Parlamentskorrespondenz Nr. 453 vom 09.06.2010

Internationale Ehen: Mehr Rechtssicherheit bei Scheidungsverfahren

14 Länder wenden Instrument der verstärkten Zusammenarbeit an

Wien (PK) - Auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses stand weiters ein Verordnungsvorschlag der Kommission, der mehr Rechtssicherheit im Scheidungsverfahren bringen soll, indem klare Kriterien für die Zuständigkeit des Verfahrens festgelegt werden. Da diese Zielsetzung bereits einmal am Widerstand Schwedens gescheitert ist, wollen nun vierzehn Mitgliedstaaten, darunter Österreich, das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit nützen, um den nunmehr leicht abgeänderten Verordnungsentwurf umzusetzen.

Nach derzeitiger Rechtslage verfügt jeder Staat über eigene Bestimmungen, welches Scheidungsrecht bei internationalen Ehen anwendbar ist, erklärte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ehepartner können demnach ein Gericht in einem Mitgliedstaat anrufen, dessen Recht er/sie für sich als günstiger erachtet. Dabei ist dann jenes Gericht zuständig, an das sich ein Partner zuerst gewendet hat ("rush to court"). Zukünftig soll primär das Recht des Staates des (letzten) gemeinsamen Aufenthalts der Gatten maßgebend sein. Die Ehepartner haben auch die Möglichkeit, eine Rechtswahl zu treffen, sie können aber nur ein Recht wählen, zu dem sie einen engen Bezug haben, wie etwa das Recht des Heimatstaates eines Gatten. Der Vorteil dieser Bestimmungen liege darin, sagte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Ausschuss, dass in Zukunft nicht mehr exzentrische Rechtsordnungen in großer Anzahl anzuwenden sind. Außerdem werde es nicht erlaubt sein, Rechtssysteme wie die Scharia heranzuziehen. Auch eine geschlechtsspezifische Unterscheidung ist untersagt.

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass mit dieser Vorlage erstmals ein Mandat zu einer verstärkten Zusammenarbeit beschlossen wird. Es hätten sich 14 Mitgliedsstaaten zusammengeschlossen, um festzulegen, welche Rechtsordnung in internationalen Scheidungsfällen anzuwenden ist. Die Ministerin betonte ausdrücklich, dass damit keine Änderung der materiell rechtlichen Bestimmungen verbunden ist.

Die Tatsache, dass nunmehr in familienrechtlichen Angelegenheiten erstmals das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit angewendet wird, wurde von den Abgeordneten positiv aufgenommen. Abgeordneter Johannes Jarolim (S) meinte, das trage dazu bei, die europäische Idee bis hin in den persönlichen Bereich zu transportieren. Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V) erwartet sich dadurch eine Dynamisierung.

Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) sah darin ein positives Instrument, das bereits bei der Einführung des Euro bei Schengen und in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zum Tragen gekommen sei. Dadurch werde der Ausbau eines Kerneuropa gefördert, was nach Ansicht Scheibners sinnvoll ist. Ein Kerneuropa würde das System in der EU auch flexibler gestalten, ergänzte Abgeordneter Ewald Stadler (B).

Aus diesem Grund bewertete Abgeordneter Albert Steinhauser (G) die verstärkte Zusammenarbeit auch differenziert. Sie könne ein Katalysator sein, sagte er, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten hielt er jedoch für politisch nicht sinnvoll.

Die verstärkte Zusammenarbeit sei besser als Stillstand, bemerkte Bundesministerin Bandion-Ortner, gerade in Familien- und Scheidungsrecht, wo es innerhalb der EU sehr unterschiedliche Rechtslagen gibt. Die Frage des Abgeordneten Johannes Hübner, warum die Ermächtigung zu einer verstärkten Zusammenarbeit von allen Staaten befürwortet werden müsse, begründete Abgeordneter Ewald Stadler (B), das sei ein Schutzmechanismus, damit kleinere Staaten nicht überfahren werden.

Die Ausschussmitglieder nahmen schließlich einstimmig einen V-S-Antrag auf Ausschussfeststellung an, in dem trotz positiver Bewertung des Kommissionsvorschlags noch einige Punkte als kritisch aufgelistet werden. Das betrifft einerseits das Erfordernis der Rechtswahl, wobei sich die Abgeordneten für eine Rechtswahlvereinbarung in Form einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde aussprechen. Genauer geregelt werden müsse nach Ansicht der Abgeordneten auch die für die Rechtswahl zur Verfügung stehende Zeitspanne sowie die Definition des "gewöhnlichen Aufenthalts". Bundesministerin Bandion-Ortner bemerkte dazu, zum "gewöhnlichen Aufenthalt" gebe es in Österreich eine ausgereifte Judikatur, es werde aber auf EU-Ebene diskutiert, eine Definition in die Vorlage aufzunehmen. (Schluss)