Parlamentskorrespondenz Nr. 168 vom 24.02.2011

Vorlagen: Technologie

Telekommunikationsgesetz regelt Vorratsdatenspeicherung

Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (1074 d.B.) schafft nun die Rechtsgrundlage für die Vorratsspeicherung von Daten im Handy- und e-mail-Verkehr. Im Einzelnen werden Netzbetreiber und Anbieter von Diensten verpflichtet, die Verbindungsdaten für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf der Frist wieder zu löschen. Weiters enthält die Regierungsvorlage die Verpflichtung der Betreiber und Anbieter zur Auskunftserteilung an die Strafverfolgungsbehörden, wobei der Entwurf klarstellt, dass die gespeicherten Daten ausschließlich aufgrund einer gerichtlich bewilligten Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von vorsätzlich begangenen Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, übermittelt werden dürfen.

Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betonen dabei, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grundrechtseingriffe würden so gering wie möglich ausfallen, die Sicherheit der Daten sei bestmöglich gewährleistet, den datenschutzrechtlichen Informationspflichten werde nachgekommen. Auch stünden den Betroffenen alle notwendigen Rechtsmittel zur Verfolgung der datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Interessen offen, darüber hinausgehende unabhängige datenschutzrechtliche Kontrollen seien vorgesehen.