Parlamentskorrespondenz Nr. 257 vom 17.03.2011

Rechnungshofausschuss behandelt Sicherheitsthemen

Polizeinotruf, Polizeipräsenz in Wien, geistig abnorme Häftlinge

Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss hat sich heute mit kritischen Prüfberichten und Empfehlungen des Rechnungshofes zu Spezialthemen der Sicherheit und der Justiz befasst: Mit Verzögerungen beim Aufbau eines Polizeileitsystems für Notrufeinsätze (III-134 d.B.), mit Mängeln im Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher und mit der im internationalen Vergleich nach wie vor geringen Außendienstpräsenz der Wiener Polizei (III-184 d.B.). Die Berichte wurden nach einer mehrstündigen lebhaften Debatte jeweils einstimmig vertagt.

Thema Polizeinotruf

 

Zehn Jahre reichen die Bemühungen zur Einführung eines einheitlichen Polizei-Leitsystems für Notrufeinsätze bereits zurück, erinnerte Rechnungshofpräsident Josef Moser die Ausschussmitglieder. Bis heute bestehen Einsatzleitsysteme aber nur in Wien und Vorarlberg. Auch wisse das Innenressort nur wenig über Wartezeiten beim Notruf und über die Zeitspanne, die bis zum Erscheinen der Polizisten am Einsatzort verstreicht. Mosers Empfehlung an die Länder lautete, zentrale Leitstellen nach Wiener Vorbild einzurichten. Auf Basis solcher Leitstellen in den Ländern sollte ein bundesweites Einsatzleitsystem mit integriertem Digitalfunk und permanenter Einsatzkräfteübersicht mittels GPS aufgebaut werden. Notwendig ist laut Rechnungshof auch eine bessere Information der Menschen darüber, wann der Notruf in Anspruch genommen werden darf. Um Missbrauch zu verhindern, könnte eine Sperre der Notruffunktion ohne SIM–Karte überlegt werden, schreibt der Rechnungshof. Als Voraussetzungen für Verbesserung beim Polizeinotruf nennt der RH-Bericht auch die zentrale Erfassung und systematische Auswertung der Notrufdaten sowie mehr Fortbildung und Fremdsprachenschulung der Exekutivbeamten, flexiblere Dienstzeiten, eine EDV-gestützte Dienstplanerstellung und die entsprechende Entlohnung der Bediensteten in Leitstellen.

In diesem Sinne drängte Abgeordnete Daniela Musiol (G), die die Debatte eröffnete, darauf, die personellen und sachlichen Ressourcen der Polizei optimaler einzusetzen, um die Reaktionszeiten der Exekutive auf Notrufe zu verkürzen. Voraussetzung dafür seien bessere Daten über Warte- und Einsatzzeiten und der Aufbau eines zweckmäßigen Einsatzleitsystems.

Abgeordneter Kurt Gassner (S) hielt es für unverständlich, dass in Wien und Vorarlberg vorbildlich funktionierende Einsatzleitsysteme bestehen, diese von den anderen Bundesländern aber nicht übernommen werden. Auch Gassner beklagte unzureichende Daten über Notrufeinsätze und lange Anfahrtszeiten der Exekutive im ländlichen Raum infolge der Schließung von Gendarmerieposten.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) ging im Detail auf die Kritikpunkte des Rechnungshofes ein, erinnerte aber zugleich daran, dass die Fertigstellung einer Einsatzleitstelle für Tirol unmittelbar bevorstehe. Gahr erkundigte sich nach Möglichkeiten, den Missbrauch des Polizeinotrufs nach deutschem Modell abzustellen. Außerdem unterstrich der Abgeordnete die Bedeutung der internationalen Notrufnummer (112) im Tourismusland Österreich.

Abgeordneter Werner Herbert (F) sah die Gefahr, dass Polizeinotrufe auch in Österreich wegen zunehmender Überlastung des Systems nicht rechtzeitig angenommen werden können. Seine Kritik galt der Polizeireform des ehemaligen Innenministers Strasser, der ein Digitalfunksystem eingeführt habe, das zwar hohe Kosten verursacht habe, bis heute aber nicht zum Aufbau eines österreichweiten Einsatzleitsystems geführt habe. Auch fehle ein einheitliches Personalsteuerungssystem, klagte der Abgeordnete und forderte, die besoldungsrechtlichen Nachteile zu beseitigen, die Bedienstete in den Leitzentralen gegenüber Bediensteten haben, die im Außendienst zum Einsatz kommen.

