Parlamentskorrespondenz Nr. 317 vom 04.05.2010

Lissabon-Begleitgesetz soll noch vor dem Sommer beschlossen werden

Beratungen über ORF-Gesetz neuerlich vertagt

Wien (PK) – Die begleitende Gesetzesnovelle zum Lissabon-Vertrag soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. Das streben zumindest die beiden Koalitionsparteien an. Sowohl SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann als auch sein ÖVP-Kollege Wilhelm Molterer sprachen sich heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats für zügige Verhandlungen aus.

Für den von Molterer angestrebten "möglichst breiten Konsens" stehen die Aussichten gut. Sowohl die Grünen als auch das BZÖ äußerten sich im Rahmen der Ausschussberatungen grundsätzlich positiv zum vorliegenden Gesetzentwurf , auch wenn sie in einzelnen Punkten noch Adaptierungsbedarf sehen. So mahnte etwa Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) eine genaue Festlegung der Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Nationalrat ein. Molterer zufolge sollen zudem noch Anregungen des Bundesrats in das Gesetzesvorhaben einfließen.

Ablehnend äußerten sich Molterer und SPÖ-Abgeordnete Christine Muttonen zum Vorschlag einzelner Länder, den Bundesrat in EU-Angelegenheiten verpflichtend an Landtagsbeschlüsse zu binden. Sie sehen das als mit dem freien Mandat nicht vereinbar. Insgesamt sind zum Gesetzentwurf, der auf Initiative des Verfassungsausschusses einer Begutachtung unterzogen wurde, mehr als 20 Stellungnahmen eingelangt. Darunter seien, wie Molterer und Muttonen meinten, durchaus einige interessante Anregungen.

Für eine Aufschiebung der Verhandlungen trat FPÖ-Abgeordneter Peter Fichtenbauer ein. Er erinnerte daran, dass die FPÖ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Geltung des Vertrags von Lissabon eingebracht habe. Bevor diese Beschwerde nicht erledigt sei, könne sich die FPÖ zu einem Begleitgesetz keinesfalls zustimmend äußern, bekräftigte er.

Der gemeinsame Antrag der beiden Koalitionsparteien sieht konkret vor, die Instrumente der Subsidiaritätsrüge und der Subsidiaritätsklage in Form von zwei neuen Artikeln (23g und 23h) in der Bundesverfassung zu verankern. Sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat bzw. den dafür zuständigen Ausschüssen soll demnach die Möglichkeit eingeräumt werden, eine geplante Richtlinie oder eine andere Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Kommission zu beeinspruchen, wenn diese nach Meinung der ParlamentarierInnen überschießend ist und zu sehr in die Rechte der Mitgliedstaaten eingreift. Für eine solche Subsidiaritätsrüge haben Nationalrat und Bundesrat laut Vertrag von Lissabon acht Wochen Zeit. Sollte ein Drittel aller nationalen Parlamente einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip orten, ist die EU-Kommission gezwungen, ihr Vorhaben zu überdenken.

Bei einem bereits erlassenen Gesetzgebungsakt haben der Nationalrat und der Bundesrat künftig die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben, wobei sich das Klagsrecht des Bundesrats dem Gesetzentwurf zufolge auf Gesetzgebungsakte beschränken soll, die die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung einschränken. Für eine solche Subsidiaritätsklage soll in beiden Kammern jeweils die einfache Stimmenmehrheit ausreichend sein.

Besonders starke Mitwirkungsrechte sind darüber hinaus für den Fall vorgesehen, dass auf EU-Ebene die Anwendung der Brückenklausel (Passarelle) zur Diskussion steht, also in einem bestimmten Politikbereich vom Einstimmigkeitserfordernis oder von einem besonderen Gesetzgebungsverfahren abgegangen werden soll. Gemäß Artikel 23i soll das jeweils zuständige österreichische Regierungsmitglied einer solchen Initiative nur dann zustimmen dürfen, wenn der Nationalrat und der Bundesrat dies ausdrücklich mit Zweidrittelmehrheit genehmigen. Außerdem ist die Regierung zu einer frühzeitigen und umfassenden Information des Parlaments angehalten. Auch nach einem Beschluss auf EU-Ebene ist eine gemeinsame Ablehnung der Initiative durch Nationalrat und Bundesrat innerhalb von sechs Monaten möglich.

Die Beratungen über den Gesetzentwurf wurden vom Verfassungsausschuss einstimmig vertagt.

Beratungen über ORF-Gesetz neuerlich vertagt

Ebenfalls einstimmig vertagten die Abgeordneten die Beratungen über das ORF-Gesetz und weitere geplante Gesetzesänderungen im Bereich des Medienrechts. Für das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket ist im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – die Verhandlungen zwischen den Fraktionen sollen fortgesetzt werden. Zuletzt gab es etwa noch Differenzen über die Befugnisse der unabhängigen Medienbehörde im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion über den ORF.

