Parlamentskorrespondenz Nr. 160 vom 11.03.2010

Umsatzsteuer, Energieabgaben, Schwarzarbeit

Sitzung des Rechnungshofausschusses

Wien (PK) – Insgesamt vier Kapitel des Rechnungshofberichts standen heute auf der Tagesordnung einer Sitzung des Rechnungshofausschusses. Außerdem befassten sich die Abgeordneten im Rahmen einer aktuellen Aussprache mit dem Thema Gemeindeprüfung durch den Rechnungshof (siehe PK Nr. 159 /2010).

Als erstes nahm der Ausschuss die Verhandlungen zum Thema "Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer" (III-97 d.B.) wieder auf. Der Bericht des Rechnungshofs hatte dazu festgehalten, dass das bundesweit zuständige Finanzamt Graz–Stadt in den Jahren 2003 bis 2007 rd. 4,6 Mrd. € Umsatzsteuer an ausländische UnternehmerInnen überwies. Das waren pro Jahr mehr als 5 % des Umsatzsteueraufkommens. Aufgrund der stark steigenden Arbeitsbelastung konnten ab 2007 nur mehr ausgewählte Fälle kontrolliert werden. Da jedoch die im Verantwortungsbereich des BMF gelegene elektronische Fallauswahl für einen ganzen Bereich noch nicht ausgereift war, wurden in den Jahren 2007 und 2008 rund 1 Mrd. € ohne risikoadäquate Kontrollen ausbezahlt. Für die Betrugsbekämpfung gab es weder Unterstützung durch das BMF noch stand dafür Personal zur Verfügung.

Abgeordneter Johann Singer (V) erläuterte den Hintergrund des gegenständlichen Berichts und verwies darauf, dass der Rechnungshof das zuständige Finanzamt Graz geprüft und verschiedene Feststellungen getroffen habe. Bemerkenswert seien dabei die ungeprüft ausgefolgten Gelder im Gesamtwert von 1 Mrd. €, wozu ihn die Meinung des Staatssekretärs interessierte.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, durch die laufenden Personalreduktionen seien die Kontrollmöglichkeiten erschwert worden, was bedauerlich sei, da jeder Experte bestätige, dass sich jeder zusätzliche Kontrollbeamte doppelt rentiere. Sie fragte den Staatssekretär, was dieser zu tun gedenke, um den vorliegenden Kontrollnotstand zu beenden.

Abgeordneter Günther Kräuter (S) wollte wissen, ob dem Finanzministerium die Praxis in Graz bekannt war. Hier seien USt-Nummern ohne Kontrolle vergeben worden, man habe mit fremdsprachigen Dokumenten ohne Übersetzungen gearbeitet und dergleichen mehr. Kräuter begehrte die Information, ob mittlerweile alles aufgeklärt sei und ob es stimme, dass ausländische Unternehmen USt-Nummern ohne Vorliegen der Voraussetzungen bekommen hätten.

Abgeordneter Alois Gradauer (F) meinte, eine richtige Kontrolle könnte einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten. So wie bisher dürfe es nicht weitergehen. Der Abgeordnete fragte, welcher Schaden durch die Angelegenheit insgesamt entstanden sei und um wie viele MitarbeiterInnen der Bereich aufgestockt werde, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) zeigte sich an der Beurteilung des Berichts durch den Staatssekretär und daran, welche Empfehlungen er umsetzen werde und welche nicht, interessiert.

Abgeordnete Christine Lapp (S) hegte die Befürchtung, dass die in Aussicht genommenen sechs zusätzlichen Beamten sich als zu wenig erweisen könnten, weil das Personal zwischen 2003 und 2007 massiv vermindert worden sei, sodass man jetzt gerade den Stand von 2003 erreiche. Es brauche adäquate Maßnahmen, um Fehlentwicklungen verhindern zu können.