Abgeordnete Martina Schenk (B) erkundigte sich nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage "Polizeinotruf" befasst habe.

Innenministerin Maria Fekter teilte die Kritik des Rechnungshofs und erklärte Verzögerungen beim Aufbau der Einsatzleitzentralen mit Verzögerungen bei der flächendeckenden Einführung des digitalen Polizeifunksystems. Sie treibe daher den digitalen Ausbau voran, sagte Fekter und teilte mit, der Bund helfe den Ländern beim Aufbau der digitalen Funknetze finanziell. Alle Blaulichtorganisationen und das Bundesheer sollen in das digitale Netz einbezogen werden können, führte die Ministerin aus und erinnerte daran, dass sich der neue digitale Polizeifunk überall dort, wo er bereits bestehe, sehr  bewährt hat.

Auch Notrufzentralen, in denen nur wenige Notrufe eingehen, müssen besetzt bleiben, sagte die Ministerin, die Feuerwehr bleibe ja auch nicht nur einsatzbereit, wenn es brennt, sagte Fekter pointiert. Klagen über lange Warteschleifen beim Polizeinotruf seien ihr nicht bekannt, sagte Fekter.

Die Polizei ist laut Innenministerin für Notrufeinsätze in den Ballungszentren gut aufgestellt. Stärker bewerben wolle sie den internationalen Notruf 112 und generell die Menschen dazu ermuntern, in Notsituationen die Polizei zu rufen statt selbst einzuschreiten. "Echte Helden holen Hilfe", lautet das Motto.

Die Anregungen des Rechnungshofes zum Thema Notruf sind gerechtfertigt, sagte Fekter und werden umgesetzt, unter anderem durch eine Streifendienstoffensive und eine Optimierung der Dienststellenstruktur im ländlichen Raum, kündigte die Innenministerin an. Sie habe aber nicht die Absicht, den Notruf für Handys ohne SIM-Card zu sperren, weil der Notruf jederzeit für alle Menschen offen stehen soll.

Rechnungshofpräsident Josef Moser wertete die Erfahrungen mit Verzögerungen beim Aufbau von Einsatzleitzentralen der Polizei in den Bundesländern als einen weiteren deutlichen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform. Effizienzspotenziale in diesem Bereich können nur genutzt werden, wenn Landesleitzentralen eingerichtet, der Personaleinsatz optimiert und besser ausgebildetes und besser entlohntes Personal in den Leitstellen zum Einsatz kommen kann. Notwendig sei es auch, Ziele vorzugeben und diese zu kontrollieren.

In einer zweiten Verhandlungsrunde beantwortete die Innenministerin Detailfragen von Ausschussmitgliedern zur Fertigstellung eines bundesweiten digitalen Polizeifunknetzes und der darauf aufbauenden Einsatzleitzentralen in den Bundesländern. Dabei berichtete die Innenministerin von schwierigen Verhandlungen mit den Ländern, in denen abgegrenzt werden müsse, was beim digitalen Funknetz als "Infrastruktur" und was als "Hardware" gelte und wie die Kosten zwischen Bund und Ländern aufzuteilen sei. Fekter erinnerte auch an die oft komplizierten "Mastendebatten" sowie an die Frage, ob etwa Nationalparks in den Bereich des digitalen Funknetzes mit einbezogen werden sollen oder nicht.

Probleme beim Personaleinsatz und die Überwindung des starren Entlohnungssystems seien Gegenstände von Verhandlungen mit Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, erfuhren die Abgeordneten von der Innenministerin.

Wie bekommt man mehr PolizistInnen auf die Straßen Wiens?

 

Beim nächsten Thema "Außenpräsenz der Wiener Polizei" erinnert der Rechnungshof an das Ziel, möglichst viele Exekutivbeamte sichtbar auf der Straße zu haben. Weder das Innenressort noch das Landespolizeikommando Wien wüssten aber, wie viel Außendienst die Beamten tatsächlich leisten. Stichproben ergaben 2008 eine Außenpräsenz von 41 % (2009: 43 %). Im vergleichbaren München lag sie 2008 hingegen bei 69 %. 25 Münchner Polizeiinspektionen deckten einen doppelt so großen Zuständigkeitsbereich ab wie in Wien, wo 96 Polizeiinspektionen bestanden haben. Als Nachteil des dichten Dienststellennetzes in Wien kritisierte der Rechnungshof den hohen Aufwand für Leitungs– und Verwaltungsaufgaben.

