Parlamentskorrespondenz Nr. 178 vom 17.03.2010

Verkehrsausschuss: Für und gegen die Traisental-Schnellstraße

Oppositionelle Anträge wurden abgelehnt bzw. vertagt

Wien (PK) - Bevor sich der Verkehrsausschuss mit dem Bau der S 34 auseinandersetzte, wurden zwei Berichte (gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB, Tätigkeit des Verkehrs-Arbeitsinspektorats) zur Kenntnis genommen sowie einer Enderledigung zugeführt und die Änderung des BG über die Verkehrs-Arbeitsinspektion einhellig angenommen.

2008: 616 Mio. € gemeinwirtschaftliche Leistungen der ÖBB

Laut Bericht der Verkehrsministerin bezahlte der Bund 347 Mio. € an die ÖBB für die unter dem Titel Ökobonus zusammengefassten geförderten Zeitkarten und diversen Halbpreispässe, der Kilometerleistungszuschuss des Quantitätsbonus wiederum schlug sich mit rund 122 Mio. € zu Buche, für den Qualitätsbonus wurden 29 Mio. € ausgegeben. 4,6 Mio. € bezahlte der Bund an die ÖBB für die Aufrechterhaltung von Nebenbahnen in Niederösterreich, im Wesentlichen die Mariazellerbahn und die Ybbstalbahn, sowie für den Betrieb der Autoschleuse durch den Tauerntunnel. Für Kombitickets, die im Rahmen der EURO 2008 zur kostenlosen Benützung der ÖBB-Züge berechtigten, wurden 4,96 Mio. € vereinbart und abgerechnet.

Was den Güterverkehr betrifft, verfolgt der Bund mit den von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen das Ziel der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene. In diesem Sinn wurden im Rahmen des Kombinierten Verkehrs 2008 seitens der Rail Cargo Austria AG 47,257 Mio. € und unter dem Titel des Gefahrengutverkehrs 62,160 Mio. € abgerechnet.

In Beantwortung von Anfragen meinte Ministerin Doris Bures, ein längerfristiger Vergleich sei angesichts der Tatsache, dass es sich erst um den zweiten Bericht handle, nicht möglich. Der Bericht zeige auf, wie viel öffentliches Geld von der Bahn für Vorteils- und Zeitkarten aufgewendet wurde; die Stützung habe über ein Viertel des Ticketpreises betragen.

2008 gab es 38 % weniger Unfälle als vor 10 Jahren

Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, der Österreichischen Post AG, der ÖBB-Postbus GmbH, der Telekommunikationsunternehmen, Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Schifffahrtsbetriebe betreut, verweist in seinem Tätigkeitsbericht über das Jahr 2008 auf eine Fortsetzung der seit Jahren rückläufigen Tendenz sowohl bei den Unfallzahlen als auch bei der Unfallrate. So wurden im Berichtsjahr um 38 % weniger Unfälle gemeldet als noch vor zehn Jahren, im gleichen Zeitraum hat sich auch die Unfallrate (die Zahl der Unfälle pro 1.000 ArbeitnehmerInnen) um 26 % verringert.

Zu einer Frage die Zusammenlegung der Arbeitsinspektionen betreffend wurde seitens des Ressorts mitgeteilt, dass durch das Zusammenführen keine Synergien zu erzielen seien und es sich beim Verkehrsbereich um einen speziellen Bereich handle. Das bestehende Modell sei effizienter, sowohl die Wirtschaftskammer als auch die Arbeiterkammer sprechen sich für die bestehende Lösung aus, wurde hinzugefügt.

Nach der einhelligen Annahme der Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals und der Änderung des BG über die Verkehrsinspektion stand im Rahmen der Behandlung der Änderung des Bundesstraßengesetzes Rechtsanwalt Matthias Göschke als Auskunftsperson zur Verfügung. Mitverhandelt wurden vier G-Anträge (370/A[E], 918/A[E], 983/A[E], 371/A[E]).