Abgeordneter Roman Haider (F) erläuterte, wie sich auch österreichische Firmen durch die in Graz gängige Praxis viel Geld ersparen könnten. Bislang seien die Kontrollkriterien nicht überarbeitet worden, was die Frage aufwerfe, wann hier endlich Taten gesetzt würden. Auch Haider zeigte sich an der Gesamthöhe des entstandenen Schadens interessiert.

Abgeordneter Christian Faul (S) votierte für europäische Komponenten, um das Problem in seiner Gesamtheit lösen zu können. Abgeordneter Konrad Steindl (V) erkundigte sich nach internationalen Vergleichszahlen.

Staatssekretär Reinhold Lopatka sagte, bislang sei auf diesem Gebiet ein Manko vorhanden gewesen, auf das der Rechnungshofbericht hingewiesen habe. Bisher seien 25 MitarbeiterInnen mit der Materie befasst gewesen, diese würden nun um 6 Beamte aufgestockt, um die personellen Voraussetzungen zu schaffen, die Kontrollarbeit effizient ausüben zu können. Das Faktum, dass seit Jahresbeginn grundsätzliche Überprüfungen durch den Ansässigkeitsstaat vorzunehmen sind, werde die Arbeit erleichtern.

Betrugsbekämpfung sei Teil der Arbeit des Finanzministeriums, es gebe immer wieder Fälle, in denen in betrügerischer Absicht gehandelt werde, dagegen gehe das Ministerium auch entsprechend vor. Im gegenständlichen Fall aber konnte auch der Rechnungshof keinen einzigen Fall von unzulässiger Auszahlung nennen, es habe also keine Fahrlässigkeit gegeben.

Die Zahl der Prüfungen sei zuletzt deutlich erhöht worden, Kriterien habe man bereits erarbeitet, sie würden gerade evaluiert. Die Kontrolle wurde ganz allgemein und auch in anderen Bereichen effizienter gestaltet, zudem versuche man, gemeinsam auf europäischer Ebene Lösungen zu finden, um diesen Bereich besser in den Griff zu bekommen.

Rechnungshofpräsident Josef Moser hinterfragte, ob genügend Personal zur Verfügung stehe, um die diesbezügliche Arbeit effizient erledigen zu können. Es gehe darum, wie die Kontrolle durchgeführt wurde, und die geübte Praxis war weder risikoadäquat, noch reichte sie für eine Präventivwirkung. Man müsse die Kontrollen so durchführen, dass Missbrauch und Betrug verhindert werden könnten. In der Vergangenheit war dieser Bereich oftmals kontrollfreier Raum, doch anerkenne der Rechnungshof, dass das Finanzministerium bereits konkrete Schritte setzte, um die Lage zu verbessern.

Konkret führte Moser aus, dass in den Jahren 2007 und 2008 nur 187 von mehr als 12.000 Fällen überprüft worden seien, dass sei zu wenig und lege nahe, dass beim Kontrollsystem dringender Handlungsbedarf bestehe. Die bisherige Praxis sei ungenügend, die MitarbeiterInnen überlastet, sodass sie ihre Arbeit nicht bewältigen könnten. Hier sei also ein neuer Zugang vonnöten. Der Präsident regte auch an, jene interne Grenze abzuschaffen, bis zu der man sich derzeit ungeprüft die Vorsteuer holen könne. Generell forderte Moser im Einklang mit den Ausführungen des Europäischen Rechnungshofs verbesserte Kontrollmechanismen zur Betrugsbekämpfung und kündigte an, der Rechnungshof werde sich ansehen, ob sich die vom Ministerium gesetzten Maßnahmen als genügend erweisen.

Der Tagesordnungspunkt wurde sodann einstimmig vertagt.

In weiterer Folge befasste sich der Rechnungshofausschuss mit zwei Follow-up-Prüfungen des Rechnungshofs im Wirkungsbereich des Finanzministeriums. Zum einen geht es um die Energiebesteuerung in Österreich, wo die Rechnungshofprüfer der Politik und den zuständigen Stellen ein denkbar schlechtes Zeugnis ausstellen. Im Bereich der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) überwiegt hinsichtlich der Umsetzung der vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen hingegen das Lob.