Die neuen Möglichkeiten der Mobilität und der elektronischen Kommunikation lasse eine so große Zahl an Polizeiinspektionen in Wien nicht mehr notwendig erscheinen, schreibt der Rechnungshof und argumentiert auch mit dem hohen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf vieler Polizeiinspektionen für die Zusammenlegung von Polizeiinspektionen. Der mit 23 % hohe Anteil an dienstführenden Exekutivbediensteten könnte auf 16 % verringert und dementsprechend der exekutive Außendienst verstärkt werden.  

Im Einzelnen empfahl der Rechnungshof dem BMI und dem Landespolizeikommando Wien, den Anteil der Außenpräsenz an der Gesamtdienstzeit der Beamten systematisch zu erheben, Polizeiinspektionen an den Standorten von Zentralinspektionen zusammenzulegen und Polizei–Cluster mit jeweils 100 Planstellen zu schaffen. Für Anzeigen gerichtlich strafbarer Handlungen wie Einbrüche sollte das Landeskriminalamt zuständig sein. Von einer erhöhten Streifentätigkeit erwartet sich der Rechnungshof positive Effekte beim Kampf gegen die Einbruchskriminalität. Streifenwagen will der RH mit Laptop und Diktiergeräten ausstatten und personelle Engpässe in den Dienststellen durch flexiblere Dienstpläne vermeiden. Außerdem sollten Verwaltungsbedienstete die Exekutivbediensteten von administrativen Aufgaben entlasten.

In der Debatte sprach sich Abgeordnete Ruth Becher (S) grundsätzlich für eine bürgernahe Polizeistruktur aus, warnte aber zugleich vor Vergleichen zwischen Städten mit unterschiedlichen Voraussetzungen für die Polizeiarbeit. Wien verzeichne wesentlich mehr Anzeigen wegen strafbarer Handlungen als die Stadt München, die der Rechnungshof zum Vergleich heranziehe. Entschieden wandte sich die Wiener Abgeordnete gegen die Zusammenlegung von Dienststellen, weil dies nicht dem Ziel einer bürgernahen Polizei diene.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) kritisierte einmal mehr die "Zerschlagung" der Wiener Kriminalpolizei durch den ehemaligen Innenminister Strasser und wies dabei auf negative Auswirkungen bei der Einbruchskriminalität hin. Musiol bemängelte fehlende Aufgabenteilung zwischen Exekutivdienst und Bundeskriminalamt, klagte über baufällige Dienststellen und unterstrich die Empfehlung des Rechnungshofs, die Beamten von Verwaltungstätigkeiten zu entlassen. Unerklärliche Differenzen sah die Rednerin bei der Verteilung der personellen Polizeiressourcen auf verschiedene Wiener Bezirke.

Abgeordneter Herbert (F) wollte den Sinn des Zusammenlegens von Dienststellen nicht in jedem einzelnen Fall in Abrede stellen, die Lösung des Problems sei dies aber nicht, weil die Ursache für Personalprobleme bei der Wiener Polizei in dem Fehlbestand von 706 Beamten zu suchen sei. Daher sehe man zu wenig PolizistInnen auf den Wiener Straßen und dies auch der Grund für die enormen Überstundenleistungen der Wiener BeamtInnen. Dieses Problem werde sich weiter verschärfen, weil ein Drittel der derzeitig aktiven PolizistInnen bis 2020 in Pension gehen werden.

Abgeordnete Martina Schenk (B) plädierte dafür, auch in Wien nach Münchner Vorbild einen Deliktkatalog zu erstellen, um die Arbeitsbereiche von Kriminalpolizei und Exekutivbeamten besser voneinander abzugrenzen. Im Winter sollte man PolizistInnen erlauben, Hauben statt der Polizeimützen zu tragen, um die vielen verkühlungsbedingten Krankenstände zu vermindern.

