschäftsordnungsausschuss. Dabei geht es insbesondere um notwendige Anpassungen der Geschäftsordnung an vor kurzem vorgenommenen Verfassungsänderungen und andere Gesetzesnovellierungen. Das betrifft etwa die Genehmigung von Staatsverträgen, die Befassung des Budgetausschusses mit dem Bundesfinanzrahmengesetz und die Beiziehung der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerbeschwerdekommission zu Beratungen im Verteidigungsausschuss. Ebenso sollen im Sinne einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle die jeweils zuständigen Ausschüsse befugt werden, den Leiter bzw. die Leiterin einer weisungsfreien Behörde im Rahmen von Ausschussberatungen zu allen Gegenständen der Geschäftsführung zu befragen. (Schluss)