Rechnungshof mahnt ökologische Ausrichtung der Energieabgaben ein

Der Rechnungshof hatte im Jahr 2005 die Energiebesteuerung in Österreich überprüft und in diesem Zusammenhang fünf Empfehlungen ausgesprochen. Keine dieser Empfehlungen wurde, wie nun im Bericht 2009/06 festgehalten wird, vollständig und flächendeckend umgesetzt. Lediglich in einzelnen Teilbereichen kam es zu Verbesserungen.

Der Rechnungshof moniert unter anderem, dass die von der EU eingeräumten Möglichkeiten für eine ökologische Ausrichtung der Energieabgaben bisher nicht verfolgt wurden. Zwar wird Elektrizität, Erdgas und Kohle speziell besteuert, die Unternehmen bekommen jedoch, wie der Rechnungshof aufzeigt, etwa 40 % der auf Abgabenkonten verbuchten Energieabgaben im Zuge der Energieabgabenvergütung wieder rückerstattet. Durch diese "weitgehend undifferenzierte Steuerentlastung" werde auf ökologisch sinnvolle Lenkungseffekte verzichtet, halten die PrüferInnen fest.

Grobe Mängel zeigt der Rechnungshof aber auch bei der Abwicklung der Energieabgabenvergütung auf. Nach wie vor gibt es kein automatisiertes Verfahren, obwohl sich die Anzahl der Vergütungsfälle seit dem Jahr 2004 fast verdreifacht hat. Die Finanzbeamten sind überdies zum Teil schlecht geschult und es mangelt immer noch an prozessintegrierten Kontrollen. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls wird Vergütungsanträgen laut Bericht vielfach ohne nähere Überprüfung entsprochen. Eine Automatisierung der Abwicklung würde den Prüfern zufolge nicht nur den Eingabeaufwand senken, sondern auch die Kontrolle erleichtern.

Im Rahmen der Debatte im Ausschuss bekräftigte Rechnungshofpräsident Josef Moser die Forderung nach einer stärkeren ökologischen Ausrichtung des Steuersystems. Er wies darauf hin, dass die in der Vergangenheit eingeführten Energieabgaben nicht den erwünschten Lenkungseffekt bewirkt hätten. Durch das geltende System der Sockelbeträge hätten Unternehmen, die ihren Ressourcenverbrauch minimierten, keine steuerlichen Vorteile.

Eine Automatisierung bei der Abwicklung der Energieabgabenrückvergütung erachtet Moser angesichts der hohen Vergütungssummen für dringend notwendig, dadurch würden auch Plausibilitätsprüfungen erleichtert und Kontrollrisken gemindert. Immerhin habe eine über einen Zeitraum von zwei Monaten durchgeführte Prüfung eines Finanzamts ergeben, dass 10 % der Bescheide fehlerhaft gewesen seien.

Von Seiten der Abgeordneten erkundigten sich Christian Faul (S), Daniela Musiol (G), Norbert Hofer (F), Konrad Steindl (V), Wolfgang Spadiut (B) und Ewald Sacher (S) nach den vom Finanzressort gesetzten Maßnahmen. Abgeordneter Hofer gestand zwar zu, dass niemand eine Abwanderung österreichischer Unternehmen ins Ausland aus Kostengründen wolle, seiner Ansicht nach ist es aber höchst an der Zeit, die Ökologisierung des Steuersystems in Angriff zu nehmen. Er forderte Staatssekretär Lopatka auf, EU-weit einen Vorstoß zu unternehmen, Energie aus erneuerbaren Energieträgern niedriger zu besteuern.