Matthias Göschke, der bereits in einem Schreiben den Mandataren seine Rechtsmeinung samt Begründung zum Bau der S 34 (Traisental-Schnellstraße) bekannt gegeben hat, wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass sich im Jahr 2005 die Asfinag gegen den Bau dieser Straße ausgesprochen, 2009 im Rahmen einer zweiten strategischen Prüfung aber gesagt habe, dass diese Straße als Schnellstraße gebaut werden müsse. Nach Rechtsauffassung von Göschke erfüllt der vorliegende Gesetzesvorschlag sowohl in objektiver als auch in verkehrswissenschaftlicher Hinsicht nicht die Voraussetzungen für eine hochrangige Straße.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) warf ein, dass 84 % der Bevölkerung gegen den Bau dieses Straßenstücks sei. Es werde viel Geld "verpulvert", ohne dass eine Entlastung eintritt, betonte sie.

Für Abgeordneten Bernhard Vock (F) war nicht einsichtig, warum man von der Variante Ost abgegangen ist und nun die Variante West, die durch ein Naherholungsgebiet führen soll, bauen will.

Abgeordneter Johann Hell (S) verwies auf die strategische Prüfung seitens der Asfinag, wonach die West-Variante Vorteile bringen würde. Die Prognosen gingen davon aus, dass bis zu 40.000 Fahrzeuge diesen Streckenabschnitt benützen würden. Bei der Straße handle es sich um einen Zubringer ins Traisental.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) warf ein, die S 34 sei kein Zubringer zur A 1 oder nach St. Pölten. Seiner Ansicht nach sei das Land Niederösterreich daran interessiert, die Baukosten auf den Bund abzuwälzen.

In einem S-V-Abänderungsantrag geht es darum, die Umfahrung Schützen am Gebirge – es soll als kleinräumiges Landesstraßenprojekt verwirklicht werden – aus dem Bundesschnellstraßenverzeichnis herauszunehmen.

Verkehrsministerin Doris Bures stellte klar, die S 34 sei bereits als hochrangige Straße ins Gesetz aufgenommen worden und daher kein neues Projekt. In einem erweiterten Begutachtungsverfahren sei man aber zur Auffassung gekommen, dass eine West-Variante ökologisch verträglicher und wirtschaftlich günstiger wäre. Eine UVP müsse trotzdem in jedem Fall durchgeführt werden.

Die Änderung des Bundesstraßengesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen.

Anträge von Abgeordneten der Grünen betreffend Ausbau des LKW-Kontrollstellennetzes (370/A(E)) bzw. Beseitigung von Nachteilen für Radfahrer beim Kilometergeld (371/A(E)), die der Ausschuss gemeinsam mit der Novelle behandelte, wurden vertagt. Keine Mehrheit fanden Forderungen der Grünen nach einem Überdenken unwirtschaftlicher, klimabelastender Straßenprojekte im Burgenland (983/A(E)) sowie hinsichtlich Evaluierung der im Bundesstraßengesetz vorgesehenen hochrangigen Straßenbauprojekte (918/A(E)).

Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) kommentierte die Anträge betreffend Straßenbauprojekte mit den Worten, die Grünen wollten überhaupt keine Straßen, sie würden am liebsten überall hin mit dem Fahrrad fahren. Es gehe bei den kritisierten Projekten aber um die wirtschaftliche Aufschließung von Regionen, die durch den Eisernen Vorhang jahrzehntelang benachteiligt waren. Auch sollte man bereits getroffene Entscheidungen nicht ständig wieder in Frage stellen, meinte Donnerbauer an die Adresse der Grünen. 

Verkehrsausschuss fordert Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen

Im Sinne eines von den Abgeordneten Johann Rädler (V) und Anton Heinzl (S) eingebrachten Entschließungsantrags plädierte der Ausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit für die Einführung der sogenannten Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit baulicher Mitteltrennung. Die Lenker sollen demnach verpflichtet werden, sich bei Staus am jeweiligen Rand ihres Fahrstreifens aufzustellen und zwischen den angehaltenen Kolonnen eine Fahrgasse für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.

Abgeordnete Gabriela Moser (G), die die Einführung der Rettungsgasse grundsätzlich unterstützte, meldete hingegen Kritik hinsichtlich der Freigabe des Pannenstreifens für andere Zwecke als Rettungseinsätze an.

Eine Initiative des BZÖ betreffend Überprüfung sämtlicher schallgeschützter Autobahnstrecken auf technische Verbesserungen für Notausstiege und Rettungsnischen sowie Flächen für Schneeräumung und ungehinderten Wasserablauf wurde vertagt.