Innenministerin Maria Fekter sprach der Wiener Polizei viel Lob für ihre hervorragende Arbeit aus, mit der sie wesentlich dazu beiträgt, Wien zu einer der sichersten Metropolen der Welt zu machen. Über Vergleiche mit Städten, deren Polizeiarbeit nicht annähernd so gut sei wie in Wien sei sie "nicht glücklich", sagte die Ministerin in diesem Zusammenhang dem Rechnungshofpräsidenten.

Gegenüber manchen Abgeordneten verteidigte Fekter die Polizeireform ihres Amtsvorgängers Strasser entschieden gegen Kritik von Abgeordneten und machte darauf aufmerksam, dass sie keinen Experten kenne, der diese Reform zurückdrehen wolle. Stolz zeigte sich die Innenministerin auf die Erfolge der SOKO Ost, in der Niederösterreich, Wien und das Burgenland beim Kampf gegen die Kriminalität zusammenwirken. Die Polizeibeamten haben sich erfolgreich von jeglichem "Kastldenken" befreit und arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Die SOKO Kfz etwa, die im Burgenland angesiedelt ist, hat die Zahl der Autodiebstähle wesentlich reduziert, ein Fortschritt von dem insbesondere auch die Bundeshauptstadt Wien profitiere.

Sie beabsichtige nicht, Polizeiinspektionen in Wien zu schließen, stellte Ministerin Fekter gegenüber dem Rechnungshof fest. Sie sehe keinen Mehrwert darin, Großeinheiten mit hunderten Beamten und mehr zu schaffen. Führungskräfte nach dem RH-Vorschlag einzusparen, würde die Motivation der BeamtInnen untergraben, dem könne sie nichts abgewinnen. Wohl aber sei es notwendig, kleine Wachstuben, die den modernen Anforderungen an Polizeiinspektionen nicht entsprechen, auszubauen. Dabei kooperiere sie mit der Gemeinde Wien, teilte Fekter mit. Die Wiener Polizei sei intensiv in der Öffentlichkeit präsent und ist im Kampf gegen die Kriminalität gut aufgestellt, sagte die Ministerin und erinnerte an den kontinuierlichen Rückgang der Kriminalität in der Bundeshauptstadt während der letzten Jahre sowie an die sukzessive Steigerung der Aufklärungsquote.

Im Hinblick auf die angesprochenen Personalprobleme erläuterte die Ressortleiterin den Abgeordneten ihren "Masterplan 2250", der darauf ausgerichtet ist, 2250 neue PolizistInnen einzustellen und damit den größten Generationswechsel seit Jahrzehnten bei der Polizei herbeizuführen. Die jungen Beamten werden zunächst an den "Brennpunkten" des Kampfes gegen die Kriminalität, an den Hauptverkehrsadern und in den Ballungszentren eingesetzt und dort von erfahrenen Mentoren in die praktische Polizeiarbeit eingeführt.

Sehr ernst nehme sie die Empfehlungen des Rechnungshofs beim Thema Ausstattung, sagte die Ministerin und klärte darüber auf, die Bearbeitung von Anzeigen konnte durch Einführung zweckmäßiger Formulare wesentlich erleichtert werden. Skeptisch zeigte sich die Ministerin gegenüber dem Vorschlag, einen Deliktkatalog einzuführen. Die Bearbeitung einer Anzeige, die zunächst einfach aussehe, etwa ein Taschendiebstahl, könne sich letztlich als sehr komplex herausstellen, wenn es dabei um Kindersklaverei, Schlepperei und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität gehe. Eine neue Kriminaldienstrichtlinie stelle sicher, dass das Exekutivpersonal optimal eingesetzt werde. In diesem Zusammenhang wies die Ministerin den Vorwurf zurück, in Wien sei die Kriminalpolizei zerschlagen worden. Ganz im Gegenteil, sagte Fekter, die kriminalpolizeiliche Arbeit sei gestärkt worden, alle Exekutivbeamten, auch die Verkehrspolizisten, sind mit Erfolg in den Kampf gegen die Kriminalität einbezogen worden.

Überrascht zeigte sich die Ministerin von der Kritik des Abgeordneten Herbert an der Leistung von Überstunden. Die Beamten sind aus finanziellen Gründen vielfach auf Überstunden angewiesen und würden sich heftig dagegen wehren, ihnen die Überstunden zu nehmen.