Mit dem Gesetzespaket mit in Verhandlung stehen zahlreiche Oppositionsanträge, die unter anderem auf weniger restriktive Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen (B-Antrag 453/A[(E] ), eine Ausweitung des ORF-Angebots für seh- und hörbehinderte Menschen (F-Antrag 585/A[E] ), G-Antrag 789/A[E] ), eine Konkretisierung des Kulturauftrags des ORF (F-Antrag 884/A[E] ), eine Änderung des Wahlmodus für den ORF-Publikumsrat (F-Antrag 955/A[E] ) und verpflichtende Quoten für österreichische Musikproduktionen im ORF (F-Antrag 962/A[E] ) abzielen.

Abwahl von NationalratspräsidentInnen: Grüne blitzen mit Antrag ab

Vom Verfassungsausschuss abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen , der darauf abzielt, in der Bundesverfassung und in der Geschäftsordnung des Nationalrats eine Abwahlmöglichkeit für die drei PräsidentInnen des Nationalrats zu verankern. Ein solcher Schritt soll nach Meinung der Grünen mit Zweidrittelmehrheit, bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten, möglich sein.

Der Antrag stieß bei den anderen Fraktionen auf einhellige Ablehnung. So sprachen sich etwa die Abgeordneten Harald Stefan, Peter Fichtenbauer (beide F), Ewald Stadler (B) und Wilhelm Molterer (V) gegen die Abwahlmöglichkeit eines Nationalratspräsidenten aus politischen Gründen aus. Derartige Entscheidungen wären im Sinne von drohender Willkür "viel zu heikel", meinte Molterer und plädierte stattdessen für eine "dauerhafte und tragfähige" Regelung, die für alle Staatsorgane gelten solle. Seitens der SPÖ trat Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbachler zwar für die Schaffung eines Abwahlmodells ein, plädierte aber für bestimmte Minimalfristen und Quoren für Abwahlanträge, um "unüberlegte Schnellschüsse" zu verhindern.

Verteidigt wurde der Antrag hingegen von den beiden Grün-Abgeordneten Daniela Musiol und Wolfgang Zinggl. Das Thema sei nach wie vor aktuell, betonte Musiol und verwies auf die immer wieder aufflammende öffentliche Diskussion. Zinggl meinte, es müsse möglich sein, einen Nationalratspräsidenten seines Amtes zu entheben, wenn er gegen die Interessen Österreichs agiere. Die Vorschläge der ÖVP zu dieser Frage wertete Musiol als unzureichend.

Grüne wollen "Whistleblower"-Hotline bei Volksanwaltschaft einrichten

Auch mit zwei Entschließungsanträgen zum Thema "Whistleblower" (827/A[E] und 825/A[E] ) konnten sich die Grünen, zumindest vorerst, nicht durchsetzen. Um strafrechtlich oder verwaltungsstrafrechtlich relevante Missstände wie Korruption oder Insiderhandel leichter aufdecken zu können, schlagen die Grünen vor, bei der Volksanwaltschaft eine Anlaufstelle für Personen einzurichten, die entsprechende Beobachtungen melden wollen. Begleitend fordern sie Schutzmaßnahmen für "Whistleblower" im Beamtendienstrecht. Beide Anträge wurden vertagt.

In der Diskussion gab G-Abgeordneter Albert Steinhauser zu bedenken, dass Personen, die Missstände aufzeigen wollten, derzeit mehr oder weniger nur die Möglichkeit hätten, sich an Medien zu wenden. Er wertete dies als unbefriedigenden Zustand und verwies auf bestehende "Whistleblower"-Regelungen in anderen Ländern wie in Großbritannien und in den USA.

Teilweise zustimmend zu den Vorschlägen der Grünen äußerte sich Abgeordneter Werner Herbert (F). Die FPÖ könnte sich mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Whistleblower in der Volksanwaltschaft anfreunden, meinte er, warnte aber gleichzeitig vor "Denunziantentum" aus persönlichen Gründen, eine Gefahr, die auch Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) ansprach. Donnerbauer trat dafür ein, zunächst einmal die Ergebnisse der im Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema Korruptionsbekämpfung und der parlamentarischen Immunitäts-Arbeitsgruppe abzuwarten. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) verwies ebenfalls auf die laufende Diskussion zum Thema Wirtschaftsstrafrecht und Kronzeugenregelung.

Einen ganz anderen Ansatz brachte Abgeordneter Ewald Stadler (B) ins Spiel. Seiner Meinung nach liegt das Hauptproblem darin, dass es keinen Informantenschutz für Personen gibt, die sich an Abgeordnete wenden, um Missstände aufzuzeigen. Stadler plädierte daher dafür, bei der Immunität von Abgeordneten anzusetzen und die Bestimmungen auf die Volksanwaltschaft und den Rechnungshof auszudehnen. Niemand, der gegenüber einem Abgeordneten, der Volksanwaltschaft oder dem Rechnungshof einen Missstand aufzeige, solle die Preisgabe seiner Identität fürchten müssen, forderte Stadler. Es gehe nicht an, dass jemandem etwa ein Disziplinarverfahren drohe, nur weil er sich an einen Abgeordneten wende. (Schluss)