Abgeordneter Steindl gab zu bedenken, dass energieintensive Betriebe eine Unterstützung brauchten, weil sie sonst auf internationaler Ebene nicht konkurrenzfähig wären. Man müsse sich aber Gedanken machen, wie man erneuerbare Energie bevorzugen könne, sagte er.

Abgeordneter Sacher hielt fest, er könne sich des Gefühls nicht erwehren, dass die im Bereich der Energieabgabenrückvergütung tätigen FinanzbeamtInnen in ihrer Arbeit nicht ausreichend von der Politik unterstützt würden. Es fehle nicht nur an ausreichendem Personal, sondern auch an Schulungsmaßnahmen und Unterlagen.

Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka führte aus, die Zahlen des Rechnungshofberichts würden täuschen. Zwar sei die Zahl der Vergütungsfälle tatsächlich von 4.500 auf 12.000 gestiegen, das Volumen der Rückvergütung habe sich von 2005 auf 2007 allerdings lediglich von 484 Mio. € auf 580 Mio. € erhöht, skizzierte er. Es gebe viele kleine Fälle. Jene 30 bis 40 Firmen, die 80 % der Rückvergütung lukrieren, würden sehr genau geprüft.

Was die Automatisierung der Abwicklung betrifft, hat es nach Darstellung Lopatkas Verzögerungen durch die notwendige Umsetzung einer EU-Richtlinie im Bereich der Verbrauchssteuern gegeben, die IT-Lösung für die Energieabgabenrückvergütung werde nun aber in Angriff genommen.

KIAB: Rechnungshof drängt auf mehr Kontrolltätigkeit vor Ort

Auch die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wurde vom Rechnungshof im Jahr 2005 überprüft und nun einer Follow-up-Prüfung unterzogen. Im Gegensatz zur Überprüfung der Energiebesteuerung überwiegt hier allerdings das Lob der PrüferInnen. Immerhin wurden, wie der Bericht festhält, von neun Empfehlungen fünf vollständig und zwei weitere teilweise umgesetzt. So gibt es etwa verbesserte Rahmenbedingungen für eine behördenübergreifende Zusammenarbeit und eine bessere Personalverteilung. Auch die Eingliederung der KIAB-Teams in die Finanzämter wird vom Rechnungshof positiv bewertet.

Noch nicht umgesetzt wurde hingegen die Empfehlung des Rechnungshofs, die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit vor Ort zu intensivieren, wobei der Anteil des Außendienstes an der Gesamtarbeitszeit zwischen den einzelnen KIAB-Teams beträchtlich voneinander abweicht und zwischen 10 % und 53 % liegt. Auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt der Kontrolle bis zum Strafantrag schwankt erheblich. Die PrüferInnen empfehlen in diesem Sinn, die Arbeitsabläufe der einzelnen KIAB-Teams zu analysieren und "best-practise"-Modelle zu entwickeln. Aus Gründen der Generalprävention regt der Rechnungshof an, für die KIAB-Teams im Bedarfsfall auch Sonn- und Feiertagsüberstunden zur Verfügung zu stellen.

Sowohl die Abgeordneten als auch Rechnungshofpräsident Josef Moser zeigten sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs durch das Finanzministerium grundsätzlich zufrieden. So wies Moser darauf hin, dass die internen Arbeitsabläufe durch ein im August 2008 veröffentlichtes Organisationshandbuch deutlich verbessert werden konnten. Er sprach sich dennoch dafür aus, best-practise-Modelle zu entwickeln.

Staatssekretär Reinhold Lopatka bekräftigte, die KIAB arbeite durchaus erfolgreich, auch was die Vernetzung mit anderen Behörden betreffe. Lediglich bei Städten mit eigenem Statut gebe es noch Probleme bei elektronischen Schnittstellen. Im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofs arbeite man hausintern daran, die Effizienz weiter zu steigern, unterstrich Lopatka.

Die Beratungen über den Bericht des Rechnungshofs III-64 d.B. wurden einhellig vertagt. (Forts.)