Sie habe nichts dagegen, dass BeamtInnen im Winter Hauben tragen, sofern sie ausreichend als PolizistInnen erkannt werden können, weil dies für die Polizeiarbeit wichtig sei, sagte Ministerin Fekter.

Rechnungshofpräsident Josef Moser erinnerte die Ministerin an das Ziel, die Außendienstpräsenz der ExekutivbeamtInnen zu erhöhen und riet dazu, bei diesem Thema auch über die Grenzen zu schauen. Die Außendienstpräsenz der Münchener PolizistInnen liege bei 57,9 %, die ihrer Wiener KollegInnen bei 41 Prozent. Auch beim Kampf gegen Einbruchsdiebstähle und bei der Aufklärungsquote liege München trotz der jüngsten Erfolge in Wien vorne, hielt der Rechnungshofpräsident mit Nachdruck fest. Während München nur 16 % seiner Beamten für Leitungsaufgaben einsetze, betrage der Führungsanteil in Wien 23 %. Eine Senkung dieser Quote würde es erleichtern, mehr Beamte auf die Straße zu bringen. Generell hielt es der Rechnungshofpräsident für sinnvoll, bei der Polizei weniger in Strukturen und mehr in Sicherheit zu investieren, daher wiederholte Moser seine Empfehlung, Polizeiinspektionen zusammenzuführen und so den Führungs- und Administrativaufwand zu reduzieren. Präsident Moser hielt es auch für angebracht, darüber nachzudenken, ob man wegen der Differenz zwischen Soll- und Iststand bei der Personalstärke weiterhin auf Überstunden setzen soll. Auch riet Moser dazu, bei der Bewältigung der immer komplexeren Polizeiaufgaben verstärkt auf Spezialisten statt auf den Einsatz von Generalisten zu setzen. Auch der Rechnungshofpräsident kritisierte Unterschiede beim Einsatz von Polizeiressourcen in den einzelnen Wiener Gemeindebezirken und schlug vor, Dienstpläne flexibler zu gestalten, um auf Spitzenbelastungen besser reagieren zu können.

In einer weiteren Verhandlungsrunde wandte sich Abgeordneter Herbert (F) gegen die Ausdünnung des Personals in den Polizeiinspektionen zugunsten der Sonderkommissionen und wandte sich die Zusammenlegung von Wachzimmern, weil diese erfahrungsgemäß zu Personalabbau führen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) forderte existenzsichernde Einkommen für die PolizistInnen, um Überstunden abbauen und ausreichende Ruhezeiten für die BeamtInnen möglich zu machen. Abgeordneter Alois Gradauer (F) forderte die Innenministerin auf, zuzugeben, dass sie sich wegen der Budgetprobleme und der enormen Staatsverschuldung nicht genügend PolizistInnen leisten könne, um die Sicherheitslage in Österreich zu verbessern.

Innenministerin Maria Fekter verwies erneut auf den Erfolg der Sonderkommissionen bei der Zurückdrängung der Kriminalität, informierte über die Ausbildung von 886 PolizistInnen für Wien und hielt fest, dass die personellen Ressourcen der Polizei in Wien den Anforderungen entsprechend eingesetzt werden. Überstunden seien bei der Polizei notwendig, daran würde auch eine weitere Aufstockung des Personalstandes nichts ändern.

Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher

Als letzter Punkt stand der Bericht der RH-Überprüfung der Praxis des Maßnahmenvollzugs für geistig abnorme Rechtsbrecher auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Betrachtet wurden dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele des Maßnahmenvollzugs wie auch Anzahl, Unterbringung, Behandlung, Betreuung und Nachbetreuung der Häftlinge und die damit verbundenen Kosten.

In der Debatte wies Abgeordneter Michael Schickhofer (S) darauf hin, dass der Bericht des Rechnungshofs zahlreiche Mängel festgehalten habe. Das Justizressort verfüge offenbar weder über schriftlich festgelegte Strategien der Steuerung, noch über ausreichende Kriterien bei der Messung des Erfolgs von Maßnahmen für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Drittel dieser Häftlinge wurde aufgrund fehlender Kapazitäten der Justizanstalten in psychiatrischen Krankenanstalten untergebracht, wodurch dem Strafvollzug beträchtliche Mehrkosten entstanden. Viele Befunde seien als Hinweis auf ein insgesamt ineffizientes System zu interpretieren. Der Abgeordnete fragte nach den Ergebnissen der zu diesen Fragen eingesetzten Arbeitskreise und wann diese zu erwarten seien. Auch Abgeordnete Rosemarie Schönpass (S) hielt fest, dass im Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern offenbar vieles im Argen liege, und erkundigte sich nach den Maßnahmen, die vom Justizministerium getroffen wurden.