Gebühren im Austro Control-Gesetz werden valorisiert

Durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die Austro Control GesmbH wird nun die Grundlage für eine Anpassung der Gebühren an die allgemeine Preisentwicklung geschaffen. Der vom Verkehrsausschuss mit S-V-G-Mehrheit gefasste Beschluss bringt in diesem Sinn eine entsprechende Verordnungsermächtigung für die Verkehrsministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) sah in dem Gesetz die Gefahr einer Automatisierung bei der Gebührenerhöhung und lehnte die Valorisierung ab.

Forderungen der FPÖ nach Zulassung von Gyrokoptern als Ultraleichtflugzeuge (853/A(E)), Schaffung eines Luftfahrzeugregisters (354/A(E)), Festsetzung der Immissionsschwellenwerte für Fluglärm nach Maßgabe der Empfehlungen der WHO (996/A(E)) sowie auf Zulassung der Hubschrauber von Heli-Austria zum Rettungsflugdienst (997/A(E)) wurden abgelehnt.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) erklärte, die Verwendung von Gyrokoptern sei sehr wohl auch in Österreich zulässig. Ein Luftfahrzeugregister wiederum sei nicht notwendig, schließlich gebe es beim Autokauf auch kein Register. Was den Fluglärm betrifft, verwies Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) auf eine entsprechende Lärmschutzverordnung des Ministeriums.

Verkehrsministerin Doris Bures bemerkte zum Antrag betreffend Heli-Austria, es habe eine Übergangsfrist von eineinhalb Jahren gegeben, die Verordnung sei also nicht überfallsartig gekommen. Die entsprechenden Umrüstungen seien bereits vorgenommen worden und dienten der Sicherheit. Kein Unternehmen habe wegen der Verordnung den Rettungsbetrieb einstellen müssen.

Vertagt wurde ein Antrag der FPÖ auf Legalisierung des Kunstflugs für Hänge- und Paragleiter (410/A(E)).

Fahrgastrechte durch Umsetzung von EU-Richtlinien

Die Richtlinien und Verordnungen des dritten Eisenbahnpakets der EU wird in Hinkunft mehr Fahrgastrechte bringen. Ein entsprechendes Gesetz, das mit S-V-F-G-Mehrheit verabschiedet wurde, sieht neben der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts überdies eine innerstaatliche Regelung vor, die speziell den Personen, die regelmäßig mit Jahreskarten die Bahn benützen, zugutekommt.  Die Grünen verlangten weitergehende Fahrgastrechte, insbesondere Entschädigungen bei Verspätungen bereits ab 30 Minuten – und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, erst ab 60 Minuten -, konnten sich mit ihren beiden Entschließungsanträgen  (851/A(E) und 788/A(E)) aber nicht durchsetzen.

Während Abgeordneter Christoph Hagen (B) von einer verwirrenden Regelung sprach, die für die Kunden kaum Fortschritte bringe, sah Verkehrsministerin Doris Bures in dem Gesetz einen ersten Schritt, der mit der Einbeziehung auch des Nahverkehrs über die EU-Richtlinie hinausgeht. Vorstellbar waren für die Ressortchefin nun auch Fahrgastrechte beim Busverkehr. Hinsichtlich der Entschädigungen bei Verspätungen meinte sie, was im Flugverkehr möglich sei, müsse auch bei anderen Verkehrsmitteln möglich sein.

Vertagt wurde ein Antrag des BZÖ, der eine Erweiterung der Seniorenermäßigungen im Rahmen der ÖBB-Vorteilscard auch auf Frühpensionisten zum Inhalt hatte.

Änderungen der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion

Einstimmig angenommen wurden Änderungen der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion, die v.a. neue Fristen für die Bekanntgabe der von den Mitgliedstaaten vorläufig und endgültig gewählten Beitragsklassen, Intervalle für die Einberufung von weltweiten Funkkonferenzen und Funkversammlungen sowie Regelungen für die beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens bringen.

Grüne und BZÖ thematisierten im Zuge der Debatte mögliche Gesundheitsrisken durch Mobilfunk. Ein Antrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend dauerhafte Speicherung und Verfügbarkeit gesundheitlich relevanter Mobilfunk-Daten zum Zweck der epidemiologischen Forschung wurde aber ebenso abgelehnt wie eine Initiative des Abgeordneten Christoph Hagen (B) auf Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen.

(Schluss)