Abgeordneter Johann Singer (V) verwies auf die steigende Zahl der im Maßnahmenvollzug für abnorme Rechtsbrecher untergebrachten Personen, was eine sach- und bedarfsgerechte Unterbringung in den Justizanstalten erschwere. Allerdings sei positiv hervorzuheben, dass das Bundesministerium mit dem Neubau einer Anstalt in Asten und einer Erweiterung der Strafvollzugsanstalt Garsten bereits auf die Probleme reagiert habe. Es zeige sich aber, dass die Kosten der Krankenanstalten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen, hier müsse man ansetzen, meinte der Abgeordnete.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) fragte, welche konkreten Ergebnisse die vertiefende Analyse der Frage, warum immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher gebe, erbracht habe, und was man gegen die Überbelegung von Anstalten zu tun gedenke.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) konstatierte, der RH-Bericht habe eine "Baustelle" im Justizbereich aufgezeigt. Ein Teil der Probleme entstehe eindeutig aus einer fehlgeleiteten Form des Föderalismus. Wenn deshalb sogar in einem überschaubaren Bereich – es gehe um insgesamt 800 Personen, die in entsprechenden Anstalten untergebracht seien – anstehende Probleme nicht gelöst werden können, führe das die Dringlichkeit einer umfassenden Verwaltungsreform deutlich vor Augen. Viele der praktizierten Maßnahmen im Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern, etwa beim Freigang, bewegten sich in einem gesetzlich ungedeckten Graubereich.

Abgeordnete Martina Schenk (B) erkundigte sich bei der Ministerin nach den Heilungserfolgen bei geistig abnormen Rechtsbrechern und danach, welche der Empfehlungen des RH das Justizministerium umzusetzen gedenke.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner stellte in ihrer Beantwortung der Fragen der Abgeordneten grundsätzlich fest, dass die Entscheidung, wer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werde, grundsätzlich der unabhängigen Justiz obliege, darauf habe das Ministerium keinen Einfluss. Tatsache sei, dass die steigende Zahl von Personen, die in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht seien, einem internationalen Trend folge. Es sei schlichtweg eine Tatsache, dass der psychische Zustand der Bevölkerung insgesamt schlechter geworden sei. Insgesamt erfolgten in den letzten Jahren mehr Einweisungen als Entlassungen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher. Auch die längere Anhaltedauer lasse die Zahl der Häftlinge steigen.

Der Rechnungshof habe eine Reihe von Empfehlungen formuliert, um angesprochene Schwachpunkte zu beseitigen, die zu einem Großteil bereits in Umsetzung sind, betonte Bandion-Ortner. Man habe mit Neu- bzw. Ausbauten in Asten bei Linz und Garsten die Kapazitäten erweitert. Es werde an der Verbesserungen der Qualität der Betreuung und Nachbetreuung und an der Festlegung von Qualitätsstandards für das Betreuungspersonal gearbeitet. Eine verbesserte Datenerhebung und –verwaltung solle auch eine bessere Erfolgseinschätzung bringen.

Die Vereinbarungen über angemessene Tarife mit den Krankenanstalten stoßen noch auf Schwierigkeiten, da es sich hier auch um Angelegenheiten der Länder handle. In der Zuständigkeit der Länder liege auch die Nachbetreuung. Hier brauche es vielschichtige und auf den individuellen Fall zugeschnittene Lösungen. Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppen zu den Anregungen des Rechnungshofs seien vor dem Sommer zu erwarten, stellte Bandion-Ortner in Aussicht.

Rechnungshofpräsident Josef Moser betonte den akuten Handlungsbedarf beim Strafvollzug geistig abnormer Rechtsbrecher. Die Mehrheit der Empfehlungen des Rechnungshofs sei derzeit in Umsetzung, es werde dazu eine Follow-up-Überprüfung geben, kündigte Moser an. (Schluss)